ich würde gerne wissen wie unsere Chancen stehen eine Finanzierung zu erhalten.
Wir sind beide berufstätig (1900€ netto, 3500€ netto, beide 13. Gehalt + Urlaubsgeld) mit ca. 40.000 EK.
Einer von uns hat eine super Schufa (97%+) der andere liegt leider derzeit (weil gerade altes Bankkonto gekündigt und ein alter erledigter (2022) Eintrag zu finden ist - Forderungssumme war 350€ - nur bei 69%. Steuerklassen sind 4/4.
Nun haben wir Zweifel ob Banken uns ablehnen würden wenn wir einen Kredit aufnehmen wollen (es geht hier um maximal 150.000€)
Es kommt darauf an, wie sie finanzieren wollen oder mit wem!
Tatsache ist, aber eine Top-Finanzierung, kann ich nicht aus diesen Schufa-Werten ableiten. Man kann es zwar eine Schufa-Anfrage fast umgehen, aber dafür braucht man etwas mehr Einsicht in der Einkommensgestaltung!
Ich vermute, dass hier eine Stkl. 1 und 5 Kombi vorliegt. Was eine evtl. eine 4/4 StKl. Kombi Berechnung bedarf, um jährliche Nachzahlung zu vermeiden.
Auch stimmen nicht ihre Angaben zum Jahreseinkommen nicht! Hier es eine gesonderte Klärung nötig.
Schauen sie mal in ihr PN-Fach morgen. Allerdings nehme ich dafür an, dass es nur um eine 60 % Beleihung geht, ansonsten müssen Sie mir die genaueren Daten liefern.
1) Welches Einkommen hat die Person mit der negativen Schufa?
2) Wer hat das Bankkonto gekündigt? Die Bank oder sie?
3) Ist die Kontokündigung und der Vorgang mit der Forderungssumme ein Vorgang oder sind das 2 Einträge?
Die Person mit dem niedrigeren Einkommen hat den schlechteren Schufa Wert. Das Konto wurde gekündigt weil ein Wechsel zu einer neuen Bank stattgefunden hat, die Bank hat nicht gekündigt. Aber das Entfernen des älteren Kontos hat den Wert runtergzogen.
Der erledigte Forderungseintrag steht da ganz allein für sich.
@Tidra, die Person mit EUR 3.500 wird alleiniger Darlehensnehmer.
Und Sie beide werden im Grundbuch Grundstückseigentümer wie beispielsweise 50% für jeden.
Das Einkommen von EUR 3.500 reicht alleine für die Darlehensbedienung von EUR 150.000.
@Tidra, die Person mit EUR 3.500 wird alleiniger Darlehensnehmer.
Und Sie beide werden im Grundbuch Grundstückseigentümer wie beispielsweise 50% für jeden.
Das Einkommen von EUR 3.500 reicht alleine für die Darlehensbedienung von EUR 150.000.
@Tidra, die Person mit EUR 3.500 wird alleiniger Darlehensnehmer.
Und Sie beide werden im Grundbuch Grundstückseigentümer wie beispielsweise 50% für jeden.
Das Einkommen von EUR 3.500 reicht alleine für die Darlehensbedienung von EUR 150.000.
Das ist nicht korrekt. Erstens geht das überhaupt nur bei Verheirateten, weil es sich ansonsten um eine Schenkung >20T€ handeln würde, die ESt auslösen würde und zweitens kommt es dann drauf an, von welchem resp. wessen Konto der Kredit bedient wird. Vor allem: wenn nur ein Darlehensnehmer benötigt wird, kann dieser auch entscheiden, allein ins Grundbuch übertragen zu werden, d.h., selbst bei Verheirateten wäre der Kreditnehmer - zunächst - alleiniger Eigentümer der Immobilie. Das bleibt auch so, wenn der Kredit nicht vom gemeinsamen Konto, sondern vom persönlichen Konto des Kreditnehmers geleistet wird und/oder ein Ehe-Vertrag zur Gütertrennung existiert.
So automatisch wie Du das darstellst, ist es definitiv nicht.
[...]Vor allem: wenn nur ein Darlehensnehmer benötigt wird, kann dieser auch entscheiden, allein ins Grundbuch übertragen zu werden, d.h., selbst bei Verheirateten wäre der Kreditnehmer - zunächst - alleiniger Eigentümer der Immobilie. [...]
So automatisch wie Du das darstellst, ist es definitiv nicht.
Hallo Zapp73,
Sie wissen aber schon, dass ein Darlehensvertrag und ein Kaufvertrag zwei rechtlich separate Vorgänge mit zudem (in der Regel) vollig unterschiedlichen Parteien sind.
Inwieweit und vor allem aus welcher rechtlichen Grundlage kann denn ein Darlehnsnehmer (vom Verkäufer des Grundstücks) die Auflassung in das verkaufte Grundstück verlangen, wenn der Darlehnsnehmer nicht auch gleichzeitig Käufer ist?
Sie wissen aber schon, dass ein Darlehensvertrag und ein Kaufvertrag zwei rechtlich separate Vorgänge mit zudem (in der Regel) vollig unterschiedlichen Parteien sind.
Eine interessante These, für die Du sicher Mitdiskutanten finden wirst.
