Ist es möglich sich im Privateigentum befindliche bewegliche Wirtschaftsgüter über eine GmbH zu vermieten oder müssen diese zwangsläufig in der Bilanz des Unternehmens auftauchen? Wäre es ansonsten möglich eine kostenlose Nutzungsüberlassung mit Früchteziehung zu gestatten?
Sie müssen erstmal 25.000 € Bargeld auf dem Konto haben. Dann die GmbH eintragen lassen.
Vielleicht kommt eine "Verkauf" der Maschinen an die GmbH in Betracht. Sie müssen eh eine Anfangsbilanz erstellen.
Ist 25.000 € / Soll Maschinen kauf
Die Guthabensumme muss dem höheren Wert als die Maschinen entsprechen, weil sie schon sonst überschuldet sind. Wenn die Anfangskosten über sind als die Einlagen liegen, sind Sie bilanztechnisch pleite!
Allenfalls könnte Sie eine persönliche Bürgschaft oder ein Nachrangdarlehn schriftlich geben, der StB wird dieses schriftlich in der Steuererklärung testieren und herauskommen Sie, nur wenn bezahlt ist.
In kann die ein Lied davon singen, denn ich selber habe für 99.000 € jahrelang gebürgt und durch Teilgehaltsverzicht bezahlt!
Nur, weil ein Satz in einem Arbeitsvertrag fehlte!
Lerne auch, dass das Geschäftskonto kein Privatkonto ist, denn jede Entnahme geht zu ihren privaten Lasten, entweder durch volle Rückzahlung oder Gehaltsentnahme und wenn Sie im Minus sind zusätzlich durch ein Nachrangdarlehn.
Bedenke auch, dass die Bank nur ein Darlehn gewähren, wenn Sicherheiten vorhanden sind oder durch eine selbstschuldnerische Bankbürgschaft, bis zum persönlichen Bankrott.
Ignoriere bitte Bruno. Der hat keine Ahnung von Steuern und Bilanzierung. Ich mag den Schwachsinn nicht auseinandernehmen.
Zeigt man ihm seinen Schwachsinn auf wechselt er das Thema.
Die Frage ist, warum soll eine Vermietung von Wirtschaftsgüter über eine GmbH abgebildet werden. Eine GmbH verursacht erstmal deutlich höhere Kosten als eine gewöhnliche Vermietung egal, ob gewerblich, als sonstige Einkünfte oder als Einkünfte aus V+V.
Es müsste also sehr viel Vermietet werden, damit sich eine Steuerersparnis ggf. rechnen würde.
Rechtsverbindliche Antworten wirst du nur bei einem Steuerberater bekommen....
Grundsätzlich würde ich davon ausgehen, dass diese in die Bilanz der GmbH müssen. Erstens sind diese Teil der Geschäftstätigkeit d.h. die GmbH erzielt mit der Vermietung/Produktion oder was auch immer Einnahmen. Zweitens muss die GmbH ja laufende Kosten, Reparaturen usw. tragen und will diese als Kosten absetzen können.
Diese kostenlose Überlassung ist auch für dich selbst ein großer Nachteil, denn keine Einnahmen bedeutet auch für dich, dass du keine Kosten absetzen kannst. Mindestens werden diese an Wert verlieren...
Kostenlose "Überlassungen" sind für das Finanzamt sehr immer problematisch, außer man trägt alle Kosten eben auch privat. Beim Finanzamt gilt immer der Grundsatz: Keine (oder zu wenig im Vergleich zur "marktüblichen" Vermietung) zu versteuernden Einnahmen, keine (oder mit entsprechend hohem Privatanteil) absetzbaren Kosten.