Moin zusammen,
Wir haben ein ähnliches Problem wie im vorherigen Post und fragen uns nun wie dieses in der Steuererklärung anzugeben ist. Wir hatten seit 2016 verzinste Festgelder bei einer Norwegischen Bank in NOK. Diese wurde nun letztes Jahr durch Weltsparen nicht weiter verlängert. Dadurch sind uns hohe Währungsverluste entstanden, die wir für die kommenden Jahre geltend machen wollen. Lauf dem Schreiben vom BMF vom 19.05.22 können diese Währungsverluste - anders als zuvor ausschließlich als Spekulationsgeschäfte - als Einkünften aus Kapitalvermögen gesehen/zugeordnet werden. "Das ist nach den Ausführungen im neu gefassten Anwendungsschreiben dann gegeben, wenn Währungsgewinne/-verluste aus der Veräußerung oder Rückzahlung einer verbrieften oder unverbrieften verzinslichen Kapitalforderung oder eines verzinslichen Fremdwährungsguthabens anfallen."
Siehe hierzu auch https://www.haufe.de/steuern/haufe-s...I15293881.html