Eigentumswohnung finanzieren / Frage zu Tilgungsdarlehen

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  1. Avatar von Weeni
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    Standard Eigentumswohnung finanzieren / Frage zu Tilgungsdarlehen

    Hallo zusammen,

    wir sind heute auf dieses Forum gestoßen und dachten wir schildern mal unsere aktuelle Situation für den potentiellen Kauf einer Eigentumswohnung und hoffen um Rat / Kommentare.

    Meine Partnerin und ich sehen uns seit ca. 1 Jahr nach einer Eigentumswohnung um und haben vor kurzem eine Wohnung besichtig, die uns sehr gut gefällt.
    Der Kaufpreis zzgl. NK liegt bei ca. €1.5mn (Makler übernimmt der Verkäufer).

    Kurze Rahmenparameter von unserer Seite:
    - Beide Ende 20
    - Beide unbefristet angestellt - Haushaltsnetto: 18,000€ / Monat (60% (Er) / 40% (Sie))
    - Jährliche (nicht garantierte) Bonusvergütungen als Einmalzahlung: c. 90,000€ netto (90% / 10% Split)
    - Aktuelle Warmmiete €3,300
    - Auto (350€ All-in / Monat)
    - EK, welches wir für den Kauf verwenden wollen würden: €200,000
    - Kinder frühestens in 3-4 Jahren

    Nach der Besichtigung haben wir zur Interhyp Kontakt aufgenommen. Die Summe ist laut Berater finanzierbar. Kondition für ein Annuitätendarlehen über 10 Jahre liegen bei c. 3,45% Zins, 1-1.2% Tilgung plus 10% optionale Sondertilgung im Jahr. Eine Finanzierung ohne Eigenkapital sei auch darstellbar, aber dann läge der Zinssatz ca. 0.15% höher.

    Die monatliche Belastung (€5,000-5,500) ist mit dem aktuellen Einkommen kein Problem, bereitet uns aber Bauchschmerzen, wenn wir an die nächsten Jahre denken hinsichtlich Kinderplanung und auch Jobsicherheit. Deshalb hatten wir die Idee eine Finanzierung über ein Tilgunsdarlehen (Tilgung konstant, Zins sinkend) darzustellen, sodass man die ersten 3-4 Jahre aggressiv (sonder-)tilgen kann und sich somit die feste monatliche Rate deutlich verringert.

    Wir haben die Idee an die Interhyp kommuniziert, aber laut Berater bieten die Bankenpartner so etwas nicht an. Jetzt war die Frage an die Community, wie Ihr sowas darstellen oder finanzieren würdet? Wir haben keine Erfahrung und sind für jede Idee / jeden View dankbar.

    Wer sich über den vergleichsweise “geringen” EK Betrag wundert, den wir einbringen möchten: Es ist mehr EK vorhanden, wäre aber mit Depotauflösungen und Steuerzahlungen verbunden, was wir vermeiden möchten. Die Einkommenssituation, wie sie heute ist, besteht auch erst seit einem Jahr in dieser Form, da Sie durch das lange Studium erst seit einem Jahr Vollzeit arbeitet.

    Viele Grüße

  2. Avatar von wary
    wary ist offline

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    Standard AW: Eigentumswohnung finanzieren / Frage zu Tilgungsdarlehen

    Zitat Zitat von Zapp73
    Lies‘ den Satz bis Du den Widerspruch verstanden hast. Ist ein ernstgemeinter Rat, denn das, was Du da schreibst, ist schlicht und ergreifend falsch. Die Eltern haften persönlich, mit ihrer Immo. Und das unterschreiben die auch - wenn sie so dumm sind oder das Risiko eingehen wollen.
    Vielleicht liest Du den Satz von Weeni noch einmal.

    Das die Immobilie in der Haftung ist, hat er natürlich verstanden. Die persönliche (umfassende) Haftung der Eltern wäre trotzdem noch mal eine andere Nummer.

    Entscheidend ist, wie hoch man das Ausfallrisiko sieht. Bei 200.000 Eigenkapital + weitere Rücklagen ist es nicht fernliegend davon auszugehen, dass die Veräußerung der Immobilie rechtzeitig möglich wäre.

    Aber die genaue Risikoverteilung muss der TE halt mit seinen Eltern offen besprechen.

    Ich persönlich würde die Immobilie meiner Eltern nur in die Haftung nehmen, wenn diese im Zweifel auch kein Problem damit hätten, den Kredit und die Immobilie zu übernehmen oder wenn ein Ausfall aus meiner Sicht wirklich quasi ausgeschlossen wäre (Rate kann aus sicheren Einkommen bedient werden, Absicherung des Einkommens vorhanden etc.) Dann ist aber in der Regel ohnehin der Zins niedrig.

  3. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Eigentumswohnung finanzieren / Frage zu Tilgungsdarlehen

    Zapp, du bringst null Mehrwert, bist nicht objektiv und wirst in Teilen auch frech!

