Hallo zusammen,
ich habe die alten Unterlagen durchsucht und die dazugehörenden ABB gefunden. Tarifvariante ist AS (Spezial).
Aber so ganz blicke ich nicht durch. Ich werde meiner Oma empfehlen, aufs Bauspardarlehen zu verzichten. Sie muss dann aber vorher sich für die Treueoption entschieden haben. Dann gibt's wohl nochmal was obendrauf. Aber ab wann wird dann was wie genau berechnet?
Danke für Aufklärung!
Lg
Sammy
§ 3 Verzinsung des Bausparguthabens / Treueoption
(1) Das Bausparguthaben wird in den Varianten AA, AS, AL, AV und AM mit jährlich 1,5 % verzinst. In der Variante AR beträgt der Guthabenzinssatz 2,0 % jährlich (bei Variantenwechsel siehe § 13 Abs. 6). Die Zinsen werden dem Bausparkonto jeweils am Ende des Kalenderjahrs gutgeschrieben.
(2) Der Bausparer kann eine Treueoption wählen.
Nach einer Vertragslaufzeit zum Zeitpunkt der Zuteilung von mindestens 7 Jahren sowie einer Treuezeit von mindestens 12 Monaten kann der Bausparer eine Treueprämie erhalten, sofern er dann auf die Inanspruchnahme des zugeteilten Bauspardarlehens verzichtet. Diese beträgt in den Varianten AA, AS, AL, AV und AM 2/3 und in der Variante AR 3/4 der gutgeschriebenen Guthabenzinsen (bei Wechsel der Variante vgl. § 13 Abs. 6). Die Treueprämie wird zum Zeitpunkt der letzten Zinsgutschrift dem Bausparkonto gutgeschrieben.
Die Wahl der Treueoption ist frühestens 5 Jahre nach Vertragsbeginn möglich.
Die Treuezeit beginnt an dem Bewertungsstichtag (§ 4 Abs. 2a), an dem die Zielbewertungszahl (§ 4 Abs. 2d) und mindestens ein Bausparguthaben von 25% der Bausparsumme (in der Variante AM: 40 % der Bausparsumme) erreicht sind, und eine Erklärung des Bausparers vorliegt, in der die Treueoption erklärt wurde.
Hat der Bausparer die Treueoption gewählt, kann er sich auch für die Inanspruchnahme des Bauspardarlehens entscheiden. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Treueprämie. Erklärt der Bauherr den Wunsch, das Bauspardarlehen in Anspruch zu nehmen, kann die Zuteilung des Bausparvertrags frühestens 12 Monate nach Zugang der entsprechenden Erklärung des Bausparers erfolgen. Eine erneute Wahl der Treueprämie ist dann nicht mehr möglich. Wird nach der Wahl der Treueoption eine Vertragsänderung (§ 13) vorgenommen, so entfällt die Mög-lichkeit, eine Treueprämie zu beanspruchen. Zudem kann die Zuteilung zur Inanspruchnahme des Bauspardarlehens frühestens 12 Monate nach Vertragsänderung erfolgen.
(3) Die Zinsen und die Treueprämie werden nicht gesondert ausgezahlt.