Gericht: Riester Rente Kürzung durch Allianz rechtswidrig
Rentenfaktor: Kürzung durch die Allianz Lebensversicherung in Riesterrente unwirksam. Dr. Stoll & Sauer erstreiten wegweisendes Urteil.
Vorsorge für das Rentenalter ist in unserer heutigen Zeit ein wichtiges Thema. Die staatliche Rente genügt schon lange nicht mehr, um den Lebensstandard im Alter halten zu können. Viele Verbraucher sorgen mit einer privaten Rentenversicherung. Versicherungen wie Allianz und Zurich Deutscher Herold kürzen jedoch die künftigen Renten-Zahlungen– und zwar durch die Hintertür mit einer Klausel zur Kürzung des Rentenfaktors. Steigt die durchschnittliche Lebenserwartung oder die Situation an den Kapitalmärkten verschlechtert sich, behalten sich die Versicherer Kürzungen des Rentenfaktors vor. Der Rentenfaktor bestimmt die Höhe der Rentenzahlung. In der aktuellen Praxis kann das ein Viertel weniger Privat-Rente im Alter bedeuten. Da das Thema oft erst in Jahrzehnten akut wird, schenken viel Versicherte der Kürzung des Rentenfaktors kaum Beachtung.
Das Amtsgericht Reinbeck hat der Allianz einen Riegel vorgeschoben und geurteilt:
Die maßgebliche Regelung in den Versicherungsbedingungen, der Allianz zur Herabsetzung des Rentenfaktors ist unwirksam und die vergangenen Herabsetzungen waren nicht möglich. Das Urteil ist doch nicht rechtskräftig, jedoch ein Erfolg für Riester Sparer.
Zuvor ähnlich entschieden hatte das Landgericht Köln in Bezug auf eine Kürzung durch Zurich Deutscher Herold Lebensversicherung.
AW: Gericht: Riester Rente Kürzung durch Allianz rechtswidrig
@RalfStoll,
es zeigt sich, dass nur eine gute Beratung vor diesem Mist, wie Rentenkürzung schützt.
Demnach würde sehr sparsam mit meiner Unterschrift umgehen, des Weiteren würde ich mir auch die Zeit nehmen und die Unterlagen selber durcharbeiten. Und nur ein Besuch des Vermittlers eher als negativ empfinden.
Ich würde sein Verkaufsgeschwäsch selber absuchen, denn warum werden nur die positiven Eigenschaften erwähnt? Wo bleibt die Klärung der wichtigen Fragen wie Vererbfähigkeit, Besteuerung und Zuggrifffähigkeit auf das Vermögen bei Tod des Vertragsinhabers?
Allerdings, wer nur eine Stunde für die ca. 20 Jahren der Rentenphase aufwendet, was kann man da erwarten, die Eierlegendewollmichsau? Bestimmt nicht!
Zudem stelle ich fest, dass gerade wo der Staat die Finder in den Rentenprodukten hat, immer weniger herauskommt, als einbezahlt wird!
Während andere Produkte, die die gleichen Fonds verwenden und ohne Staat, erheblich besser abschneiden!
Und im Eigentum des Kunden verbleiben, zusätzlich beleihbar, vererbbar oder abtretbar sind.
Gerade wenn man Bauen oder kaufen will, ein entscheidender Vorteil, denn eine Versicherung kann den Beleihungsauslauf unter die nächst niedere Beleihungsgrenze drücken, was bis zu 0,6 % p. a. ausmachen kann.
Was gerade, weder die bAV, noch Riester oder Rürup leisten dürften!
Also, wer was für die Zukunft plant, sollte sich Zeit nehmen und richtig planen!