Suche nach Ausweg aus Wohnungsbindung bei geerbtem Sanierungsfall – Möglichkeiten?
Hallo zusammen,
ich stehe vor einer Herausforderung mit einem geerbten Einfamilienhaus in Baden-Württemberg: Mitfinanziert 1979 durch einen Kredit der Landeskreditbank Baden-Württemberg (Höhe 40 TDM), wurde dieser im Mai 2022 bei einer Restsumme von 10 TEUR abgelöst. Trotz vollständiger Tilgung besteht eine Wohnungsbindung von noch etwa sechs Jahren. Das stark sanierungsbedürftige Gebäude macht eine Vermietung unwirtschaftlich. Ich plane, langfristig zurückzukehren und überlege, neu zu bauen, ohne überstürzt zu handeln. Jedoch erhöht die zuständige Stadt den Druck zur Weitervermietung.
Gibt es eine Möglichkeit, wegen des Zustands und der hohen Sanierungskosten aus der Wohnungsbindung entlassen zu werden? Ich suche Rat und Erfahrungen zu den Möglichkeiten in solch einem Fall und bedanke mich schon jetzt!
AW: Suche nach Ausweg aus Wohnungsbindung bei geerbtem Sanierungsfall – Möglichkeiten
Hallo Cloon, und wenn Sie an die Stadt vermieten die Druck auf Sie ausübt?
Oder generell an irgend jemanden? Es dürfte doch in BW genügend Interessenten geben die auch in einem sanierungsbedürftigen Gebäude als Mieter einziehen würden.
AW: Suche nach Ausweg aus Wohnungsbindung bei geerbtem Sanierungsfall – Möglichkeiten
Lieber Bankkaufmann,
lieben Dank für deine schnelle Antwort!
Problem ist, dass die Stadt per Institution keine Wohnung mit Wohnungsbindung anmieten darf, egal wer einziehen würde. Problem ist halt auch, dass wenn sich jemand finden würde, ich trotzdem grundsätzliche Sanierungen durchführen müsste, da sämtliche Leitungen sehr marode sind und aktuell auch ein grösserer Wasserschaden ein Wohnen kaum möglich macht. Selbst die grundsätzlichsten Reparaturen würden sich insgesamt auf ca. 30k belaufen und dann wäre auch nur das Minimum gemacht. Deswegen ja auch die Idee mit einem kompletten Neubau. Mir ist wohl bewusst, das meine Eltern von dem günstigen Kredit Nutzniesser waren, bloss dieser Vertrag auch schon 45 Jahre alt und ich hatte davor überhaupt nichts davon gewusst....
AW: Suche nach Ausweg aus Wohnungsbindung bei geerbtem Sanierungsfall – Möglichkeiten
Hallo Cloon,
liegt dir denn der Vertrag vor?
Steht da etwas zur Sanierungspflicht oder wie schnell du weitervermieten müsstest?
Was für Belege verlangt die Stadt, dass du versuchst zu vermieten?
Gibt es festgelegte Rahmenbedingungen (z.B. Mietpreis)
War das Haus vermietet oder eigengenutzt?
Darfst du nur an eine bestimmte Personengruppe weitervermieten oder könntest du auch an deine Frau/deinen Mann vermieten, der sich dort mit Zweitwohnsitz anmeldet?
Zur not kannst du ja mit der Sanierung anfangen.
Wird ja bei vielen Baustellen im öffentlichen Raum auch gemacht - erstmal absperren, dann zwei Monate später einen Bagger hinstellen, dann mal 2 Arbeiter schicken... und nach 5 Monaten ist dann das Loch offen. Dann bemerken, dass viel mehr gemacht werden muss und andere Arbeiter und Maschinen nötig sind, die machen dann noch etwas Kaputt (ala Abriss)... und schon sind die 6 Jahre ins Ländle geflogen.
AW: Suche nach Ausweg aus Wohnungsbindung bei geerbtem Sanierungsfall – Möglichkeiten
Hallo, Cloon
nun klar versucht die Gemeinden ihr Wohnungsproblem auf andere abzuwälzen.
Denen muss man einfach, klar ihre zielgerichtete Linie vorgeben, dass der Rückzug in wenigen Jahren erfolgen wird und ein Neubau dafür vorgesehen ist. was nur ca. 40 % der Sanierungskosten entspricht, den Rest könne die Stadt selber aufbringen.
Auch würde ich in diesen Fall einen Antrag auf Abriss stellen, inwieweit existiert überhaupt noch eine Gebäudeversicherung? Insbesondere für eine Fremdvermietung?
Hier wäre eine Stellungnahme der Versicherung, über die Versicherbarkeit des aktuellen Gebäudes einmal
- in einem unbewohnten Zustand und damit passiven Risiko von Brandeinwirkung, Blitzschlag oder sonstige Schadensfälle von außen deren Einwirkung ist versicherbar. (Passiv Schaden)
- In bewohnten aktuellen Zustand und noch vor einen Neubau, weder in Eigennutzung, noch Fremdvermietung durch aktiven Risiko von Brandeinwirkung (Strom, Gas), weil die aktuellen Leitungsquerschnitte der Stromleitung, der von heutigen erheblichen Energiestandard abweichen.
Analog gilt dies auch für für die Gas- und Wasserleitung, zum Haus und innerhalb des Hauses! Zudem besteht die Gefahr der Verwendung von Bleirohren beim Wasser, sowohl beim Trinkwasser als auch beim Abwasser
Bleirohre im Haus - darf ich mein Leitungswasser trinken? https://www.wassertest-online.de › blog › bleirohre-im-...
Schon 1878 wurden Bleirohre in Häusern in Bayern und Württemberg verboten – ab hier durften keine Bleileitungen mehr zur Trinkwasserverteilung genutzt werden.
Austauschpflicht alter Bleileitungen: Das gilt in der Praxis Deutsche Handwerks Zeitung https://www.deutsche-handwerks-zeitung.de › austausch...
03.07.2023. Schon seit dem Jahr 1973 werden in Deutschland keine Bleileitungen mehr verbaut. Außerdem hat der Gesetzgeber in den vergangenen Jahren den..
Unter allen Geschichtspunkten ist es vorteilhafter, den Altbau durch einen Totalneubau zu ersetzen, da bei einer Kernsanierung wegen der fehlenden Dokumentation, keine Gewährleistung gibt, alle möglichen Schadstellen zu finden und zu ersetzen.
Für eine Fremdvermietung müsste die Gemeinde, Stadt, Gemeinde trotz Kernsanierung, eine 1. Haftungsübernahme für Aktiv- und Passivschäden übernehmen.
Und das wird die Stadt nicht übernehmen wollen! Ach ja hier was zu Verständnis eines Sanierungsfalles: