meine Mutter hat ein Alter und Gesundheitsstatus erreicht, wo Sie vorrausschauend um Hilfe bei Ihren Finanzen bittet.
Ich suche ein Konto, bei dem ich per Onlinebanking problemlos per Vollmacht Zugriff habe. Dazu sollte es faire Konditionen aufweisen und die "klassischen" Anlageprodukte sollten erhältlich sein. Im Optimalfall auch vernünftige Festgeldzinsen.
Neben dem "Notgroschen" gibt es einen niedrigen fünfstelligen Betrag, der investiert werden soll. Ich tendiere stark zu Geldmarkt ETF, einem kurzfristigen Anleihen ETF oder halt Festgeld. Anlagehorizont < 10 Jahre. Ich soll das möglichst übernehmen und Ihr nicht ISIN's über das Telefon diktieren.
In den nächsten Jahren steht eventuell der Verkauf einer Immobilie (< 200k€) an. Da müsste man wegen Einlagensicherung eh noch mal neu bewerten.
Spontan hatte ich Ihr geraten bei Trade Repubilc einen Account zu eröffnen. Leider kriege ich da keine Vollmacht zu Lebzeiten (dachte ohne Recherche, dass die das seit der Vollbanklizenz eigentlich anbieten müssten...). Zumindest kriegt Sie da schon einmal 4% Zinsen statt negativer Rendite bei Ihrer bisherigen Bank.
Ich selber bin schon sehr lange bei der DKB und seit ein paar Jahren bei Trade Republic und mit beiden langfristig zufrieden.
Daher würde ich zur DKB tendieren, aber wollte noch mal um Eure Erfahrungen in ähnlicher Situation bitten.
Sollst du nur helfen oder die finanziellen Geschäfte komplett übernehmen?
Meine Vater hat mich letztens auch etwas in die Finanzen eingeweiht und ich hab hier und da paar Tipps gegeben.
Ich würde sicher das ein oder andere etwas anders anlegen, aber im Grunde war es in Bezug auf sein Alter jetzt auch keine dramatische Fehlanlage, so dass ich einschreiten müsste.
Ich würde aber nie auf die Idee kommen, das Konto zu ändern, solange er selbst noch was an den Finanzen macht und mich nicht darum bittet, ein neues Konto führ ihn rauszusuchen.
Die paar € Kontoführungsgebühren bei der Spasskasse sollen sie trotz hauptsächlicher Online-Banking-Nutzung verdienen, dafür dass sich mein Vater sich nicht umstellen muss.
Anders mag es aussehen, wenn du die Geldgeschäfte komplett übernehmen sollst oder wenn sie dich explizit um Umstellung gebeten hat.
Sie hat mich explizit und mehrfach um eine Umstellung gebeten. Sonst würde ich nicht fragen ;-).
Sie merkt halt, dass Sie da immer mehr den Überblick verliert und das nicht mehr selber einschätzen kann.
Aufgrund diverser Vorerkrankungen ist eine Verschlechterung der körperlichen und geistigen Lage absehbar und kann auch sehr akut kommen. Für den Fall möchte Sie jetzt vorgesorgt haben. Krebs Vorerkrankungen, Aterien zum Kopf fast dicht, stark erhöhtes Schlaganfall Risiko, drohende Erblindung, eingeschränkte kognitive Fähigkeiten durch schlechte Durchblutung usw. usw... Alt werden ist nichts für Feiglinge, sagt sie immer.
Die Produkte, die sie zuvor bei Ihrer Hausbank hatte, haben wir uns gemeinsam angeschaut und hatten einen gemeinsamen Termin mit Ihrer Beraterin.
Unheimlich hohe Gebühren und TER, negative Rendite über einen relativ langen Zeitraum (was schon eine Kunst ist...). Sind jetzt alle gekündigt und das Geld ist erst mal als Cash bei Trade Republic. Daher erst mal nette Zinsen, aber kann da nicht aktiv werden um bei z.B. sinkenden Zinsen aktiv zu werden. Sie wollte auch gerne in Aktien, davon habe ich Ihr aber bei Ihrem Anlagehorizont abgeraten.
