Berufsrechtsschutz in ver.di Mitgliedschaft enthalten?

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  1. Avatar von Edelstoff
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    Standard Berufsrechtsschutz in ver.di Mitgliedschaft enthalten?

    Hallo, kennt sich hier jemand mitm öffentlichen Dienst aus?
    In der ver.di Mitgliedschaft scheint nach 3 monatiger Wartezeit eine vollwertige Rechtsschutzversicherung für Beruf und Soziales enthalten zu sein. Ist das so?

    Ich gehe für meinen Vater zur Zeit seine Versicherungen durch, da er bislang bei einer sehr sehr teuren Versicherung war. Habe bereits alle Versicherungen gewechselt, übrig bleibt die Rechtsschutzversicherung. Er möchte die Bausteine Privates, Beruf und Verkehr. Gleichzeitig ist er seit 20 Jahren ver.di Mitglied.

    Wenn dort die Berufsrechtsschutz integriert ist, dann bräuchte man ja diesen Baustein nicht mit zusätzlichen kosten erneut abschließen oder?

    Ist hier jemand im Thema oder evtl. sogar ver.di Mitglied?

    Danke!

  2. Avatar von bruno68
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    Standard AW: Berufsrechtsschutz in ver.di Mitgliedschaft enthalten?

    Was soll das, Edelstoff?

    Was heißt hier RSV? Eine allgemeine RSV gibt es nicht! es gibt nur Spatenversicherung, wie Privat-, Berufs-, Verkehrsrechtsschutz-, Familienrechtsschutz- und/oder ‎Prozesskosten und so weiter.

    Allenfalls könnte die Berufsversicherung in den Ver.di beinhaltet sein.

    Wenn Sie mehr erfahren wollen, dann geht man zum Rechtsanwalt Fachrichtung Versicherungen und lässt sich diese Mitgliedschaft kostenpflichtig erklären.

    Als Ausweich wäre der Honorar-Versicherungsberater zum Anwalt als Ersatz die Alternative!

    Ich glaube kaum, dass bei Ver.di ein selbstständiger Versicherungsvermittler sitzt.

    Leider begreifen viele nicht, dass Spatenversicherungen nicht die beste Lösung ist, denn die Gefahr das sie nur einen Bereichs- und Streifenartig versichert werden.
    Also eine reine Berufs-RSV, mit SB von 500 €, maximal 30.000 €
    Zusätzlich hilft der Gesetzgeber den Arbeitnehmern, indem er den Streitwert für eine Kündigung auf drei durchschnittliche Brutto Monatsgehälter begrenzt. Da die Gebühren sich nach dem Streitwert richten, führt diese Streitwertbegrenzung zu noch geringeren Gebühren im Verhältnis zum normalen Zivilprozess. Konkret kostet beispielsweise ein verlorener Kündigungsschutzprozess bei einem monatlichen Bruttogehalt zwischen 3.000,00 und 4.000,00 Euro in der Regel Gerichtsgebühren in Höhe von 490,00 Euro.

    Neben den Gerichtsgebühren können als Gerichtskosten auch noch Auslagen anfallen, beispielsweise für Zeugen oder Sachverständige. Dies kommt im Arbeitsgerichtsprozess aber auch eher selten vor. Wenn allerdings das Gericht tatsächlich einmal die Einholung eines Sachverständigengutachtens in Betracht zieht, sollte man sich das weitere Vorgehen gut überlegen.

