bitte erst komplett Lesen um zu verstehen worum es geht.
Ich benötige dringend 15000 € bei bedarf oder fehlendem Vertrauen kann ich auch anbieten mich zu begleiten. Es geht darum das meine Verlobte geerbt hat von ihrem verstorbenen Vater. Es gab kein Testament da er plötzlich an einem Herzinfarkt verstorben ist jedoch ist Sie das einzige Kind. Jetzt ist es so dass das Erbe von einer Sicherheitsfirma eingelagert wurde und somit natürlich Lagerkosten als auch Schließfachgebühren aufgelaufen sind. Meine Verlobte dachte sie kriegt das schon hin und hat vor Ort einen Kredit aufgenommen jedoch hat sie maximal nur die halbe Summe als Kredit bekommen. Sie sitz nun vor Ort fest da Sie schon die Hälfte anbezahlt hat. Ich kenne den Inhalt durch die Inventurliste die vorliegt. Meine Frau hat mir definitiv unter Tränen klar gemacht das sie das nicht aufgeben wird egal was passiert. Ich benötige um die Situation die schon seit 3 Wochen besteht endlich zu beenden 15000€ für 2 Tage im Gegenzug würden wir uns erkenntlich zeigen und 30000€ zurück bezahlen.
Es wird ausdrücklich Begleitung angeboten bei fehlenden Vertrauen und die Aufwandskosten würden wir ebenfalls übernehmen.
Ich bitte euch sollte jemand hier helfen können ich wäre so dankbar. Bitte auch nur ernst gemeinte Hilfe nach den letzten 3 Wochen sind meine Nerven total am ende. Es gibt auch nähere Informationen wenn sich echte Hilfe anbahnt.
Ich hoffe es kann hier jemand helfen.
Danke schonmal vorab und grüße
Michael
Ist ja fast wie die Scam Mail vom Prinzen aus Afrika, der die Goldreserven aus dem Land schaffen will und nur die Zollgebühren stehen noch im weg....
Warum sollte eine Sicherheitsfirma überhaupt das Erbe einlagern ? Wenn kein Testament vorhanden ist wird das Vermögen nach dem Erbrecht an die nächsten Verwandten verteilt und nicht erst irgendwo "eingelagert", das sich die Erben dann freikaufen müssen.
Wer hat die Sicherheitsfirma überhaupt bestellt und 15.000€ Lagerkosten in so kurzer Zeit ? Ist da eine Flugzeughalle in Fort Nox gemietet?
Bevor man versucht mit Phantasiegeschichten auf Bauernfängerei zu gehen, auch die versprochene Rendite von 100% innerhalb kürzester Zeit ist völlig unrealistisch, vielleicht erstmal die geltenden Gesetze studieren, damit die Geschichte nicht vor Widersprüchen tropft....
Weißt du wer solch einen Kreditvertrag eingehen würde, 100% in 2 Tagen? NIEMAND !!! Weder Gläubiger, noch Schuldner würde so etwas machen, selbst wenn man das Geld wirklich nötig hätte und verzweifelt wäre würde das kein halbwegs normaler Mensch anbieten.
denkst du wir sind total bescheuert? WoW was eine Logik Hauptsache erstmal toxisch irgendeinen Müll von sich gegeben. Das ist zum einen nicht im geringsten lustig noch ein Märchen. Wir haben sogar vor Ort einen Rechtsanwalt konsultiert. Da die Sicherheitsfirma privat ist hat sie das Recht bei nicht bezahlten Gebühren den Zugang zu verweigern bis die Gebühren bezahlt sind. Würde es ein Testament geben könnte sie sich vom Staat das Geld leihen. Leider ist ihr Vater unerwartet verstorben und hatte nicht eingeplant abzutreten.
Die Sicherheitsfirma war lange zeit für die Einlagerung zuständig und das noch zu Lebzeiten des verstorbenen. Das Erbrecht entfällt ja auch nicht sie ist Besitzerin des Inhaltes jedoch ist dieser als Pfand festgehalten da gibt es eben strenge Regularien da die ja nicht Kaffee bewachen.
