Abgeltung gesetzlicher Urlaubsanspruch bei Erwerbsminderungsrente - Verfall/Verjährun
Hallo Zusammen,
es geht um einen Arbeitnehmer, der Anfang d. J. in unbefristete Erwerbsminderungsrente geschickt wurde. Damit endete das bis dahin noch bestehende Arbeitsverhältnis, das aufgrund einer befristeten Erwerbsminderungsrente geruht hat.
Entgegen dem tariflichen Urlaub entsteht der gesetzliche Mindesturlaubsanspruch auch, wenn z. B. aus Erwerbsunfähigkeit der Arbeitnehmer im Kalenderjahr keinen Tag gearbeitet hat. Lt. Entscheidung des EuGH von 2011 ist das zeitlich unbegrenzte Ansammeln von Urlaubsansprüchen arbeitsunfähiger Arbeitnehmer nicht mehr möglich. Der Urlaub verfällt dementsprechend 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres.
Der Arbeitnehmer hat unmittelbar nach Ende des Arbeitsverhältnisses, also noch vor dem 31.03.2024, um die Abgeltung des zustehenden Urlaubsanspruchs gebeten. Aufgrund von Arbeitsüberlastung ist der Arbeitgeber dem erst nach mehrmaligem Erinnern und hat nach mehreren Monaten die Abgeltung des gesetzlichen Urlaubsanspruchs für 2023 ausgezahlt.
M. E. hat der Arbeitnehmer auch Anspruch auf Abgeltung des gesetzlichen Urlaubsanspruch aus 2022, da er ja vor dem 31.03.2024 um die Abgeltung des zustehenden Urlaubsanspruchs gebeten, und damit innerhalb der 15 Monate nach Ablauf des Urlaubsjahres. Oder kann sich der Arbeitgeber sich darauf den Verfall des Urlaubs berufen, da er die Abgeltung erst nach dem 01.04.2024 vorgenommen hat oder der Arbeitnehmer nicht explizit auch das Jahr 2022 beim Geltend machen genannt hatte?
Wie seht ihr hier den Fall? Herzlichen Dank für eure Einschätzung und liebe Grüße
AW: Abgeltung gesetzlicher Urlaubsanspruch bei Erwerbsminderungsrente - Verfall/Verjä
Zitat von BenniG
Verfällt der Urlaub nicht eigentlich am 31.3. des Folgejahres?
Woher hast du die 15 Monate?
Hallo BenniG,
hier einige Quellen, dazu. Es geht nicht um den tariflichen, sondern um den gesetzlichen Urlaubsanspruch bei lang andauernder Erwerbsunfähigkeit / Erwerbsminderungsrente:
AW: Abgeltung gesetzlicher Urlaubsanspruch bei Erwerbsminderungsrente - Verfall/Verjä
Pauline,
egal wer hier im Forum welche Meinung dazu hat. Bei solch "speziellen" Einzelfällen wird dir nur ein antsprechender Fachanwalt eine verbindliche Auskunft geben können.
Nur wird so ein Fachanwalt hier nicht posten und deine Frage beantworten, weil dieser natürlich für sein Wissen bezahlt werden will (ist halt einfach sein Job, mit dem er sein Geld verdient).
Wenn du einen sehr allgemeinen Standardfall hast, da kann es Sin machen. Es gibt hier user wie z.B. tneub, der (zumindest meiner Meinung nach) sehr verlässliche Auskünfte geben kann und eben dann auch klar sagt: Ok, das kann ich dir sagen, bei diesen und jenen Punkten solltest du besser zu einem Rechtsanwalt.
AW: Abgeltung gesetzlicher Urlaubsanspruch bei Erwerbsminderungsrente - Verfall/Verjä
Zitat von StGe1973
Bei solch "speziellen" Einzelfällen wird dir nur ein antsprechender Fachanwalt eine verbindliche Auskunft geben können.
Herzlichen Dank für deinen Beitrag StGe1973. Ja, ein Anwalt will für sein Know-how bezahlt werden, wie jeder andere für seine berufliche Tätigkeit. Mein Post ging aber mehr in die Richtung, das der Betreffende nicht gleich die große Keule rausholt und die Sache an einen Anwalt zu geben, zumal er als EM-Rentner auch jeden Cent umdrehen muss. Ich habe aber zwischenzeitlich den Tipp bekommen, den ich auch gleich weitergeben habe, dass die Personalabteilung evtl. den Unterschied zwischen tariflichem und gesetzlichem Urlaubsanspruch nicht wirklich auf dem Schirm gehabt haben könnte. Der AG also aus Versehen oder Unkenntnis nur den gesetzlichen Urlaub aus 2023 abgegolten hat. Daran hatten wir nämlich gar nicht gedacht. Mal schauen, ob der entsprechende Hinweis zum Anspruch auf den gesetzlichen Urlaub aus 2022 an den AG schon reicht oder ob dann doch ein klärendes Gespräch mit ein Fachanwalt für Arbeitsrecht erforderlich sein wird. Die Hoffnung stirbt bekanntlich zuletzt ;-)
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#6
BenniG
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AW: Abgeltung gesetzlicher Urlaubsanspruch bei Erwerbsminderungsrente - Verfall/Verjä
Ja, gute Idee, erstmal mit dem ehemaligen Arbeitgeber zu sprechen. Wenn da gleich ein Anwalt kommt, sind die Fronten sicherlich auch verhärteter, als es nötig und hilfreich ist.
Normalerweise denkt man eben, dass tariflich großzügiger als gesetzlich ist - was in diesem Fall wohl nicht der Fall ist.
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#7
StGe1973
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AW: Abgeltung gesetzlicher Urlaubsanspruch bei Erwerbsminderungsrente - Verfall/Verjä
Zitat von BenniG
Wenn da gleich ein Anwalt kommt, sind die Fronten sicherlich auch verhärteter, als es nötig und hilfreich ist.
Das ist so ein Irrglaube, den viele Menschen haben. Für ein Unternehmen ist das sein sachlicher Vorgang, der geprüft wird. Ob nun eine Privatperson oder ein Anwalt den Vorgang "einreicht" spielt überhaupt keine Rolle.
Ein Rechtanwalt ist sogar aus 2 Gründen vorteilhafter:
1. Alles bleibt auf einer rein sachlichen Ebene, bei persönlichen Gesprächen können oft auch Emotionen ins Spiel kommen, die es dann wirklich schwierig machen können.
2. Selbst wenn der Sachbearbeiter des Unternehmen vorher anderer Ansicht war, begründet ein Anwalt natürlich auch gleich den Anspruch mit entsprechenden Verweisen auf Gesetze oder Urteile. Dann können sogar Unstimmigkeiten eher vermieden werden, weil der Sachbearbeiter dann wahrscheinlich sagt: Ok, ich war zwar anderer Meinung, aber da frage ich zur Sicherheit mal unseren Rechtsanwalt. Wenn dieser dann sagt: "Ja, ist so", dann wird der Anspruch ausbezahlt, obwohl es ohne einen Anwalt vielleicht zur Klage bekommen wäre.
Aber dieses Vorgehen hat eben das Problem, dass man den Anwalt selbst bezahlen muss....
Nur wenn das Unternehmen vorher ablehnt und man nur mittels eines Anwalts seine Ansprüch durchsetzen kann, dann werden die Anwaltskosten (natürlich nur wenn man den Fall dann auch im Zweifelsfall vor Gericht gewinnt) auf den Beklagten übertragen.
Das muss man eben vorher immer in jedem Fall abwägen, welcher Weg der bessere ist. In diesem Fall, wenn der EM-Rentner "jeden Cent umdrehen muss", ist die Vermeidung von Anwaltskosten sicher der bessere Weg.
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#8
tneub
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AW: Abgeltung gesetzlicher Urlaubsanspruch bei Erwerbsminderungsrente - Verfall/Verjä
Zitat von StGe1973
Wenn du einen sehr allgemeinen Standardfall hast, da kann es Sin machen. Es gibt hier user wie z.B. tneub, der (zumindest meiner Meinung nach) sehr verlässliche Auskünfte geben kann und eben dann auch klar sagt: Ok, das kann ich dir sagen, bei diesen und jenen Punkten solltest du besser zu einem Rechtsanwalt.
