Dynamische Erhöhung bei Lebensversicherung bis zum Ende aussetzen
Hallo,
ich habe eine Lebensversicherung von 1991, die noch bis 2032 läuft.
Jedes Jahr erhöht sich der monatliche Beitrag um 4%.
Und ich habe eine private Rentenversicherung von 2002, die ebenfalls noch bis 2032 läuft.
Auch hier gibt es jedes Jahr eine Erhöhung.
Normalerweise würde ich das bis ins Jahr 2032 so weiterlaufen lassen, also mit den jährlichen Erhöhungen des monatlichen Beitrages.
Neulich las ich aber im Nachrichtenmagazin Stern zum Thema Lebensversicherung:
Unbedingt sollten Versicherungssparer aber das jährliche Aufstocken der Einzahlungsbeträge stoppen.
Denn das produziert jedes Jahr neue Abschlusskosten, ohne Mehrertrag.
Und die Stiftung Warentest schreibt:
Keine dynamischen Beiträge: Beim Vertrag mit automatischer Beitragserhöhung (Dynamik) fallen jedesmal Kosten an. Haben Sie weniger als zehn Jahre bis zur Auszahlung, widersprechen Sie bei einer Erhöhung. Trotz guter Verzinsung fressen sonst die Kosten das Plus auf.
Das war mir neu, und ich überlege mir gerade, ob ich die dynamische Erhöhung der Beiträge bei beiden Versicherungen bis zum Ende der Laufzeit aussetzen soll. Ist das wirklich empfehlenswert? Dann kriege ich doch am Ende der Laufzeit weniger raus, wenn ich die Dynamik ab sofort aussetze, oder?
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#2
bruno68
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AW: Dynamische Erhöhung bei Lebensversicherung bis zum Ende aussetzen
Das ist der richtige Weg in die Altersarmutsfalle für das Restleben,
allein aus den Hören/sagen die Entscheidung zu treffen, was ich brauche. Hier stellt sich die Frage, ob Sie über das Jahr 2032 weiterarbeiten wollen? Weil die Rente nicht ausreicht!
Denn das Blatt "Stern" wird ihnen auf sein Geschreibe keine Rente auszahlen, und Beweise für ihre Aussage gibt es auch nicht!
Damit haben Sie nichts als Beweis vor Gericht, um Schadensersatz zu fordern!
Die Ablaufleistung ist mit der Vertragserfüllung gebunden, also, wer vorher die Dynamik kündigt, erreicht nicht nicht die Ablaufleistung und kürzt damit seine Rente bis zum Tod seiner Partner/in. Wenn man Pech hat, halt für die letzten 25 Jahre.
Wenn Sie eine Entscheidung brauchen, dann muss die gesetzliche Rente, plus die privaten Renten, seperat berechnet werden.
Denn bei der gesetzlichen Rente gilt die 45 Jahre und ab 65 Jahren, allerdings ist die Entscheidung und die rechtskräftige Aussage eines Rentenberaters, der nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz tätigt, ist pflicht!
Nur der kann sagen, wann Sie mit der vollen gesetzlichen Rente erhalten! Denn vor 33 Jahren war dies nicht ganz klar, inwieweit sich das Rentenalter ab 2030 verschiebt!
Natürlich können sie mit 3,4 % Rentenabschlag p.a vorzeitig in Rente gehen, aber wenn dann bis zu 200 € gekürzt wird, muss dies aus der privat Rente aufgefangen werden. auch nützt es nichts, wenn Übergangs-Löcher bei der Versorgung gibt.
Leider kann man wegen der kurzen Zeit (8 Jahre) nichts mehr richten,
nur ein Blick in die Versicherungsunterlagen, da könnte man schauen, ob man Bausteine anpassen kann! Durch Bausteinkündigung oder Absenkung lässt sich noch eine Renditeverbesserung durchführen,
aber dafür sind zu wenige relevante Familien-Daten bekannt!
Die Suche eines Versicherungsberaters ist schwer, aber der kann ihnen, dass wenige optimieren und Sie über die möglichen zukünftigen Versorgungslücken aufgeklärt, nur das kostet halt Geld.
