sparplan ETF für die Altersvorsorge

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  1. Avatar von MFB
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    Standard sparplan ETF für die Altersvorsorge

    Da wir in diesem Forum unter einem anderen Beitrag so nett weitergeholfen wurde, habe ich hier eine erneute elementare Frage. Es geht um das Thema Altersvorsorge und einen ETF Sparplan. Über welchen ETF und welchen Broker würdet ihr das Ganze empfehlen? Wir dachten an eine Sparplan für den FTSE all world thesaurierend über zum Beispiel DKB oder Trade Republic. Da wir da eh schon Konten haben. Gold haben wir bereits einen „kleinen Betrag“ angelegt und sonst nutzen wir nur den Zins auf Tagesgeldkonten gerade. Wir sind über jeden Tip dankbar und sehr unerfahren. Vielleicht könnt ihr auch Einsteigerlitertur empfehlen. Danke und einen schönen Abend.

  2. Avatar von titan1981
    titan1981 ist offline

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    Standard AW: sparplan ETF für die Altersvorsorge

    Sucht sucht den ETF aus und schaut wo ihr ihn kosten günstig besparen könnt. Kosten sparrate <0,2% depotgebühr <15€ im Jahr

    Wenn ihr euren Freibetrag noch nicht ausgeschöpft habt einen ausschüttenden ETF aussuchen bis dieser jedes Jahr ausgeschöpft wird. Dann auf einen thesaurierenden ETF umstellen und alle 5 bis 10,Jahre den eTF wecsehln und i. Der entsparphase mit dem zu letzt angesparten anfangen zu verkaufen. Das spart noch mal Steuern

  3. Avatar von ZehWeh
    ZehWeh ist offline

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    Standard AW: sparplan ETF für die Altersvorsorge

    DKB würde ich nicht für Sparpläne nutzen, da dort dann ständig Gebühren anfallen und über die Jahre kommt dann einiges zusammen.

    Solange es noch möglich ist (Payment for Order Flow soll ja 2025 abgeschafft werden) würde ich daher zu einem Neo-Broker greifen. Also z.b. Trade Republic, Scaleable Capital, Finanzen.net Zero oder Smartbroker. Für welchen man sich entscheidet ist dann eher geschmacksache, wobei TR in den letzten Wochen massiv Kritik abbekommen hat.

    Über eine Gold-Anlage kann man sich streiten, würde ich persönlich niemals machen aber das ist natürlich nur meine Meinung. Gold ist eher weniger geeignet um Vermögen aufzubauen, sondern dient mehr Werterhalt oder gar als Spekulationsobjekt.

  4. Avatar von MFB
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    Standard AW: sparplan ETF für die Altersvorsorge

    Ja verstehe ich und es ist nur ein Notgroschen in Gold angelegt.
    Nur bis 2025 einen Spaplan einzurichten erescheint mir etwas aufwendig für die Zeit? Verliert man dann nicht auch Gebüren wenn man das nach 1 Jahr wieder alles auflöst? Wir würden das gern „einmal richtig“ machen und dann monatlich über viele viele Jahre besparen. Welchen Broker würden Sie dafür empfehlen? Bei TR sind wir halt schon wegen dem Zinsen aktuell und bei DKb haben wir die „Hausbank“. Über InG sparen wir in einem Sparplan für das Kind parallel. Da wollten wir dir Konten nur nicht vermischen mit ihr.

  5. Avatar von MFB
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    Standard AW: sparplan ETF für die Altersvorsorge

    „Wenn ihr euren Freibetrag noch nicht ausgeschöpft habt einen ausschüttenden ETF aussuchen bis dieser jedes Jahr ausgeschöpft wird. Dann auf einen thesaurierenden ETF umstellen und alle 5 bis 10,Jahre den eTF wecsehln„

    Also jedes Jahr quasi im Broker neu am Anfang des Jahres einen ausschüttenden bis Freibetrag und dann jedes Jahr in die „thedaurierende Form“ davon wechslen mit dem gesamten Geld?Also quasi alles auslösen und dann neu investieren? Geht das bei Sparplänen auch? Dachte die richtet man einmal ein und dann sollte man sie „in Ruhe“ lassen?

  6. Avatar von ZehWeh
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    Standard AW: sparplan ETF für die Altersvorsorge

    Man muss ja nichts auflösen. Wie sich die Gebühren bei Neo-Brokern entwickeln ist ja noch völlig unklar. Günstiger als bei Direkt- oder Volksbanken wird es vermutlich trotzdem bleiben. Im Zweifel könnte man das Depot auch einfach zu einer anderen Bank übertragen.

