Achtung, Empfehlung: ESMA warnt Finfluencer und Berater
Die EU-Wertpapieraufsichtsbehörde ESMA hat Warnhinweise für alle veröffentlicht, die in den sozialen Medien Anlagetipps geben. Was rechtlich gilt – und was Finanzberater beachten sollten.
Weil immer mehr Finanzinfluencer, kurz: Finfluencer, munter Anlageempfehlungen ins Netz schicken, hat die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) auf ihrer Website kürzlich Warnhinweise veröffentlicht.
Damit möchte die Behörde das Bewusstsein dafür schärfen, dass jeder, der Anlagetipps verbreitet oder für Finanzthemen wirbt, unbedingt die Vorgaben der Marktmissbrauchsverordnung (MAR) einzuhalten hat.
Das "Warning" der ESMA ist allerdings nicht nur für Finfluencer relevant. Auch Finanzberater positionieren sich seit einigen Jahren immer stärker in den sozialen Medien. In der Regel geben sie in ihren Videos oder Podcasts zwar keine konkreten Anlagetipps, sondern erklären lediglich wirtschaftliche Zusammenhänge oder die generelle Funktionsweise von Finanzprodukten. Dennoch sollten Vermittler prüfen, ob sie den Vorschriften der Verordnung nachkommen müssen. Dies gilt umso mehr, als natürlichen Personen bei Verstößen gegen die MAR-Vorschriften Geldbußen bis zu einer Höhe von 500.000 Euro drohen können.
Breit gefasste Definition
Nun ist die Definition des Begriffs Anlageempfehlung in der MAR sehr breit gefasst. Die ESMA macht daher auch gleich darauf aufmerksam, dass grundsätzlich jede Art öffentlicher Kommunikation eine Anlageempfehlung sein kann. Dies gelte dann, wenn sich darin direkte oder indirekte Ratschläge oder Ideen für den Kauf oder Verkauf eines Finanzinstruments finden. Tipps für die Zusammenstellung eines Finanzportfolios qualifizieren etwa ein Video oder eine Podcast-Folge ebenfalls als Anlageempfehlung.
Die ESMA unterscheidet verschiedene Typen von Empfehlungsgebern, angefangen bei unabhängigen Analysten, Investmentgesellschaften und Banken über sogenannte Experten bis hin zu Nicht-Profis. "Finanzberater zählen zu den Experten oder sogar zu den sogenannten Professionellen", sagt Sarah Lemke, Syndikusrechtsanwältin und Gruppengeldwäschebeauftragte beim Hamburger Finanzdienstleister Netfonds. Daher haben sie auch umfangreichere Vorgaben zu beachten, wenn sie Anlageempfehlungen verbreiten.