    Zitat Zitat von Zapp73
    Trottel. Wie lange dauert die Finanzierung denn, wenn man meinem Vorschlag folgt, hmm? Keine 10 Jahre ...

    Donnerwetter, die durchschnittliche Rückzahlungszeit eines Hypothekendarlehens liegt bei 24 Jahren, aber du argumentierst und rechnest mit 10 Jahren. Realitätsfremd und nicht repräsentativ! Mit deinen 10 Jahren würdest du fast jedes Vorhaben unmöglich machen, unnötig und der Sache nicht dienlich!

    Irrelevant. Die können in kurzer zeit aus Eigenmitteln enorm steigern, ergo sind die groß genug und brauchen kein Schiebedreirad mehr.

    Du raffst einfach nicht, warum die Hilfe der Eltern Vorteile hat! Du verstehst den Sinn überhaupt nicht!


    Wer andererseits mit 18T€ netto mtl. nicht alleine laufen kann, dem helfe ich mit Sicherheit nicht mit noch mehr Kohle (jaja, ist nur 'ne Sicherheit, ich weiß).

    Noch mehr Kohle?? Die Eltern helfen nicht mit Kohle, sie sorgen mit Sicherheiten, dass schneller getilgt wird oder bei gleichen Laufzeiten der Zinsaufwand geringer ist!!!! Das du das nicht verstehen willst!!!


    Ernsthaft? Ich kenne leider zu viele Eltern, die durch solche Konstrukte in der Insolvenz gelandet sind oder mit allen Mitteln versuchen, den Schein aufrecht zu erhalten, dass sie noch Kohle hätten.
    Und manche waren wirklich grandios doof, weil die nicht erkannt oder nicht wahrhaben haben, dass die eigenen Kinder nicht nachhaltig wirtschaften konnten.

    Ich arbeite nun 27 Jahre in dem Geschäftsbereich Geschäftsbesorgung Kredit, ich kenne nicht eine einzige Familie, nicht eine einzige!!! denen das widerfahren ist.

    Doch, ich kenne die miesen Fälle, wie schon beschrieben. Und ich weiß, wie man sowas für sich selbst verhindert und dem Nachwuchs trotzdem nicht im Weg rumsteht.

    Wie schon beschrieben, ich kenne diese Fälle nicht, weder aus meinem beruflichen, noch aus meinem privaten Umfeld und toll auch, was du deinen Kindern zutraust, bzw. zumutest. Auch hier, diese Gefahr sehe ich bei meinen Kindern nicht und tritt der Erntsfall doch ein, es gibt genügend Hinderungsgründe und Taten der Abwehr, als dass ich keinen Schaden nehmen würde und glaube mir, meine beiden Jungs würden aktiv und rechtzeitig an Lösungen mitarbeiten, als dass Schäden, auch für den Fall der Fälle abgewendet werden!

    Du klingst verbittert und urteilst nicht objektiv, zu dem bist du nicht bereit zu erkennen, dass in anderen Familien individuelle alle Begenenheiten vorherrschen, als das scheinbar bei der vorherrscht!

    Es gibt Familien, Konstellationen und Kinder, wo die Unterstützung sicher nicht anzuraten ist, aber es gibt eben auch Familien, Konstellationen und Kinder, wo das gar nicht in Abrede zu stellen ist. Auch muss und sollte das mit allen Konsequenzen und Dingen die gefordert und zu erwarten sind besprochen und durchleuchtet werden, aber bei mir ist es eine Selbstverständlichkeit, als dass man gemeinsam Eigentum/Vermögen schafft, so das von den Kindern gewünscht ist!

  4. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Eigentumswohnung finanzieren / Frage zu Tilgungsdarlehen

    Zitat Zitat von Zapp73
    Die Eltern haften persönlich, mit ihrer Immo. Und das unterschreiben die auch - wenn sie so dumm sind oder das Risiko eingehen wollen.
    Du hast einfach überhaupt keine Ahnung. Mit einer Immobilie haftet man dinglich, nie persönlich, entsprechend unterschreiben die Eltern bei dem Kreditvertrag (in diesem unterschreiben sie im übrigen so oder so nichts) der Kinder bezüglich persönlicher Haftung gar nichts!!!!

