Entnahmeplan ETF´s

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  1. Avatar von janemann
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    Standard Entnahmeplan ETF´s

    Hallo zusammen,

    ich bräuchte ein paar Ratschläge , da ich bei dem Thema noch recht neu unterwegs bin.

    Ich würde gerne monatlich per Sparplan zur Altersvorsorge in ETF´s investieren und mir dann später monatlich einen Betrag als zusätzliche Rente auszahlen lassen.
    Zur Zeit teste ich das das investieren in ETF´s auf einem Depot der ING.

    Da die ING leider keinen Auszahlungsplan anbietet, bräuchte ich ein paar Tipps, wie ich das am besten und günstigsten realisiere.

    Welche Kosten (Gebühren, Steuern) entstehen, wenn ich es in einer Summe oder alternativ monatlich auszahlen lasse?

    Was haltet Ihr für die bessere Variante? Wo hab ich am Ende mehr von?

    Ich hoffe Ihr könnt mir hier etwas weiterhelfen.

    Vielen Dank
    Gruß janemann

  2. Avatar von titan1981
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    Standard AW: Entnahmeplan ETF´s

    Einen Fonds suchen der den Wünschen entspricht und dann ein Depot suchen das den auszahlwünschen passt.

    Das ist der richtige Weg

  3. Avatar von janemann
    janemann ist offline
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    Standard AW: Entnahmeplan ETF´s

    Ich dachte hier bekommt man erst gemeinte Ratschläge.
    Für die Antwort hätte ich keine Hilfe gebraucht.

    Trotzdem vielen Dank.

  4. Avatar von titan1981
    titan1981 ist offline

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    Standard AW: Entnahmeplan ETF´s

    Das war ernst gemeint, wenn man auf zielführende Ratschläge nicht hören möchte muss man zur filialbank geben die haben für alles Produkte die Menschen die nicht hören wollen das Denken abnehmen, aber leider auch der Anlageerfolg. Ein tot muss man sterben kostengünstig oder halt zahlenden du möchtest zahlen ok viel Spaß noch

  5. Avatar von janemann
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    Standard AW: Entnahmeplan ETF´s

    Ich hatte nach Ratschlägen zu eventuellen Kosten bei verschiedenen Varianten gefragt.
    Und nach Meinungen, was in euren Augen effektiver ist.
    Vielleicht gibt es ja jemanden hier, der das gleiche schon gesucht hat.

    Das ich mir einen Fonds selber suchen muss, war mir schon klar. Somit weiß ich nicht wirklich worauf ich hören soll. Einen Ratschlag hab ich nicht wirklich gelesen.

    Aber wie gesagt, danke trotzdem.
    Vielleicht gibt es ja noch jemanden mit etwas detaillierteren Ratschlägen.

  6. Avatar von titan1981
    titan1981 ist offline

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    Standard AW: Entnahmeplan ETF´s

    Dann noch einmal deutlich.
    Es ist dumm ein Depot zu haben welches nicht den Eigenen Anforderungen entspricht. Warum dann so dumm sein und sich nicht ein Depot zu haben was genau das nicht macht was man möchte. Ist das nicht wirklich dumm so ein Depot zu haben?

    Natürlich kann man das auch händisch machen kostet halt immer was wieder dumm ist. Wenn man sich gleich für den passenden ETF aussucht und dann noch das richtige Depot dazu welches einen kostenlosen auszahlplan mit dem richtigem ETF realisiert wäre doch gar nicht dumm.



    Vor allem wenn man schon selber merkt, dass das vorhandene Depot nicht zu einem passt….


    Aber nun gut so ein Ratschlag mag man nicht hören, dann muss man akzeptieren.

  7. Avatar von janemann
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    Standard AW: Entnahmeplan ETF´s

    Wie gesagt, danke dir für deine Antworten.
    Auch wenn du es nur immer wiederholst und nichts neues mitteilst. Aber der andere der Ausführungen nicht versteht, scheint ja dann dumm zu sein.

    Ich warte dann mal auf richtige Ratschläge. Falls jemand noch welche hat.

    Ich hätte mir halt gewünscht, das man sagt:

    " am besten nimmst du den Anbieter ...... ,da er genau das bietet was du brauchst.
    Und wenn du am Ende auszahlen lässt, entstehen dir die folgenden Kosten.

    So in der Art.
    Einen passenden Fonds oder vielleicht auch zwei würde ich mir natürlich selber suchen.

  8. Avatar von ZehWeh
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    Standard AW: Entnahmeplan ETF´s

    Warum sollen andere für dich die Arbeit machen?

    Du stellst eine Frage und erwartest eine Lösung auf dem Silbertablett. Deine individuellen und persönlichen Anforderungen an ein Depot kennst nur du am besten, also such dir eine Bank, die ein Depot anbietet, das deine Anforderungen erfüllt. Wenn der Beginn der Auszahlung noch 30 Jahre in der Zukunft liegt kannst du damit noch 29,5 Jahre warten.

  9. Avatar von janemann
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    Standard AW: Entnahmeplan ETF´s

    Cool. Tolles Forum.
    Dachte das in einem Forum Leute die Ahnung haben, anderen die nicht so fit sind helfen.
    Scheint hier nicht so zu sein.
    Kein Problem. Ich orientiere mich anders.

    Danke trotzdem

  10. Avatar von titan1981
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    Standard AW: Entnahmeplan ETF´s

    Dann gute Reise.

  11. Avatar von Cici
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    Standard AW: Entnahmeplan ETF´s

    Zitat Zitat von janemann
    Ich würde gerne monatlich per Sparplan zur Altersvorsorge in ETF´s investieren und mir dann später monatlich einen Betrag als zusätzliche Rente auszahlen lassen.
    Da hier der Anlagehorizont komplett unklar ist, kann man allein aus diesem Grund schon keine sinnvollen Antworten geben. Wann ist "später"? In einem Jahr? in zehn Jahren? In 30 Jahren? Je länger der Anlagehorizont, desto unsicherer ist es, sich jetzt auf irgendwelche Auszahlungsmöglichkeiten der verschiedenen Anbieter zu verlassen, die später vielleicht in der Form gar nicht mehr angeboten werden bzw. bei einem Anbieter irgendwann verfügbar sein werden, obwohl sie es momentan noch nicht sind.

    Ich würde mich jetzt auf ein Depot konzentrieren, das möglichst günstig ist und genau die Anlagen unterstützt, in die man sein Geld anlegen will. Später kann man immer noch das Depot zu einer anderen Bank übertragen, die die dann passenden Auszahlungspläne anbietet.

  12. Avatar von bruno68
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    Standard AW: Entnahmeplan ETF´s

    So nicht janemann,

    es fehlen für eine Beratung immer noch alle technischen Daten! Alter, Alter bei Tod, Sparrate, Rente bis zum Tod!

    Denn wenn Sie nur 20 Jahre und 100 € sparen kann keine Rente für 30 Jahre und 200 € bekommen!

    Zudem "sterben" ca. 50 % aller ETF's innerhalb 10 Jahre nach Auflegung, mangels Kostendeckung aus!

    Soll auch was vererbt werden, oder kann alles "verbraucht" werden?

    Und noch was, bevor man in Rente geht, kommt die Berufsunfähigkeit früher, als man glaubt. Mit 55 am Stock gehen, wegen Corona und Co., macht die restlichen 12 Jahre eher zum Spießrutenlauf, zwischen AG, Sozialamt und die zerstörte Rente!

    Über denken Sie mal ihre Fragen und antworten Sie eher zielgerichtet, um einen Lösungsvorschlag zu erwarten.

    Dann das, was Sie gefragt haben, ist völlig daneben. Denn dafür gibt es keine Beratung, sondern nur Verkauf mit latente laufende Existenzvernichtung, und zwar vor, um und in der Rente..

    bruno68

  13. Avatar von ZehWeh
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    Standard AW: Entnahmeplan ETF´s

    Wann ist denn dein "Alter bei Tod" Bruno ? Ich frag für einen Freund...

  14. Avatar von janemann
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    Standard AW: Entnahmeplan ETF´s

    Es ging mir hier ja nicht um eine maßgeschneiderte Lösung speziell für meinen Fall.
    Da ist mir schon klar, daß dafür zahlreiche Angaben fehlen, die ich vermutlich selber jetzt noch nicht nennen könnte.

    Mir ging es um darum, daß mir jemand vielleicht ein Depotanbieter nennt, der für sowas gut aufgestellt ist.
    Oder wenn es das nicht gibt, mir das auch so sagt. So wie es "Cici" gemacht hat. Also erstmal sich auf ein Depot konzentrieren und es dann gegebenenfalls übertragen.

    Mit solch einer Antwort kann ich als Laie ja schon was anfangen. Zu wissen, daß sowas möglich ist.
    Vielleicht hierzu dann noch eventuell entstehende Kosten oder Steuern. Falls dem so ist.

    Um mehr ging es mir hier eigentlich gar nicht.

    Zitat Zitat von bruno68

    Und noch was, bevor man in Rente geht, kommt die Berufsunfähigkeit früher, als man glaubt. Mit 55 am Stock gehen, wegen Corona und Co., macht die restlichen 12 Jahre eher zum Spießrutenlauf, zwischen AG, Sozialamt und die zerstörte Rente!


    bruno68
    Wenn ich von all dem ausgehe, dann lass ich es am besten gleich sein. So kann ich ja nicht wirklich planen.

  15. Avatar von ZehWeh
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    Standard AW: Entnahmeplan ETF´s

    Wie schon gesagt wurde, du hast keinen Anlagehorizont genannt. Wenn deine geplante Auszahlung 20-30 Jahre in der Zukunft liegt kann man heute unmöglich eine Aussage darüber treffen bei welcher Bank das günstigsten ist.

    Such dir deine ETFs aus, die du besparen willst und dann vergleiche die Banken, wo sich diese am günstigsten dauerhaft besparen lassen.

    Wenn ich dir jetzt sagt Trade Republic oder Finanzen.net Zero kann es ja sein, das dein gewählter ETF dort gar nicht bespart werden kann.

    Bei der zukünftigen Auszahlung verfährst du genauso und überträgst vorher dann Depot.

  16. Avatar von bruno68
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    Standard AW: Entnahmeplan ETF´s

    Ich habe es geschrieben, damit man Aufwacht janemann!

    Und nichts anderes ist damit gemeint.

    Haben Sie gewusst, dass 75 % aller AN nicht das gesetzliche Alter erreichen! D. h. das 3 von 4 AN gehen mit Rentenabschlag und damit auch mit weniger der gesetzlichen und bAV vorzeitig in Rente.

    Damit scheitert ein Rentenaufbauplan mit ETF's, weil nach 18 Monaten ALU 1 ausläuft und das Bürgergeld erst nach dem Verbrauch ihres Vermögens bis auf den mickrigen Schonbetrag von 10.000 € verbraucht sein muss.

    Um das zu verhindern, sollte man vorher eine SBU mit Ertragsanteilbesteuerung haben, um nicht ins Bürgergeld zu rutschen und später lückenlos in die Altersarmut weitergereicht zu werden.

    Denn vor der Rente kommt die Arbeit und damit auch das Elend mit dem Vermögensaufbau.

    Sie brauchen nur ihren Beruf googeln, durchschnittliche Lebensarbeitszeit!

    https://de.statista.com/statistik/da...ch-geschlecht/

    Da braucht man nur noch den durchschnitt BBG 2024 Rente
    Das Durchschnittsentgelt beträgt 2024 45.358 Euro in den alten Bundesländern sowie 44.732 Euro in den neuen Bundesländern. Daraus ergibt sich der Preis für einen Rentenpunkt von 8.436,59 Euro in den alten Bundesländern und 8.320,11 Euro in den neuen Bundesländern.
    In der Renten- und Arbeitslosenversicherung sind es jährlich 90.600 Euro (West) und 89.400 Euro (Ost). Wenn sie 90.000 jährlich verdienen bekommen Sie 2 Rentenpunkte, dies sind
    Wie viel ist ein Rentenpunkt wert? Zum 1.7.2024 steigt der aktuelle Rentenwert von bisher 37,60 Euro auf 39,32 Euro. Auf Basis der vorliegenden Daten und unter Anwendung der Rentenanpassungsformel ergäbe sich eigentlich ein Rentenwert von 39,31 Euro.
    Genau 68,32 € Rente je Jahr, wenn sie 45 Jahre lang arbeiten, eine Bruttorente von 3.704,40 €, was weniger als die Hälfte von letztem Monat ist.

    Da ist schon schmal Hans Küche angesagt! Denn von 6.040 € auf 3.704,4 von heute auf morgen, ohne die Schuldenbedienung ist leben weiterhin möglich, aber eher bei Aldi und nicht bei Feinkost Käfer, in München!

    Vielleicht merken sie etwas, dass Sie Student keine 45 Jahre zusammen bekommen, denn wenn Sie mit 25 Jahren ihr Studium fertig sind, so müssten Sie bis 70 Jahre arbeiten, um die volle Rente zu bekommen. Aber mit 67 endet die Rentenpunktesammlung! Also nur 42 Jahre mit 86 Punkte.

    Deshalb solche "mittelharte "Schläge zum Aufwachen!

    @ZahnWeh

    Lese mal hier nach
    Lebenserwartung in Deutschland bei Geburt nach Geschlecht bis 2070
    Veröffentlicht von Rainer Radtke, 21.05.2024
    Die durchschnittliche Lebenserwartung bei der Geburt in Deutschland belief sich 2020 für Männer auf 78,5 und für Frauen auf 83,4 Jahre. Damit hat sich die Lebenserwartung seit dem 19. Jahrhundert rasant entwickelt und sich gegenüber der 1870er Jahre mehr als verdoppelt. Im internationalen Vergleich liegt Deutschland knapp hinter der Spitzengruppe der Länder mit der höchsten Lebenserwartung .
    https://de.statista.com/statistik/da...ch-geschlecht/

    bruno68

  17. Avatar von ZehWeh
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    Standard AW: Entnahmeplan ETF´s

    Bruno einfach ignorieren, es ist einfach nur schwurbelei.Bei jedem Vorhaben von Forennutzern landet man laut Bruno entweder im Knast oder in der Insolvenz....

  18. Avatar von bruno68
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    Standard AW: Entnahmeplan ETF´s

    Es zeigt sich schon deine Dummheit durch Weiterbildungsverweigerung ZahWeh,

    Man sollte nicht unbedingt seine eigene fehlende Weiterbildungswissen durch unqualifizierte Äußerung offenbaren!

    Dass die Lebenserwartung steigt, ist ein zu künftiges Rentenproblem, insbesondere in der bAV und Fondssparen ohne Versicherungsmantel!

    So kann die bAV der Witwe bei einigen Durchführungsarten bei einem Altersunterschied, von mehr als 15 Jahren, bei Versterben des Berechtigens die bAV schlagartig entfallen!

    Der letzte Aktieneinbruch war 2022, als Russland die Ukraine überfiel, die Börse halbierte sich, was letztlich die Rente, wenn diese nicht um die Hälfte gekürzt wird, dann durch ETF's und Aktienverkauf um das doppelte steigen.

    Und damit wird die sogenannte "ewige Rente" (länger als 30 Jahre) Schon in der Anfangsphase der Rente zerschlagen. Weil das Geld schon vorher alle ist.

    Wer hat denn schon einen 30-jährigen Börsenboom erlebt? Ich nicht! Man kann ja mal nachlesen https://www.valueinvesting.de/boerse...arkt-historie/

    Da erkennt man das in den 65 Jahren 10-mal die Börse abschmierte und durchschnittlich 20 Monate versagte, aber das sagt nichts über ihr Anlagevermögen aus.

    Denn wenn man bei dem Renteneintritt 150.000 € als Kapitalstock hat und bei minus 41 % runde 61.000 € Verlust erleidet, es sind dann noch 89.000 € vorhanden und wenn dann 166 % des Bullenmarktes hinzurechnet werden, sind nur 148.000 € vorhanden im Kapitalstock und das ohne Rentenauszahlung!

    Bei einer Rentenauszahlung von 500 € monatlich fehlen ihnen, da noch weitere 15.000 €, also nur 74.000 Rentenkapitalstock, demnach wäre nach den Bullen und Bärenmarkt nur noch 122.000 € vorhanden, ein Verlust von 28.000 € aus den Kapitalstock. Ein Fünftel bedeutet auch eine dauerhafte Kürzung von 25 % der jährlichen Rentenentnahme, weil nicht nur der Kapitalstock, sondern auch die Inflation mit ca. 3 % p.a. aufgefüllt werden muss.

    Weil sonst der Kapitalstock in den letzten 30 Jahren immer mehr wertlos wird.

    Es wird Zeit, dass Sie es verstehen, dass das Kita-Wissen durch Experten-Fachwissen zu ersetzen ist, denn bald wird jeder für seine Aussagen haften.
    Achtung, Empfehlung: ESMA warnt Finfluencer und Berater
    Die EU-Wertpapieraufsichtsbehörde ESMA hat Warnhinweise für alle veröffentlicht, die in den sozialen Medien Anlagetipps geben. Was rechtlich gilt – und was Finanzberater beachten sollten.
    Weil immer mehr Finanzinfluencer, kurz: Finfluencer, munter Anlageempfehlungen ins Netz schicken, hat die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) auf ihrer Website kürzlich Warnhinweise veröffentlicht. Damit möchte die Behörde das Bewusstsein dafür schärfen, dass jeder, der Anlagetipps verbreitet oder für Finanzthemen wirbt, unbedingt die Vorgaben der Marktmissbrauchsverordnung (MAR) einzuhalten hat.
    Das "Warning" der ESMA ist allerdings nicht nur für Finfluencer relevant. Auch Finanzberater positionieren sich seit einigen Jahren immer stärker in den sozialen Medien. In der Regel geben sie in ihren Videos oder Podcasts zwar keine konkreten Anlagetipps, sondern erklären lediglich wirtschaftliche Zusammenhänge oder die generelle Funktionsweise von Finanzprodukten. Dennoch sollten Vermittler prüfen, ob sie den Vorschriften der Verordnung nachkommen müssen. Dies gilt umso mehr, als natürlichen Personen bei Verstößen gegen die MAR-Vorschriften Geldbußen bis zu einer Höhe von 500.000 Euro drohen können.
    Breit gefasste Definition
    Nun ist die Definition des Begriffs Anlageempfehlung in der MAR sehr breit gefasst. Die ESMA macht daher auch gleich darauf aufmerksam, dass grundsätzlich jede Art öffentlicher Kommunikation eine Anlageempfehlung sein kann. Dies gelte dann, wenn sich darin direkte oder indirekte Ratschläge oder Ideen für den Kauf oder Verkauf eines Finanzinstruments finden. Tipps für die Zusammenstellung eines Finanzportfolios qualifizieren etwa ein Video oder eine Podcast-Folge ebenfalls als Anlageempfehlung.
    Die ESMA unterscheidet verschiedene Typen von Empfehlungsgebern, angefangen bei unabhängigen Analysten, Investmentgesellschaften und Banken über sogenannte Experten bis hin zu Nicht-Profis. "Finanzberater zählen zu den Experten oder sogar zu den sogenannten Professionellen", sagt Sarah Lemke, Syndikusrechtsanwältin und Gruppengeldwäschebeauftragte beim Hamburger Finanzdienstleister Netfonds. Daher haben sie auch umfangreichere Vorgaben zu beachten, wenn sie Anlageempfehlungen verbreiten.
    Zahlreiche Angaben
    Dazu gehören etwa die Angabe von Namen und Berufsbezeichnung aller an der Empfehlung beteiligten natürlichen Personen, ein klarer Hinweis auf alle wesentlichen Informationsquellen sowie eine unmissverständliche Kennzeichnung von Prognosen, Vorhersagen und angestrebten Kurszielen. "Damit ist die Liste der geforderten Angaben noch nicht abgeschlossen", erklärt Lemke.
    Die Frage ist jedoch, ob all diese Informationen überhaupt notwendig sind, wenn Vermittler und Berater reine Lern- oder Erklärvideos in den sozialen Medien posten. Die Antwort lautet: Das kommt darauf an. "Die Grenze zur Anlageempfehlung ist schnell überschritten, wenn ein Finanzprofi in einem Video zum Beispiel einen bestimmten Fonds vorstellt", sagt Lemke. "Erklärt er hingegen nur, wie etwa aktiv gemanagte Sondervermögen oder ETF-Sparpläne funktionieren, ohne dabei konkrete Produkte zu nennen, dürfte das unverfänglich sein", befindet sie.
    Einzelfallbetrachtung
    Markus Lange, Rechtsanwalt und Partner der Wirtschaftskanzlei Baker Tilly, sieht das nicht ganz so. "Ein Berater, der etwa erläutert, wie aktiv gemanagte Fonds funktionieren, tut das in der Regel ja nicht ohne Grund, meist steht ein monetäres Interesse dahinter", gibt er zu bedenken. "Grundsätzlich lässt sich nur sehr schwer sagen, wann ein Erklärvideo als Anlageempfehlung zu werten ist, das ist immer eine Einzelfallbetrachtung", so der Jurist.