Aber lieber eine 1.000 € Rechnung von Versicherungsberater, als später jährlich wegen des Murkses aus Zeitungen für Jahrzehnte mehrere 1.000 € weniger jährliche Rente bekommen.
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#4
bruno68
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AW: Dynamische Erhöhung bei Lebensversicherung bis zum Ende aussetzen
Ja, dies stimmt GeizHund,
Das mit dem vom monatlich auf jährliche Zahlungen umstellen, kann bis zu 8 % p.a. verbesserte Ablaufleistung bringen. Allerdings sollten sie im Voraus den Jahresbeitrag bezahlen, dann könnte eine weitere verzinsliche jährliche Ansammlung eine weitere Rendite ergeben.
Wie gelesen haben Sie eine Versicherung aus dem Jahr 1991, da wäre die Prüfung, inwieweit der Todesfallschutz die 60 % Regel einhält! Oder ob dieser noch die 200 % der Versicherungssumme hat.
Ob es noch den Baustein "Unfalltod" oder "BUZ" gibt, könnte auch überprüft werden. Da sicherlich die Kinder sind außer Haus, das Haus abbezahlt, die Versorgung der Ehefrau unabhängig von ist. Braucht man dann diese Bausteine noch?
Aber für den Renteneintritt in 8 Jahren rate ich trotzdem zum Rentenberater in ihrer Nähe zu gehen, um den richtigen aktuellen Zeitpunkt des Renteneintritts zu erfahren.
So könnten die private Rente eine Zeitlang als angeschobene Rente fungieren, in dieser Zeit würde sich die Rente nur Rendite und verzinslich Weiteransammeln ohne weitere Dynamikkosten auszulösen.
Ob es eine Weiterbeschäftigung lohnt, das kann nur der Steuerberater ihnen mitteilen, allerdings ob dies in ihren Betrieb erfolgen soll, obliegt ihnen selber.
ich sage nochmal bitte alles schriftlich zu machen, und sich schriftlich bestätigen lassen, dass dies steuerunschädlich ist!
Denn kein Richter holt die Lupe raus, um die SMS oder E-Mails zu lesen, denn beide besitzen nicht die Schriftform, um als Beweis zu gelten.
AW: Dynamische Erhöhung bei Lebensversicherung bis zum Ende aussetzen
Ganz ehrlich, ich verstehe dein Problem nicht...
Natürlich wenn du die dynamische Anpassung kündigst, dann verringerst du deine Rente. Es hindert dich aber niemand genau diesen Betrag privat zu sparen mit Tagesgelder, Festgelder usw. Hier solltest du ebenfalls den Garantiezins aus der Rentenversicherung erreichen können. Mehr wird aktuell sowieso von den Versicherungen kaum ausgeschüttet...
Insofern sollte das für dich keinen Unterschied machen... einzig wäre es ein steuerlicher Nachteil, das die alten RV steuerfrei sind und für deine Privatanlagen nur der Pauschalbetrag von 1000,00 Euro.
AW: Dynamische Erhöhung bei Lebensversicherung bis zum Ende aussetzen
Ich verstehe das Problem schon.
Wenn er die Dynamik annimmt, erhöht sich ja der Gesamtbetrag der Rentenversicherung.
Angenommen auf die Erhöhung sind 10% Gebühren fällig, so hat man in den letzten Jahren ja kaum die Möglichkeit diese Kosten wieder reinzuholen bzw. gibt es andere Anlagen, die auch nach Steuern mehr erwirtschaften.
Also weniger raus bekommst du nicht, aber wenn z.B. die Erhöhung annimmst und dann statt 100 € - 104 € einzahlst aber auf Grund der neuen Gebühren "nur" 103,60 € auf deinem Versicherungskonto ankommen, ist es wahrscheinlich wirklich eine Überlegung wert.
Du solltest also mal herausfinden, wie hoch die Abschlussgebühren sind.
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#8
bruno68
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AW: Dynamische Erhöhung bei Lebensversicherung bis zum Ende aussetzen
Mann, Mann,
keinerlei Ahnung über die Finanztechnische Mathematik, aber sinnloses darüber reden, vielleicht sollten man überlegen, wie man das Risiko einer Vermögensgefährdung vermeidet.
