Gewerblich vermietete Immobilie halten oder verkaufen?
Hallo zusammen,
habe 2009 eine Immobilie erworben die zuerst hochwertig saniert wurde und dann für 15Jahre vermietet war.
Vermietet wurde bisher an eine Bäckerei mit Sitzkaffee.
Das Objekt befindet sich weiterhin in einem sehr guten Zustand.Das ganze in einer Top Lage in einer 20t Einwohner Stadt in Süddeutschland.
Hatte anschließend die Immobilie für einige Monate an einen Imbiss vermietet was letztendlich aber leider nicht funktioniert hat.
Es kam hier einiges zusammen sprich es gab Probleme mit der Nutzungsänderung und von der Stadt bzw dem Bauamt wurden uns immer wieder neue Steine in den Weg gelegt so das selbst der Architekt der dort ansässig ist dieses Ausmaß nicht mehr verstehen konnte.
Nun bin ich am überlegen ob es Sinn macht diese Immobilie weiter zu halten.Gerade in der heutigen Zeit ist schon spürbar das der allgemeine Andrang in der Stadt nachlässt und so manches frei wird.Meine Tendenz geht hier inzwischen auch eher in Richtung Verkauf und mittelfristig hatte ich das sowieso geplant.Jetzt ist die Frage ob vielleicht jetzt schon der richtige Zeitpunkt gekommen ist?????
Wie seht ihr das bzw wie würdet Ihr entscheiden?
Die Immobilie ist bezahlt und macht mir von daher keinen Druck mehr….
Wo liegt denn in der heutigen Zeit der Kaufpreisfaktor um eine preisliche Orientierung zu bekommen?
AW: Gewerblich vermietete Immobilie halten oder verkaufen?
Ich habe hier einen Makler in der Stadt der für 500€ eine Wertermittlung anbietet.Diese würden bei einem evtl späteren Verkauf durch den Makler mit der Provision verrechnet werden.Heisst ich spiele mit offenen Karten und werde Ihn dann ggf bei Misserfolg mit dem jetzigen Interessanten später beauftragen.Denke das ganze ist fair da seine Dienstleistung ja auch bezahlt wird und ich kann davon ausgehen das er die Immobilie auch bewertet wie es sein soll.
AW: Gewerblich vermietete Immobilie halten oder verkaufen?
Hallo zusammen,
die Vorbesitzerin welche ein Vorkaufsrecht besitzt hat inzwischen mündlich auf dieses verzichtet.Sie würde mir das vorab auch schriftlich bestätigen und bei einem anstehenden Verkauf notariell bestätigen soweit das nötig ist.
Wie wäre denn der weitere Ablauf bei einem Verkauf?Was sollte denn genau in dem Schreiben im Bezug auf den Verzicht auf das Vorkaufsrecht drin stehen?
Danke vorab!
AW: Gewerblich vermietete Immobilie halten oder verkaufen?
Den Vorgang erklärt Dir der Notar, dafür wird er bezahlt.
Der mdl. Verzicht auf das Vorkaufsrecht ist mMn rechtlich unwirksam. Sobald der Kaufvertrag unterschrieben wird, hat der Notar die Pflicht, den Inhaber des Vorkaufsrechtes ausfindig zu machen und den Verzicht schriftlich einzufordern. Das gilt auch für das VKR der Stadt/Gemeinde, welches _immer_ besteht.
Wenn die Vorbesitzerin mdl. verzichtet hat, kann man natürlich davon ausgehen, dass sie ihr Recht nicht ziehen wird, kann aber trotzdem passieren. Wenn Sie es tut muss sie allerdings zum vereinbarten Kaufpreis mit dem Dritten einsteigen, .d.h, sie müsste auch zeitnah den neuen/aktuellen Kaufpreis zahlen oder finanzieren können.