Steigerung der staatlichen Förderung bei der Riester-Rente
Ich habe vor ca. 6 Jahren meinen Riester-Renten-Vertrag abgeschlossen. Zum damaligen Zeitpunkt war klar, dass die staatliche Förderung in Zusammenhang mit den Sparbeiträgen jährlich ansteigt. Derzeit liegt die Sparleistung bei ca. 4% des Einkommens. Ich wüsste gerne, ob die notwendige Sparleistung in den nächsten Jahren noch weiter ansteigt, oder ob bei der derzeitigen Höhe Schluss ist. Wer weiß das und kann mir konkrete Informationen geben?
AW: Steigerung der staatlichen Förderung bei der Riester-Rente
Hallo Carlo,
eine weitere Steigerung über die 4 % hinaus ist nicht vorgesehen!
Bei Auflage der Förderrente wurde dies so festgelegt. Steigerung von 1 - 4 % und Steigerung der Zulagen abschließend in 2008.
Es besteht jedoch die Möglichkeit, dass Sie außerhalb der 4% Regelung, Dynamiken, Beitragserhöhungen unabhängig davon vereinbart haben. Bitte prüfen Sie dies in Ihrem Vertrag.
Sollte dies so sein, sind Sie nicht verplichtet diese zusätzlichen "Mehrbeiträge" weiterzuzahlen. Es kann aber unter Umständen durchaus sinnvoll sein, über die 4% hinaus Beiträge zu zahlen. Es besteht die Möglichkeit einer zusätzlichen Steuerersparnis, außerdem erhöht sich auch Ihre spätere Rentenzahlung aus Ihrem Vertrag. Dies zu prüfen, kann von hier aus ohne weitere Angaben nicht geklärt werden.
Sollte sich Ihr sozialversichrungspflichtiger Bruttoverdienst erhöhen, sollten Sie darauf achten, den Beitrag entsprechend der 4 % Regelung anzupassen, da Ihnen sonst die Zulagen anteilig gekürzt würden.
AW: Steigerung der staatlichen Förderung bei der Riester-Rente
..man kann eine private Rentenversicherung anschliessen, bei der die Auszahlungsbeträge jährlich um einen bestimmten Prozentsatz ansteigen. Das kann vertraglich vereinbrat werden.
Nur wann nutzt man denn diese "Dynamik", und wann nicht?
AW: Steigerung der staatlichen Förderung bei der Riester-Rente
Die Annahme der Dynamiken ist immer dann von Vorteil,
wenn mein Geldbeutel es zulässt, da duch höhere Sparbeiträge natürlich auch die später zu erwartende Rente gesteigert wird.
Außerdem sichere ich damit ab die erforderlichen 4 % des Bruttogehalts als Beitrag abzuführen, falls mein Gehalt sich erhöht hat und laufe nicht Gefahr eine Kürzung der staatlichen Zulagen zu riskieren.