Teilschenkung Immobilie

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  1. Avatar von Destroyer
    Destroyer ist offline
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    Standard Teilschenkung Immobilie

    Hallo Leute, ich bin neu hier und hätte da gleich ein Anliegen.

    Folgende Situation:
    Meine Mutter und ich sind je zur Hälfte Eigentümer eines Mehrfamilienhauses. Sie ist jetzt auch schon über 60 und möchte mir ihre Hälfte übertragen und hat dafür einen Vorab Fragebogen eines Notars für einen Schenkungsvertrag. Auf dem Fragebogen wird dann unter anderem nach dem Wert des zu übertragenden Objektes gefragt. Auf Nachfrage wurde leicht genervt und unter Zeitdruck gesagt, es geht dabei um den Gesamtwert der Immobilie.
    Und das ist jetzt der Punkt, den ich nicht verstehe. Mir gehört ja schon die Hälfte, es würde mir ja nur die andere Hälfte übertragen.
    Worum es mir natürlich geht, ist die 400K Grenze bei den Steuern.
    Vielleicht kann mich da ja jemand mit einfachen Worten aufklären wie sowas dann Abläuft bzw. vielleicht hat jemand sowas auch schon hinter sich


    Danke

  2. Avatar von Zapp73
    Zapp73 ist offline

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    Standard AW: Teilschenkung Immobilie

    Die Frage ist, wann und evtl. auch auf welchem Weg Du an die erste Hälfte gelangt bist. Wenn Du die erste Hälfte gekauft hast, ist es für die jetzige Schenkung von Vorteil, weil unerheblich. Wenn Du die erste Hälfte bereits von Deiner Mutter erhalten hast und das weniger als 10 Jahre her ist, wird es bei der jetzigen Schenkung berücksichtigt.

    Für die Kosten ist mMn der zu übertragende Wert ausschlaggebend, kann also sein, dass da nur der halbe Immowert angesetzt wird. Das kann man aber prüfen, weil es dafür eine Gebphrenordnung geben muss und die muss Dir der Notar auf Nachfrage auch erläutern bzw. Dich vollständig aufklären. Gegen einen - vermeintlich - zu hohen Gebührenbescheid kannst Du auch rechtlich vorgehen, weil das keine gewöhnliche Rechnung ist. Allerdings ist das für Notare ein Standardfall - bevor Du also gegen die Kosten vorgehst, lieber zweimal erklären lassen.

    Wichtig aber auch: die Angaben im Formular sind nicht bindend, die Gebühren werden anhand des real verhandelten Vertrages ermittelt, nicht auf Basis etwaiger falscher Angaben Deinerseits in Bezug auf die Erhebung der Gebühren- es ist schließlich nicht Deine Aufgabe, die Gebührenordnung zu kennen, sondern Aufgabe des Notars.

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