Immobilienfinanzierung Ehepaar

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  1. Avatar von Tidra
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    Frage Immobilienfinanzierung Ehepaar

    Hallo,

    ich würde gerne wissen wie unsere Chancen stehen eine Finanzierung zu erhalten.

    Wir sind beide berufstätig (1900€ netto, 3500€ netto, beide 13. Gehalt + Urlaubsgeld) mit ca. 40.000 EK.

    Einer von uns hat eine super Schufa (97%+) der andere liegt leider derzeit (weil gerade altes Bankkonto gekündigt und ein alter erledigter (2022) Eintrag zu finden ist - Forderungssumme war 350€ - nur bei 69%. Steuerklassen sind 4/4.

    Nun haben wir Zweifel ob Banken uns ablehnen würden wenn wir einen Kredit aufnehmen wollen (es geht hier um maximal 150.000€)

    Irgendwelche Tips oder Hilfestellungen?

    Danke im Voraus!

  2. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Immobilienfinanzierung Ehepaar

    Erfolgt die Schenkung in Erwartung des Fortbestandes der Ehe, liegt juristisch gesehen keine Schenkung i.S.d. § 516 BGB vor.

    Hängt die Zuwendung dagegen nicht vom Fortbestand der Ehe ab, sind die Vorschriften über Schenkungen anwendbar, sodass Sie als Schenker die gesetzlichen Rückforderungsrechte (z. B. wegen Verarmung, § 528 BGB) geltend machen können.

    Allerdings werden - je nach Art der gesetzlichen Erben - Freibeträge gewährt. Ohne Inanspruchnahme eines solchen Freibetrages können Sie Ihrem Ehepartner ein im Inland gelegenes und zu eigenen Zwecken genutztes Haus oder eine im Inland gelegene und zu eigenen Zwecken genutzte Eigentumswohnung steuerfrei schenken.

    Ansonsten fällt bei Verheirateten die Immobilie in den Zugewinn, bzw. ist so zu betrachten.

  3. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Immobilienfinanzierung Ehepaar

    Zitat Zitat von Zapp73
    Red' keinen Unsinn. Der Darlehensvertrag für ein Haus ist über den Kaufvertrag mit dem Grundbucheintrag verknüpft. Beide schuldrechtlichen Einzelverträge werden mittels Notarvertrag verbunden und vom Notar "Zug um Zug" abgewickelt, damit der Kaufgegenstand von A nach B übertragen werden kann und die Bank gleichzeitig ins Grundbuch kommt. Ohne Kreditzusage kein Kauf, es sei denn, der Käufer hat den Betrag in Cash verfügbar. Darum geht's hier aber nicht, weil ja explizit vom TE nach einer Finanzierung gefragt wird.
    Nein, dass Darlehen ist nicht über den Kaufvertrag, sondern über die Zweckerklärung mit der Immobilie verknüpft!

  4. Avatar von Zapp73
    Zapp73 ist offline

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    Standard AW: Immobilienfinanzierung Ehepaar

    Zitat Zitat von noelmaxim
    Nein, dass Darlehen ist nicht über den Kaufvertrag, sondern über die Zweckerklärung mit der Immobilie verknüpft!
    Denkst Du eigentlich irgendwann mal nach, bevor Du auf „Antworten“ klickst?

    Troll.

  5. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Immobilienfinanzierung Ehepaar

    Zapp73

    Du bist ein Schwätzer! Viel dummes und unwahres dabei, abermals!!

    Schlimm wird es, wenn du meinst bei Steuern oder rechtlichen Dingen nen Schlauen zu machen, unfassbar!

    Noch mal, ein Kaufvertrag hat überhaupt keine Bindung oder einen Bezug zum Darlehen, null komma null!

    Das Darlehen findet den Bezug zum Kauf/Besicherungsobjekt über die Zweckerklärung. Ohne diese lässt sich ein Darlehen überhaupt nicht einem Objekt zuordnen!

    Da gibt es keine 2 Meinungen!

  6. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Immobilienfinanzierung Ehepaar

    Zitat Zitat von Zapp73
    Grundsätzlich ist jede Konstellation möglich, die nicht rechtswidrig ist. In Eurem Fall muss allerdings A der Eintragung für B im Grundbuch zustimmen und B sollte klar sein, dass der Kredit womöglich komplett von Kontoinhaber A geleistet wird. Das kann später - bei einer Trennung - entscheidend sein. Wenn A und B ein gemeinsames Konto führen und den Kredit von dort bedienen, ist das eindeutiger.

    Aber auch: wenn B ebenfalls ins Grundbuch eingetragen wird und es zur Trennung kommt, haftet B für den Kredit gesamtschuldnerisch mit. Gesamtschuldnerisch bedeutet, dass wenn A nicht mehr zahlen kann oder will, sich die finanzielle Situation von B aber ggü. A verbessert hat ... hält sich die Bank an B. Und zwar solange, bis der Kredit ausgeglichen ist oder A wieder auf die Beine kommt.