  5. Avatar von Bankkaufmann
    Bankkaufmann ist offline

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    Standard AW: Eigentumswohnung finanzieren / Frage zu Tilgungsdarlehen

    Für alle Beteiligten hier gerne eine Grundschuldbestellungsurkunde der Volksbank zum Nachlesen:
    https://www.volksbank-ulrichstein.de...ellung1008.pdf

    Auf Seite 2 unten:
    - übernimmt/übernehmen hiermit die persönliche Haftung für die Zahlung eines Geldbetrags, dessen Höhe der vereinbarten Grundschuld (Kapital,
    Zinsen, Nebenleistungen, Kosten der dinglichen Rechtsverfolgung gemäß § 1118 BGB) entspricht. Mehrere Schuldner haften als Gesamtschuldner.
    Jeder Schuldner unterwirft sich wegen dieser Haftung der sofortigen Zwangsvollstreckung aus dieser Urkunde in sein gesamtes Vermögen. Dies gilt
    auch schon vor der Eintragung der Grundschuld im Grundbuch und vor der Vollstreckung in den belasteten Grundbesitz sowie für den Fall des Erlöschens der Grundschuld im Zwangsversteigerungsverfahren hinsichtlich des Betrags (Kapital, Zinsen, Nebenleistungen, Kosten), mit welchem die
    Gläubigerin hierbei ausgefallen ist.

    Somit ist klar, dass ein Schuldner = Darlehensnehmer auch mit dem persönlichen Vermögen haftet.

    Der Eigentümer des Zusatzobjektes (Eltern in diesem Fall) ist NICHT Schuldner oder Darlehensnehmer des Darlehens, er ist nur und bleibt auch Eigentümer und hier gibt es NUR die dingliche Mithaft.

    Hier auch schön beschrieben:
    https://www.haufe.de/recht/deutsches...%20zu%20dulden.

    Zusammenfassung hier aus der Seite:
    Das wird besonders deutlich, wenn das Grundpfandrecht – wie regelmäßig – eine Forderung sichert und der Eigentümer des belasteten Grundstücks und der Schuldner der zu sichernden Forderung personenverschieden sind: Der persönliche Schuldner haftet mit seinem gesamten privaten Vermögen, während der Eigentümer schlimmstenfalls mit der Verwertung des Grundstücks (durch Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung) rechnen muss. Umgekehrt kann man sagen, dass dem Gläubiger in diesem Fall 2 Ansprüche zustehen, die auseinanderzuhalten sind: Einmal der dingliche Anspruch aus dem Grundpfandrecht gegen den Eigentümer auf Duldung der Zwangsvollstreckung und zum anderen der schuldrechtliche Anspruch aus der Forderung gegen den persönlichen Schuldner auf Zahlung.

    Bedeutet wie auch oben von Noel kurz und knapp beschrieben dass es von den Eltern Zusatzobjekt keine dingliche Mithaft gibt da sie nicht Darlehensnehmer sind.
    Wenn es allerdings schief geht also der Darlehensnehmer nicht zahlt, dann wird natürlich die Bank auch das Objekt der Eltern versteigern.
    Im Regelfall wird allerdings zuerst das Objekt des Darlehensnehmer versteigert und dann im zweiten Schritt wenn noch Darlehensforderungen offen sind das Zusatzobjekt.

  6. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Eigentumswohnung finanzieren / Frage zu Tilgungsdarlehen

    Bevor das Risiko eintritt, dass das Haus der Eltern/die Ersatzsicheit ebenfalls Masse der Zwangsversteigerung wird, bzw. bevor es überhaupt zu einer Zwangsversteigerung kommt:

    Ohne Eltern
    1) Verkauf ohne Obligo
    2) Ausgleich des Obligos durch eigene Mittel
    3) Ausgleich des Obligos durch Vereinbarung einer Ratenzahlung mit dem Schuldner
    4) Ausgleich des Obligos durch die Aufnahme eines separaten Kredite durch den Schuldner

    Mit Eltern
    5) Ausgleich des Obligos oder Teile dessen durch die Eltern aus Vermögen
    6) Ausgleich des Obligos oder Teile dessen aus der Aufnahme eines Kredites


    Bevor es überhaupt zu einer Zwangsversteigerung kommt, vergehen mind. 2 Jahre. Jahre, in denen mehrere Möglichkeiten durch aktives Handeln bestehen, eine Zwangsversteigerung der Ersatzsicheitenimmobilie abzuwenden!

  7. Avatar von Zapp73
    Zapp73 ist offline

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    Standard AW: Eigentumswohnung finanzieren / Frage zu Tilgungsdarlehen

    Wenn es allerdings schief geht also der Darlehensnehmer nicht zahlt, dann wird natürlich die Bank auch das Objekt der Eltern versteigern.
    q.e.d. (blablubbzuwenigtxt)

  8. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Eigentumswohnung finanzieren / Frage zu Tilgungsdarlehen

    Zitat Zitat von Zapp73
    q.e.d. (blablubbzuwenigtxt)
    Bei wie viel Fällen von 10.000 ist das der Fall??

