gehen wir davon aus, Person A verfügt bei der Bank über einen Dispositionskredit in Höhe von 2.500€ - darf sein Konto also bis zu diesem Betrag überziehen.
Als das Konto im Plus ist, bittet A Bankberaterin B per Email darum, den Dispokredit zu entfernen und das Konto so einzurichten, dass es nicht mehr überzogen werden kann.
Einen Tag später bekommt A von B die Bestätigung dieses Vorgangs per Mail, mit der Info, dass der Dispo von Ihr entfernt wurde!
A macht sich nun keine Sorgen mehr darum, ob er ins Minus rutschen könnte. Einige Wochen später stellt A entsetzt fest, dass er wieder mit 2.500€ im Minus ist - obwohl dies laut der Mail der Beraterin B nicht mehr hätte passieren dürfen.
Wie sind hier die Haftungsansprüche der Parteien? Haftet die Bank für den Fehler von B? Hat A Anspruch auf Schadenersatz?
Wenn B eine Mitarbeitern der Bank ist, dann ja. Ist B eine freie Bankberaterin, die von A beauftragt wurde, muss A sich an B halten.
Zitat von Maxib
Hat A Anspruch auf Schadenersatz?
Wenn A darlegen kann, dass er vermeidbare Luxusausgaben im Vertrauen auf die Kontodeckung gemacht hat bzw. für notwendige Ausgaben anderweitig günstigere Zinsen bekommen hätte, dann ja. Je nach Dauer und Umfang stellt sich auch die Frage des Mitverschuldens von A.
Wenn der Dispo-Vertrag wirksam gekündigt wurde, dürfte hier ggf. der Weg auch über das Bereicherungsrecht zu lösen sein. Für die Auszahlung über das Kontoguthaben hinaus gab es keine Vertragsgrundlage.
A müsste den erhaltenen Betrag (zzgl. Nutzungen) herausgeben, sofern er nicht entreichert ist. Für die Zinsen gibt es keine Anspruchsgrundlage.
Hm, es gibt einmal einen Dispo und dann geduldete Überziehungen.
Wenn B nur geschrieben hat, dass der Dispo entfernt wurde, können weiterhin Überziehungen geduldet werden.
Diese sind in der Regel sogar noch teurer.
Also noch mal genau lesen, was beantragt, was bestätigt und was umgesetzt wurde.
Auf der anderen Seite mal überlegen, was passiert wäre, wenn die Bank die Auszahlungen storniert hätte.