Das Geld wird eigentlich nur ein paar Stunden wirklich benötigt um den Inhalt auszulösen. Danach wird der Gesamte Inhalt (Käufer ist schon vorhanden) direkt veräußert und sämtliche kosten erstattet sowie die Rückzahlung des Darlehens. Wieso sollte ich übrigens die Begleitung anbieten wenn das nur ne Story ist? Macht wenig sinn.
Warum leiht ihr euch das Geld dann nicht vom Käufer ?
Das macht überhaupt keinen Sinn, warum benötigt es eine weitere Person? Dem Käufer müsstet ihr dann auch keine 30.000€ zurück zahlen, gebt ihm halt einen Rabatt von 1000€ für den Vorschuss.
Und der weitere Widerspruch ist, das es kein Testament benötigt, damut die Frau als Erbe anerkannt wird. Wenn sie die einzige Tochter ist wird ihr das Amtsgericht auch das bestätigen können.
1. Ihr Vater war kein deutscher also hat das Amtsgericht schonmal nichts zu sagen.
2. Der Käufer möchte vor dem Kauf die Reinheit prüfen deswegen wird der Käufer nicht darauf eingehen.
3. Hat sie schon einen Kredit vor Ort aufgenommen der jedoch nur die Hälfte der Kosten abdeckt.
Man kann sich alles halt auch einfach reden genau wie warum die Sicherheitsfirma sich nicht am Inhalt bedient um sich selbst zu bezahlen etc. Das sind alles tolle gedanken aber es gibt eben Vorschriften an die sich die Firma hält das ist dort das A und O
Stirbt ein Ausländer in Deutschland gilt internationales Erbrecht und dann zählt der letzte gewöhnliche Aufenthalt (Wohnort) des Verstorbenen, welches Erbrecht angewandt wird. Wohnte der Vater also in Deutschland gilt deutsches Erbrecht und dann ist sehr wohl das Amtsgericht zuständig.
Mal ganz davon abgesehen, wenn das Amtsgericht angeblich nicht zuständig ist wie will sich deine Frau dann als Eigentümerin (Erbin) der Gegenstände sowohl gegenüber der Sicherheitsfirma, als auch dem Käufer, ausweisen ? Da könnte ja jeder kommen und sagen "jo gehört alles mir, gib her". Ohne Erbschein würde so eine Sicherheitsfirma gar nichts rausgeben.
Es folgt wirklich ein Widerspruch nach dem anderen....
bitte erst komplett Lesen um zu verstehen worum es geht.
Hättest Du Deinen eigenen Ratschlag befolgt und im Forum mal in den letzten Beträgen quergelesen, wo Leute ganz dringend Geld gebraucht haben, wüsstest Du, dass Du hier nicht fündig wirst. Schon gar nicht mit so einer abenteuerlichen Geschichte. Was wird denn dort für 1400 Euro Lagerkosten pro Tag (!) eingelagert, ein paar Tonnen Goldbarren?
Wieso sollte ich übrigens die Begleitung anbieten wenn das nur ne Story ist?
Wie soll denn der potenzielle Geldleiher nachprüfen, ob Ihr hinterher auch in der Lage sein werdet, die Summe zurückzuzahlen? Der Käufer kann Deiner Aussage nach offensichtlich nicht die "Reinheit" der heißen Ware vor Ort überprüfen, das heißt der Geldleiher hat außer Deinem Wort ebenfalls keinerlei Sicherheiten in der Hand.
Den einzigen Widerspruch den es gibt erzeugst du selbst denn ich habe mit keiner Silbe erwähnt dass das Erbe in Deutschland ist da meine Verlobte eigentlich aus den Staaten kommt und ihre Mutter ist schon früh verstorben und ihr Vater hat das nie verkraftet und ist in seine Heimat zurück. Sie ist dann bei ihrer Tante und ihrem Onkel aufgewachsen.
Und nochmal es geht auch nicht wie von dir behauptet um eine Streitigkeit des Erbes selbst sondern um die Gebühren und dass das erbe als Pfand dient.
es gibt also keine Widersprüche du legst dir diese nur selbst.