    Zitat Zitat von noelmaxim
    Bevor das Risiko eintritt, dass das Haus der Eltern/die Ersatzsicheit ebenfalls Masse der Zwangsversteigerung wird, bzw. bevor es überhaupt zu einer Zwangsversteigerung kommt:

    Ohne Eltern
    1) Verkauf ohne Obligo
    2) Ausgleich des Obligos durch eigene Mittel
    3) Ausgleich des Obligos durch Vereinbarung einer Ratenzahlung mit dem Schuldner
    4) Ausgleich des Obligos durch die Aufnahme eines separaten Kredite durch den Schuldner

    Mit Eltern
    5) Ausgleich des Obligos oder Teile dessen durch die Eltern aus Vermögen
    6) Ausgleich des Obligos oder Teile dessen aus der Aufnahme eines Kredites


    Bevor es überhaupt zu einer Zwangsversteigerung kommt, vergehen mind. 2 Jahre. Jahre, in denen mehrere Möglichkeiten durch aktives Handeln bestehen, eine Zwangsversteigerung der Ersatzsicheitenimmobilie abzuwenden!
    Liest du sowas nicht?

  9. Avatar von tneub
    tneub ist offline

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    Standard AW: Eigentumswohnung finanzieren / Frage zu Tilgungsdarlehen

    Auch wenn es nur eine dingliche Haftung ist, werden die Eltern sicherlich das Geld zahlen, bevor ihre eigene Bude versteigert wird. Insofern zumindest eine indirekte persönliche Haftung.

    Ich kann ZAPP verstehen, ich würde das weder als Kind, noch als Eltern mit der eigengenutzten Immobilie wollen.
    Mit einer Fremdvermieteten Immobilie mag das als Eltern nochmal was anderes sein.

  10. Avatar von wary
    wary ist offline

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    Standard AW: Eigentumswohnung finanzieren / Frage zu Tilgungsdarlehen

    Zitat Zitat von Zapp73
    Mit anderen Worten: ihr könnt die Bude eigentlich bar bezahlen, wollt aber lieber hebeln (was bei eigengenutzter Immo selten effektiv ist) und die Risiken mindestens teilw. Euren Eltern aufbürden.
    Guter Junge.
    Nochmal lesen.

    Eigenkapital + Wert der Immobilie reichen seiner Meinung nach aus, um im Fälle der Fälle die Restschuld zu bedienen.

    Von der Möglichkeit die Immobilie bar zu bezahlen, ist der TE weit entfernt.

  11. Avatar von Zapp73
    Zapp73 ist offline

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    Standard AW: Eigentumswohnung finanzieren / Frage zu Tilgungsdarlehen

    Zitat Zitat von wary
    Nochmal lesen.

    Eigenkapital + Wert der Immobilie reichen seiner Meinung nach aus, um im Fälle der Fälle die Restschuld zu bedienen.

    Von der Möglichkeit die Immobilie bar zu bezahlen, ist der TE weit entfernt.
    Stimmt, habe ich tatsächlich falsch gelesen.

  12. Avatar von wary
    wary ist offline

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    Standard AW: Eigentumswohnung finanzieren / Frage zu Tilgungsdarlehen

    Genau in dieser Annahme des TE liegt eben auch das Restrisiko für die Eltern.

    Wenn der Markt aus irgendeinem Grund massiv einbricht, dann reichen die 200K eingebrachtes Eigenkapital, dass zu diesem Zeitpunkt noch vorhandene weitere Kapital und die bisherige Tilgung vielleicht nicht aus, um den Gap zwischen Wert und Restschuld vollumfänglich zu füllen.

    Und dann müssen die Eltern sich eben im klaren darüber sein, was das für sie bedeutet und welche Handlungsmöglichkeiten sie dann haben.

    Einen derartigen Markteinbruch mag man wahlweise für unwahrscheinlich oder für nahezu ausgeschlossen halten... aber er gehört eben zu den Risiken.

  13. Avatar von Zapp73
    Zapp73 ist offline

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    Standard AW: Eigentumswohnung finanzieren / Frage zu Tilgungsdarlehen

    Zitat Zitat von wary

    Einen derartigen Markteinbruch mag man wahlweise für unwahrscheinlich oder für nahezu ausgeschlossen halten... aber er gehört eben zu den Risiken.
    Und jetzt kommen wir noch auf den letzten Punkt und fragen uns, wie hoch das angeblich nicht vorhandene Risiko denn sein möge.

    Für die schwächeren Schüler: die Bank hat das schon berechnet und es steht hier im thread.

  14. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Eigentumswohnung finanzieren / Frage zu Tilgungsdarlehen

    Zitat Zitat von Weeni
    Auch nochmal zum EK: Das ist wie angemerkt der Betrag, den wir dafür aufbringen wollen möchten. Wir haben mehr EK zur Verfügung, welches wir als zusätzlichen Risikopuffer ansehen, falls es mal aus irgendwelchen Gründen eine Durststrecke geben sollte. So könnten wir auch bei totalem Verdienstausfall noch ein paar Jahre weiter zahlen. Wir sind auf größtmögliche Flexibilität aus, d.h. viel tilgen, wenn so viel reinkommt wie angenommen, aber auch einen guten Puffer haben, um zu überbrücken, falls weniger reinkommt (was natürlich nicht der Plan ist)
    Niemand hinterfragt hier mal eine Summe, möglicherweise wird das - ggf. sogar bewusst - noch nicht mal gelesen, aber es wird das Horrorszenarium Zwangsversteigerung rausgeschreien, nichts wird individuell erfragt, zack, die Eltern wären schön blöd, begeben sich in Gefahr und was weiß ich nicht alles!

