Grundsätzlich ist jede Konstellation möglich, die nicht rechtswidrig ist. In Eurem Fall muss allerdings A der Eintragung für B im Grundbuch zustimmen und B sollte klar sein, dass der Kredit womöglich komplett von Kontoinhaber A geleistet wird. Das kann später - bei einer Trennung - entscheidend sein. Wenn A und B ein gemeinsames Konto führen und den Kredit von dort bedienen, ist das eindeutiger.
Aber auch: wenn B ebenfalls ins Grundbuch eingetragen wird und es zur Trennung kommt, haftet B für den Kredit gesamtschuldnerisch mit. Gesamtschuldnerisch bedeutet, dass wenn A nicht mehr zahlen kann oder will, sich die finanzielle Situation von B aber ggü. A verbessert hat ... hält sich die Bank an B. Und zwar solange, bis der Kredit ausgeglichen ist oder A wieder auf die Beine kommt.
Ich weiß, will niemand hören, aber 50% aller Ehen werden geschieden und da sollte man sich halt mal vorher Gedanken machen, was man da - gemeinsam oder nicht - unterschreibt.
35 % in 2022 der Ehen wuden geschieden!!
Der TE tut dieses hier im Forum und es wäre besser, du gibst hier keine Antworten, denn die sind falsch, verwirren und entbehren oftmals einer Grundlage!!
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