    Man muss auch nichts auflösen für den Freibetrag. Steuerfüchse versuchen den natürlich jedes Jahr maximal auszunutzen, aber man muss das nicht machen. Man investiert halt so lange in ausschüttende ETF bis die jährlichen Ausschüttungen den Freibetrag komplett ausnutzen, dann stoppt man den Sparplan und startet einen Sparplan auf einen Thesaurierer.

    Wenn ich am Ende des Jahres noch etwas Freibetrag über habe verkaufe ich in der letzten Dezember Woche z.b. ein paar Altbestände und kaufe wieder in der ersten Januarwoche.

  7. Avatar von MFB
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    Standard AW: sparplan ETF für die Altersvorsorge

    Achsoo man lässt das bis dato angesparte Geld im ETf und bespart den anderen ab da. Im nächsten Jahr bespart man wieder den ausschüttenden neu.. i got it. Kommt man sich richtig doof vor da so simple.

  8. Avatar von ZehWeh
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    Immernoch nicht richtig, man bespart den Ausschütter dann gar nicht mehr. Die Ausschüttungen kommen ja fortlaufend unabhängig ob man den ETF bespart oder nicht.

  9. Avatar von bruno68
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    Standard AW: sparplan ETF für die Altersvorsorge

    MBF, ihre Fragestellung ist leider falsch,

    die 1. Frage muss lauten: "Wieviel Geld brauche ich zum Rentenanfang und für wie lange brauche ich diese Rente?"

    Dann erhält man die erste Teilantwort:
    "Die Gesamtlaufzeit der Spar- und Rentenphase!" Nämlich ca. 50 Jahre zusammen, wenn die Ehefrau bis 93 Lebensjahre lebt.

    Wer mit 65 in Rente geht

    - und als Frau bis 93 Jahre lebt, diese hat dann vor sich noch 28 Jahre Lebenserwartung, mal 12 Monate fast 336 Monate.
    - als Mann kann man dann zum bis 83 Lebensjahr rechnen, das sind noch 18 Jahre mal 12 Monate sind 216 Monate.

    Eine Nebenfrage ist: "Ob was vererbt werden soll?" Ja, Nein oder nicht unbedingt!

    Rechne ich nur das zusammen, was für eine Bruttorente von je 1.000 € so ergibt es sich, dass 552.000 € als Auszahlungsbetrag vorhanden sein muss.

    Teilt man in Kapital und Kapitalzinsen, so sind 1 zu 2 zu verteilen, das Sparvermögen 184.000 € zu 368.000 € Zinsen.

    Und wenn sie in Rente sind und monatlich 2.000 € brutto entnehmen, so werden nach Abzug Freibetrag von 2.000 €, 22.000 € jährlich mit 25 % versteuert, was jährlich 4.400 € Pauschalsteuer bedeutet!
    (Formel: Summe mal 25 % / 125 %).
    Ergibt eine Nettorente von 19.800 € / 1.633 € und eine Steuerlast von 4.400 € jährlich, nach 18 Jahren von 79.200 €

    Würde man eine private Rente abschließen so würde bei auch 24.000 € jährlicher Entnahme und einer Ertragsanteilbesteuerung von 35 % von den 24.000 € zur Besteuerung (6.720 €) herangezogen, beim Steuersatz von 25 % würde dies eine Steuerlast von 1.344 € jährlich bedeuten, nach 18 Jahren 24.200 €! Runde 55.000 € billiger!
    Ergibt eine Nettorente von 22.600 € / 1.889 €.

    Natürlich muss man die Frage jetzt stellen, ob man jetzt die Kosten haben will, um in der Rentenphase steuerlich billiger wegzukommen oder später wenn die GRV nur noch Bruchteile, des letzten Gehaltes als Rente auszahlt?
    Zudem muss man bei einer Fondsschließung damit rechnen, dass der Staat richtig zugreift und ein Teil der Gewinne aus der ETF-Spartopf vorzeitig versteuert. Was die Sparquote dann letztlich zur Zielerreichung zwingend erhöht werden muss.

    Kann man dies dann nicht, so ist der sparsame Lebensabend vorprogramiert.

    bruno68

  10. Avatar von ZehWeh
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    Standard AW: sparplan ETF für die Altersvorsorge

    Bruno wie immer komplett ignorieren, da nur Blödsinn.