Man kann in keinster Weise eine Versicherung von 1991 mit heute vergleichen! Denn diese alte, ist steuerfrei! Das heißt Brutto für Netto! eine Versicherung, die vor 40 Jahren abgeschlossen wurde, deren Ablauf noch in der Zukunft liegt, ob liegt dem Kunden durch Optimierungen, die eigentlich beim Wegfall des einzelnen Versicherungsrisikos zeitnah erfolgen müsste.
Dies tat er bisher nicht, warum auch, das hat auch keiner gesagt.
Zudem wurde Kapital-Lebensversicherung mit Garantien ausgestattet, die bei einer Haus-Finanzierung, das Risiko eines Bankrottes der Familie, durch den Tod des Hauptversorgers vermieden werden!
Es gab KLV, die mit einer Todesfallleistung von 200 % die Lebensversicherungssumme ausgestattet waren. Denn zu dieser Zeit galt die 30-jährige Jahresfrist für Insolvenzen, die auch die Kinder betrafen. Die müssten als Nutznießer der Pleite der Eltern mithaften, so ging das Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld, bis zur Verjährung der Pleite der Eltern, in Richtung Gläubiger.
Da gab es keine Möglichkeit eine Restschuldbefreiung, ohne fremde Hilfe durchzuführen, weil es kein Pfändungsschutz gab! Also, wer null € oder DM zu leben hatte, konnte auch keine gerichtliche Restschuldbefreiung bezahlen!
Vor 40 Jahren gab es nichts, was es heute alles gibt, da wurde auch der Hausrat inkl. die Kleidung versteigert!
Erst 1993 hat der BGH, wegen krasser Überforderung einer Ehefrau mit 3 Kinder ohne Einkommen, als Bürgin einer Ehemann-Schuld als wertlos, also für null und nichtig erklärt! Erst danach wurde die das Insolvenzrecht in der heutigen Rechtsform, erst 7 Jahre und dann 3 Jahre gewandelt.
Auch wird der Geizhund hier, eher heute lachen, denn er bekommt eine Garantie von bis zu 35 Jahren!
Welche Garantien erhält der direkte Fondssparer? Keine!
Kann sich ein Rentner erlauben, seine Zusatzrente ein Risiko eines Totalverlustes auszusetzen? Niemals!
Kann ein Fondssparer später eine gebrauchte Kapital-Lebensversicherung, mit sein Fond-Vermögen eine Garantie-Rente, mit bis zu 35 Jahren kaufen? Das ist ungewiss!
Teil mal 150.000 € Versicherung durch 420 Monate, das sind 350 € netto monatlich, ohne die weitere verzinsliche Ansammlung für weitere 35 Jahre!
Was passiert mit der Kapital-Lebensversicherung beim Börsenabsturz? Nichts! Was mit der Rente daraus? Auch nichts, die wird weitergezahlt!
Aber die Fonds-Rente muss, um den gleichen Kapitalerhalt zu erzielen. um den Börsenabschwungverlust, solange gekürzt werden, bis zum Kapitalwerterhalt wieder erreicht ist.
Und was besser ist, mit 55 Jahren kann Geizhund in Rente gehen, da sind die Bedingungen zur Auszahlung der P-Rente, vollständig erfüllt.
Wir dürfen mindestens 10 Jahre länger arbeiten und für viele wird die Rentenzeit kurz, evtl. auch zu kurz. Weil ein versterben vor Renteneintritt eingetreten ist.
Nur wer die Erfahrung hat, kann sich erlauben eine Beurteilung über ein Produkt abzugeben, was bei vielen schon vor ihrer eigenen Geburt abgeschlossen wurde. Ich tippe evtl. auf Debeka-Versicherung?
bruno68
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#10
bruno68
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AW: Dynamische Erhöhung bei Lebensversicherung bis zum Ende aussetzen
Danke für die Info, Geizhund,
aber, aber
Denn die Versicherung hält ihr Wort in der vertraglichen Ablaufsumme! Diese Versicherung wird aber sich nicht mit etlichen anderen Versicherern finanziell messen können.
Es wäre bei einer weniger bekannteren Versicherung möglicherweise finanziell besser gewesen, dort abzuschließen.
