Hausverwaltung, nach Notartermin schickt Bank einen Gutachter

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  1. Avatar von Nils007
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    Standard Hausverwaltung, nach Notartermin schickt Bank einen Gutachter

    Tach zusammen,

    ich habe vor über zwei Wochen mein Haus bei einem Notartermin verkauft, nun hat mich die finanzierende Bank des Käufers kontaktiert und mich nach einem Termin für eine Besichtigung gefragt, welche der Käufer mir im Vorfeld bereits angekündigt hat.
    Ich frage mich jetzt, lediglich aus Interesse warum die jetzt einen Gutachter rausschicken, wobei wir schon bei Notar alles unterschrieben haben, also den Kaufvertrag unterschrieben haben und bereits ein Übergabetermin haben.
    Die Reihenfolge macht für mich irgendwie kein Sinn, der Käufer hat ja schließlich sein Darlehen unterschrieben und auch den Kaufvertrag beim Notar.

  2. Avatar von Nils007
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    Standard AW: Hausverwaltung, nach Notartermin schickt Bank einen Gutachter

    Ich wollte mich nochmal zur Wort melden, nachdem der Herr gestern bei uns war, also es wurden Fragen gestellt wann was modernisiert wurde und eben dokumentiert (hatte ne kleine Mappe dabei)
    Dann hat er für sich da seine Kreuze gesetzt
    Im laufe des Gespräch hat er mich noch gefragt, wie viel Geld ich denn für das Haus bekomme..
    Ich habe es ihm beantwortet, wo ich mir gedacht habe was er mit dieser Information will

    Naja dann noch Fotos gemacht und nach insgesamt 20 Minuten war er auch wieder weg

  3. Avatar von bruno68
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    Standard AW: Hausverwaltung, nach Notartermin schickt Bank einen Gutachter

    Au Nils007,

    Seine Frage: "Im Laufe des Gesprächs, hat er mich noch gefragt, wie viel Geld ich denn für das Haus bekomme!"

    Nun die Frage für Fachmann dahin deuteten, dass das Haus evtl. nicht mit dem vorhandenen Gläubiger finanzierbar ist! Übersteigung des Darlehnsrahmen bzw. Beleihungshöhe, (max. 400.000 €, max. 80 %).

    Da der Sachgutachter vom Gläubiger kommt, weiß er schon vorab, um welche Summe es geht. Oder auch nicht, dann bleibt das Risiko bei ihnen "hängen"!

    Aber es wäre einfacher gewesen, Sie hätten den Verkaufspreis genannt, dann hätte er schon vorab darauf hingedeutet, ob die Finanzierung bei diesem Gläubiger so durchgeht.
    Negativ erscheint mir die Zeit von ca. 20 Min., bei einer Verkaufssumme von 300.000 bis 500.000 €?

    Ich gehe mal davon einmal aus, dass das keine einfache Finanzierung wird! Dies hängt aber von der Höhe der Summe ab, die nicht bekannt ist!

    bruno68

  4. Avatar von ZehWeh
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    Standard AW: Hausverwaltung, nach Notartermin schickt Bank einen Gutachter

    Wie immer Bruno einfach ignorieren, außer Angstmacherei redet er wie immer nur Unsinn.

    Das der Sachverständige nach dem Verkaufspreis gefragt hat kann auch rein privater Natur gewesen sein. Die Bank weiß ja wie hoch der Verkaufspreis war. Unabhängige Sachverständige werden aber ohne diese Info losgeschickt, damit sie nicht voreingenommen sind.

    Bei 20 Minuten wurde aber ohnehin nur die Papierlage mit der Wirklichkeit verglichen. Ein ganz normaler Vorgang.
    Ein richtiges Wertgutachten ist deutlich zeitaufwendiger.

    Bei unserer Anschlussfinanzierung war die Dame der beauftragten Firma auch etwa 20min da, hat eine Checkliste abgearbeitet und paar Fotos gemacht. Danach nie wieder etwas von gehört.

  5. Avatar von Nils007
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    Standard AW: Hausverwaltung, nach Notartermin schickt Bank einen Gutachter

    Zitat Zitat von ZehWeh
    Wie immer Bruno einfach ignorieren, außer Angstmacherei redet er wie immer nur Unsinn.

    Das der Sachverständige nach dem Verkaufspreis gefragt hat kann auch rein privater Natur gewesen sein. Die Bank weiß ja wie hoch der Verkaufspreis war. Unabhängige Sachverständige werden aber ohne diese Info losgeschickt, damit sie nicht voreingenommen sind.

    Bei 20 Minuten wurde aber ohnehin nur die Papierlage mit der Wirklichkeit verglichen. Ein ganz normaler Vorgang.
    Ein richtiges Wertgutachten ist deutlich zeitaufwendiger.