    Es soll Familien geben, da halten alle zusammen und da spreche ich nicht von Clans, da haben schon die Eltern von ihren Eltern Unterstützung bekommen und so Eigentum gegründet, Vermögenswerte geschaffen! Da wissen die Eltern wie die Kinder funktionieren und die Kinder wissen, wie die Eltern finanzieren. Da ist es selbstverständlich, dass gemeinsame Lösungen gefunden werden, Dinge offen besprochen und kommuniziert werden!

    Natürlich soll niemand blind seinem drogenabhängigen Sohn, seiner konsumwütigen Tochter oder dem verschuldeten Bruder von beiden Ersatzsicherheiten stellen, da kann und sollte man sicher anders helfen und unterstützen, aber da wo es passt, Vertrauen und Beziehung vorhanden ist, da sehe ich es als selbstverständlich an, die Mögllichkeit zu besprechen, auf die Ersatzsicherheit der Eltern beim Erwerb von Wohneigentum zurückzugreifen.

    Und noch mal, ich wäre enttäuscht und hätte das Gefühl etwas falsch gemacht zu haben, wenn meine Jungs mich nicht gefragt hätten, wie und wo ich das Vorhaben Erwerb von Wohneigentum unterstützen kann und das nicht deshalb, weil ich als Vater seit 27 Jahren in der Branche erfolgreich tätig bin, da man auf diese Expertisen auch dann zurück greifen kann, wenn der Vater diese Erfahrungen nicht hat, so man sich einen geeigneten, unabhängigen und erfahrenen Berater an seine Seite holt, der minitiös die Risiken, aber auch die Chancen aufzeigt !

  15. Avatar von bruno68
    bruno68 ist offline

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    Standard AW: Eigentumswohnung finanzieren / Frage zu Tilgungsdarlehen

    @weeni,

    danke für die schnelle Antwort! Wie Sie selbst unschwer erkennen können, ist solche Finanzierung eine sogenannte Spitzenfinanzierung!
    Deren Kernproblem liegt an den hohen Salden, die sich vom allgemeinen Baufinanzierungen erheblich nach oben abweicht.
    So ist deren Berechnung nicht so einfach, wie bei Finanzierungen deren Summe „nur“ um 500.000 € bewegen,.

    Der Selbstbehalt für beide (Partnerin und sie) ist wegen der fehlender Ehe, jeweils einzeln als voller Selbstbehaltsatz zu rechnen, rechnet man als Selbstbehalt nur den § 850 c ZPO, von 1.410 € monatlich sind schon 2.800 € grundsätzlich unpfändbar!
    Damit könnten sie nicht mal ihre jetzige Wohnung bezahlen und dann den restlichen Monat, wovon leben?

    Auch fällt mir auf, dass Sie noch Gedankenfehler machen! So schreiben sie:
    Das ganze Thema steht und fällt natürlich auch mit der Einwertung der Bank und ob das jeweilige Institut bereit dazu wäre, den Beleihungswert bei 100 % anzusetzen.
    Viele Banken fallen aber tatsächlich heraus, weil diese nur bis 500.000 € eine Finanzierung darstellen können.

    Es bleiben nur die üblichen Verdächtigen über, die wegen grottenschlechter Rahmenbedingungen nicht über einen 3. Vermittler vermittelbar sind!
    Weil bei denen die Gefahr besteht, das dieser Gläubiger seine eigenen Interessen vor die Kundeninteressen stellt, insbesondere wenn dieser in finanzielle Schieflage befindet.
    Da kann schon mal die Bafin, wegen der wirtschaftliche Schieflage, die Abwicklung der großen Einzeldarlehn anordnen.
    Unter anderen müssen Großdarlehn, ab 1 Mill. € der Bafin, Bundesbank gemeldet werden.

    Hier habe ich nur die Nebenleistungen, die ein Finanzierer für ihr Darlehn machen muss, angeschnitten!

    Nun zum Hauptproblem ihrer Finanzierung! Sie schreiben:
    Die existierenden Belastungen auf der Immobilie meiner Eltern werden aufgrund niedriger Zinsen nicht vorrangig getilgt.
    Das wird ihr Verhängnis!

    Weil damit eine 60 % Finanzierung ihres Kaufes ausgeschlossen ist!
    Denn für eine 1. Finanzierung müssen alle Grundschulden im Grundbuch Abt. III, zwischen 0 und 100 % lastenfrei sein.
    Diese Grundbedingung ist nicht erfüllt! Denn es gibt einen aktuellen Gläubiger!

