Grenzen der Befugnis zur Erbringung von Rechtsdienstleistungen als Nebenleistung 25.01.2024
Der Gesetzgeber schützt Mandanten vor unqualifizierter Rechtsberatung durch eine strenge Regulierung des Rechtsdienstleistungsmarktes, doch wo zieht der Bundesgerichtshof die Grenze zwischen erlaubter Rechtsdienstleistung und unerlaubter Rechtsberatung?
Der Gesetzgeber reguliert den Rechtsdienstleistungsmarkt streng.
Dies tut er vorwiegend deswegen, um Mandanten vor unqualifizierter und schädlicher Beratung zu schützen.
Das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) legt zu diesem Zweck 2 wesentliche Punkte fest:
• Was ist eine Rechtsdienstleistung?
• Wer darf eine Rechtsdienstleistung erbringen?
...
Wie sollte man mit Rechtsfragen von Kunden umgehen?
Nicht anwaltliche Berufe laufen im Rahmen der Rechtsberatung grundsätzlich Gefahr, sich widerrechtlich zu verhalten.
• Die Folgen sind nichtige Honorarvereinbarung und/oder Schadensersatzansprüche.
Sofern keine Gewissheit darüber besteht, ob die rechtliche Dienstleistung als Nebenleistung erfasst ist, sollte der Kunde auf das RDG verwiesen und ihm der Kontakt zu einem Rechtsanwalt geraten werden.
Der BGH festigt seine bisherige Rechtsprechung zu § 5 RDG und gibt der Praxis 2 Kontrollfragen an die Hand, ob man sich noch im Bereich des § 5 RDG befindet:
• Wird die Rechtsberatung losgelöst von meiner eigentlichen Dienstleistung verlangt?
• Muss ich diese Frage beantworten, um meinen Beruf ausüben zu können?
(BGH, Urteil von 9.11.2023, VII ZR 190/22)