    Seine Rechnung zur versteuerung ist an den Haaren herbei gezogen, denn nur Gewinne müssen versteuert werden und nicht wie er suggeriert der gesamten Betrag aber wenn ich meine Abzockprodukte verkaufen wollte würde ich genauso argumentieren!

    Auch mit dem Fondsschließung ist nichts als Angstmacherei. Warum sollte ein MSCI World oder ftse all world mit einem Fondsvolumen von mehreren Milliarden geschlossen werden ?

  11. Avatar von titan1981
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    Standard AW: sparplan ETF für die Altersvorsorge

    Merke:
    Wenn man sein Geld selber verwaltet hat man ein Risiko Geld zu verlieren. Wer sich aber informiert kann reagieren und sich anpassen.

    Mit Bruno kann man aber sicher sein, dass man jetzt kein Geld hat und in der Rente später auch, denn Bruno bekommt sein Geld für den Abschluss und nach 5 Jahren ist sein Risiko zu Ende.... und bis die anderen in Rente gehen ist er schon bei den Radieschen und hat sein Geld in Sicherheit gebracht und steht dir nicht mehr zu Verfügung. Wer sagt denn dass die Beteuerung so bleibt wie sie aktuell ist? die kann sich genauso verändern wie er es für die Eigenverwaltung hervor hebt... Er ist nur einer der anderen Angst macht dass sie bei ihm Produkte kaufen welche starr, unfelxibel, teuer sind und sollten sie dann schlecht laufen ist der Einzahler eh der Dumme weil man nicht mehr an ihn ran kommt.

    Bis die Renten gezahlt werden werden diese gleich besteuert egal ob Einkommen oder Rente alles mit 42%. Dann hat man nur die Mehrkosten der Versicherung, das starre der Versicherung und dass man vor 65 nicht mehr ohne Verluste an Geld kommt, wenn sich die Lage doch mal verändert und man ggf. ins Ausland zieht oder ganz andere Pläne bekommt und ggf. schon mit 40 in Rente möchte.... das geht mit einem Depot da kann man auch einfach ein Hauskaufen ohne das vor der Nase weg geschnappt zu bekommen weil es Wochen oder Monate dauert bis man an das Geld von der Versicherung kommt.

  12. Avatar von bruno68
    bruno68 ist offline

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    Standard AW: sparplan ETF für die Altersvorsorge