    Auch darf im Grundbuch, Abt. II, keine wertmindernden Lasten eingetragen sein! Da diese den Wert der Beleihung mindern. Beide Immobilienwerte zusammen müssen mehr als 3. Mill. € ergeben, um eine Finanzierung in der jetzigen Situation von 1,5 Mill. € zum aktuellen billigsten Zinssatz (60 %-Grenze) zu ermöglichen.

    Hier ist und bleibt die Lösung: Dass wenn die Eltern was geben wollen, nur über einen Darlehnsvertrag, auch indirekt eine Summe x zur Verfügung stellen.
    Um eine Rückforderung wegen Pflegebedürftigkeit damit ausklammern, 121 Monate nach, da der fixe Termin als Starttermin feststeht!

    Ferner wird das Thema der Absicherung angeschnitten!
    Zur Absicherung hatten wir an eine Risiko-Lebensversicherung gedacht, damit im Todesfall die Immobilie abgelöst werden kann.
    Natürlich fühlt man sich persönlich gesund, aber was schrieb/ schreibt der Arzt in ihre Krankenakte?

    Zudem bei einer Todesfallsumme von 1,5 Mill. Die direkt die Darlehnssumme ablöst, zwar ist dann die Partner/in zwar schuldenfrei, aber der Freibetrag ist unterschiedlich! Und damit auch die Erbschaftsteuerhöhe!

    Nur Partnerin, also unverheiratet, Freibetrag nur 20.000 €, steuerpflichtig, 1,48 Mill. €
    mit 1 K. Freibetrag 400.000 € steuerpflichtig, 1,08 Mill.€
    mit 2 K. Freibetrag 800.000 € steuerpflichtig, 0,68 Mill. €

    nur verheiratet Freibetrag nun 500.000 €, steuerpflichtig, 1,00 Mill. €, nur Klasse 1 /
    mit 1 K. Freibetrag 400.000 € steuerpflichtig, 0,60 Mill. €
    mit 2 K. Freibetrag 800.000 € steuerpflichtig, 0,20 Mill. €

    Ansonsten bestehen Unfallversicherungen und etwaige Versicherung über den Arbeitgeber, falls während der Ausübung der Arbeit etwas passiert.
    Jedoch, sind Sie zu 2/3 des Tages nicht versichert! Und evtl. auch nur in Art und Umfang Harzt-IV(?) Bitte prüfen!

    BU ist nur bei Ihr vorhanden über den Arbeitgeber!
    Auch hier prüfen, was für eine BU? Ob eine BUZ an eine bAV oder eine eigene SBU/SDU, mit welcher Leistung!

    Wie richtig erkannt wurde, sind wir nicht verheiratet und meine Eltern verfügen bei mir über eine Vorsorgevollmacht, die wir aber unabhängig von einem potenziellen Immobilienkauf ohnehin jeweils aufeinander überschreiben möchten.
    Wie wichtig erkannt, dass dies auch noch rechtzeitig geschieht!
    Allerdings solange wie Sie nicht verheiratet oder keine Kinder vorhanden sind, sollte die Vorsorge bei den Eltern wohl besser bleiben!

    bruno68

  16. Avatar von Zapp73
    Zapp73 ist offline

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    Standard AW: Eigentumswohnung finanzieren / Frage zu Tilgungsdarlehen

    Zitat Zitat von noelmaxim
    Niemand hinterfragt hier mal eine Summe, möglicherweise wird das - ggf. sogar bewusst - noch nicht mal gelesen, aber es wird das Horrorszenarium Zwangsversteigerung rausgeschreien, nichts wird individuell erfragt, zack, die Eltern wären schön blöd, begeben sich in Gefahr und was weiß ich nicht alles!
    In diesem Trauerspiel bist Du wiederholt der Narr, Thomas. Denn Du bist derjenige, der nichts hinterfragt.

    Der TE verfügt mit seiner Partnerin über ... 18T€ netto mtl. plus einem Bonus von (nach Angaben des TE) von 90T€ netto (bestcase).

    Allein die 90T€ netto Bonus übersteigen das durchschnittliche Einkommen eines 2P-Haushaltes in D um wieviel, Thomas? Ich sag's Dir ... allein mit dem Bonus liegen die zu zweit weit über dem Median.

    Selbst wenn die in einem Jahr "nur" 50% des Bonus erhalten ... liegen sie in D immer noch über dem Median.

    Und Du heulst rum, dass denen zu wenig geholfen werden könnte.

    Das ist so krass neben der Spur, das spottet jeder Beschreibung.

