Zitat von
StGe1973
Ein Haftungsfall wäre es nur, wenn der Anwalt vorher wüsste, dass er nicht Recht bekommt, seinen Mandanten wissentlich falsch berät und dies alles ihm nachgewiesen werden könnte. Wenn 2 Anwälte der gleichen Meinung sind (eigener und gegnerischer), dann wird niemals ein Fall vor Gericht landen, sondern es wir dimmer eine außergerichtliche Einigung geben. Warum sollte jemand die zusätzlichen Gerichtskosten tragen wollen, wenn das Ergebnis sowieso feststeht?
Jeder Fall vor einem Gericht ist ein Streitfall, bei dem Anwälte unterschiedlicher Meinung sind und ihren Mandaten raten vor Gericht den Fall verhandeln zu lassen, weil der Anwalt davon ausgeht Recht (zumindest mehrheitlich) zu bekommen.