    Ohhh, nein welchen Mist verbreiten sie wieder, titan1981 ZehWeh,
    können die beiden die gesetzlich geforderte Vermittlerregister DIHK-Prüf-Nr.: D-f-xxx-D7KV-XX vorlegen? Bestimmt nicht!
    Damit wäre ihre Beratung schon vorab mit einer Geldbuße, gemäß § 144 Abs. 1 Buchstabe m und n
    m) nach § 34 f Absatz 1 Satz 1 Anlageberatung oder Anlagevermittlung erbringt,
    n) nach § 34 h Absatz 1 Satz 1 Anlageberatung erbringt oder
    (4) Die Ordnungswidrigkeit kann in den Fällen des Absatzes 1 Nummer 1 Buchstabe m und n und Nummer 2 mit einer Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro, geahndet werden.
    Zur Feier hat die EU folgendes auf den Weg gebracht:
    Achtung, Empfehlung: ESMA warnt Finfluencer und Berater
    Die EU-Wertpapieraufsichtsbehörde ESMA hat Warnhinweise für alle veröffentlicht, die in den sozialen Medien Anlagetipps geben. Was rechtlich gilt – und was Finanzberater beachten sollten.
    Weil immer mehr Finanzinfluencer, kurz: Finfluencer, munter Anlageempfehlungen ins Netz schicken, hat die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) auf ihrer Website kürzlich Warnhinweise veröffentlicht. Damit möchte die Behörde das Bewusstsein dafür schärfen, dass jeder, der Anlagetipps verbreitet oder für Finanzthemen wirbt, unbedingt die Vorgaben der Marktmissbrauchsverordnung (MAR) einzuhalten hat.
    Das "Warning" der ESMA ist allerdings nicht nur für Finfluencer relevant. Auch Finanzberater positionieren sich seit einigen Jahren immer stärker in den sozialen Medien. In der Regel geben sie in ihren Videos oder Podcasts zwar keine konkreten Anlagetipps, sondern erklären lediglich wirtschaftliche Zusammenhänge oder die generelle Funktionsweise von Finanzprodukten. Dennoch sollten Vermittler prüfen, ob sie den Vorschriften der Verordnung nachkommen müssen. Dies gilt umso mehr, als natürlichen Personen bei Verstößen gegen die MAR-Vorschriften Geldbußen bis zu einer Höhe von 500.000 Euro drohen können.
    Breit gefasste Definition
    Nun ist die Definition des Begriffs Anlageempfehlung in der MAR sehr breit gefasst. Die ESMA macht daher auch gleich darauf aufmerksam, dass grundsätzlich jede Art öffentlicher Kommunikation eine Anlageempfehlung sein kann. Dies gelte dann, wenn sich darin direkte oder indirekte Ratschläge oder Ideen für den Kauf oder Verkauf eines Finanzinstruments finden. Tipps für die Zusammenstellung eines Finanzportfolios qualifizieren etwa ein Video oder eine Podcast-Folge ebenfalls als Anlageempfehlung.
    Die ESMA unterscheidet verschiedene Typen von Empfehlungsgebern, angefangen bei unabhängigen Analysten, Investmentgesellschaften und Banken über sogenannte Experten bis hin zu Nicht-Profis. "Finanzberater zählen zu den Experten oder sogar zu den sogenannten Professionellen", sagt Sarah Lemke, Syndikusrechtsanwältin und Gruppengeldwäschebeauftragte beim Hamburger Finanzdienstleister Netfonds. Daher haben sie auch umfangreichere Vorgaben zu beachten, wenn sie Anlageempfehlungen verbreiten.
    Also, wer Tipps jedweder Art in der Finanzanlagenbranche ohne Erlaubnisse schriftlich veröffentlicht, der wird schon heute mit 550.000 € Geldstrafe bedacht.
    Zwar richtet sich die Geldbuße nach Grad der Titelverwendung, aber unter 10.000 € ist heute nicht mehr zurechnen. Davon bleibt aber, bis zum vollen Schadensersatz des Kunden unberührt!
    Schaut man hier teilweise in die Kommentare, so dürften etliche mit ihrer Empfehlung für die ETF's MSCI Fonds gegen
    ...dass jeder, der Anlagetipps verbreitet oder für Finanzthemen wirbt, unbedingt die Vorgaben der Marktmissbrauchsverordnung (MAR) einzuhalten hat.
    Das Anlegetipps wie für den MSCI, stellt demnach nach heutiger EU-Regelung eine nach der Marktmissbrauchsverordnung ein Geldbuße-Tatbestand dar.
    Weil für diese Behauptung, eine objektive, anlagegerechte und seröse Anlageberatung (nach dem Bond-Urteil, BGH), in mündlicher und schriftlicher Rechtsform nie stattgefunden hat.
    @titan1981,
    welche Laienhaftigkeit in deiner Aussage steckt nun:
    Mit Bruno kann man aber sicher sein, dass man jetzt kein Geld hat und in der Rente später auch, denn Bruno bekommt sein Geld für den Abschluss und nach 5 Jahren ist sein Risiko zu Ende.... und bis die anderen in Rente gehen ist er schon bei den Radieschen und hat sein Geld in Sicherheit gebracht und steht dir nicht mehr zur Verfügung. Wer sagt denn, dass die Beteuerung so bleibt wie sie aktuell ist? Die kann sich genauso verändern, wie er es für die Eigenverwaltung hervorhebt... Er ist nur einer der anderen Angst macht, dass sie bei ihm Produkte kaufen, welche starr, unflexibel, teuer sind und sollten sie dann schlecht laufen ist der Einzahler eh der Dumme, weil man nicht mehr an ihn ran kommt.
    Diese ist leider trotzdem falsch! Denn die Frist für die Rückzahlung beträgt nur 3 Jahre, 36 Monate für Finanzanlagen.

    Für den anderen Teil seiner Behauptung, obliegt, nicht meiner Sphäre!
    Denn mit dem Vertragsrecht habe ich nichts zu tun, dies obliegt einzig den Fondsemitten und/oder Fondsverwalter!
    Ich habe nur mit den Kunden in Sinne einer Beratung unter deren Angaben, seine Wünsche zu erfüllen, nämlich die Produkte vorzustellen, die seinen Angaben entsprechen, mehr nicht oder weniger!
    Dies muss ich, per Gesetz schriftlich begründen und den Kunden nachweislich aushändigen! Und nur dafür haftete ich!
    Möchte der Kunde nur deutsche Fonds, so schreibe ich dies in die Unterlagen ein. Damit kann er mich nicht haftbar machen, wenn die deutschen Fonds unter dem Marktdurchschnitt sich entwickeln!
    Bei Beispiel wäre hier zu nennen,
    - ein dt. Fonds, der in 15 Jahren gute 550 % erwirtschaftet, was bei einer Sofortanlage von 20.000 € wären es nach 15 Jahren 110.000 € brutto.
    - der ausländische Fonds, hat aber 6.200 % erwirtschaftet, was bei einer Sofortanlage von 20.000 € wären es nach 15 Jahren 1.240.000 € brutto.
    Rechnet man hier bei Vollauszahlung um, so müsste
    - im ersten Fall bei 90.000 €, bei 25 % Steuern runde 18.000 € Steuern bezahlt werden!
    - im zweiten Fall bei 1.220.000 €, bei 25 % St., runde 244.000 € Steuern bezahlt werden!
    Hier ist schon die Beratungspflicht, allein wegen der anfallenden Steuerlast, die Überlegung, die jährliche Vorsteuerpflicht, durch Einkauf eines Versicherungsmantels zu vermeiden!
    Gut, der Versicherungsmantel kostet Geld, aber allenfalls 6 % der Anlagesumme (20.000 €), der Rest wird jährlich durch die NAV mit 2 % p.a. finanziert.
    Und dass die Rentenzahlungen dann nur Ertragsanteil besteuert werden, ist ein Vorteil. Und zwar unterliegt die Besteuerung dem Kehrwert des Lebensalters, was beim Alter 65. eine Berechnung nur mit 35 % aus dem Vertrag stammende Summe, werden 35.000 € als Rente ausgezahlt, werden nur 10.000 €, mit dem Steuersatz der gesetzlichen Rente versteuert.
    Liegt eine aus dem gesetzlichen Bereich keine Besteuerung vor. Weil das EK, wegen den sozialen Abzügen unter der Besteuerung liegt, fallen auch keine Ertragsanteilbesteuerung an.
    Auch die Behauptung, es könnte die Ertragsanteilbesteuerung abgeschaft werden, aber da wird aber vorher die Quellenbesteuerung abgeschaft und wieder auf das "alte" Verfahren umgestellt sein, und die jährliche volle Besteuerung anfallen, dann wären all ETF's mangels Rentabilität vom Markt gefegt. Weil sämtliche Gewinne der eigenen vollen Steuer unterliegen würden.
    Nicht mal ansatzweise könnt ihr mit ihren Behauptungen einen Schadensersatz, geschweige ein Bußgeldverfahren entgehen. Weil ihr nicht mal wisst was ein Schadensersatzverfahren auslöst! Denn nicht jeder Vermögensschaden unterliegt den Ersatzanspruch, weil der genau das selber verursacht hat!

    Denn nicht alles löst ein Schadensersatzanspruch aus, wohl aber eine zu hohe Steuerlast, allein das hat schon das BverfG festgestellt.

    Und abgerechnet wird, was leider stimmt am Ende der Arbeitslebensphase und das ist dann unwiderruflich.

    bruno68

  13. Avatar von titan1981
    titan1981 ist offline

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    Standard AW: sparplan ETF für die Altersvorsorge

    der troll ist wieder da.

    Gut aber warum schreibst du dann wissentlich Falschaussagen ins Internet? Mutwillig falsche Aussagen trotz angeblicher Fachkenntnisse? Das ist wenn ein Arzt Beine amputiert obwohl es keine medizinischen Indikation gibt.... Die Ärzte haben eine hippokratischen Eid zu leisten und danach zu halten.

    Sowas gibt es in der Finanzbranche leider nicht, wäre aber wie man an deinen offensichtlichen falschen Aussagen die du in allen möglichen Themen schreibst, das auch von Fachmännern die es Beruflich machen, bestätigt... Vor einem solchen gebaren muss man die Menschen unbedingt schützen und es jedes mal aufzeigen welchen Müll du im Internet verbreitest.

    Du hast doch auch behauptet, dass man bei der Finanzanlage 24/7/365 am Rechner sitzen muss damit man die Märkte im Auge behalten muss und dass man das nicht alleine kann komischer weise scheinst du das vermeintlich zu können.... ganz alleine.... naja wir sehen hier auch wieder ein Versuch Themen zu entern um Angst zu verbreiten damit ja keine Kunden mündig werden und man weiterhin Geld ohne was dafür tun zu müssen abzocken kann...

    Du weißt die vermitlerkenntnisse zeigen nicht ob man was kann sondern was verkaufen darf.... Du siehst du weißt nicht für was das Zertifikat da ist.... noch nicht einmal das...