    Sachverständigengutachten können nämlich ziemlich teuer werden. Auslagen entfallen im Gegensatz zu den Gerichtsgebühren auch bei einem Vergleich nicht. Sie sind dann von jeder Partei zur Hälfte zu tragen, sofern nicht im Vergleich die Kostenverteilung anders geregelt ist.
    Und
    In diesem Falle trägt regelmäßig letztlich doch wieder jede Partei ihre Anwaltskosten selbst.
    Bei einem Bruttomonatsgehalt zwischen 3.000,00 und 4.000,00 Euro betragen die Anwaltskosten für die Klageerhebung und die Durchführung des Gütetermins in der Regel zunächst einmal 1.683,85 Euro inklusive Mehrwertsteuer. Realistischerweise sollte man jedoch höhere Kosten einkalkulieren.
    Denn bei einer Einigung, die ja in der Regel angestrebt wird, fallen weitere Kosten an. Man kommt dann mindestens auf 2.347,87 Euro. Wird in die Einigung noch ein Zeugnis einbezogen – was oft zu empfehlen ist – können die Kosten noch weiter steigen.
    Letztlich hängt die genaue Höhe der Kosten an der Streitwertfestsetzung durch das Gericht und am Verlauf des Prozesses. Eine exakte Vorhersage ist daher nicht möglich. Aber eine seriöse und realistische Schätzung ist machbar und sollte in der anwaltlichen Erstberatung bei Bedarf erörtert werden.
    Die Leistung der RSV hängt von Umfang ab, ist nur eine Sache versichert, so wäre eine 2.RS-Versicherung als Baustein logisch, da kann man dan die fehlenden Teile zusammen bauen.

    bruno68

  3. Avatar von Edelstoff
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    Standard AW: Berufsrechtsschutz in ver.di Mitgliedschaft enthalten?

    Ja darum geht es mir ja.
    Eine eigene Rechtschutzversicherung wird auf jedenfall abgeschlossen.
    Vermutlich bei der KS Auxilia.

    Die Frage ist nur, ob hier die Bausteine Privat + Verkehr ausreichen, da der Baustein Beruf bereits über die ver.di Mitgliedschaft gedeckt ist oder ob trotz der ver.di Mitgliedschaft der Baustein Beruf ebenfalls sepearat eigenversichert sein soll.

    Habe aber inzwischen gelesen, dass der Berufsrechtsschutz von ver.di sehr umfassend sein soll, sogesehen reicht es dann vermutlich bei KS Auxilia die Bausteine Privat und Verkehr abzuschließen

  4. Avatar von tneub
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    Standard AW: Berufsrechtsschutz in ver.di Mitgliedschaft enthalten?

    @ bruno

    Sind Spatenversicherungen eigentlich nur für selbständige Gärtner oder kann ich auch meinen privaten Spaten damit versichern?
    Ich hätte 2 Spaten zu Hause, aber bei einem ist der Griff kaputt. Bevor ich im Baumarkt einen Ersatz kaufe, deckt sowas die Spatenversicherung ab?

  5. Avatar von tneub
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    Standard AW: Berufsrechtsschutz in ver.di Mitgliedschaft enthalten?

    @ Edelstoff

    bruno ist ein Forentroll, der Beiträge nicht liest und deswegen nur auf seine eigenkreierten Fälle antwortet. Dazu beherrscht er die deutsche Sprache nur sehr begrenzt, meint aber Gesetze lesen und selbst interpretieren zu können. Vielleicht liegts am Alter und seiner Demenz.
    Also bitte nich zu ernst nehmen.


    Ich muß irgendwann, mal ein Best Off der Antworten machen. Hier nur mal 2 als Auszug.

    Zitat Zitat von noelmaxim
    Solchen Antworten unterliegen pathologische Ursachen!

    Zitat Zitat von Peter Wolnitza
    Lass es mich mal so sagen:

    Bruno hat NULL PLan von PKV und schwurbelt sich gerne Unsinn zusammen - wie auch im aktuellen Posting, mit dem er versucht hat, Deine Fragen zu beantworten und wiede rmal Dinge erklären wollte, die absolut nicht relevant sind und die er offensichtlich selber nicht verstanden hat

  6. Avatar von bruno68
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    Standard AW: Berufsrechtsschutz in ver.di Mitgliedschaft enthalten?