Warum nimmt die Frau eigentlich einen Kredit auf in dem Wissen, das es das doppelte kostet ? Auch das ergibt keinen Sinn ! Wenn man die erforderlichen Gebühren nicht zahlen kann und keinen Kredit dafür bekommt nimmt man gar keinen Kredit auf.
Vermutlich in der Annahme, das die Sachen seit 3 Wochen eingelagert sind.
Warum nimmst du eigentlich keinen Kredit auf ? Freunde/Verwandte ? Sachen verpfänden? Alles nichts ?
Und wie gedenkt die Sicherheitsfirma eigentlich an die Gebühren zu kommen, wenn deine Frau nicht bezahlt? Der ursprüngliche Vertragspartner ist verstorben.
Genau darum geht es wenn Sie es nicht auslöst dann geht es an den Staat über der den Inhalt versteigert und vom erlös die Firma bezahlt aber dann ist ihr erbe weg.
Ich kann keinen Kredit aufnehmen da ich selber einige Sachen am laufen habe und nicht ohne weiteres einen Kredit bekomme.
Freunde waren mal denn als ich Sie brauchte waren sie nicht da und Familie habe ich selbst keine. Verpfändet ja ein paar Sachen die jedoch nicht an den Betrag kamen und sie muss ja auch von etwas aktuell leben.
Die Sachen sind nicht seit 3 Wochen eingelagert sondern schon länger steht aber auch im Text.
Warum sollte es an den Staat gehen? Auf welcher Rechtsgrundlage . Eben hast du noch gesagt, das Amtsgericht ist nicht zuständig.
Wenn sie die nachweisliche Alleinerbin ist steht ihr das Erbe zu. Natürlich muss sie als Erbin die Verbindlichkeiten des Verstorbenen begleichen, kann sie das nicht kann der Nachlass gepfändet werden ABER nur in der Höhe der Verbindlichkeiten. Mitnichten ist also der gesamte Nachlass weg. Erneut ein Widerspruch, denn so wie du es darstellst ist das Erbe ja mindestens 45.000€ wert, wenn damit ein Kreditgeber bezahlt werden und der schon aufgenommene Kredit abbezahlt werden soll.
Auch hast du geschrieben der angebliche Käufer will den gesamten Inhalt kaufen. Da stellt sich mir die Frage auf was deine Frau da unter "Tränen" nicht verzichten kann.
Die Geschichte wird immer abenteuerlicher...
Aber sie hat alles was typische Betrügergeschichten haben, einen traurigen oder emotionalen Hintergrund, viele nur vage und ungenaue informationen und natürlich exorbitante Renditeversprechen.
Auch die 30.000€ Gebühr sind weit überzogen. Sicherheitsfirmen lagern in der Regel vor allem Wertgegenstände Schmuck, Diamanten und ggf. Kleine Kunstgegenstände ein, Möbel z.b. nicht, da dafür dann gar kein Platz ist. Ein Schließfach in der Maxi Ausführung kostet pro Jahr zwischen 500-1000€, da passt schon einiges rein. Wie viele Jahre hat der Vater die Gebühren nicht bezahlt und wieso ist keiner der Sicherheitsfirma mal auf die Idee gekommen einen Gerichtsvollzieher zu bestellen um die Gebühren einzutreiben?
Die Frage ist doch nur, ob deine Verlobte dich und einen anderen Menschen abzocken will oder ihr beide gemeinsam einen anderen...
1. Der Zeitdruck ist absolut unglaubwüridig. Wenn deine Verlobte Erbin ist, dann ist der Inhalt ihr Besitz. Richtig, die Sicherheitsfirma kann die Herausgabe verweigern solange, die Gebühren nicht bezahlt sind. Ebenso richtig, die Sicherheitsfirma kann den Inhalt versteigern lassen, wenn die Gebühren nicht bezahlt werden. Aber da sist ein langer. langer Weg bis zur Versteigerung. Die Firma muss zunächst ein gerichtlich festgestellte Forderung haben, dann muss ein Gerichtsvollzieher die Versteigerung ansetzen und öffentlich bekannt machen und dann durchführen. Das dauert Monate bis zur Versteigerung...