Da ich hier erwähnt wurde, kurze Meinung von mir. Allerdings vorweg, ich bin kein Personaler, sondern bekomme die Personalthemen immer nur am Rand mit, da meine Frau im Personal arbeitet und ich bis vor kurzem als Leiter der Buchhaltung in einem kleinen Konzern sehr viele Berührungspunkte mit den Personalthemen hatte.
Zum Einen hatte ich das mit den 15 Monaten auch schon gelesen.
Die Frage ist hier, wann der Auszahlungsanspruch entsteht. Für mich rein logisch wäre das der Zeitpunkt des Ausscheidens und nicht des Auszahlens oder des Beantragens.
Dazu wurden in den letzten Jahren meines Wissens viele Arbeitsverträge dahin umgestellt. dass im Arbeitsvertrag der gesetzliche Urlaub und der übergesetzliche Urlaub getrennt ausgewiesen werden, so dass man beim Ausscheiden Anspruch auf Auszahlung des (anteiligen) gesetzlichen Urlaubs hat.
Hat man also 20 Tage gesetzlichen Urlaub und 10 Tage übergesetzlichen Urlaub und scheidet im 2. HJ aus, könnte man die kompletten 30 Tage nehmen.
Beim Auszahlen werden aber als Grund nur die 20 Tage berücksichtigt. Je nachdem wie lange man im 2. Halbjahr da ist, hätte man auch anteiligen Anspruch auf Auszahlng des übergesetzlichen Urlaubs.
Wie das aber genau berechnet wird, hab ich keine Ahnung.
Ich würde auch erstmal die Berechnung der Auszahlung anfordern und parallel mal den Arbeitsvertrag den Punkt zum Urlaub und zur Abgeltung des Urlaubsanspruches lesen.
Wenn die Berechnung des Urlaubs unlogisch erscheint und größere Abweichungen erscheinen, dann ab zum Anwalt für Arbeitsrecht.
Alternativ mal die Passagen und die Berechnung hier einstellen.
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utopus
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AW: Abgeltung gesetzlicher Urlaubsanspruch bei Erwerbsminderungsrente - Verfall/Verjä
Möglicherweise muss man den Anwalt ja auch nicht selber bezahlen - falls man eine Berufsrechtsschutzversicherung hat -
oder als Gewerkschaftsmitglied bekommt man dort Hilfe - alternativ kann man u.U. auch den Betriebsrat fragen - soweit vorhanden.
Mögloicherweise kann auch das Arbeitsamt o.ä. Stellen helfen.
AW: Abgeltung gesetzlicher Urlaubsanspruch bei Erwerbsminderungsrente - Verfall/Verjä
Zitat von tneub
Ich würde auch erstmal die Berechnung der Auszahlung anfordern und parallel mal den Arbeitsvertrag den Punkt zum Urlaub und zur Abgeltung des Urlaubsanspruches lesen. Wenn die Berechnung des Urlaubs unlogisch erscheint und größere Abweichungen erscheinen, dann ab zum Anwalt für Arbeitsrecht.
Alternativ mal die Passagen und die Berechnung hier einstellen.
Herzlichen Dank, das ist eine gute Idee. Ich werde mir die Abrechnung mal geben lassen.
AW: Abgeltung gesetzlicher Urlaubsanspruch bei Erwerbsminderungsrente - Verfall/Verjä
Zitat von utopus
Möglicherweise muss man den Anwalt ja auch nicht selber bezahlen - falls man eine Berufsrechtsschutzversicherung hat -
oder als Gewerkschaftsmitglied bekommt man dort Hilfe - alternativ kann man u.U. auch den Betriebsrat fragen - soweit vorhanden. Mögloicherweise kann auch das Arbeitsamt o.ä. Stellen helfen.
Gute Anregung, ich frage morgen gleich mal nach, ob eine Rechtsschutzversicherung oder Mitgliedschaft in einer Gewerkschaft besteht. Arbeitsamt usw. sind leider wohl raus, da nicht ausgesteuert oder arbeitslos gemeldet.