    Ja, ja tneub,

    nenne mal ein anderes Wort für eine bestimmte Versicherung, denn Versicherung ist nicht gleich Versicherung!

    Der Begriff bAV besteht aus mindestens 9 Versicherungsarten: u. a. Riester, Rürup, Nahles, Direktvers. U-Kasse u. s. w.

    Hier im Fall spielt eine RSV eine Rolle! Deren Versicherungsaufbau schon extrem zergliedert ist:

    So gibt es Wartezeiten bei der RSV bis zu 9 Monate, also für die ersten 9 Monatsraten kein Versicherungsschutz. Dies bedeutet auch, dass in Falle der Bedarf an eine RSV selbst ab dem 10 Monat eines Rechtsstreites kein Versicherungsschutz besteht, weil die Klage vor der 9. Monatsrate eingereicht wurde.

    bezahlen, bei Null-Leistungsungsanspruch.

    Auch der Selbstbehalt, kurz SB hat so seine Tücken, diese kann zwischen 0 € bis 1.000 € betragen, was fatal ist, denn eine Klageerhebung im 4. Quartal und Urteil oder Vergleich im 1. Quartal des neuen Jahres eine gesamt SB von 2.000 € je Rechtsfall bedeuteten.

    Wollen, der Anwalt und Gericht eine Vorleistung im alten Jahr, so ist der SB im alten Jahr anzuwenden, und im neuen Jahr wird gleich der SB des neuen Jahres in Abzug gebracht.

    Wie heißt es doch so schön, der Einzelfall entscheidet:

    Beim Arbeitsgerichtsverfahren mit Gesamtkosten von 3.500 € wovon durch 2.000 € SB selbst bezahlt werden muss, ist eine schlechte Versicherung.
    Beim Erbrechtsstreit mit Gerichtskosten von 20.000 €, wovon nur 2.000 € SB selbst bezahlt werden muss, ist eine sehr gute Versicherung.
    Obwohl um die gleiche Versicherung, der gleich Tarif und der gleiche Selbstbehalt vereinbart wurde.

    Als eine Alternative wäre eine PHV mit passiver Schadensabwehrklage und Kautionshinterlegung für das Ausland.

    Es gibt auch Streifenversicherungstarife, wo ein SB und eine Höchstleistung vereinbart wird. Bei Krankenzusatzversicherungen gibt es die Kostenschranke bis 30.000 € Krankheitskosten.

    Der Versicherungsschutz entspricht den Anforderungen der Verordnung (EG) Nr. 810/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates der Europäischen Union vom 13.07.2009 und ist nicht auf EUR 30.000,- begrenzt. ADVIGON Versicherung AG Sitz und Niederlassung: Drescheweg 1 9490 Vaduz Liechtenstein
    Das wäre die Vollkrankenversicherung für die Welt, ohne EWR und Nordamerika mit einfachen Preis. Mit Nordamerika verdoppelt sich der Preis.

    Nur eins muss man heute lernen: "Das man keine Hochleistungstarife aus dem Internet bekommt, denn das schließt sich schon rein Rechtlich aus!"

    bruno68

  7. Avatar von tneub
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    Standard AW: Berufsrechtsschutz in ver.di Mitgliedschaft enthalten?

    Siehst du Bruno. Das ist genau dein Problem. Der TE schreibt schon im Eröffnungsthread eindeutig von der Berufsrechschutz und du bist nicht in der Lage das zu erkennen und zählst erstmal sämtliche Versicherungen auf, um die es den TE gar nicht ging. Das geht von weiteren Rechtschutzversicherungen bis hin zur bAV. Du schreibst vollkommen am Thema vorbei. Dazu kommt, dass du nur Grundschuldeutsch beherrschst, so dass plötzlich die Spatenversicherung rauskommst. Ich findes es dramatisch, dass jemand wie du beraten darf. (sofern du das jemals durftest und dir nicht nur eingebildet hast)

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