Denn Versicherungen, die Werbung betreiben, müssen ja die Werbung bezahlen! Und woher kommt das Geld? Aus den Beiträgen und Renditegewinnen der Finanzanlagen der Kunden.
Man braucht nur jährlich 0,1 % als Werbekosten, der Verzinsung, Sparsumme und Beiträgen einkalkulieren, so ergibt dies nach 40 Jahren, eine erquickliche Summe, die Kunde für die Bekanntheit "seiner" Versicherung bezahlt wird und damit letztlich weniger Netto zurückbekommt!
Wegen der langen Laufzeit kann das bei ihnen ohne weiteres bis zu einem fünfstelligen Betrag gekostet haben.
AW: Dynamische Erhöhung bei Lebensversicherung bis zum Ende aussetzen
Diese Versicherung habe ich damals über meine Hausbank abgeschlossen.
Internet gab es damals noch nicht, und viele Vergleichsmöglichkeiten hatte ich ebenfalls nicht.
Welche LV hier langfristig am besten gewesen wäre, konnte ich damals doch gar nicht abschätzen.
Ich kann froh sein, in jungen Jahren überhaupt eine LV abgeschlossen zu haben.
Und bei der Allianz kann man davon ausgehen, dass sie die 40 Jahre bestehen bleibt.
AW: Dynamische Erhöhung bei Lebensversicherung bis zum Ende aussetzen
Eine Frage hätte ich noch zur Todesfallleistung.
Ich wusste gar nicht, dass der Todesfallschutz ein kostenpflichtiger Bestandteil der LV ist.
Auf meiner Abrechnung steht:
Versicherte Leistungen aus der Alters- und Hinterbliebenenvorsorge
Kapital bei Tod vor dem Erleben des Ablaufdatums
Dieses Kapital zahlen wir bei Tod vor dem TT.MM.JJJJ
Es setzt sich wie folgt zusammen:
einmaliges Garantiekapital
+ Leistung aus erreichter Überschussbeteiligung
= erreichtes garantiertes Kapital
+ Schlussüberschussanteil
+ Beteiligung an den Bewertungsreserven
= einmaliges Gesamtkapital
Und dieser Service, dass das Geld ausbezahlt wird, wenn ich das Ablaufdatum nicht mehr erlebe, kostet mich extra?
Was soll die Allianz denn sonst machen, wenn ich vorher sterben sollte?
Oder anders gefragt, was wäre die Alternative zur versicherten Leistung aus der Alters- und Hinterbliebenenvorsorge?
Mir war gar nicht bewusst, dass das ein eigener Baustein ist, den man auch rausnehmen kann.
Bei meiner privaten Rentenversicherung steht was Ähnliches drin:
Leistung im Todesfall:
Aktuelle Leistung im Todesfall
darin enthalten
tarifliche Beitragsrückgewähr
laufende Überschussbeteiligung (garantierte Leistung)
Ich habe das nie als eigenen Baustein wahrgenommen, sondern als festen Bestandteil der Altersvorsorge, den man auch nicht ändern kann.
Wenn man aus der LV und der RV die Leistungen im Todesfall tatsächlich herausnehmen kann, was macht die Versicherung dann mit dem Geld, wenn ich vorzeitig sterben sollte? Bis zum Ende der Laufzeit behalten und erst dann an die Erben auszahlen?
AW: Dynamische Erhöhung bei Lebensversicherung bis zum Ende aussetzen
Zitat von GeizHund
Alters- und Hinterbliebenenvorsorge
Der Rententeil ist die Altersvorsorge.
Die Auszahlung im Todesfall die Hinterbliebenenvorsorge.
Zitat von GeizHund
Wenn man aus der LV und der RV die Leistungen im Todesfall tatsächlich herausnehmen kann, was macht die Versicherung dann mit dem Geld, wenn ich vorzeitig sterben sollte? Bis zum Ende der Laufzeit behalten und erst dann an die Erben auszahlen?
Die Rentenversicherung zahlt bis zu deinem Lebensende. Wenn du dein Leistungsalter nicht erreichst, zahlt sie nichts.
Gibt natürlich auch die Möglichkeit, dass eine dritte Person z.B. 10 Jahre lang die Rente erhält, falls du vorzeitig stirbst, aber das kostet natürlich auch extra.
