Wir haben an diesen Wochenende geheiratet und wollte direkt unsere Steuerklasse wechseln .
Jetzt soll ich ich das voraussichtliche Jahresbruttogehalt meiner Frau angeben .
Da meine Frau bis zum 01.07.2024 in Elternzeit ist und erst ab dem 01.07 wieder anfängt zu arbeiten , wie wird das Jahresbruttogehalt gerechnet bzw. angegeben?
Ich würde sagen, dass es 5/12 oder 6 /13 des letzten Gehalts sein wird.
Ob da eine Gehaltserhöhung mit drinnen oder zusätzlich ist, dafür kann man nichts!
Meine Frage ist aber: "Welche Steuerklassenwahl soll genommen werden? Bitte nicht 3/5, denn die wird bald entfallen. Ich würde eher 4/4 raten, dann braucht man keine Angst haben, das jährlich mehrere tausende € Steuern nachgezahlt werden müssen!"
Ich würde sagen, dass es 5/12 oder 6 /13 des letzten Gehalts sein wird.
Juli bis Dezember sind bei mir 6 Monate, also demnach entweder 6/12-tel oder 7/13-tel.
Zitat von bruno68
Ob da eine Gehaltserhöhung mit drinnen oder zusätzlich ist, dafür kann man nichts!
Meine Frage ist aber: "Welche Steuerklassenwahl soll genommen werden? Bitte nicht 3/5, denn die wird bald entfallen. Ich würde eher 4/4 raten, dann braucht man keine Angst haben, das jährlich mehrere tausende € Steuern nachgezahlt werden müssen!"
bruno68
Für mich hört sich das stark nach 4 mit Faktor an - auch wenn ich es selbst noch nicht genommen habe.
Falls ihr ein weiteres Kind plant (ist er 5, sie 3) oder einer in die Arbeitslosigkeit rutschen könnte (AV-Kandidat 3) ist aber eine andere Steuerklassenvariante sinnvoller.
Es soll noch Firmen geben, die Boni, Weihnachts-, Urlaubs- oder die gar ein Antrittsgeld bezahlen! Auch die Möglichkeit der anteiligen Bonuszahlung besteht!
Die Besonderheit, des Gesamtbonus könnte letztlich das 13.Monatsgehalt sein! Deshalb die Alternative 6/13, bei 39.000 € brutto, während dies 18.000 € für dieses Jahr!
Ohne Bonus während dies dann bei 5 /12, bei 39.000 € nur 16.250 € für dieses Jahr!
1. Monat Juli
2. Monat August
3. Monat September
4. Monat Oktober
5. Monat November
6. Monat Dezember
Demnach erhält sie mindestens 6 Anteile von Ihrem Gehalt. Wenn "die Boni, Weihnachts-, Urlaubs- oder die gar ein Antrittsgeld bezahlen", dann hängt es davon ab, ob diese von einem aktiven Beschäftigungsverhältnis in der zweiten Jahreshälfte ausgehen. Sie können somit entweder zu 6/13-tel oder 7/13-tel führen.
Aber 5/12 kann es definitiv nicht geben - es sei denn dein Jahr geht von Dezember bis November (was wir anderen Forenteilnehmer uns bei dir auch gut vorstellen können).