    "Auch in reinen Lernvideos sollten Berater darauf achten, die Chancen, die ein Finanzinstrument generell bietet, nicht zu stark in den Vordergrund zu stellen, sondern immer auch auf die Risiken hinweisen", sagt Sarah Lemke. Zudem empfehle es sich, zu jeder Anzeige, die in den sozialen Medien gepostet wird, zu jedem Video und allen Podcast-Folgen einen Haftungshinweis zu stellen, in dem die wesentlichen Risiken noch einmal explizit beschrieben werden.
    Praktischer Haftungshinweis
    "Bei Anzeigen sollte der Hinweis klar erkennbar sein und nicht etwa in einer viel kleineren Schriftart erscheinen als der übrige Text", so Lemke. In Videos oder Podcasts könne er am Ende in Textform eingeblendet werden. "Mit einem solchen Haftungshinweis sichern sich Berater nicht nur ab, er wirkt auch seriös", findet Lemke. (am)
    Demnach kann ein Nicht-Profi auch, wegen Marktmissbrauchsverordnung bis zu 500.000 € Geldstrafe zur Kasse gebeten werden, insbesondere ist dann auch für den Geschädigten (ein jedermann) die Tür offen, um Schadensersatz zu verlangen.

    bruno68

  19. Avatar von titan1981
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    Standard AW: Entnahmeplan ETF´s

    Bei den Dingen die Bruno schreibt braucht sich die Witwe überhaupt keine Gedanken machen zur Rente, denn sie wird bevor sie diese Bezieht in Armut leben und es wird ihr gar nicht auffallen, dass sie jemals mehr hätte haben können, wenn sie nicht auf Bruno gehört hätte, denn er lebt von dem Geld dass er aus anderen herausleiert wie Gott in Frankreich und wenn die Leute drauf kommen ist das Geld auf nimmer wiedersehen weg

  20. Avatar von utopus
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    Standard AW: Entnahmeplan ETF´s

    Keiner weiß ob es in 20-30 Jahren noch eine Menschheit gibt ;-)

    Ebenso ist für diesen Zeitraum die Steuergesetzgebung in meiner Glaskugel sehr nebulös zu sehen - auch die Kosten der neuen Banking-AI sind hier nicht genau erfassbar.

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