Anders sähe es beim Verkauf der zweiten Immobilie aus, das würde ich vermutlich selber anlegen und Ihr dann einen festen Betrag zahlen, so dass ich mit langem Anlagehorizont das Risiko für mich reduziere und Sie den Vorteil eines sicheren Cash Flows hätte.
Nur mal so gesagt : Eine Bank prüft nicht nach wer am anderen Ende das Konto vom Smartphone oder PC steuert ! Rein technisch gesehen funktioniert das was du willst also mit jedem Onlinebanking-Konto. Wenn deine Mutter also bei TR das Konto eröffnet, die App aber auf deinem Smartphone läuft, sofern deine Mutter damit einverstanden ist.... who cares ?
Da cares im Zweifel der Gesetzgeber und im speziellen etwaige andere Begünstigte/Benachteiligte. Das könne externe Dritte sein, die berechtigte Ansprüche haben aber auch weitere Familienmitglieder, die potentiell als Erben in Betracht kommen.
Der sichere Weg ist hier also eine Vollmacht, die die generelle Handlung des Berechtigten in Vermögens-/Eigentumsfragen eindeutig regelt - und damit kann man dann auch zB ggü. TR nachweisen, dass man berechtigt handlungsfähig ist.
Selbst dann, wenn man (vermutlich) der einzige Erbe ist, sollte man sich eine solche Vollmacht besorgen und ggflls. notariell absichern lassen, weil man damit schlicht und ergreifend auf der sicheren Seite ist und keine Dinge in Gang setzt (wie zb den Verkauf der Immo in x Jahren), die zwar wohlwollend gemeint sind, aber rechtlich unklar oder gar unwirksam sind.
Die Alternative zur generellen Vollmacht wäre, sich für … jeden … einzelnen … rechtlichen Vorgang explizit bevollmächtigen zu lassen, was extrem aufwändig werden wird.
Kurzum: eine generelle Vollmacht wäre hier sinnvoll.
Da cares im Zweifelsfall überhaupt niemand. Die Legitimation wird von seitens der Bank nur dem Kontoeröffner zugestellt. Insofern geht die Bank zurecht davon aus, dass alle Aufträge nur vom Kontoinhaber stammen können. Einzige Problem ist, wenn der Kontoinhaber aktiv Maßnahmen gegen Aufträge unternimmt d.h. widerspricht, Konto sperren läßt usw., dann wiederum zurecht geht die Bank von Betrug aus z.B. dass Betrüger Daten per Phising gestohlen haben, Bankkarte mit PW gestohlen wurde usw. und gegen den Willen des Kontoinhabers Aufträge erteilt wurden.
Ansonsten wird rückwirkend niemand prüfen können, wer den Auftrag genau gegeben hat bzw. der Gesetzgeber und die Bank immer davon ausgehen, dass es der Kontoinhaber war, da nur dieser Zugangsdaten erhalten hat.
Aber aus einem anderen Grund ist eine Kontovollmacht durchaus sinnvoll. Wenn de rkontoinhaber plötzlich verstirbt, dann wird die Bank das Konto sperren bis sich Erben mit Erbschein melden. Dieser Vorgang dauert aber etwas und auch in der Zwischenzeit müssen möglicherweise Zahlungen erfolgen. Hier ist dann eine Kontovollmacht schon sehr sinnvoll...
Ich bin tatsächlich alleiniger Erbe und die Handhabe mit einer offiziellen Vollmacht für das betreffende Konto wäre mir persönlich lieber.
Aktuell geht es um den Umstand, Anlagen für sie Managen zu können, da dieses für sie zunehmend schwieriger wird.
Perspektivisch, weil sie in 5 Jahre, 10 Jahre oder vielleicht auch Morgen schlicht und ergreifend nicht mehr dazu in der Lage sein wird ein Gerät zu bedienen. Gerade bei meinem Schwiegervater erlebt, wie schnell das gehen kann und Ihre Vorerkrankungen und Krankengeschichte weisen ein signifikantes Risiko für so ein Szenario auf.
