Zitat von
StGe1973
Aber um das zu verdeutlichen, was ich meine einen kleinen Fall, den uns unserer Rechtsanwalt danach gegeben hat, um zu erklären, um was es in Rechtssachen eigentlich geht:
Ein Fährmann bringt mit seinem Floß an einem Tag mit Hochwasser und sehr schlechtem Wetter einen Fahrgast über den Fluß (und beiden, Fährmann und Gast, ist bewußt, dass dies die Überfahrt gefährlich macht). Nun hat der Gast auf der Überfahrt irgendeinen Unfall und verletzt sich.
Unsere Mannschaft war einstimmig der Meinung, dass wenn der Gast von der Gefahr wußte und sich freiwillig in diese Gefahr begibt, dass den Fährmann keinerlei rechtliche Konsequenzen im Sinne von Schmerzengeld, fahrlässiger Körperverletzung o.ä.) drohen.
Wenn du vom Fach bist, könnte es dich ja interessieren und du kannst sicher ebenso wie unser Rechtsanwalt schnell beurteilen, ob wir alle damit in unserem laienhaften Rechtsverständnis richtig lagen oder nicht.