Ich habe vermehrt Kunden, die unterirdische Beleihungswerte bei Wüstenrot erhalten. Kennen das auch andere?
Liegt oft am Baujahr, Restnutzungsdauer zu gering. Modernisierungen seit Baujahr nur wenig vorhanden.....
Bei Ihnen mehr Sachwert oder Ertragswertobjekte wo der Beleihungswert nicht passt?
@oberschlau,
was heißt überhaupt?Nein nicht die Würot hat Problem, sondern vielmehr werden es die Kunden sein. die nicht verstehen das ihr Immobilien, wegen den exorbitanten Zinskosten den Verkehrs- und Verkaufswert in den Keller gedrückt haben.§ 505b Grundlage der Kreditwürdigkeitsprüfung bei Verbraucherdarlehensverträgen
(1) Bei Allgemein-Verbraucherdarlehensverträgen können Grundlage für die Kreditwürdigkeitsprüfung Auskünfte des Darlehensnehmers und erforderlichenfalls Auskünfte von Stellen sein, die geschäftsmäßig personenbezogene Daten, die zur Bewertung der Kreditwürdigkeit von Verbrauchern genutzt werden dürfen, zum Zweck der Übermittlung erheben, speichern, verändern oder nutzen.
(2) Bei Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen hat der Darlehensgeber die Kreditwürdigkeit des Darlehensnehmers auf der Grundlage notwendiger, ausreichender und angemessener Informationen zu Einkommen, Ausgaben sowie anderen finanziellen und wirtschaftlichen Umständen des Darlehensnehmers eingehend zu prüfen. Dabei hat der Darlehensgeber die Faktoren angemessen zu berücksichtigen, die für die Einschätzung relevant sind, ob der Darlehensnehmer seinen Verpflichtungen aus dem Darlehensvertrag voraussichtlich nachkommen kann.Die Kreditwürdigkeitsprüfung darf sich nicht hauptsächlich darauf stützen, dass der Wert der Wohnimmobilie den Darlehensbetrag übersteigt, oder auf die Annahme, dass der Wert der Wohnimmobilie zunimmt, es sei denn, der Darlehensvertrag dient zum Bau oder zur Renovierung der Wohnimmobilie.
(3) Der Darlehensgeber ermittelt die gemäß Absatz 2 erforderlichen Informationen aus einschlägigen internen oder externen Quellen, wozu auch Auskünfte des Darlehensnehmers gehören. Der Darlehensgeber berücksichtigt auch die Auskünfte, die einem Darlehensvermittler erteilt wurden. Der Darlehensgeber ist verpflichtet, die Informationen in angemessener Weise zu überprüfen, soweit erforderlich auch durch Einsichtnahme in unabhängig nachprüfbare Unterlagen.
(4) Bei Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen ist der Darlehensgeber verpflichtet, die Verfahren und Angaben, auf die sich die Kreditwürdigkeitsprüfung stützt, festzulegen, zu dokumentieren und die Dokumentation aufzubewahren.
(5) Die Bestimmungen zum Schutz personenbezogener Daten bleiben unberührt.
505c Weitere Pflichten bei grundpfandrechtlich oder durch Reallast besicherten Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen
Darlehensgeber, die grundpfandrechtlich oder durch Reallast besicherte Immobiliar-Verbraucherdarlehen vergeben, haben
1. bei der Bewertung von Wohnimmobilien zuverlässige Standards anzuwenden und
2. sicherzustellen, dass interne und externe Gutachter, die Immobilienbewertungen für sie vornehmen, fachlich kompetent und so unabhängig vom Darlehensvergabeprozess sind, dass sie eine objektive Bewertung vornehmen können
und
3. Bewertungen für Immobilien, die als Sicherheit für Immobiliar-Verbraucherdarlehen dienen, auf einem dauerhaften Datenträger zu dokumentieren und aufzubewahren.
"Denn keiner kann Zins- und Tilgungen bezahlen, die er nicht verdient!"
Vielleicht sollte man auch daran denken, dass mit dem Renteneintritt auch das Arbeitseinkommen ein bzw. wegbrechen und die Darlehnssofortfinanzierung bis dahin abgeschlossen sein sollte! Weil die Gesetzliche Rente nur noch 48 % vom Lohn entspricht!
Deshalb würde ja der Immobiliendarlehnsvermittler-Beruf mit so umfassend Pflichten ausgestattet, die die meisten Vermittler überhaupt nicht kennen, u. a.