Bei TR & co ist das mit dem Verrechnungskonto teils doch noch limitierend, wer weiß ob das Szenario in 2 Jahren auftritt und ausgerechnet dann eine Sicherheitsauthentifizierung nötig ist usw..
Ggf. noch zu erwähnen: Wir wohnen 400km auseinander. Ich kann also nicht mal eben Vorbeifahren um einen Sicherheitscode vom Handy ab zu lesen.
Zudem soll sie aktuell ja auch noch selber damit arbeiten können. Möchte eine Sperrung vermeiden, weil sich beide aus 2 unterschiedlichen Regionen parallel einloggen und irgend eine Fraud Detection anschlägt o.ä.
Aber noch mal Back to Topic:
Welche konkrete Onlinebank könnt Ihr hierfür empfehlen?
Klassische Finanzprodukte (ETF, Anleihen, Festgeld, Tagesgeld) zu vernünftigen Konditionen - auch langfristig. Muss nicht die besten 0,x% haben, möchte kein Bankenhopping betreiben. Was wäre besser als z.B. DKB?
Was Sie zuletzt schreiben ist die Wahrheit theAzzi,
Gerade bei meinem Schwiegervater erlebt, wie schnell das gehen kann und Ihre Vorerkrankungen und Krankengeschichte weisen ein signifikantes Risiko für so ein Szenario auf.
Aber Sie machen Fehler, und zwar kolossale Gedankenfehler!
Der erste wäre das Eigentum der Eltern unter ihre persönliche Kontrolle zu bringen, was sich aus dem Grundgesetz Artikel 14 GG schon illegal wäre!
Einzig ein Urteil durch ein Gericht wäre die einzige richtige Lösung. Denn Sie selbst können selber keine Garantie abgeben, denn Sie selbst können ja auch zum, Pflege- oder Insolvenzfall während der Betreuung der Eltern werden.
Was würde ihr bestellter Betreuer mit ihrem Eigentum machen? Für sie verwenden! Und was würde er verwenden?
Genau alles, was dieser in ihrer Schlüsselgewalt findet, also auch das Vermögen der Eltern!
Damit steht immer im Raume, der Vermögensunterschlagung, folgerichtig droht den Eltern die Gefahr der Selbstverarmung, mit der Folge der Nichtübernahme der Restpflegekosten durch das Sozialamt für die maximal nächsten 10 Jahre, was runde 240.000 € bedeuten kann.
Weil der Gesetzgeber Mündelsicherheit verlangt, dürften Kursverluste immer zulasten des Betreuers/ Verwalters gehen. Dementsprechend wäre nur eine Verzinsliche und oder Anleiheverzinsung die Schmerzgrenze einer Haftungsfreistellung.
Für fehlende Beträge beim Betreuten, dafür steht der Betreuer bis zu seiner Eigeninsolvenz mit sein Vermögen grade, natürliche ohne eine Restschuldbefreiung durch eine Regelinsolvenz, sondern die lange Tour, nämlich mit 30 Jahren!
Wenn Sie eine Vermögensverwaltung der Eltern machen wollen, müssen Sie zum Familiengericht mit den Eltern gehen, diese müssen vorm Richter zustimmen! Am besten nehmen Sie die Vermögensaufstellung gleich mit, da diese vorher geprüft werden muss, und zwar notfalls den langen Weg (bis zu 10 Jahre rückwirken).
Hier sollten, Sie mal nachlesen: Thema: UND-Konto zur Vermögenssicherung bei beginnender Demenz des Vaters
Siehe auch i. F. §§ 1813, 1833, 1835 und 1863 BGB
Nicht ohne Grund wurde der Beruf des Betreuers zum 01.01.2023 aufgewertet, die Ausbildungszeit beträgt 940 Std., einer VSH bis 1. Mill € und einer Registrierung!