  14. Avatar von bruno68
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    Standard AW: sparplan ETF für die Altersvorsorge

    Mann, Mann Titan1981,

    lasst es endlich! Ich ich bin nicht der Geisterfahrer, sondern Sie, Sie, der ohne eine Facherlaubnis, Veröffentlichungen dubioser Produkte betreibt.

    Im Zuge meiner Aussagen verweise ich häufig auf den dazugehörigen gesetzlichen Kontext hin und führe diesen auch teilweise auf.

    Was leider bei ihnen nicht zum Nachdenken und Nachprüfen führt, was auf eine gewisse Beratungsresistenz hindeutet.

    Schaut man diesen Mist an:
    Du hast doch auch behauptet, dass man bei der Finanzanlage 24/7/365 am Rechner sitzen muss, damit man die Märkte im Auge behalten muss und dass man das nicht alleine kann, komischerweise scheinst Du das vermeintlich zu können.... ganz alleine.... na ja wir sehen hier auch wieder ein Versuch Themen zu entern, um Angst zu verbreiten, damit ja keine Kunden mündig werden und man weiterhin Geld ohne was dafür tun zu müssen abzocken kann...
    Damit geben Sie sich selbst Unqualifizierter aus, eher als Nichtswisser in allen Belangen für Finanzanlagen, denn dies ist gesetzlich seit 2014 neu geregelt!
    Alleine was für ein Müll Sie schreiben:
    Du hast doch auch behauptet, dass man bei der Finanzanlage 24/7/365 am Rechner sitzen muss damit man die Märkte im Auge behalten muss
    Vollkommender "Bullshit" was hier von ihnen steht!
    Denn wer selber handelt, kann keinen dritten haftbar machen, außer verließ sich auf nachweislich auf Dritte! Die er dann auf Schadensersatz verklagen kann! Sofern diese nicht schon durch das Bußgeld pleite sind.
    Auch sollten Sie, endlich begreifen und verstehen,

    - dass ein Finanzanlagenvermittler und -berater, seit 2014, kein Recht auf Zugriff vom Vermögenswerten des Kunden haben dürfen! Weder, auf Bargeld, noch Konten noch dürfen diese eine Verwaltung im Auftrage des Kunden ausführen.


    Das Strafmaß dafür sind Bußgeld bis 50.000 €, Schadensersatz in voller Höhe, Berufsverbot mindestens 10 Jahre nach der Haftentlassung und Haftstrafe bis zu 10 Jahre (§ 263 Abs. 5 StGB).

    Ich selbst kann nur auf Schadensersatz verklagt werden, wenn der Kunde, Kunde bei mir ist! Davor steht das Hemmnis bei mir Kunde zu werden! Denn was nicht persönlich passt, passt halt nicht! Aus!
    Denn nicht ich bin der Geisterfahrer, sondern Sie ohne eine Erlaubnis zur Beratung. Den hat endlich die EU, EU-weit diese Verordnung mit Geldstrafen bis 500.000 € für Deppen wie Sie erlassen.

    Sie können ja mal unter "Achtung, Empfehlung: ESMA warnt Finfluencer und Berater", auch können sie mal "§ 144 GewO" googeln.

    Da steht es drinnen: "Wer ohne Erlaubnis im Jahr 2024 Finanzgeschäfte betreibt oder jetzt "neu" bewirbt, zahlt!"

    bruno68

  15. Avatar von titan1981
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    Standard AW: sparplan ETF für die Altersvorsorge

    ich zitiere die Meinungen anderer zu deinen Aussagen nur Auszüge

    Zitat Zitat von tneub
    Was für ein Schwachsinn von Bruno.
    AfA ist für Immobilien gesetzlich geregelt und keine "brauchen" Entscheidung. Ggf. Steuerfreier Verkauf nach 10 Jahren wird komplett ausgeblendet. Würde man keine AfA ansetzen, wäre das eine klassische steuerliche Fehlberatung. Ich hoffe Bruno hat eine gute Berufshaftpflicht für steuerberatende Berufe.
    Zitat Zitat von noelmaxim
    Unfassbar!!! Die Vergütung für den Vermittler ist im Nominalzins eingepreist, aus der Zinsmarge der Bank zahlt die Bank dem Vermittler die Vergütung!!