2. Ebenso unglaubwürdig ist der ominöse Käufer, der den gesamten Inhalt kaufen will, aber erst die "Reinheit" testen muss. Kann er jederzeit. Wenn die Verlobte Erbin ist, dann ist Sie jederzeit berechtigt das Lager zu betreten. Richtig, sie darf nichts mitnehmen solange die Sicherheitsfirma das wegen offener Mietzahlungen verweigert. Aber besichtigen, prüfen usw. darf die Verloste mit dem Käufer alles und jedes, was sich in dem Lager befindet. Wenn der Käufer den "Wert" festgestellt hat, dann wird er problemlos die Summe bereit stellen, zumindest wenn er den Wert als deutlich höher einstuft.
2. Der Käufer möchte vor dem Kauf die Reinheit prüfen deswegen wird der Käufer nicht darauf eingehen.
Mal den ganzen anderen abstrusen Kram als wahr unterstellt:
Der Käufer ist nicht bereit, hier in Vorleistung zu gehen. Weil er zweifelt, dass das Erbe den Kaufpreis wert ist.
Warum sollte sich hier jemand finden, der mit noch viel weniger Information als der Käufer bereit ist, in Vorleistung zu gehen?
Zitat von StGe1973
2. Ebenso unglaubwürdig ist der ominöse Käufer, der den gesamten Inhalt kaufen will, aber erst die "Reinheit" testen muss. Kann er jederzeit. Wenn die Verlobte Erbin ist, dann ist Sie jederzeit berechtigt das Lager zu betreten. Richtig, sie darf nichts mitnehmen solange die Sicherheitsfirma das wegen offener Mietzahlungen verweigert. Aber besichtigen, prüfen usw. darf die Verloste mit dem Käufer alles und jedes, was sich in dem Lager befindet. Wenn der Käufer den "Wert" festgestellt hat, dann wird er problemlos die Summe bereit stellen, zumindest wenn er den Wert als deutlich höher einstuft.
Exakt so. Wenn etwas eingelagert ist, dass die Ansprüche des Sicherheitsunternehmens übersteigt und es einen Käufer gibt, gibt es keinerlei Problem.
Zitat von Micha84123
Den einzigen Widerspruch den es gibt erzeugst du selbst denn ich habe mit keiner Silbe erwähnt dass das Erbe in Deutschland ist da meine Verlobte eigentlich aus den Staaten kommt und ihre Mutter ist schon früh verstorben und ihr Vater hat das nie verkraftet und ist in seine Heimat zurück.
Jaja... und hier sehen wir nun, was die von dir als Vertrauensbildende Maßnahme vorgeschlagene "Begleitung" wert ist. Dafür muss der Darlehensgeber dann natürlich in die USA reisen, was dann insgesamt natürlich unwirtschaftlich wäre.
Zitat von Micha84123
Es geht darum das meine Verlobte geerbt hat von ihrem verstorbenen Vater.
[...]
Meine Frau hat mir definitiv unter Tränen klar gemacht das sie das nicht aufgeben wird egal was passiert.
Glückwunsch zur Hochzeit, die offenbar gelaufen ist, während Du dein Eingangsposting geschrieben hast.
Glaube den sehen wir nicht wieder, schade war recht unterhaltsam.
Abe ein hoch auf das Forum, hier wird noch kritisch hinterfragt. In anderen Foren, wo er die gleiche Story per copy & paste reingesetzt hat wurde er nicht so freundlich aufgenommen
Man kann vor solchen Anfragen nur ausdrücklich warnen.
Die angebotene Begleitung gehört da mit zur Masche und man sollte sich auf keinen Fall auf sowas einlassen. Am Ende läuft es dann meist darauf hinaus, das die Begleitung aus irgendwelchen Gründen doch nicht stattfinden kann und man das Geld dann doch bitte überweist. Auch kann es vorkommen, das nach Bargeld verlangt wird, da der vermeintliche Gläubiger nur sowas akzeptiert und dann wird es richtig gefährlich, wenn man sich auf ein Treffen einlässt.
Merke : Wenn die Renditeversprechen zu schön sind um wahr zu sein , ist es auch so ! Rendite richtet sich immer nach dem finanziellen Risiko, das ein Geldgeber eingeht.