Im Grundbuch ist eine Grundschuld eingetragen auf eine Bank, die mit mir wohl niemals mehr zusammenarbeiten wird. Ich habe um die Löschungsbewilligung gebeten, da wurde mir gesagt, dass diese nur an einen Notar geht, nicht mehr an den Kunden (die wären wohl oft verloren gegangen und dann musste die Bank die erneut ausstellen)
Macht es irgendeinen Sinn diese Grundschuld stehen zu lassen? Auf neue Hausbank übertragen, nur wenn ich das auf meine neue Hausbank übertrage, da ich dort jedoch auch andere Immobilienkredite laufen habe, möchte ich nicht mit der Immobilie für andere Immobilen haften.
Macht dann Löschen der Grundschuld Sinn, oder trotzdem stehen lassen?
Ein Verkauf ist aktuell nicht geplant, jedoch innerhalb der nächsten Jahre nicht ausgeschlossen.
Also, haften wirst du immer auch mit der anderen Immobilie bzw. mit deinem gesamten Privatvermögen. Da ist es unerheblich, ob eine grundschuld eingetragen ist oder nicht. Also konkret im Fall, dass du Kreditraten nicht mehr bezahlen kannst und es zu einer Zwangsversteigerung deiner beliehenen Immobilien kommt. Reicht der Erlös aus der Zwangsversteigerung nicht zur Rückzahlung deines Immobilienkredits, wird die Bank den Restbetrag immer vor dir fordern. Dafür haftest du mit deinem gesatem Privatvermögen, also auch mit einer lastenfreien Immobilie.
Wirklich Sinn die Grundschuld notariell löschen zu lassen macht es eigentlich nur bei einem Verkauf. Käufer bevorzugen lastenfreie Immobilien, dass sie eben frei "agieren" können. Sonst macht es eigentlich keinen Sinn, weil es für dich keinen Unterschied macht und eben Kosten verursacht. Vielleicht braûchst du ja irgednwann trotzdem mal einen Kredit...
Macht es denn auch Sinn die Grundschuld stehen zu lassen, wenn man keinerlei Beziehung zu der Bank mehr hat und auch nie mehr haben wird?
Ich hätte ja am liebsten nur die Löschungsbewilligung gehabt, die abgeheftet und dann bei Bedarf eben umschreiben oder löschen lassen. Diese Löschungsbewilligung will mir die Bank jedoch nicht geben.
Sie sollten einen Grundbuchauszug vom Amtsgericht ausstellen lassen, um, zusehen, ob nicht weitere Lasten in Abteilung II des Grundbuches stehen.
Denn jede Last im Grundbuch kostet beim Verkauf bares Geld, steht noch ein Wohnrecht, Wegerecht, Nießbrauch drinnen, kann es den Verkaufspreis erheblich vermindern. Was beim Verkauf auch zeitlich gefährlich werden kann, denn die Gerichte arbeiten, dann nämlich sehr langsam.
Und so kann sich der Verkauf sich hinziehen wie ein Kaugummi, denn die Gerichte arbeiteten nur Schritt für Schritt.
Bedenken Sie, dass Wegerechte auch für Strom, Wasser, Abwasser, Gas oder Telefonleitung oder auch eine Durchgangserlaubnis später entstehen! Und nach ihrer letzten Einschicht eingetragen worden sind.
Denn es gibt auch die Möglichkeit, dass Versorgungsleitungen für spätere Bauerschließungen mit Sperrvermerke eingetragen werden, was den Wert auch mindert!
Lassen Sie sich mal drei 20 kV durch ihren englischen Garten verlegen, den englischen Graten gab es dann einmal.
Es macht halt Sinn, wenn du einen neuen Kredit benötigst. Jetzt würdest du die Löschung bezahlen und dann wieder eine Neueintragung. Wenn du die Gerundschuld bestehen läßt, kann die neue Bank in die Grundschuld der "alten" Bank eintreten. Solange du nicht verkaufst, ändert sich für dich ja nichts, egal ob die Grundschuld vorhanden ist oder nicht. Deshalb lassen die meisten Menschen diese stehen bis der Verkauf aktuell wird.
Ich kenne es zwar nur so, dass die Löschungsbewilligung an den Kunden gehen muss, aber vielleicht ist das auch mit dem Notar möglich. Letztlich ändert sich für dich doch nichts, denn um die Löschung wirklich vollziehen zu lassen benötigst du den Notar. Letztlich liegt die Löschungsbewilligung eben statt in deinem Ordner im entsprechenden Vorgang beim Notar.
Wie gesagt für dich ändert sich nichts: Wenn die Löschung irgendwann im Grundbuch vollzogen werden soll, dann muss das sowieso über den Notar laufen...
Aus meiner Sicht sollte man einfach löschen, wenn es möglich ist.
Für mich ist es ein besseres Gefühl "schuldenfrei" zu sein - und man hat es hinter sich - wenn später die Bank/Notar nicht mehr verfügbar sind, kann es auch Probleme geben.
Und die Welt kostet es auch nicht ...