    Ich weiß, will niemand hören, aber 50% aller Ehen werden geschieden und da sollte man sich halt mal vorher Gedanken machen, was man da - gemeinsam oder nicht - unterschreibt.

    Zur Info, ohne Gewähr und ohne Anspruch auf Vollständigkeit:

    https://www.fachanwalt.de/magazin/fa...-bei-scheidung
    https://www.juraforum.de/lexikon/haus-bei-scheidung
    Für einen Kredit haftet nur der Darlehensnehmer, die Darlehensnehmer persönlich. Stehen A und B im Grundbuch, aber nur A hat das Darlehen gezeichnet, haftet B nur dinglich, nicht persönlich!

  7. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Immobilienfinanzierung Ehepaar

    Zitat Zitat von Zapp73
    Das ist nicht korrekt. Erstens geht das überhaupt nur bei Verheirateten, weil es sich ansonsten um eine Schenkung >20T€ handeln würde, die ESt auslösen würde

    Zukünftig einfach mal mit dem ersten Post den Familienstand erfragen


    Deine pauschale Aussage bezüglich der Schenkung bei Nichtverheirateten entbehrt zudem jeglicher steuerrechtlichen Grundlage!


    und zweitens kommt es dann drauf an, von welchem resp. wessen Konto der Kredit bedient wird. Vor allem: wenn nur ein Darlehensnehmer benötigt wird, kann dieser auch entscheiden, allein ins Grundbuch übertragen zu werden, d.h., selbst bei Verheirateten wäre der Kreditnehmer - zunächst - alleiniger Eigentümer der Immobilie.

    Wo steht das? Ich kann in einer nichtehelichen Partnerschaft bestimmen, wer Mieigentümer wird!

    Das bleibt auch so, wenn der Kredit nicht vom gemeinsamen Konto, sondern vom persönlichen Konto des Kreditnehmers geleistet wird und/oder ein Ehe-Vertrag zur Gütertrennung existiert.

    So automatisch wie Du das darstellst, ist es definitiv nicht.

    Bankkaufmann hat keine Automatismus dargestellt, vielmehr beschrieben, wie man es darstellen/deklarieren kann!
    Wollen wir deiner frechen und arroganten Troll Aussage mal fundiert auf dem Grund gehen!

  8. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Immobilienfinanzierung Ehepaar

    Zitat Zitat von Zapp73
    Eine interessante These, für die Du sicher Mitdiskutanten finden wirst.



    Erstens widerspricht das Deiner These I und zweitens ist das genau mein Argument, dass der Nicht-Darlehensnehmer eben nicht automatisch ins Grundbuch gelangt. Genau das wird aber hier von anderer Seite argumentiert.
    Was denn automatisch???? Der, der Beurkundet wird auch Eigentümer und wer nicht beurkundet wird es selbstverständlich nicht! Mit der Darlehensnehmerschaft hat das erst mal gar nichts zu tun, da ich - wie schon beschrieben - erstens Darlehensnehmer werden kann, ohne dass ich Eigentümer werde und zweitens Eigentümer werden kan, ohne, dass ich Mitdarlehensnehmer bin.

  9. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Immobilienfinanzierung Ehepaar

    Zitat Zitat von Zapp73
    Grundsätzlich ist jede Konstellation möglich, die nicht rechtswidrig ist. In Eurem Fall muss allerdings A der Eintragung für B im Grundbuch zustimmen und B sollte klar sein, dass der Kredit womöglich komplett von Kontoinhaber A geleistet wird. Das kann später - bei einer Trennung - entscheidend sein. Wenn A und B ein gemeinsames Konto führen und den Kredit von dort bedienen, ist das eindeutiger.

    Aber auch: wenn B ebenfalls ins Grundbuch eingetragen wird und es zur Trennung kommt, haftet B für den Kredit gesamtschuldnerisch mit. Gesamtschuldnerisch bedeutet, dass wenn A nicht mehr zahlen kann oder will, sich die finanzielle Situation von B aber ggü. A verbessert hat ... hält sich die Bank an B. Und zwar solange, bis der Kredit ausgeglichen ist oder A wieder auf die Beine kommt.

    Ich weiß, will niemand hören, aber 50% aller Ehen werden geschieden und da sollte man sich halt mal vorher Gedanken machen, was man da - gemeinsam oder nicht - unterschreibt.

    35 % in 2022 der Ehen wuden geschieden!!

    Der TE tut dieses hier im Forum und es wäre besser, du gibst hier keine Antworten, denn die sind falsch, verwirren und entbehren oftmals einer Grundlage!!




    Zur Info, ohne Gewähr und ohne Anspruch auf Vollständigkeit:

    https://www.fachanwalt.de/magazin/fa...-bei-scheidung
    https://www.juraforum.de/lexikon/haus-bei-scheidung
    Wie war das mit dem Troll??

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