Inwieweit und vor allem aus welcher rechtlichen Grundlage kann denn ein Darlehnsnehmer (vom Verkäufer des Grundstücks) die Auflassung in das verkaufte Grundstück verlangen, wenn der Darlehnsnehmer nicht auch gleichzeitig Käufer ist?
Erstens widerspricht das Deiner These I und zweitens ist das genau mein Argument, dass der Nicht-Darlehensnehmer eben nicht automatisch ins Grundbuch gelangt. Genau das wird aber hier von anderer Seite argumentiert.
1) Automatisch wird niemand Eigentümer, das hat auch Bankkaufmann überhaupt nicht so dargestellt. Eigentümer wird, wer es werden will und den Kauf mit beurkundet!
2) Egal ob verheiratet oder nicht, es kann sowohl einer nur Darlehensnehmer werden, aber beide Eigentümer, wie auch beide Darlehensnehmer, aber nur einer Eigentümer.
Deine Schenkungsdiskussion bei nur einem Darlehensnehmer, aber beide Eigentümer musst du uns mal näher erläutern!
Eine Diskussion, wie sinnvoll oder gefährlich eine Darlehensnehmerschaft ist, ohne Eigentümer zu sein, erachte ich für sinnvoll und angezeigt an, ebenso, Eigentümer zu werden, aber keine Darlehensverpflichtungen zu haben, aber Schenkungssteuer?
Kauft Person A ein Haus, während Person B den Kredit für den Kaufpreis aufnimmt und die Annuität bezahlt, so "bezahlt" in der Person B den Kaufpreis in dieser Höhe. Person A ist auf Kosten von Person B bereichert. So mal im Grundsatz, der durchaus in Richtung Schenkung geht.
@ Zapp
Ich wusste nicht, dass Du gesetzliche Tatsachen als "These" abtust und damit auf noch geringerem Nivaeu "argumentierst" als Bruno. Dachte das wäre schwer möglich.
Zudem wusste ich auch nicht, dass eine an Dich gerichtet FRAGE ebenfalls gesetzlichen Tatsachen widersprechen und gleichzeitig DEIN Argument sein kann? Aber das korreliert wohl mit meiner Beaobachtung, mit welchem Niveau Du mir begegnest.
Ich wusste nicht, dass Du gesetzliche Tatsachen als "These" abtust und damit auf noch geringerem Nivaeu "argumentierst" als Bruno. Dachte das wäre schwer möglich.
Zudem wusste ich auch nicht, dass eine an Dich gerichtet FRAGE ebenfalls gesetzlichen Tatsachen widersprechen und gleichzeitig DEIN Argument sein kann? Aber das korreliert wohl mit meiner Beaobachtung, mit welchem Niveau Du mir begegnest.
Red' keinen Unsinn. Der Darlehensvertrag für ein Haus ist über den Kaufvertrag mit dem Grundbucheintrag verknüpft. Beide schuldrechtlichen Einzelverträge werden mittels Notarvertrag verbunden und vom Notar "Zug um Zug" abgewickelt, damit der Kaufgegenstand von A nach B übertragen werden kann und die Bank gleichzeitig ins Grundbuch kommt. Ohne Kreditzusage kein Kauf, es sei denn, der Käufer hat den Betrag in Cash verfügbar. Darum geht's hier aber nicht, weil ja explizit vom TE nach einer Finanzierung gefragt wird.
Ich versteh den Teil der Schenkung nicht ganz. Wenn Ehepartner A den Kredit alleine Aufnimmt aber beide dann den Notarvertrag unterzeichnen bzw ins Grundbuch eingetragen werden, wo ist die Schenkung? Es besteht hier kein Ehevertrag oder ähnliches, stünde Ehepartner B bei Scheidung oder ähnliches nicht 50% zu?
Aber zurück zum Thema, ich danke für die Antworten. Wir werden höchst wahrscheinlich nur mit einem Kreditnehmer weitermachen, mit Hilfe unseres Finanzberaters, der uns versichert hat das dies kein Problem sei.
Ja und darum versteh ich nicht, weil wir sind verheiratet, ohne Ehevertrag. Also müssen wir uns um Schenkung doch keine Gedanken machen wenn A den Kredit nimmt aber A und B im Grundbuch stehen wollen / sollen?
Grundsätzlich ist jede Konstellation möglich, die nicht rechtswidrig ist. In Eurem Fall muss allerdings A der Eintragung für B im Grundbuch zustimmen und B sollte klar sein, dass der Kredit womöglich komplett von Kontoinhaber A geleistet wird. Das kann später - bei einer Trennung - entscheidend sein. Wenn A und B ein gemeinsames Konto führen und den Kredit von dort bedienen, ist das eindeutiger.
Aber auch: wenn B ebenfalls ins Grundbuch eingetragen wird und es zur Trennung kommt, haftet B für den Kredit gesamtschuldnerisch mit. Gesamtschuldnerisch bedeutet, dass wenn A nicht mehr zahlen kann oder will, sich die finanzielle Situation von B aber ggü. A verbessert hat ... hält sich die Bank an B. Und zwar solange, bis der Kredit ausgeglichen ist oder A wieder auf die Beine kommt.
Ich weiß, will niemand hören, aber 50% aller Ehen werden geschieden und da sollte man sich halt mal vorher Gedanken machen, was man da - gemeinsam oder nicht - unterschreibt.
Zur Info, ohne Gewähr und ohne Anspruch auf Vollständigkeit: