Spekulationssteuer bei 4Jahren Selbstnutzung und 5Jahren Vermietung
Hallo Zusammen,
ich hab folgende Frage zur Spekulationssteuer.
Ich habe 07/ 2014 eine Immobilie erworben und bis 08/ 2018 selbst genutzt, von 09/2018 bis 07/2023 wurde die Wohnung vermietet. Verkauft wurde die Wohnung 08/2023, muss ich hier jetzt Spekulationssteuer zahlen?
AW: Spekulationssteuer bei 4Jahren Selbstnutzung und 5Jahren Vermietung
Ja, musst du meiner Meinung nach.
Entscheidend sind entweder 10 Jahre oder die letzten 3 Jahre (oder teile davon).
Da weder 10 Jahre rum sind und du das Haus nicht ab dem 31.12.2021 selbst genutzt hast, ist der gesamte Spekulationsgewinn zu versteuern.
AW: Spekulationssteuer bei 4Jahren Selbstnutzung und 5Jahren Vermietung
Meiner Meinung nach sollten 3 Jahre Eigennutzung reichen um die Steuer nicht zahlen zu müssen ...
aber am besten einfach (am besten vor dem Verkauf) Steuerberater/Lohnsteuerhilfeverein/Finanzamt fragen.
AW: Spekulationssteuer bei 4Jahren Selbstnutzung und 5Jahren Vermietung
Sehe ich anders, Haufe auch:
"Das kann entweder über die gesamte Dauer sein, in der die Immobilie in seinem Besitz war oder im Jahr der Veräußerung sowie in den beiden Jahren davor."
"Damit sind die geforderten Kriterien bereits erfüllt, wenn der Verkäufer seine Immobilie im mittleren Jahr durchgängig und in den anderen beiden Jahren jeweils für einen Tag – also den letzten sowie den ersten Tag im jeweiligen Jahr – nutzt." https://www.haufe.de/finance/steuern...90_515874.html
Wenn er die Wohnung mindestens ab 31. Dezember 2021 bis 1. Januar 2023 bewohnt, dann vermietet und schließlich noch 2023 verkauft hätte, dann wären keine Steuern fällig.
AW: Spekulationssteuer bei 4Jahren Selbstnutzung und 5Jahren Vermietung
Leider ist die Steuer mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit fällig. Außer es hätte sich da wirklich kurzfristig etwas verändert...
Die Immobilie lief am Beginn unter Privatnutzung. Mit der Vermietung wurde diese zur Kapitalanlage umgewidmet und so wurde sie verkauft. Dann gilt die 10 Jahres Frist.
Eine wiederholte Umwidmung zur Selbstnutzung wäre eben nur möglich gewesen, wenn du nach der Vermietung und Nutzung als Kapialanlage wieder 3 Jahre die Immoblie selbst genutzt hättest bzw. 1 Jahr und 2 Tage, wenn du die Daten perfekt getroffen hättest.
Ist halt sehr ärgerlich mit der Steuer und hätte man sicher besser "regeln" können, weil es ja nur um 11 Monate geht z.B. 11 Monat emit einem Mietkaufvertrag oder Vorvertrag "überbrücken" usw.
Aber "wenn das Kind schon in den Brunnen gefallen ist", dann ist es leide rnicht mehr zu ändern...