    Der Unterschied zwischen Nominalzins und Effektivzins ohne dass zu deklarierende Gebühren (z.B. Bearbeitungsgebühren) zu berücksichtigen sind, ist der Tatsache geschuldet, dass der Effektivzins per anno, also am Ende des Jahres berechnet wird, während Zins-, und Tilgungsraten in Deutschland monatlich nachschüssig gezahlt werden. Dieser Zinsverlust, der Verbraucher könnte das Zins-, und Tilgungskapital ja - so er das Darlehen am 1.1 bekommen hat - bis zum 31.12. anlegen, ist in dem Effektivzins nach einem gesetzlich vorgegebenen Faktor berücksichtigt und eingepreist. Heisst, selbst wenn der Verbraucher null komma null Gebühren zu zahlen hat und tatsächlich nur die Nominalzinsrate bezahlt hat, hat er effektiv am Ende des Jahres mehr bezahlt, weil eben der Zinsverlust zu berücksichtigen ist![/COLOR]

    Provisionen und Vergütungen seitens der Bank an den Vermittler finden in dem Effektivzins null komma null Berücksichtigung!



    Boahhhh....... die normale maximale Vergütung seitens der meisten - vor allem gängigen und bezüglich Konditionen konkurrenzfähigen - Banken an die Vermitler liegt in der Regel bei 2,5%. Vereinzelnd sind auch 3 % möglich, aber even nicht gängig, da diese Banken keine konkurrenzfähigen Konditionen anbieten. In der Regel werden diese 2,5 % - so man fair am Markt ageiert und auch Zuspruch finden möchte - nicht erreicht.

    Die seitens der Bank an den Vermittler zu zahlenden Vergütungen sind in den Darlehensverträgen immer ausgewiesen!
    Zitat Zitat von Peter Wolnitza
    Na das ist jetzt aber mal total relevant, ob der TO jetzt hier ein Fragezeichen oder Ausrufezeichen verwendet hat. Vermutlich war jedem klar (ausser Ihnen?)
    dass es sich hier um eine Frage handelt.



    Es gibt KEINE Fangfragen, ausser in Ihrer kruden Vorstellungswelt.
    Der Versicherer stellt ganz normale Fragen in Textform - das, was da gefragt wird, hat der VN nach bestem Wissen und Kenntnisstand zu beantworten.
    Es gibt keine - wie auch immer geartete Verpflichtung, da mehr draus zu machen.

    Natürlich ist - je nach Fragestellung des Versicherers - der Umstand des Arztbesuches evtl. anzeigepflichtig - "Sep. 2020 - bin auf den Rüssel gefallen - Wunde wurde ambulant vernäht - ohne Folgen verheilt - seither Beschwerdefrei." Basta. Alle Anzeigepflichten darüber hinaus gibt es bei der gestellten Frage nur in Ihrer Fantasie.

    Und - um bei Ihrem bescheuerten Beispiel zu bleiben: Wenn keine Leberschäden behandelt oder bisher diagnostiziert wurden, dann ist da auch nichts anzeigepflichtig.

    Jaja - Die Versicherer und Ihre Fangfragen .. Sie sollten da dran bleiben, ich denke, Sie sind da einer grossen Sache auf der Spur!




    Auch hier stellt der Versicherer eindeutige Fragen. Punkt. Panikmache völlig fehl am Platz - unabhängig davon, dass ein Einblick in die persönliche Krankenakte VOR Abschluss einer BU fast immer zu empfehlen ist.



    Was das jetzt mit der Fragestellung des TO zu tun hat, erschliesst sich vermutlich nur, wenn man so verquer um die Ecke denkt, wie Sie!

    Wie oft wollen Sie eigentlich noch zu Dingen schreiben, von denen Sie keine Ahnung haben?
    Zitat Zitat von utopus
    Mal wieder ein paar Verständnisprobleme bei Bruno:
    Er ist kein Beamter!
    Das Vermögen eines Riestervertrages kann durchaus bei Tod auf den Ehepartner übertragen werden - also eine Art Vererbung.

    Bei 50% Behinderung wäre ich sehr vorsichtig, was das Kündigen von Verträgen betrifft - wer weiß ob man wieder neue abschließen kann, falls notwendig?

    Eine Auszahlung des Riestervertrages hat u.U. die Rückzahlung der staatlichen Förderung und der steuerlichen Vorteile zur Folge - da ist möglicherweise nicht mehr viel über - je nach Konstellation. (Besonders bei Kinderförderungsbeträgen kann sich das summieren.)
    Zitat Zitat von StGe1973
    Bitte bruno einfach ignorieren....

    Sehr wahrscheinlich at die Bank die Immobilie in einem Tischgutachten bewertet und danach das Darlehen vergeben. Nun kommt der Gutachter, weil er sehen, ob bei de rImmobilie auch alles korrekt angegeben war.

