Was mit Omas Bausparvertrag anstellen?

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  1. Avatar von Sammy
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    Standard Was mit Omas Bausparvertrag anstellen?

    Liebes Forum,

    meine über 80-jährige Oma hat doch tatsächlich noch einen Bausparvertrag. Hier ein paar Kenndaten:

    • Schwäbisch Hall
    • Sparzinssatz: 1,5%
    • Tarif: A-Spezial
    • Bewertungszahl: 212
    • Vertragsbeginn: 04/2004
    • Bausparsumme: 44.000 €


    Es sind rund 3/4 eingezahlt. Meine Oma benötigt keine Baufinanzierung. Was soll ich ihr nun raten? Was würdet Ihr machen?
    Ich bin neu im Bauspar-Thema und noch etwas überfordert mit Zuteilung, Zinsbonus usw. Daher schon mal vielen Dank für Eure Hilfe!

    Lg
    Sammy

  2. Avatar von BenniG
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    Standard AW: Was mit Omas Bausparvertrag anstellen?

    Hallo Sammy,
    der Bausparvertrag ist vermutlich zugeteilt, demnach könnte man das Guthaben einfach auszahlen lassen und das Geld entweder verbrauchen oder anlegen, weil 1,5% Guthabenzins aktuell nicht so toll ist.

    Falls jemand aus der Familie eine Baufinanzierung plant, wäre eine Übertragung überlegenswert - natürlich mit einem Ausgleich des Guthabens. Allerdings müssen Bauspardarlehen relativ schnell zurückbezahlt werden, sodass die Tilgungsrate im Blick gehalten werden sollte.

    Hast du denn die ABB zur Hand, dort müsste angegeben sein, ob es einen Zinsbonus gibt.

    Viele Grüße
    BenniG

  3. Avatar von Sammy
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    Standard AW: Was mit Omas Bausparvertrag anstellen?

    Hallo BenniG,

    danke für die superschnelle Antwort. Genau, die 1,5% sind etwas mickrig. Dann suche ich mal die ABB und schaue mal, ob ich da etwas von Zinsbonus finde ...

    Lg Sammy

  4. Avatar von bruno68
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    Standard AW: Was mit Omas Bausparvertrag anstellen?

    Hallo Sammy,

    leider ist es nicht so wie BenniG beschreibt! Da das Vermögen ihrer Oma ist, muss dies für ihre Pflege- und Sterbeabsicherung in den 10 Jahren zwingend verwendet werden.

    Also kein Auto oder Reise, ansonsten sucht das Sozialgericht das Geld bei ihnen Zuhause und auf ihren Konten.

    Bitte führen Sie ein Kassenbuch für ihre Oma, zwecks ihrer persönlichen finanziellen Absicherung.
    Denn haben sie einen Zugriff auf ihr Vermögen, wird sich das Sozialamt für das fehlende Geld, bei der Oma, ihre Vermögenswerte bedienen, und zwar bis zu erstrangigen Grundschuldeintrag über die fehlende Summe!
    Haben sie kein Eigentum, wird ihr Auto und/ oder ihr Gehalt beim Arbeitgeber gepfändet, da kennt das Sozialamt keine Freunde.

    Selbst bei der Einrichtung von Sparanlagen, die zur Unterstützung der Pflegekosten dienen, sind nachträglich nicht zulässig.

    Aber das Gespräch dafür wäre, nur unter 4 Augen möglich.

    bruno68

  5. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Was mit Omas Bausparvertrag anstellen?

    Zitat Zitat von BenniG
    Hallo Sammy,
    der Bausparvertrag ist vermutlich zugeteilt, demnach könnte man das Guthaben einfach auszahlen lassen und das Geld entweder verbrauchen oder anlegen, weil 1,5% Guthabenzins aktuell nicht so toll ist.

    Falls jemand aus der Familie eine Baufinanzierung plant, wäre eine Übertragung überlegenswert - natürlich mit einem Ausgleich des Guthabens. Allerdings müssen Bauspardarlehen relativ schnell zurückbezahlt werden, sodass die Tilgungsrate im Blick gehalten werden sollte.

    Hast du denn die ABB zur Hand, dort müsste angegeben sein, ob es einen Zinsbonus gibt.

    Viele Grüße
    BenniG
    Vorsicht, eine Bonusotion bei Darlehensverzicht ist zu hinterfragen!

  6. Avatar von Sammy
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    Standard AW: Was mit Omas Bausparvertrag anstellen?

    Hallo bruno68,

    das Geld gehört natürlich Oma und bleibt bei ihr. Aber selbst mit 81 kann man sich ja noch schöne Dinge gönnen und das Leben genießen. Nur Bauen/Renovieren will sie nicht mehr.

