Hallo,

am 01.06.2007 wurde ein Prämiensparvertrag abgeschlossen.
Sparbeiträge 35,00 Euro pro Monat, Laufzeit 300 Monate, Kündigungsfrist 3 Monate (kündigen/vorzeitige Gesamtverfügung will ich nicht unbedingt, aber evtl. eine/mehrere Teilverfügungen auszahlen lassen).

Bei Punkt 3. Prämien steht:
"Neben den Zinsen zahlt die Sparkasse auf die vertragsmäßig erbrachten Jahressparleistungen jeweils am Ende eines Sparjahres eine verzinsliche S-Prämie."
Die gültige Prämienstaffel ist am Ende des Vertrags aufgeführt (ab 15. Jahr ff: 50% der jährlichen Sparleistung).

Bei Punkt 6 Teilverfügungen steht:
"Über die kapitalisierten Zinsen und Prämien kann verfügt werden."

Bei Punkt 7.3 Vorzeitige Gesamtverfügung über das Sparguthaben steht:
"Wird über das Sparguthaben verfügt, so bewirkt das die Beendigung des Vertrages. Die Berechtigung der Sparkasse zur Berechnung von Vorschusszinsen bleibt unberührt. Der Kunde erhält bei vorzeitiger Auflösung keine Prämie".

Fragen:
1) Was bedeutet der Satz "Der Kunde erhält bei vorzeitiger Auflösung keine Prämie" genau?
Wird für das Jahr der vorzeitigen Kündigung dann keine Prämie bezahlt oder werden bereits in den Vorjahren erhaltene Prämien ebenfalls gestrichen/abgezogen/zurückgefordert?

2) Können (unschädliche) Teilverfügungen nur in Höhe der bisherigen Gesmatsumme der kapitalisierten Zinsen und Prämien erfolgen?
Oder kann man sich auch größere Teile des Sparguthabens (aber nicht das gesamte) auszahlen lassen? Falls ja: Gehen dann vergangene oder künftige Prämienzahlungen verloren?