    Bei unserer Anschlussfinanzierung war die Dame der beauftragten Firma auch etwa 20min da, hat eine Checkliste abgearbeitet und paar Fotos gemacht. Danach nie wieder etwas von gehört.

    Der Herr war von der Bank, aber er macht nur die Besichtigung. Die Finanzierung wurde bei seinem Kollegen gemacht, hat er mir so gesagt.

    Der war vermute ich einfach nicht gut vorbereitet, aber warum auch. Ich habe ihm seine Fragen beantwortet und er hat sich das notiert, wenn ich mich selber nicht täusche, war er positiv eingestimmt bzw. hat ihn das Haus gefallen.
    Ich habe nichts negatives gehört.

    Danke dir für deine Antwort und Bruno wird weiter ignoriert

  6. Avatar von memet
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    Standard AW: Hausverwaltung, nach Notartermin schickt Bank einen Gutachter

    Was für ein verrücktes Gelaber. Hast Du Latein in der Schule gehabt? Großes Latinum?
    :-)

    Zitat Zitat von bruno68
    Das könnte ärgerlich werden!

    Denn lesen Sie: Im Grunde haben sie nichts verkauft, weil die Bedingungen zur Wertermittlung der Immobilie nicht erfüllt worden sind.

    Schon vor Jahren warnte ich, davor, dass die Verkehrswertbewertungen von Immobilien, keine lästige Nebenleistung ist, sondern vor dem Verkaufstermin die Aufgabenstellung.

    Des § 505 c Abs.1 Satz 2 erfüllt sein muss! Ist dieser Gesetzestext nicht erfüllt, so dürfte keine Finanzierung durch den Gläubiger stattfinden: ⁣ Es dürfte hier um den klassischen Versuch des Gläubigers sein, um in den § 505 d Abs. 3 BGB zu kommen.

    Da sich hier um ein "c. i .c.-Fall" handeln, wegen nicht Einhaltung des BGB, § 505 c Abs. 12 Satz 2

    Denen steht dies entgegen:

    Was aber passieren kann ist, dass der Schuldner kein Darlehn bekommt, weil das Wertgutachten nicht den vereinbarten Verkaufspreis, nicht hergibt?

    Dann gilt: "Clausula rebus sic stantibus", denn die Vertragsparteien, insbesondere Sie erwarten ja "Pcata sunt Servanda", aber wie schon gesagt, springt der Gläubiger ab, auch indirekt, durch Überziehung der Zinssätze. durch nach oben Ausbruch der zulässigen Beleihungauslauf, über 100 %.
    Dann können Sie hoffen, dass sie für den Verkauf ein Immobilienmakler eingesetzt haben, deren würde dann mithaften, auch eine Immobiliendarlehnsvermittler müsste mithaften. allerdings ist Immo-Makler gleichzeitig auch der Darlehnsvermittler, dürfte die Chance auf Schadensersatz gegen null tendieren.

    Weil durch den Verkauf und der Darlehnsvermittlung eine Interessenkollision besteht, denn es besteht kein Interesse auf ein Preisnachlass, was die Gesamteinnahmen des Verkaufs und die Darlehnscourtage mindert.

    bruno68

  7. Avatar von bruno68
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    Standard AW: Hausverwaltung, nach Notartermin schickt Bank einen Gutachter

    Nein Memet,

    nein warum auch, es reicht nur für 25 Jahre Berufserfahrung, während er Zeit habe ich schon ganze 2.000 Vermittler aller Zulassungen, seit 2007 gesehen!

    Deren Ende u. a. der Strafverfahren wegen Steuerhinterziehung. Betrug, Bedrohung, bis hin Insolvenz wegen Storno-Quoten bis 108 % je Vermittler, es gab fast nichts was ausgelassen wurde, einzig der Kundenmord ist nicht vorgekommen!

    Noch heute leben viele von denen in ärmsten Verhältnissen, weil eine Insolvenzrestschuldbefreiung, Gericht und Gläubiger ausgeschlossen ist!

    Heute lacht man noch als Vermittler, über die schlechten Kenntnisse der Kundenanwälte, aber morgen, so ab 2026 lachen die Anwälte über solche mittelmäßigen oder gar unterdurchschnittliche Vermittler.

