Notwendigkeit einer Haftpflichtversicherung bei Singles
Hallo Leute!
Ich bin 22 Jahre und wohne jetzt seit drei Monaten alleine. Bis zu diesem Zeitpunkt war ich immer über die Haftpflichtversicherung meiner Eltern versichert. Dies entfällt ja nun und ich müsste mir eine eigene Haftpflichtversicherung zulegen.
Nun frage ich mich, ob die für mich als Single in dem Alter wirklich notwendig ist. Da ich in der Ausbildung bin, verdiene ich noch nicht so viel und brauche mein Geld für andere wichtige Dinge.
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Hallo Däumling,
ich würde immer zu einer Haftpflichtversicherung raten.
Die sind erstens nicht teuer und zweitens treten sie immer ein, wenn dir kleine und große
Missgeschicke passieren. Das kann nämlich sehr teuer werden...
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In manchen Verträgen sind volljährige Kinder aber noch bei ihren Eltern mitversichert, wenn sie unverheiratet und in der Schul- oder Berufsausbildung sind. schau mal in der Klausel: "Wer ist mitversichert", ob da was steht bezüglich "elterlicher Haushalt".
Bei der Haftpflichtkasse Darmstadt, wo ich versichert bin, weiß ich beispielsweise genau, dass meine studierenden Kinder auch während des Erststudiums im Vertrag eingeschlossen sind.
Ansonsten gilt: Auch als Single kann man jede Menge Schaden anrichten ...
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Hallo,
ich kann mich da meinen Vorrednern nur anschließen.
Die Privathaftpflicht ist die wichtigste Versicherung von allen.
Und teuer ist sie in der Regel auch nicht, aber eine gute Beratung ist wichtig. Dabei sollte man aber keinesfalls unvorbereitet in die Gespräche gehen, sondern sich vorher informieren, was eine Privathaftpflicht kosten "darf".
Am einfachsten geht das über einen Online-Vergleich, wie du ihn z.B. Hier findest.
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So lange Sie keine auf Erwerb gerichtete Tätigkeit aufgenommen haben, sind Sie beitragsfrei bei Ihren Eltern mitversichert, unabhängig vom Alter, auch wenn Sie nicht mehr zu Hause wohnen. Erst wenn Sie arbeiten gehen, also keine Ausbildung, kein Studium, dann brauchen Sie eine eigene Absicherung. Die kostengünstigste Variante ist der Einschluß in die Versicherung Ihrer Eltern.
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Moin, moin,
um ganz sicher zu gehen, würde ich einfach einen Blick in die Versicherungsunterlagen werfen / werfen lassen. Grundsätzlich kann man sagen, dass Volljährige nur unterbestimmten Bedingungen bei den Eltern mitversichert sind, besonders ist die unmittelbar an die Schulzeit folgende berufliche Erstausbildung im Form einer Lehre und/oder Studium abgesichert, nicht allerdings die Referendarzeit bei Lehrern oder andere Fortbildungsmaßnahmen und ähnliches.
Es gibt je nach Versicherung noch weitere versicherte Zeiten, das ist aber ein kann und kein muß, also bitte lieber vorher prüfen, ob soetwas in der Versicherung Ihrer Eltern mit drin ist:
Bei Ableistung des Grundwehr- oder Zivildienstes vor, während oder im Anschluss an die Berufsausbildung bleibt der Versicherungsschutz bestehen. Die Wartezeit auf einen Ausbildungs- oder Studienplatz nach Abschluss der Schule fällt bis zu einem Jahr ebenso unter den versicherten Zeitraum, wie die nachgewiesene und registrierte Arbeitslosigkeit bis zu einem Jahr nach Abschluss der Erstausbildung.
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Der MaklerHH hat auf jeden Fall recht. Erstmal die Versicherungsunterlagen überprüfen, ob du nicht bei deinen Eltern noch mitversichert bist.
Ich habe mich erst neulich mit Einstieg ins volle Berufsleben mit 22 versichern müssen. Des hab ich hier gemacht. Hab mir zum Makler meiner Eltern einiges gespart
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Hallo
Erst mal in die Versicherungsunterlagen schauen ist o.k. Dann Versicherung im Internet abschließen und hoffen das auch das drinn steht was ich erwarte, oder?
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Habe spasseshalber mal einen Versicherungsvergleich über den Link von FinanzFrage gemacht und bin schockiert. Bei einer simplen Haftpflicht fehlen Tarife. Scheint also leider nicht neutral bzw. unabhängig zu sein.
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Ja, ja, die tollen Internettarife, 2 Euro billiger und toll gespart, besonders am Service. Und wenn es einen Schadensfall gibt ist das Geschrei wieder groß, weil es keinen Ansprechpartner gibt, außer die nette Telefonstimme...
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O.K. Was ist billig? Billig ist billig und damit nutzlos. Preis und Leistung müssen übereinstimmen. Was hat aber Steuerberatung mit der Haftpflicht zu tun?