Aktuelle Informationen zur Heizungsförderung
Der Start der Antrag*stellung für die Heizungs*förderung erfolgt gestaffelt. Ab sofort sind zunächst Privat*personen antrags*berechtigt, die Eigentümerinnen oder Eigentümer von bestehenden selbst bewohnten (Haupt- oder alleiniger Wohn*sitz) Einfamilien*häusern in Deutschland sind.
Förder*fähige Vorhaben der Heizungs*förderung können bereits jetzt von allen Antrag*steller*gruppen begonnen werden. Bei einem Vorhaben*beginn zwischen dem Datum der Ver*öffentlichung der Förder*richtlinie im Bundes*anzeiger (29.12.2023) und dem 31.08.2024 kann der Antrag bis zum 30.11.2024 nachgeholt werden.
Detaillierte Informationen zu den Start*terminen und Förder*produkten finden Sie hier:
Zuschüsse
Privat*personen, die Eigentümer eines Einfamilien*hauses sind und dieses selbst bewohnen
Haupt- oder alleiniger Wohnsitz
, können sich ab sofort im Kunden*portal „Meine KfW“ registrieren und einen Antrag auf die neue Heizungs*förderung stellen.
Erfahren Sie auf einen Blick, wie viel Förderung Sie für den Heizungs*tausch in Ihrem selbstgenutzten Einfamilien*haus erhalten können:
Zur Übersicht der Konditionen
Planmäßig ab Mai 2024 sind antrags*berechtigt:
Eigentümer*innen oder Eigen*tümer von bestehenden Mehr*familien*häusern (mit mehr als einer Wohn*einheit)
Wohnungs*eigentümer*gemeinschaften (WEG) in Deutschland, sofern Maß*nahmen am Gemeinschafts*eigentum umgesetzt werden
Planmäßig ab August 2024 sind antrags*berechtigt:
Eigentümer*innen oder Eigentümer von vermieteten Einfamilien*häusern
Eigentümer*innen oder Eigentümer von selbst*bewohnten oder vermieteten Eigentums*wohnungen in Wohnungs*eigentümer*gemeinschaften in Deutschland, sofern Maß*nahmen am Sonder*eigentum umgesetzt werden.