Gasgrill-Brand

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  1. Avatar von rheingeist
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    Standard Gasgrill-Brand

    Hallo

    Mal angenommen ein Gasgrill brennt durch Fettnand und der Grill ist beschädigt, ist das ein Fall für die Hausratversicherung oder hat man da Pesch .
    Kann mir da jemand was zusagen.

  2. Avatar von titan1981
    titan1981 ist offline

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    Standard AW: Gasgrill-Brand

    Nur mal angenommen Was steht denn in den versicherungsbedingungen? Nur was da drin steht ist versichert.

    Mal angenommen es steht drin war es Fahrlässigkeit? Ist das abgesichert?

  3. Avatar von rheingeist
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    Standard AW: Gasgrill-Brand

    Ich hab da noch nicht nach geguckt was drin steht . Zahlt denn überhaupt wenn überhaupt die Hausratversicherung !
    Glaub aber da steht nichts von Grill drin. Aber im allgemeinen zahlt das doch zum Hausinventar.

  4. Avatar von BenniG
    BenniG ist offline

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    Standard AW: Gasgrill-Brand

    Wie teuer ist denn der Grill, wie alt ist er und wie war der Zustand (wie oft benutzt, jedes mal richtig gereinigt ...)?
    Lohnt sich der Aufwand um eine Versicherung einzuschalten?

  5. Avatar von Marc2512
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    Standard AW: Gasgrill-Brand

    Was zählt als Feuer- oder Brandschaden? In der Hausratversicherung ist ein Brand definiert als ein "Feuer, welches ohne einen bestimmungsmäßen Herd entstanden ist oder ihn verlassen hat und das sich aus eigener Kraft auszubreiten vermag." (Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft e. V).

    Glaub nicht daß der Grill versichert ist... Gruss

  6. Avatar von StGe1973
    StGe1973 ist offline

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    Standard AW: Gasgrill-Brand

    Warum sollte die Hausratversicherung da bezahlen? Wenn der Grill abfackelt, dann kommt Garantie in Frage oder du kannst einen Herstellungsfehler nachweisen, der Ursache des Brandes war. Ansonsten könnte max. ein Bekannter den Schaden seiner privaten Haftpflicht melden, wenn er den Grill von Fettreste befreien sollte, dies aber vergessen hat.

    Die Hausratversicherung kommt nur für mögliche Folgeschäden des Fettbrandes auf, also wenn (wie auch immer das geschehen sollte) der Fettbrand des Grills irgendwelches Inventar des Hauses zerstört oder beschädigt wird... für den Fettbrand an sich muss der Verursacher (den Grill) bezahlen.

  7. Avatar von rheingeist
    rheingeist ist offline
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    Standard AW: Gasgrill-Brand

    Nach Rücksprache mit meinem Versicherungsmakler, ist das Versichert. Aber nur für 6monate (Sommerzeit) im Jahr.

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