  7. Avatar von BenniG
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    Standard AW: Was mit Omas Bausparvertrag anstellen?

    Zitat Zitat von bruno68
    leider ist es nicht so wie BenniG beschreibt! Da das Vermögen ihrer Oma ist, muss dies für ihre Pflege- und Sterbeabsicherung in den 10 Jahren zwingend verwendet werden.
    Zitat Zitat von BenniG
    der Bausparvertrag ist vermutlich zugeteilt, demnach könnte man das Guthaben einfach auszahlen lassen und das Geld entweder verbrauchen oder anlegen, weil 1,5% Guthabenzins aktuell nicht so toll ist.
    Okay, vielleicht hätte ich hier das "man" anders bezeichnen sollen. Hier meinte ich die Oma.

    Zitat Zitat von BenniG
    Falls jemand aus der Familie eine Baufinanzierung plant, wäre eine Übertragung überlegenswert - natürlich mit einem Ausgleich des Guthabens.
    Worauf viele aber gekommen wären, da ein Satz später die Übertragung aufgezeigt wird. und explizit auf einen Ausgleich des Guthabens. Wir wissen natürlich nicht wie viele Kinder und Enkel die Oma hat, aber ich gehe nun mal vom Normalfall aus, wenn der TE nichts besonderes dazu schreibt. Normalfall ist heutzutage auch noch, dass die 80-jährige Rentnerin nicht über ihren Verhältnissen lebt.
    Zitat Zitat von bruno68
    Haben sie kein Eigentum, wird ihr Auto ... gepfändet
    Erst schreibst du "kein Eigentum" und dann taucht plötzlich ein Auto auf. Das will ich erleben, dass mein Auto gepfändet wird, deren Eigentümer ich nicht bin.

    Bruno hat mal wieder jede Menge Fragen beantwortet, die nicht gestellt wurde - sehr schön!

  8. Avatar von Sammy
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    Standard AW: Was mit Omas Bausparvertrag anstellen?

    Hallo zusammen,

    ich habe die alten Unterlagen durchsucht und die dazugehörenden ABB gefunden. Tarifvariante ist AS (Spezial).
    Aber so ganz blicke ich nicht durch. Ich werde meiner Oma empfehlen, aufs Bauspardarlehen zu verzichten. Sie muss dann aber vorher sich für die Treueoption entschieden haben. Dann gibt's wohl nochmal was obendrauf. Aber ab wann wird dann was wie genau berechnet?

    Danke für Aufklärung!

    Lg
    Sammy


    § 3 Verzinsung des Bausparguthabens / Treueoption

    (1) Das Bausparguthaben wird in den Varianten AA, AS, AL, AV und AM mit jährlich 1,5 % verzinst. In der Variante AR beträgt der Guthabenzinssatz 2,0 % jährlich (bei Variantenwechsel siehe § 13 Abs. 6). Die Zinsen werden dem Bausparkonto jeweils am Ende des Kalenderjahrs gutgeschrieben.

    (2) Der Bausparer kann eine Treueoption wählen.
    Nach einer Vertragslaufzeit zum Zeitpunkt der Zuteilung von mindestens 7 Jahren sowie einer Treuezeit von mindestens 12 Monaten kann der Bausparer eine Treueprämie erhalten, sofern er dann auf die Inanspruchnahme des zugeteilten Bauspardarlehens verzichtet. Diese beträgt in den Varianten AA, AS, AL, AV und AM 2/3 und in der Variante AR 3/4 der gutgeschriebenen Guthabenzinsen (bei Wechsel der Variante vgl. § 13 Abs. 6). Die Treueprämie wird zum Zeitpunkt der letzten Zinsgutschrift dem Bausparkonto gutgeschrieben.
    Die Wahl der Treueoption ist frühestens 5 Jahre nach Vertragsbeginn möglich.
    Die Treuezeit beginnt an dem Bewertungsstichtag (§ 4 Abs. 2a), an dem die Zielbewertungszahl (§ 4 Abs. 2d) und mindestens ein Bausparguthaben von 25% der Bausparsumme (in der Variante AM: 40 % der Bausparsumme) erreicht sind, und eine Erklärung des Bausparers vorliegt, in der die Treueoption erklärt wurde.
    Hat der Bausparer die Treueoption gewählt, kann er sich auch für die Inanspruchnahme des Bauspardarlehens entscheiden. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Treueprämie. Erklärt der Bauherr den Wunsch, das Bauspardarlehen in Anspruch zu nehmen, kann die Zuteilung des Bausparvertrags frühestens 12 Monate nach Zugang der entsprechenden Erklärung des Bausparers erfolgen. Eine erneute Wahl der Treueprämie ist dann nicht mehr möglich. Wird nach der Wahl der Treueoption eine Vertragsänderung (§ 13) vorgenommen, so entfällt die Mög-lichkeit, eine Treueprämie zu beanspruchen. Zudem kann die Zuteilung zur Inanspruchnahme des Bauspardarlehens frühestens 12 Monate nach Vertragsänderung erfolgen.

    (3) Die Zinsen und die Treueprämie werden nicht gesondert ausgezahlt.

  9. Avatar von BenniG
    BenniG ist offline

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    Standard AW: Was mit Omas Bausparvertrag anstellen?

    Zitat Zitat von Sammy
    (1) Das Bausparguthaben wird in den Varianten AA, AS, AL, AV und AM mit jährlich 1,5 % verzinst.
     Diese beträgt in den Varianten AA, AS, AL, AV und AM 2/3 und in der Variante AR 3/4 der gutgeschriebenen Guthabenzinsen (bei Wechsel der Variante vgl. § 13 Abs. 6).
    Also wird dann der Zins um 1% erhöht.

    Zitat Zitat von Sammy
    Die Treuezeit beginnt an dem Bewertungsstichtag (§ 4 Abs. 2a), an dem die Zielbewertungszahl (§ 4 Abs. 2d) und mindestens ein Bausparguthaben von 25% der Bausparsumme (in der Variante AM: 40 % der Bausparsumme) erreicht sind, und eine Erklärung des Bausparers vorliegt, in der die Treueoption erklärt wurde.
    Die Zielbewertungszahl ist bestimmt erreicht und das Bausparguthaben ist hoch genug.
    Allerdings ist die Erklärung noch nicht erfolgt, sodass es sich fast so anhört, dass es den Treuebonus noch nicht gibt und auch nicht rückwirkend, ab dem Zeitpunkt, an dem die anderen beiden Ziele erreicht sind. Das ist natürlich ärgerlich und kenne ich von anderen Tarifen anders, aber das bringt nichts. Darauf zielen die Bausparkassen wahrscheinlich, dass niemand 5 Jahre nach Vertragsabschluss diese Erklärung abgibt.

  10. Avatar von C. Andreas
    C. Andreas ist offline

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    Standard AW: Was mit Omas Bausparvertrag anstellen?

    Hallo,

    wie schon richtig geschrieben, ist der "Treubonus" bei Hall in diesen Alttarifen bei 1% rückwirkend. Wichtig wäre aber zu wissen, dass die "Oma" einen Brief schreiben müßte an Hall in dem Sie die Zuteilung annimmt, auf das Darlehen verzichtet und in dem Schreiben hinweist, dass Sie die Treuzeit wählt. Der Vertrag ruht dann für ein Jahr und nach einem Jahr wird das Guthaben + Treuebonus ausgezahlt.

  11. Avatar von Sammy
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    Standard AW: Was mit Omas Bausparvertrag anstellen?

    Danke Euch!
    Ich schiebe die Sache mal an und werde berichten.

  12. Avatar von SirFireFox
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    Standard AW: Was mit Omas Bausparvertrag anstellen?

    Zitat Zitat von Sammy
    Hallo zusammen,

    ich habe die alten Unterlagen durchsucht und die dazugehörenden ABB gefunden. Tarifvariante ist AS (Spezial).
    [/INDENT]
    Hallo Sammy,

    ich habe gerade mit dem Bausparvertrag meiner Mutter zu tun (Schwäbisch Hall, A-Spezial, 11/2004 unterschrieben) und würde wegen der Treueoption aber auch wegen anderer Dinge unbedingt die ABB benötigen. Bei meiner Mutter wurde jetzt nämlich gefordert, sie müsse einerseits den Regelsparbeitrag in Zukunft zahlen und dies auch rückwirkend bis 2021 tun, ansonsten wird Ihr der Vertrag zum 15.11. gekündigt.
    Die ABB lagen bei den Unterlagen meiner Mutter leider nicht bei. Die wurden ziemlich sicher auch nicht ausgehändigt damals, den alle Unterlagen sind in einer genieteten Mappe - aber halt ohne ABB aber dafür mit bunten Werbeblättchen und meine Mutter wirft NIEMALS irgendein Schriftstück weg - schon gar nicht "nur teilweise".
    Auf Rückfrage beim Bankberater der VR-Bank meiner Mutter wurde mir per Email mitgeteilt, er DÜRFE dies ABB nicht mehr rausgeben. Keine weitere Erklärung diesbezüglich.

    Nun meine Frage:
    1.) Wäre es möglich mir die ABB in digitaler Form zukommen zu lassen?

    Gruß

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