Zitat von
bruno68
Leider war diese Information, wie hoch die Beleihung war lag, nicht vor. Hier werden ständig mit unvollkommenen Informationen gearbeitet und daher kommen auch falsche Annahmen heraus.
Es kam erst sehr spät zum Vorschein, die Beleihungsgröße, allerdings, ob die hier genannte Beleihung überhaupt zu einem verbesserten Zins führte, dürfte nicht bekannt sein, da die Erstrangbeleihung nur bis 60 % läuft, die Zweitrangbeleihung bis 80 % des Immobilienwertes!
Zum Thema "Schätzurkunde"
diese hat nur eine kurze Zeitdauer, nämlich von nur 24 Monate, das bedeutet die Frist läuft vom Monat der Erstellung bis Ende des 24, Monat, damit wäre ein am 15.06.2022 erstelltes Wertgutachten, am 30.06.2024, ab dem 01.07.2024 wertlos.
Alternativ sind Veränderungen des Zinses von mehr als 0,5 % p.a. von Beachtung, dies gilt insbesondere für aktuelle Neukauf oder Bau. Weil diese Zinsänderung den Wert des Objektes beeinflusst!
Das Problem ist hier natürlich die Abänderung des Hauses, durch einen Kamin! Damit ist das Haus kein Passivhaus mehr, sondern nur noch ein Standardhaus?
Was bei einer Finanzierung, zwischen den Kunden und der DSL-Bank keine weiteren Schwierigkeiten führt, wohl aber die DSL-Bank und der KfW-Bank, weil dies das Haus evtl. als KfW 55, 40 oder Passivhaus-Programme refinanziert worden ist, zu erheblichen Problemen!
Damit wäre die mögliche verbilligte Mischfinanzierung durch die DSL, nach dem Einbau und Inbetriebnahme des Kamins, u. auch wegen der Feinstaubbelastung, geplatzt!
Ja, die DSL konnte nur so billig sein, da die DSL eine Co-Finanzierung mit der KfW, eine Mischfinanzierung gegenüber den Kunden offerierte, was bei einer negativen Veränderung zur Stolperfalle werden kann.
bruno68