    Bedeutet für dich und Käufer: Wenn alles korrekt war, dann ist alles ok.

    Problem käme dann, wenn der Gutachter erhebliche Abweichungen zum den Angaben für das Tischgutachten feststellen würde... also mal extrem überspitzt formuliert: Du hast lt. Angaben ein Haus verkauft und dort würde nur eine Wellblechhütte stehen...

  16. Avatar von ZehWeh
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    Standard AW: sparplan ETF für die Altersvorsorge

    Mit Gesetzen wirft Bruno gerne um sich, verstehen tut er sie dagegen nicht.

    Der angesprochene § 144 bezieht sich auf den § 34f (Finanzanlagenvermittler) und dort ist die Rede von einer gewerbsmäßigen Tätigkeit.
    Weder schreibe ich hier im Forum gewerbsmäßig, noch kassiere ich Geld. Wäre die Form der Tipps, die hier gegeben werden rechtswidrig wären derartige Foren längst dicht oder der Betreiber des Forums wäre dazu verpflichtet, solche Beiträge zu löschen. Das Forum hier ist recht klein, schau dir mal das Wertpapier-Forum.de an, da werden weitaus umfangreichere Tipps gegeben. Alles illegal? Melde dich bitte dort an Bruno und sag denen mal, das sei alles illegal. Die nehmen deinen Müll noch mehr auseinander als das hier schon andere tun.

    Deine Einschüchterungsversuche sind einfach lächerlich.

    Finfluencer sind auch eine ganz andere Hausnummer, zum einen verdienen sie durch ihre Videos Geld und evtl. gehen diese im Hintergrund Verträge mit Banken etc. ein. Aber den Unterschied willst du vermutlich nicht verstehen oder kannst es einfach nicht.

  17. Avatar von utopus
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    Standard AW: sparplan ETF für die Altersvorsorge

    Es geht bei vielen Themen hier ja auch nur darum, welche persönlichen Erfahrungen man gemacht hat.

    Wenn ich schreibt, dass mir der MSCI-World gefällt, ist das erst mal meine Meinung, die vom Grundgesetz garantiert sein sollte.

    Und wenn man hier im Forum Kunden gewinnt, sollte es bei den entsprechenden Acounts schon sichtbar sein, dass es gewerblich abläuft.

  18. Avatar von ZehWeh
    ZehWeh ist offline

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    Standard AW: sparplan ETF für die Altersvorsorge

    Eben, ich schreibe ja immer aus meiner Sicht also z.b. "ich würde das .... machen" oder allgemein "man kann...."

    Wer darin eine Anlageberatung sieht....

    Niemals schreibe ich "Morgen gehst du zur Bank xy und setzt alles auf Nvidia Aktien". Ob man wegen sowas aber verklagt oder verurteilt werden kann halte ich auch dann für mehr als fraglich.

  19. Avatar von StGe1973
    StGe1973 ist offline

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    Standard AW: sparplan ETF für die Altersvorsorge

    Jetzt lasst doch mal bruno sein, der redet immer nur wirres Zeug. Jeder könnte hier sogar schreiben: Kaufe Aktie x,y zum Wert von 100 und du wirst 100% in einem Jahr machen. Das sind private Meinungen und jeder kann seine private Meinung zu jeder Aktie, Anlage usw. haben. Der Gegenüber weiß aber auch, dass es sich hier um eine private Meinung handelt und ob und wie er diese Meinung bewertet ist seine Entscheidung.

    Der andere Punkt ist, wenn ich einen Finanzberater für eine finanzielle Anlagestrategie bezahle. Dann darf ich davon ausgehen, dass der andere ein "Fachmann" ist. Dieser muss dann vorher nach meiner Risikoneigung, meinen persönlichen Zielen usw. fragen und darauf abgestimmt zu mir passende Anlagen vorschlagen bzw. beraten, was sich daraus für Anlagemöglichkeiten ergeben.

    So ein Finanzberater würde auch in einem Forum keine Tipps geben, weil ihm das gar nichts nützt. Er will ja dafür bezahlt werden und nicht kostenlos sein Wissen preisgeben. Ein Finanzberater würde maximal sagen: Ich kann dir eine Anlagestrategie entwickeln, bei der du 5, 6 oder 8% jährlich Rendite erwarten kannst nur mit höherer Sicherheit als mit einem herkömmlichen ETF. Dafür können wir gerne einen Beratungstermin vereinbaren, denn er will ja dafür bezahlt werden. Ist sein Job...

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