Ich habe da ein fragen zur Geldentnahmen aus einem Riestervertrag.
Man kann am Ende des Riestervertrag sich maximal 30% des Guthabens auszahlen lassen.
Wenn ich mir jetzt "vorweg" schon mal einen hohen betrag auszahlen lasse , für die Tilgung einer Hypothek vom Haus, kann ich mir dann immer noch zum ende 30% Auszahlen lassen !!
Das Geld ist für die Altersvorsorge gedacht, nur über Riester-Bausparen wäre eine Ablösung möglich. Bei der Riester-Versicherung und Sparplan kann man bis 30 % als Einmalsumme sich auszahlen lassen.
Aber ob da auch die Zulage und steuerlichen Vergünstigungen da drinnen enthalten ist, glaube ich kaum.
Denn dieses Geld soll ja erst ab 85. Lebensjahr, das Langlebigkeitsrisiko bzw. den überlebenden Ehepartner durch die verlängerte Lebenserwartung durchfinanzieren.
Es ist geregelt, wenn beide Versicherten, die im Riester-Vertrag eingetragen waren, verstorben sind. Verfällt das Restguthaben an den Versicherer und den Staat.
Demnach ist ihre Frage beantwortet:
Wenn ich mir jetzt "vorweg" schon mal einen hohen Betrag auszahlen lasse, für die Tilgung einer Hypothek vom Haus, kann ich mir dann immer noch zum Ende 30 % auszahlen lassen?
Es ist gesetzlich überhaupt ausgeschlossen, außerhalb einer Rente weitere Auszahlungen zu erwarten, weil die gesetzlichen Bedingungen so sind.
Das, man bei Renteneintritt sich ein Teil auszahlen lassen kann, war ein Zugeständnis um den Verkauf der Riester-Rente zu laufen zu bringen. Denn wer will schon max. 90.000 € seines Vermögens, in den Papierofen verbrennen.