    Es soll Familien geben, da halten alle zusammen und da spreche ich nicht von Clans, da haben schon die Eltern von ihren Eltern Unterstützung bekommen und so Eigentum gegründet, Vermögenswerte geschaffen! Da wissen die Eltern wie die Kinder funktionieren und die Kinder wissen, wie die Eltern finanzieren. Da ist es selbstverständlich, dass gemeinsame Lösungen gefunden werden, Dinge offen besprochen und kommuniziert werden!
    Ja. Zum Beispiel meine. Wobei ich das begrenzen würde in die Richtung meiner Kinder. Mein jüngster ist 11 und durfte kürzlich einen realen Kreditvertrag lesen und "auseinandernehmen". Da ging's so grob um die Größenordnung, über die wir hier so diskutieren. Am realen Praxisbeispiel hat er so halbwegs verstanden, wie ein Annuitätendarlehen funktioniert und dass Banken den Zins von knapp 4% nicht nur einmal verlangen, sondern pro Jahr. Und noch 'ne Tilgung oben drauf.

    Wieviel noch mehr offene Kommunikation mit 11-jährigen verlangst Du, um Deine Kriterien zu erfüllen?

    Natürlich soll niemand blind seinem drogenabhängigen Sohn, seiner konsumwütigen Tochter oder dem verschuldeten Bruder von beiden Ersatzsicherheiten stellen, da kann und sollte man sicher anders helfen und unterstützen, aber da wo es passt, Vertrauen und Beziehung vorhanden ist, da sehe ich es als selbstverständlich an, die Mögllichkeit zu besprechen, auf die Ersatzsicherheit der Eltern beim Erwerb von Wohneigentum zurückzugreifen.
    Du redest BIAS, Thomas. Alles, was Du hier als Argumentation für Deine mathematisch/stochastische These einbringst, sind weiche Faktoren. Damit kannst Du bei Deinen Kunden punkten, bei mir fällst Du sofort durchs Raster. Du laberst und laberst, aber Du kannst/willst meine gestellte Frage nicht beantworten: wie hoch ist das Risiko eines solchen Deals?

    Und man muss das so hart formulieren - Du gehörst zu den schwächeren Schülern hier.

    Und noch mal, ich wäre enttäuscht und hätte das Gefühl etwas falsch gemacht zu haben, wenn meine Jungs mich nicht gefragt hätten, wie und wo ich das Vorhaben Erwerb von Wohneigentum unterstützen kann und das nicht deshalb, weil ich als Vater seit 27 Jahren in der Branche erfolgreich tätig bin, da man auf diese Expertisen auch dann zurück greifen kann, wenn der Vater diese Erfahrungen nicht hat, so man sich einen geeigneten, unabhängigen und erfahrenen Berater an seine Seite holt, der minitiös die Risiken, aber auch die Chancen aufzeigt !
    Dein Gefühl interessiert mich nicht. Aber dass Du Dir einen geeigneten, unabhängigen und erfahrenen Berater an die Seite holen willst, stimmt mich für Deinen Nachwuchs froh.

  17. Avatar von StGe1973
    StGe1973 ist offline

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    Standard AW: Eigentumswohnung finanzieren / Frage zu Tilgungsdarlehen

    Diese Diskussion bringt den TE nicht weiter, wobei ich darin wirklich kein Problem erkennen kann. Es sind 200.000 EK vorhanden und noch zusätzliches EK gebunden in Anlagen, die natürlich im absoluten worst case aufgelöst werden müssten.
    In Großstädten und begehrten Wohnlagen (und da würd eich die Wohnung bei diesem Presi mal verorten) werden Haushalte bis 35% Miete am Haushaltseinkommen als finanziell gesund angesehen. Selbst ohne Bonuszahlungen ist dieses Kriterium mit der Kreditbelastung erfüllt.
    Neubau bricht gerade massiv ein und bei der EZB ist eigentlich nur die Frage wann und wie stark diese die Zinsen senken wird. Beides wird mittelfristig zu steigenden Immobilienpreisen führen bzw. die Talsohne beim Preisrückgang sollte erreicht sein oder sehr kurz bevorstehen.

    Gesamtrisiko für die Eltern ist minimal bzw. eigentlich nicht vorhanden, aber eben der erhebliche Vorteil des geringeren Zins bei den Kindern, was bei einem solchen Kreditbetrag natürlich eine erhebliche Summe ist und zusätzlich (der geringere Zins) die Sicherheit für die Eltern erhöht.

    Letztlich ist es klar wie noemlmaxim sagt: die harten Fakten sprechen alle dafür, wenn die Eltern es tun wollen. Aber dazu kommen eben dann "weiche" Faktoren und die Eltern werdne ihre Kinder am besten kennen, ob diese sagen wir mal grob verantwortlungsvoll mit Geld umgehen können. Wenn diese es nicht können, dann sollten die Eltern das natürlich nicht tun.

    Dass natürlich theoretisch alles passieren kann, ja ist natürlich immer so. Nur dieses Risiko tragen die Eltern auch heute schon bei ihrer Immobilie. Theoretisch könnte ein Betrunkener ohne Haftpflichtversicherung mit einem abgemeldeten Auto ins Esszimmer rasen, die ganze Statik des Hauses gefährden und das Haus muss abgerissen werden. Ein gewisses Restrisiko ist immer vorhanden, egal was man tut.

