Kündigung der Wohngebäudeversicherung nach einem Schaden
Hallo, seit etwa vier Jahren sind wir Hausbesitzer und haben unsere Wohngebäudeversicherung immer pünktlich bezahlt. Vor zwei Monaten hatten wir aufgrund eines Wasserrohrbruchs einen Schaden im Keller und haben den unserer Versicherung gemeldet. Diese hat den Schaden zwar reguliert, uns nun allerdings den Vertrag gekündigt.
Darf sie das so einfach, auch wenn wir immer unseren Verpflichtungen nachgekommen sind? Es erweist sich nämlich als sehr schwierig, nun bei einer anderen Versicherung einen Vertrag zu erhalten.
AW: Kündigung der Wohngebäudeversicherung nach einem Schaden
Hallo Prado,
Ja leider, sie darf!!
Dieses außerfristgemäße Kündigungsrecht gilt für beide Seiten, also für den Versicherer und den Versicherten.
Sie könnten also auch kündigen, auch wenn die Versicherung zu Ihrer Zufriedenheit reguliert hat.
Allerdings scheint mir die Kündigung bei nur einem Versichrungsfall reichlich übertrieben. Aber mir ist aus meiner täglichen Praxis bekannt, dass diverse Versicherer heute sehr schnell die Reissleine ziehen!!
Vielleicht besteht die Möglichkeit, dass die Versicherung die Kündigung Ihrerseits bestätigt, dann haben Sie es leichter einen neuen Versicherer zu finden. Die Vorschäden müssen Sie aber bei Neuantrag immer angeben. Geschieht dies nicht, haftet der Versicherer später nicht. ( Prüfung falscher Angaben im Leistungsfall )
Noch ein Tip: Vergleichen Sie nicht nur über die Beitragshöhe. Nutzen Sie einschlägige Fachliteratur, wie Stiftung Warentest, Finanztest, etc.
AW: Kündigung der Wohngebäudeversicherung nach einem Schaden
Das ist uns auch passiert. Wir haben einen Juristen kontaktiert, der uns bestätigte, dass die
Versicherung dieses Recht hat. Wir haben auch lange suchen müssen, bis wir eine neue
Versicherung gefunden haben.