    Denn wie ich jetzt schon erkennen kann, werden ihre Unterlagen, vor Haftungsfehler trotzen. Insbesondere ihre eigene Entlastung, wird mangelhaft oder gar ungenügend sein. Denn wer nicht die eigene rechtliche Stellung kennt, der sollte mal in dem Rechtsdienstleistungsgesetz nachlesen. Wie es um deine Sonderstellung bestellt ist, nämlich dass sämtlicher Schaden bei der Vermittlung zulasten, des Vermittlers gehen.
    So ist die Aufklärungspflicht über Bundes- und Landeszuschüsse pflicht, ein Abwälzen gibt es nicht:

    Also es gibt für eine Familie hier in Hessen folgende Zuschüsse: Baukindergeld 10 Jahre a 1.200 € jährlich, Hessengeld je Elternteil 10.000 + 5.000, max. 30.000 €, Jung triff Altbau, Modernisierungszuschuss!
    Rechnet man mit 2 E plus 2 K sind dies Zuschüsse 24.000 € Baukindergeld, plus 30.000 € Hessengeld, gute 54.000 € +

    Es dürfte ganz sein, dass diese ein Vermögensschaden beim Kunden ist, steht wohl außer Frage! Das gute ist, die Darlehnssumme bleibt gleich und rein rechtlich ist es möglich dafür eine Rechnung zuschreiben!

    Aber Vermittler, die mit Banken arbeiten, haben noch größere Haftungsprobleme, denn denen fehlt die Erkenntnis über die Vertragsgestaltung, weil das Fachwissen insgesamt niedrig ist und bleibt.

    Allein das nicht kennen der gesetzlichen Bedingungen
    § 505c Weitere Pflichten bei grundpfandrechtlich oder durch Reallast besicherten Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträgen

    Darlehensgeber, die grundpfandrechtlich oder durch Reallast besicherte Immobiliar-Verbraucherdarlehen vergeben, haben
    1. bei der Bewertung von Wohnimmobilien zuverlässige Standards anzuwenden und
    2. sicherzustellen, dass interne und externe Gutachter, die Immobilienbewertungen für sie vornehmen, fachlich kompetent und so unabhängig vom Darlehensvergabeprozess sind, dass sie eine objektive Bewertung vornehmen können, und
    3. Bewertungen für Immobilien, die als Sicherheit für Immobiliar-Verbraucherdarlehen dienen, auf einem dauerhaften Datenträger zu dokumentieren und aufzubewahren.
    Demnach müssen zwei Wertgutachten vorliegen! Um eine Entscheidung zum Darlehn zu erfüllen, denn ohne zwei Wertgutachten kein Darlehn! So steht es im § 505 d BGB! Der Vorstand haftet mit seinen persönlichen Gesamtvermögen gegenüber der eigenen Bank!
    Selbst der Darlehnstext ist gesetzlich vorgeschrieben, siehe nur Artikel 247 Anlage 6 bis 9 BGBEG, ab Seite 603.

    Das Gleiche ist auch mit den Zinssätzen, da braucht man nur die globalen Vereinbarungen für Basel I bis IV verstehen. Das die EZB Zinsen völlig egal sind, einzig die täglichen Pfandzinssätze der Deutschen Bundesbank, gelten für eine Finanzierung mit Grundbuchpfand.

    Nun ja, ob es noch lohnt eine Weiterbildung zu machen, denn die Schadensersatzprobleme kommen ja schon vor Sept. 2025 für viele Vermittler auf, der Schadensersatzanspruch wegen geplatzter Anschlussfinanzierung, u.a. wegen nicht vorhandener Anschlussfinanzierung oder Unfinanzierbarkeit.

    Auch das istr die Aufgabe eines Vermittlers, klare mündliche und schrifliche Worte.

    bruno68

  8. Avatar von sebastian-k
    sebastian-k ist offline

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    Standard AW: Hausverwaltung, nach Notartermin schickt Bank einen Gutachter

    Kaum auszuhalten, was du da für einen Stuß laberst.

    Und was genau passiert in 2026? Erwachen da alle? Oder fallen alle tot um? Das kannte ich bisher nur von den Geimpften, aber wenn jetzt Banken und Makler alle umfallen schreib ich das auf meien Liste, sowas will man ja nicht verpassen

  9. Avatar von memet
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    Standard AW: Hausverwaltung, nach Notartermin schickt Bank einen Gutachter

    Zitat Zitat von sebastian-k
    Kaum auszuhalten, was du da für einen Stuß laberst.

    Und was genau passiert in 2026? Erwachen da alle? Oder fallen alle tot um? Das kannte ich bisher nur von den Geimpften, aber wenn jetzt Banken und Makler alle umfallen schreib ich das auf meien Liste, sowas will man ja nicht verpassen
    Es ist wirklich lustig, was er schreibt, insofern bin ich froh, dass es den Bruno gibt. Geil auch, wie er immer völlig unpassende Normen einbaut.
    Ich hoffe nur, dass er nicht mehr als Vermittler für reale Kunden tätig ist.
    Ob es wohl an zu viel Alkohol liegt?
    Oder Pilze?
    Irgendwie muss er sich ja das Hirn weggeballert haben. :-)

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