    Aber die harten Fakten, EK + EK gebunden, Einkommen und die wahrscheinliche mittelfristige Entwicklung bei den Immobilienpreisen machen das Risiko in diesen Fall wirklich extremst gering.

  18. Avatar von wary
    wary ist offline

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    Standard AW: Eigentumswohnung finanzieren / Frage zu Tilgungsdarlehen

    Zitat Zitat von StGe1973
    Gesamtrisiko für die Eltern ist minimal bzw. eigentlich nicht vorhanden, aber eben der erhebliche Vorteil des geringeren Zins bei den Kindern, was bei einem solchen Kreditbetrag natürlich eine erhebliche Summe ist und zusätzlich (der geringere Zins) die Sicherheit für die Eltern erhöht.
    Also ist die Bank doof und gibt einen erheblichen Zinsvorteil, obgleich dem gegenüber ein quasi nicht vorhandenes Gesamtrisiko für den Sicherungsgeber steht?


    Zitat Zitat von StGe1973
    Dass natürlich theoretisch alles passieren kann, ja ist natürlich immer so. Nur dieses Risiko tragen die Eltern auch heute schon bei ihrer Immobilie. Theoretisch könnte ein Betrunkener ohne Haftpflichtversicherung mit einem abgemeldeten Auto ins Esszimmer rasen, die ganze Statik des Hauses gefährden und das Haus muss abgerissen werden. Ein gewisses Restrisiko ist immer vorhanden, egal was man tut.
    Schräges Argument.

    Weil es ohnehin Risiken gibt, sind weitere Risiken nicht relevant?

    Davon abgesehen: Gegen das genannte Risiko hilft eine entsprechende Gebäudeversicherung...

    Hier müssen erwachsene Menschen erwachsene Entscheidungen treffen. Dafür sollten realistische Risiken auch klar benannt werden und Überlegungen angestellt, wie man im Fall der Fälle reagieren kann.

    Einfach "wird schon gutgehen" oder "irgendwas kann ja immer sein", hilft eben null, wenn dann doch mal der Krisenfall eintritt.

    Geht natürlich meistens gut... aber eben nicht immer.

  19. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Eigentumswohnung finanzieren / Frage zu Tilgungsdarlehen

    Sehr schön geschrieben, kann dem nur beipflichten und erwähnen, das ich bei allen Risiken die das Leben mit sich bringen kann, die geringsten bei bzw. ausgehend von meinen Kindern sehe!

  20. Avatar von wary
    wary ist offline

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    Standard AW: Eigentumswohnung finanzieren / Frage zu Tilgungsdarlehen

    Zitat Zitat von noelmaxim
    Sehr schön geschrieben, kann dem nur beipflichten und erwähnen, das ich bei allen Risiken die das Leben mit sich bringen kann, die geringsten bei bzw. ausgehend von meinen Kindern sehe!
    Das ist schön, so sollte es nach einer guten Erziehung und Entwicklung auch sein.

    Wenn die Eltern des TE das genau so einschätzen und bei realistischer Risikobetrachtung das Restrisiko tragen wollen, ist doch alles super. Nur ehrlich drüber reden wird man müssen.

  21. Avatar von noelmaxim
    noelmaxim ist offline

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    Standard AW: Eigentumswohnung finanzieren / Frage zu Tilgungsdarlehen

    Zitat Zitat von wary
    Also ist die Bank doof und gibt einen erheblichen Zinsvorteil, obgleich dem gegenüber ein quasi nicht vorhandenes Gesamtrisiko für den Sicherungsgeber steht?




    Schräges Argument.

    Weil es ohnehin Risiken gibt, sind weitere Risiken nicht relevant?

    Davon abgesehen: Gegen das genannte Risiko hilft eine entsprechende Gebäudeversicherung...

    Hier müssen erwachsene Menschen erwachsene Entscheidungen treffen. Dafür sollten realistische Risiken auch klar benannt werden und Überlegungen angestellt, wie man im Fall der Fälle reagieren kann.

    Einfach "wird schon gutgehen" oder "irgendwas kann ja immer sein", hilft eben null, wenn dann doch mal der Krisenfall eintritt.

    Geht natürlich meistens gut... aber eben nicht immer.
    Es steht doch ausser Frage und das erwähne auch ich immer, dass die Risiken besprochen und auf dem Tisch gehören und eben in und mit diesem Wissen gibt es für mich bei meinen Kindern keine zwei Meinungen!

    Off topic: Ich denke, dass es auch ein Unterschied gibt, wie und mit welchen Argumenten man den Kindern entgegen tritt, so man diese Unterstützung ablehnt! So und mit diesen Argumenten wie es Zapp dargestellt hat, empfinde ich als unmöglich und so würde ich meinen Kindern nicht entgegen treten, was ich auch gar nicht muss, da es für mich ganz selbstverständlich ist, sie bei ihrem Vorhaben zu unterstützen!

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