Jeder will für jede Leistung irgendwie Geld haben!
AW: Dynamische Erhöhung bei Lebensversicherung bis zum Ende aussetzen
Die Hinterbliebenenvorsorge brauche ich eigentlich nicht, denn ich muss niemanden finanziell absichern, sollte ich das Ende der LV oder RV nicht erleben.
AW: Dynamische Erhöhung bei Lebensversicherung bis zum Ende aussetzen
Das hättest du 1991 deinem Versicherungsvertreter sagen müssen.
Vielleicht hätte er dir dann ein anderes Produkt verkauft, vielleicht hätte er kein anderes Produkt gehabt.
Vielleicht kannst du aber auch noch jetzt ein Teil deiner Versicherung kündigen.
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bruno68
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AW: Dynamische Erhöhung bei Lebensversicherung bis zum Ende aussetzen
So einfach ist das nicht GeizHund,
Das Kernmerkmal für die Versicherungen waren zum Zeitpunkt 1991
A) Versicherung mit mindestens diesen Baustein und Laufzeit
1) Laufzeit mindestens 12 Jahre
2) 5 Beitragsjahre, also mindestens 60 Monatsbeiträge.
3) 60 % der Versicherungssumme als Todesfallversicherung
erfüllte man diese Bedingungen, so war die Versicherungssumme steuerfrei!
Man versuchte dann durch Einmalanlage, diese Bedingungen vorab zu erfüllen, was aber dann zum Verlust der Steuerfreiheit führte!
Der Vorteil der Einmalanlage war die verzinsliche Anlage des nicht benötigen Geldes, was bei einer Erbsache mit 152.000 € Erbanteil ab 47/48 Jahre folgendes finanziell bedeutete:
Was fehlt, ist die Verzinsung der Versicherungsvermögen, allerdings benötigt man eine Excel-Tabelle dafür, um die monatlichen Zinseszinsen richtig zu errechnen. Aber der Guthabenzins von 24.984 € sind schon mal steuerfrei.
Rechnet man mit Grundzins von 4 % p.a. ergebe dies weitere 37.440 € Guthaben, das Geschäft war für die Versicherung und Kunde sehr lukrativ
So, konnte man die Ablaufleistung fast verdoppeln und nach 12 Jahren eine lebenslange Rente beziehen, wie schon geschrieben, mit bis zu 35 Jahre Laufzeit.
Und der Rest vom Vermögen fiel in die Erbmasse der Kinder! Denn die Verzinsung lief ja mit 4 % p.a. weiter!
Aber sie haben 40 Jahre bei ihnen dürfte auch gegenwärtig eine jährliche Verzinsung von mehreren tausende € ihr Vermögen vermehren. Schauen Sie sich um, ob nicht ein Neffe, Nichte zum Vererben gibt?
Halten Sie sich an die oben genannten Bedingungen, um die Steuerfreiheit zu erhalten.
Ob der Todesfallschutz nach dem Renteneintritt pflicht ist, kann nur der Steuerberater sagen. Sollte Sie vor dem 75. Lebensjahr versterben und der TFS noch bestehen, dürfte die Frage nach Todesfallsumme und Restvermögen eine recht nette Beigabe sein.
Denn bezahlt bedeutet gleichzeitig die Leistung auch erhalten!
AW: Dynamische Erhöhung bei Lebensversicherung bis zum Ende aussetzen
Vielen Dank für die Auskunft, dann lasse ich den Vertrag einfach so weiterlaufen.
Das einzige, was ich anpassen möchte, ist evtl. die Umstellung von monatlicher auf jährliche Zahlungsweise.
Die Rentenversicherung habe ich dazu angeschrieben, und die haben geantwortet, dass die Zahlweise keine Auswirkungen auf den Endbetrag hat.
Die Lebensversicherung habe ich ebenfalls dazu angeschrieben, und die haben mir ebenfalls geantwortet, dass die Zahlweise keine Auswirkungen auf den Endbetrag hat.
Dann spielt es praktisch keine Rolle, ob man monatlich oder jährlich zahlt, am Ende kommt immer der gleiche Betrag dabei heraus.
Schreiben jedenfalls die Versicherungen.