Generell erstmal richtig verstanden, du kannst deine geschäftlich gefahrene km mit deinem Privat-PKW steuerlich absetzen.
Je nachdem, ob du das Geld tatsächlich aus deiner Kasse/vom Bankkonto entnimmst oder ob du nur die ausgaben geltend machen willst, hast du einen Unterschiedlichen Buchungssatz. Nur wenn du dir das Geld
nicht ennimmst, legst du ja die Leistung in Geldeswert in das Unternehmen ein. Nur dann sprichst du das Konto Privateinlage an.
6673 an Privateinlage
Entnimmst du das Geld buchst du bei einer Einnahmen-Überschußrechnung
6673 an Bank/Kasse
Das Konto 6668 ist nur für Arbeitnehmer zu nutzen. 6673 bei Unternehmern.
https://www.datev.de/dnlexom/v2/cont...1766667_de.pdf
Als Beleg gibt es im Netz sicherlich die ein oder andere Vorlage für einen Reisekostenbeleg. Den würde ich nutzen.
Privat versteuern mußt du das erhaltene Geld natürlich nicht, denn das ist ja nur der Ausgleich für die Nutzung des PKWs.
Warst du länger unterwegs, könnten auch noch Verpflegungsmehraufwendungen in 'Betracht kommen.