Factoring

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  1. Avatar von Idris
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    Standard Factoring

    Hi Leute,
    ich überlege mir in letzter Zeit mich selbstständig im Handwerk zu machen, aber mir fehlen die finanziellen Mittel. Mir wurden ein paar Vermittler vorgeschlagen, wie www.finanzierung.com, dass ich mich bei denen mit Factoring beraten lassen soll. Hat jemand bereits Erfahrung mit denen oder gibst noch andere Möglichkeiten?
    Schonmal vielen Dank für eure Antworte.

  2. Avatar von StGe1973
    StGe1973 ist offline

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    Standard AW: Factoring

    Nun ja, entweder eigenes Geld oder Kredit bei Bank, Freunden usw.

    Ansonsten gerade beim Handwerk sollte es dir vielleicht möglich sein (fast) ohne Kpiatl zu starten. Material gegen Vorkasse und Baustellen bei dneen du keine Maschinen usw. benötigst. Mit dem Gewinn aus diesen Aufträgen kannst du dir dann z.B. Maschinen usw. kaufen...

  3. Avatar von brainy
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    Standard AW: Factoring

    Handwerk und Factoring wird nicht funktionieren.

  4. Avatar von sparfuchs8
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    Standard AW: Factoring

    Ich habe von der Seite gehört, aber keine eigenen Erfahrungen. Eine weitere Option könnte ein Mikrokredit speziell für Handwerker sein.

  5. Avatar von Zapp73
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    Standard AW: Factoring

    Zitat Zitat von Idris
    Hi Leute,
    ich überlege mir in letzter Zeit mich selbstständig im Handwerk zu machen, aber mir fehlen die finanziellen Mittel.
    Dann bist Du im Handwerk verkehrt.

  6. Avatar von bruno68
    bruno68 ist offline

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    Standard AW: Factoring

    @ Idris,

    Factoring ist ein Forderungsverkauf an einen dritten. Nur wissen Sie, ob der Dritte die Erlaubnis zum Forderungsaufkauf hat! Wenn nämlich diese nicht vorliegt, sollten es lieber lassen.

    Und was besonders ist, die Forderung wird nicht volle Geldforderung der Rechnung bezahlt! So kann die Rechnung gekürzt werden, dass statt der erwarteten 1.000 €, nur 800 bis 900 € diskontiert wird.

    Der Vorteil ist "schwierige" Kunden, die nur 50 % anzahlen und dann vor Gericht ziehen, nun die Zahlen dann sehr schnell, weil die Inkassounternehmen in der Regel, die volle Restsumme plus Nebenkosten gerichtlich titulieren lassen und gleichzeitig die Schufa darüber informieren!

    Was des Kunden Bonität völlig vernichtet. nicht ohne Grund steht ein Inkassounternehmen unter der Aufsicht eines Amts-, Land- oder Oberlandesgerichts
    Inkassobüro eröffnen: Erlaubnis erforderlich!
    Die Inkassobranche ist erlaubnispflichtig. Das heißt, dass Sie nur unter speziellen Bedingungen ein Inkassounternehmen führen dürfen:[/B][/I]
    Fachliche Voraussetzungen: Theoretische und praktische Sachkunde
    Ein Studium oder eine Aus- oder Weiterbildung im Bereich Recht dienen als Nachweis.
    Der Nachweis ist durch Lehr- und Prüfungszeugnisse zu erbringen. Nachweis der praktischen Sachkunde setzt mindestens zwei Jahre Berufsausübung oder praktische Ausbildung im Bereich der Inkassodienstleistungen o.Ä. voraus. Der Antragsteller muss also rechtstheoretisches Wissen in allen für die Inkassotätigkeit erforderlichen Gebieten mitbringen (Bürgerliches Recht, Handels-, Wertpapier- und Gesellschaftsrecht, Zivilprozessrecht inkl. des Zwangsvollstreckungs-, Insolvenz- und Kostenrechts).
    Sachliche Voraussetzungen: Geschäftsräume und Leistungsfähigkeit
    Diese betreffen z. B. den erforderlichen Zustand der Gewerberäume oder den Nachweis der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit.
    Persönliche Zuverlässigkeit: Keine Vorstrafen
    Hier wird ein polizeiliches Führungszeugnis benötigt, ein Auszug aus dem Gewerbezentralregister sowie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamts.
    Wichtige Anmeldungen
    Handelsregistereintragung für Ihr Inkassounternehmen
    Inkasso Büro eröffnen und beim Gewerbeamt anmelden

    Inkassobüro gründen: IHK
    Die Industrie- und Handelskammer wird vom Gewerbeamt über Ihre Gründung informiert. Die Mitgliedschaft bei der für Sie zuständigen IHK ist Pflicht.
    Berufsgenossenschaft für Inkassobüros
    Bundesverbände für Ihr Inkassounternehmen
    Anmeldung als Rechtsdienstleister
    Als baldiger Inkassounternehmer müssen Sie sich bei der zuständigen Aufsichts- oder Zulassungsbehörde im Rechtsdienstleistungsregister eintragen. Dies ist nur möglich, wenn Sie als Antragsteller alle bisherigen Anforderungen erfüllen sowie eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 25.000 Euro nachweisen können.
    Für die Anmeldung zuständig sind die Präsidenten der ermächtigten Amts-, Landes- und Oberlandesgerichten zuständig, je nach Firmensitz Ihres Inkassobüros. Damit Sie Forderungen versenden dürfen, benötigen Sie diese Anmeldung zwingend.
    Hier kann man erkennen, dass nicht jeder die Erlaubnis hat Forderungen aufzukaufen hat.

    Aber die Frage ist auch, wenn der Dienstvertrag zwischen den Handwerker und Kunde abgeschlossen ist, aber die Forderung durch Dritte eingezogen wird!

    Hier ist eher die Einteilung der Kunden, zwischen A, B, C, D, als Zahlungsmoralnormierung an den Kunden zu messen! Und je schlechter der Kunde, desto weniger Dienstleistung von ihnen! Nichts bezahlt, nichts Leistung von ihnen.
    Und ganz klarmachen, dass wegen der fehlender Begleichung der alten Forderung, keine weitere Dienst- und Sachleistung erfolgen wird.

    "Denn man kann sich auch arm bzw. pleite arbeiten bzw. schuften!"

    bruno68

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