"Schuldenfrei" bzgl. dieses speziellen Kredites ist der DN sowieso, egal ob die Grundschuld bestehen bleibt oder nicht. Die Grundschuld an sich ist ja kein Darlehen oder Kredit, sondern nur eine Sicherheit für einen Kreditgeber, dass dieser bei Nichtbedienen des Kredits auf die Immobilie zugreifen kann.
Genau da liegt ja das entscheidnede Problem: Wenn eine Person bzgl. eines anderen Darlehen zahlungsunfähig wird, dann ist die Immobilie nicht dadurch geschützt, dass die Grundschuld gelöscht wurde. Ein Kreditgeber hat immer Zugriff auf das ganze Privatvermögen einer Person, wenn der Kredit nicht mehr bedient wird und zwar bis seine ganze Restschuld abbezahlt wird. Nur ist der Weg für einen Kreditgeber länger, bei einem Immobiliendarlehen kann der Kreditgeber sofort (wegen der Grundschuld) auf die Immobilie zugreifen.
Für einen Kreditnehmer spielt dies aber keine entscheidende Rolle: Wenn er Kredite nicht mehr bedienen kann, dann haftet er immer mit seinem Privatvermögen, egal ob eine Grundschuld auf eine Immobilie eingetragen ist oder nicht. Wenn er seine Kredite "normal" bedienen kann, dann wird die Immobilie immer "schuldenfrei" sein, egal ob eine Grundschuld eingetragen ist oder nicht.
Der Vorteil des Nichtlöschens ist eben genau der, dass wenn diese Person in Zukunft (warum auch immer) nochmals einen Kredit für eine Immobilie benötigt, die bestehende Grundschuld verwendet werden kann.
Wirklich sinnvoll ist die Löschung vor einem Verkauf. Aber wie immer gilt: Wenn jemand besser schlafen kann, wenn die Grundschuld gelöscht wird, dann soll er diese löschen lassen.
Dass Eigentümer jederzeit ein Darlehn bis 50.000 € aufnehmen können, ergibt sich wegen der unklaren Situation folgende Probleme!
Nimm der Schuldner diese Summe als Darlehn auf, ergeben sich zwei Wege
Der erste mit Grundschuld: Hier muss der Schuldner dafür sorgen, dass das Darlehn nicht im Zusammenhang mit der Grundschuld steht!
Nur durch eine negative schriftliche Erklärung, zur negativen Zweckerklärung zwischen das Darlehn und Grundschuld lässt sich Trennung rechtlich herstellen.
Denn nimmt ein Schuldner bei der gleichen Bank, wo die Grundschuld abgetreten ist, ein Darlehn auf, so "rutscht", das Darlehn immer in die Darlehnssumme ein.
Daraus erfolgt ein "unechtes" Blankodarlehn mit erhöhten Darlehnszinsen, was bei einer Besicherung, bis 60 % bei 10 Jahren, mit 3,8 % p. a. verzinst wird. Stehen beim Blankodarlehn eher bei 8 % p.a.
Man sollte als Kunden nicht den Irrtum erlegen, dass der neue Gläubiger auf sein Recht zur Grundbucheinsicht, besonders in die Abt. III verzichtet!
Man sollte auch verstehen, dass Banken untereinander auch Teile der Grundschulden freigeben, gerade bei alten Häusern, steht nicht eine Vollschuld, sondern laufende Nr. mit Schuldsummen!
Da kann schon mal, die Nr.: 3, 5, 7 gestücktel an die neue Bank weitergereicht werden!
Der Kunde meint ein Blankodarlehen zu haben, weil die Zinsen so hoch sind. Aber hat die alte Bank, ihrer Schwester-Bank, die gesamte Darlehnssumme, durch die vorhandene Grundschuld besichert ist, zahlt diese nur 3,00 % p.a für den 50.000 € Pfandbrief, die anderen 4,5 % werden brav zu je 2,25 % p.a. geteilt!
Man braucht nur umrechnen 50.000 € zu 8 % p.a. 4.000 € Zinsen bei Blanko, besichert 1.900 € jährlich, überschlagen bei 10 Jahren 20.000 € Zinsen versus 9.500 € besichert.
Mehrkosten 10.500 € für den Kunden, Gewinn für die beiden Banken.
Es heißt dann bei der Bank, wenn man die Grundschuld löschen will, fernmündlich mitgeteilt "Man wisse nicht, wo die Grundschuld geblieben ist!"; weil dies ja weiterverliehen wurde! Dann kann man lange warten, bis die vollständige Grundschuld auftaucht.
Bei einen Kunden, Familie dauerte es zwei Jahre bis zur vollständigen Herausgabe, aber auch nur, weil ich unter die Androhung das die Bafin eingeschaltet werde, konnte binnen weniger als 5 Werktage die Restgrundschuld "wiedergefunden" werden.
Also wer etwas großes kaufen will, kann die Grundschuld zur Besicherung verwenden um so eine effektive Zinsverbilligung für sich erreichen! Kann man dies nicht händeln, so wäre die Grundschuld zu löschen
und die reallen Zinsen zu bezahlten!