Guten Tag,
wir planen ein Haus zu kaufen und haben ein paar Sanierungskosten.
Es kommt dann noch der Tausch der Heizung (und mehr?) auf uns zu, der gefördert wird von der kfw... vllt. gar nicht, vielleicht 50% vielleicht 85%.
Daher würde es durchaus Sinn machen, diesen Kredit doch nicht gleich in den Hauskauf mit einzupreisen, da es doch beträchtliche Unterschiede sind
Heizungsanlage37000 €
Fußbodenheizung nachrüsten10000
Heizkörper 7 Stück 4200
Lüftungsanlage7Stück 7700
Summe 60.000€
max Förderung 15.000€
Welche Vor/Nachteile hat so eine gesonderte Kreditnahme? Am besten dann nach Individuen. Sanierungsfahrplan.
Ich denke mal dass es günstiger wäre, wenn ihr die Heizungssanierung mit in den Immobilienkredit berechnet.
Allerdings solltet ihr folgende Szenarien mit eurem Bankpartner klären.
Nehmen wir mal an, ihr braucht für das Haus ein Darlehen von 300.000 € und nehmt wegen der Heizungssanierung 360.000 € auf.
Was würde dann passieren, wenn ihr wegen der Förderung nur 345.000 € braucht. Könnt ihr dann die restlichen 15.000 € einfach nicht abrufen?
Oder nehmt ihr 360.000 € auf und leistet gleich eine Sondertilgung i.H.v. 5%?
Oder dürft ihr die nicht benötigten Mittel für zukünftige Ausgaben (verzinst) zurücklegen?
Könntet ihr die 15.000 € denn überhaupt in Vorleistung treten, bis die Förderung kommt?
Wir hätten jetzt die 300k aufgenommen.
Dann einen iSFP erstellen lassen und über den EE Berater die notwendige Sanierungskosten schätzen lassen. Dann bei Bank/kfw den Kredit genommen und erst dann das Bauvorhaben gestartet. Wir haben keinen Zeitdruck.
Kann es sein, dass man dann schlechtere Konditionen erhält?
Kann es sein, dass die Banken den Kredit für Sanierung nicht ermöglichen, weil man schon einen Immo Kredit hat?
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BenniG
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BenniG
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AW: Kredite auf einen Streich oder separat?
Naja, ein zweiter Kredit sieht immer so aus, als ob dein Vorhaben teurer wird, als ursprünglich geplant.
Die Konditionen für nachträgliche Kredite sind meistens teurer (Ausnahme KfW), da die Bank, die dir bisher schon den Kredit gibt, weis, dass sie quasi das "Monopol" hat, weil der zweite Rang im Grundbuch i.d.R. zu deutlichen Aufschlägen führt.
Solch eine Sanierung wirkt bei einigen Banken wertsteigernd, bei anderen nicht.
Die Zinsen für eine 10 oder 15 Jahren Finanzierung liegen bei 10 Jahre und 100 % Beleihung bei 5,20 %, bei 90 % 4,80 %, bei 80 % 4,20 %, bei 70 % 4,05 % p.a.
bei 15 Jahren und 100 % Beleihung bei 5,25 %, bei 90 % 5,00 %, bei 80 % 4,50 %, bei 70 % 4,40 % p.a. [/B]
Daher gehe ich davon aus, dass Sie eine 90 % Gesamtfinanzierung haben. Was zusammen beiden genannten Summen von 525.000 € plus 60.000 € einen Neuwert von 555.000 € (siehe BenniG Aussage: Solch eine Sanierung wirkt bei einigen Banken wertsteigernd, bei anderen nicht.) Hier nur eine 50 % Anrechnung!
Und der Zuschuss muss nicht unbedingt sofort fällig werden, sondern bei jeder Tilgungsrate verrechnet wird.
So würde 60.000 € bei 10 Jahren runde 500 € monatliche KfW-Belastung bedeuten, wird aber der Zuschuss pro Rate verrechnet, sind dies 375 €. Auch ist der Betrag kein Blankodarlehn mehr, damit wird ein weiterer Grundbucheintrag fällig, was die Gesamtbeleihung um bis 15 % hochdrückt, also eine 105 % Finanzierung entsteht.
Wie ich schon im anderen Thema von ihnen schrieb: "Lassen sie es, es wird so nicht funktionieren!"; Entweder werden Sie jetzt als Volksbelustigung bei der Bank vorgeführt. Oder später, wenn die Rückzahlung der KfW fällig wird, das Haus und gleichzeitig die Familie mit abgewickelt! Denn die Restschuld "stottern" sie und ihr Frau noch Jahrzehnte später ab.
Bruno lass es doch einfach..... Er nimmt einen Kredit auf er muss es über Jahre abstottern. Natürlich kann er das auch über dich machen da entfällt das abstottern, da du das Geld gleich entziehst dass er weder Haus noch sonst irgendwas hat sondern du deine Sachen abstottern kannst...
Wir kennen deine Probleme mit den Finanzen, das du ständig Geld brauchst um deine Finanzlöcher zu schließen...
Es ist immer anzuraten, diese wertsteigernden Maßnahmen in die Gesamtfinanzierung miteinzubinden, da sich nur so die Wertsteigerung auch auf die anderen benötigten Mittel für die Ermittlung des Beleihungsauslaufs auswirken, der für die Knnditionsgestaltung entscheidend ist, bzw. dieser zu Grunde gelegt wird.