- das rechtzeitige Tilgen der Schulden vor Renteneintritt,
- die Berichtigung des Irrtums über die Kreditfähigkeit im Rentenalter, u.a. mangels Einkommen,
- alternativen Zinsen durch Zwecksparen eines BSV vor Renteneintritt, zwecks Umschuldung bzw. Sicherstellung der Anschlussfinanzierung
Nein, nicht die Banken oder Bausparenkassen machen die Fehler, nein es ist der Kunde selber. Der AN glaubt ein Renteneinkommen, wie ein Arbeitseinkommen zu haben und ewig zu leben!
Und davor hat der Immo-Darlehnsvermittler seine Kunden aufzuklären, u.a. das Darlehnsprinzip mit, um oder bei Renteneintritt von sich aus, wegen des Risikos der Insolvenz dessen überlebenden Ehepartner aus ist.
Einen 55-jährigen Bürohengst einen 10 Jahresdarlehnsvertrag abschließen zu lassen, wird wohl juristisch noch durchgehen, nicht aber bei einem Maurer oder anderen Handwerker, deren statische Renteneintrittzeit, bei, um 60 bis 63 liegt, das ist schon Schadensträchtig für den Vermittler und für den AN vorbei.
Bei den AN-Typus dürfte sich die Immo-Darlehnsvermittlung durch den Immo-Darlehnsvermittler verpflichten, eine unbequeme Beratung ergeben, trotz aktuell ausreichendes Einkommen!
U. a., weil eine garantierte vollständige Abzahlung der Schuld durch ein Arbeitseinkommen, nicht mehr garantiert ist, sondern nur durch Verwendung von anderen Vermögensteile oder nur durch Insolvenz getilgt werden kann.
Hier kann ich, Bankkaufmann auch nur beipflichten!
Zudem stellt sich ihre SchreibweiseWoher kommen diese Kunden?Ich habe vermehrt Kunden, die unterirdische Beleihungswerte bei Wüstenrot erhalten.
Woher kommt der Beleihungswert? Und aus welches Jahr?
Denn die Würot hat die gleichen Probleme, wie alle anderen Gläubiger auch, erhebliche Sicherheitsverluste durch die Zinserhöhung und diese schlagen jetzt bei jeder Finanzierungen nach dem Bankenprinzip durch.
Und wer als Kunde sich zuspät zur eine unabhängige Beratung geht, der verliert halt sein Eigenheim gegenwärtig oder zukünftigt!
bruno68
Haben kürzlich ein Haus gekauft und es lagen noch Grundschulden bei der Wüstenrot drauf. Es hat über 1 Monat gedauert bis die Wüstenrot mitteilen konnte wie viel Geld zur Ablösung benötigt wird....
Scheint in allen Bereichen drunter und drüber zu laufen.
Es ist schon seltsam, was geschrieben wird?
Zehweh schreibt hier:Und ein Monat es ist eine gute Zeit, wenn man bedenkt das man alle Schulden des Schuldners, über die Grundschulden abgesichert sind oder jetzt waren!Haben kürzlich ein Haus gekauft und es lagen noch Grundschulden bei der Wüstenrot darauf. Es hat über 1 Monat gedauert bis die Wüstenrot mitteilen konnte wie viel Geld zur Ablösung benötigt wird....
Oder hat einer die "Einmalvalutierung" unterschrieben? Nein, dann dürfte das gleiche Spiel wieder bei der nächsten Bank wieder erfolgen!Demnach sollte man verstehen, wenn der Alteigentümer sein Haus Co-Finanziert (hier Wüstenrot und KfW oder eine L-Band hat). und die Wüstenrot der Hauptfinanzierer und die Grundschuld beim Amtsgericht bestellt ist.Einmalvalutierungserklärung
Die Einmalvalutierungserklärung ist im Grundbuchrecht bei Grundschulden und Sicherungsgrundschulden die schuldrechtliche Erklärung eines Grundschuldgläubigers gegenüber einem nachrangigen oder gleichrangigen Grundschuldgläubiger, dass die vorrangige/gleichrangige Grundschuld nur als Kreditsicherheit eines bestimmten Darlehens genutzt wird und eine Revalutierung von frei gewordenen Grundschuldteilen nicht ohne vorherige Zustimmung des nachrangigen oder gleichrangigen Grundschuldgläubigers erfolgen darf.
Allgemeines
Einmalvalutierungserklärungen kommen nur vor, wenn in Abteilung III eines Grundbuchs mindestens zwei Grundschulden oder Sicherungsgrundschulden für verschiedene Grundschuldgläubiger eingetragen sind. Dabei ist zu berücksichtigen, dass Grundschulden als nicht-akzessorische Grundpfandrechte von Bestand und Höhe des Darlehens völlig unabhängig sind, deshalb durch Tilgung des Darlehens Grundschuldteile frei werden und dennoch dem Grundschuldgläubiger als Sicherheit dienen können.
Wegen der Verbesserung seines Kreditrisikos (gemessen am Beleihungsauslauf) hat der nachrangige oder gleichrangige Grundschuldgläubiger ein Interesse daran, dass der vorrangige oder gleichrangige Grundschuldgläubiger die bei ihm durch Tilgungen frei werdenden Grundschuldteile nicht durch Sicherungsvertrag mit dem Sicherungsgeber als Kreditsicherheit für andere Kredite verwendet oder das Darlehen revalutiert, sondern freigibt.
Dadurch verbessert sich das Kreditrisiko des nachrangigen Grundschuldgläubigers um die freien Grundschuldteile.
Es ist banküblich, dass Kreditgeber vorrangige oder gleichrangige Grundschulden nur akzeptieren, wenn die vorrangig oder gleichrangig abgesicherte Bank eine Einmalvalutierungserklärung abgibt.
Diese Erklärung ist zwischen dem Hauptfinanzierer und dem Co-Finanzierer schon längst vereinbart, und dieses Dokument geht den Kunden überhaupt nichts an!
Folgerichtig besteht eine Grundschuld aus ineinanverschachtete Abreden, zwischen den Gläubigern untereinander und weil jedes dieser Rechte nicht alleine steht, bedarf es der rückwärtsgerichteten Einzellöschung, sonst bleiben Forderungen bestehen, die bei "Sicht" beim Schuldner erfüllt werden müssen!
Denn die Schuld ist nur über die Grundbuchschuld besichert und die monatlichen Raten vom Schuldner direkt eingefordert.
Anders ist es, wenn die Wüstenrot eine Co-Finanzierung, verdeckt mit einer Co-Bank ausführt, um überhaupt diese Finanzierung zu ermöglichen! Dann würde die Wüstenrot das Risiko des Zahlungsausfalles des Schuldners alleine tragen.
Also wer sagt das dauert die Löschung zu lang dauert, der sollte sich daran gewöhnen, ohne die KfW oder einer Landes-Bank zu finanzieren lernen. und notfalls mit EK den fehlenden Betrag aufstocken!
Zudem sagt das neue Beurkundungsgesetz eine 14-tägige Wartefrist bis zur Erfüllung aus. Da eine Löschung einer Grundschuld, durch den Notar beurkundet werden muss. Stellt sich nicht die Frage der Zeit, denn die gibt der Gesetzgeber teilweise vor.
Und wie schnell Zwischenverträge, die gelöscht werden, obliegt den Letzten in der Reihe. Gab es eine Co-Finanzierung, rechnet dieser erst ab und meldet diesen Betrag, den Hauptfinanzierer, dieser erfüllt die Forderung.
Liegen keine Forderung vor, vereinbaren beide Parteien die schriftliche Vernichtung des Vertrages. Mit Löschungsbewilligung in der Hand kann die Wüstenrot, seine Forderung stellen oder den Notar das dieser die Löschungsbewilligung erteilt wird. Der Notar reicht die Löschungsbewilligung an das Grundbuchgericht vor Ort weiter und dieser erteilt die Löschung der Grundschuld aus dem Grundbuch den Kunden mit.
Nur vorher muss der Kunde, die Gebühren der Grundbuchlöschung auch bezahlt haben! Denn die Zusendung des Grundbuchauszuges ist erst giltig, wenn die Gebühren bezahlt wurden ist.
bruno68
Bruno mal wieder komplett am Thema vorbei. Die Wüstenrot sollte lediglich bekannt geben wie viel Kredit des Verkäufers zum Stichtag X noch offen ist. Das ist eine einfache Abfrage des Kontostands. Dafür mehr als 1 Monat ? Mehr als ein paar Tage darf das nicht dauern.
Dazu einfach ins blaue rein spekulieren ohne zu wissen wie wir die Restschuld des Verkäufers ablösen.