Fahrtkostenerstattung mit Privatfahrzeug als Kleinunternehmer

+ Antworten
6Antworten
  1. Avatar von kutscheral
    kutscheral ist offline
    Themen Starter

    Title
    Neuer Benutzer
    seit
    01.04.2024
    Beiträge
    4
    Danke
    0

    Standard Fahrtkostenerstattung mit Privatfahrzeug als Kleinunternehmer

    Hallo Community,
    ich bin ein Einzelunternehmer mit Kleinunternehmerregelung.
    Ich bin gestern mit meinem Privatfahrzeug zu einem Kunden gefahren und habe ihm mein verkauftes Produkt verbaut.
    Nun weis ich, dass ich einen Fahrkostenbeleg schreiben muss: wie viel km, wohin gefahren usw.
    Das gilt dann ja als Privateinlage, da ich mit meinem Privatfahrzeug eine Fahrt für das Unternehmen unternommen habe.
    Ich verbuche den Beleg dann als "2180 Privateinlage"?
    Und überweise auf mein Privatkonto 0,30€/km und verbuche es als "6673 Fahrtkosten Unternehmer" oder als "6668 Kilometergelderstattung"?
    Muss ich diese Fahrkostenerstattung, die ich mir auf privat überweise auch versteuern? Und welche Art von Beleg muss ich zu der Überweisung schreiben?
    Ich habe im Internet irgendwie nichts wirklich hilfreiches dazu gefunden :/
    Danke schon mal

  2. Avatar von tneub
    tneub ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    05.08.2016
    Beiträge
    2.568
    Danke
    251

    Standard AW: Fahrtkostenerstattung mit Privatfahrzeug als Kleinunternehmer

    Ist diee Frage noch aktuell?

  3. Avatar von kutscheral
    kutscheral ist offline
    Themen Starter

    Title
    Neuer Benutzer
    seit
    01.04.2024
    Beiträge
    4
    Danke
    0

    Standard AW: Fahrtkostenerstattung mit Privatfahrzeug als Kleinunternehmer

    Zitat Zitat von tneub
    Ist diee Frage noch aktuell?
    Ja, ist noch aktuell

  4. Avatar von tneub
    tneub ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    05.08.2016
    Beiträge
    2.568
    Danke
    251

    Standard AW: Fahrtkostenerstattung mit Privatfahrzeug als Kleinunternehmer

    Generell erstmal richtig verstanden, du kannst deine geschäftlich gefahrene km mit deinem Privat-PKW steuerlich absetzen.
    Je nachdem, ob du das Geld tatsächlich aus deiner Kasse/vom Bankkonto entnimmst oder ob du nur die ausgaben geltend machen willst, hast du einen Unterschiedlichen Buchungssatz. Nur wenn du dir das Geld nicht ennimmst, legst du ja die Leistung in Geldeswert in das Unternehmen ein. Nur dann sprichst du das Konto Privateinlage an.

    6673 an Privateinlage

    Entnimmst du das Geld buchst du bei einer Einnahmen-Überschußrechnung

    6673 an Bank/Kasse

    Das Konto 6668 ist nur für Arbeitnehmer zu nutzen. 6673 bei Unternehmern.

    https://www.datev.de/dnlexom/v2/cont...1766667_de.pdf


    Als Beleg gibt es im Netz sicherlich die ein oder andere Vorlage für einen Reisekostenbeleg. Den würde ich nutzen.
    Privat versteuern mußt du das erhaltene Geld natürlich nicht, denn das ist ja nur der Ausgleich für die Nutzung des PKWs.

    Warst du länger unterwegs, könnten auch noch Verpflegungsmehraufwendungen in 'Betracht kommen.

  5. Avatar von kutscheral
    kutscheral ist offline
    Themen Starter

    Title
    Neuer Benutzer
    seit
    01.04.2024
    Beiträge
    4
    Danke
    0

    Standard AW: Fahrtkostenerstattung mit Privatfahrzeug als Kleinunternehmer

    Ah ja ok. Verstehe.
    Dann überweise ich mir das Geld auf privat und buche es mit der Reisekostenrechnung auf 6673
    Vielen dank für die Erläuterung

  6. Avatar von kutscheral
    kutscheral ist offline
    Themen Starter

    Title
    Neuer Benutzer
    seit
    01.04.2024
    Beiträge
    4
    Danke
    0

    Standard AW: Fahrtkostenerstattung mit Privatfahrzeug als Kleinunternehmer

    Zitat Zitat von tneub
    Generell erstmal richtig verstanden, du kannst deine geschäftlich gefahrene km mit deinem Privat-PKW steuerlich absetzen.
    Je nachdem, ob du das Geld tatsächlich aus deiner Kasse/vom Bankkonto entnimmst oder ob du nur die ausgaben geltend machen willst, hast du einen Unterschiedlichen Buchungssatz. Nur wenn du dir das Geld nicht ennimmst, legst du ja die Leistung in Geldeswert in das Unternehmen ein. Nur dann sprichst du das Konto Privateinlage an.

    6673 an Privateinlage

    Entnimmst du das Geld buchst du bei einer Einnahmen-Überschußrechnung

    6673 an Bank/Kasse

    Das Konto 6668 ist nur für Arbeitnehmer zu nutzen. 6673 bei Unternehmern.

    https://www.datev.de/dnlexom/v2/cont...1766667_de.pdf


    Als Beleg gibt es im Netz sicherlich die ein oder andere Vorlage für einen Reisekostenbeleg. Den würde ich nutzen.
    Privat versteuern mußt du das erhaltene Geld natürlich nicht, denn das ist ja nur der Ausgleich für die Nutzung des PKWs.

    Warst du länger unterwegs, könnten auch noch Verpflegungsmehraufwendungen in 'Betracht kommen.

    Wie viel rechne ich dabei ab / darf abrechnen? Ist das korrekt mit den 0,30€/km ? Oft hört man doch auch von z.B. 0,35€/km

  7. Avatar von tneub
    tneub ist offline

    Title
    Erfahrener Benutzer
    seit
    05.08.2016
    Beiträge
    2.568
    Danke
    251

    Standard AW: Fahrtkostenerstattung mit Privatfahrzeug als Kleinunternehmer

    km Geld ist 0,30€ pro gefahrenen km.

    Nur bei Wohnung/Arbeitsstätte sind ab dem 21. km 0,35€. Allerdings ist das nur für die einfache Entfernung (ohne Rückfahrt) anzusetzen.

Ähnliche Themen

  1. Kleinunternehmer GbR für Airbnb-Vermietung?

    Von membersound im Forum Immobiliengeschäfte
    Antworten: 2
    Letzter Beitrag: 06.08.2021, 14:00
  2. Freibeträge für Kleinunternehmer

    Von Monumentos im Forum Steuerliche Aspekte
    Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 11.02.2021, 09:02
  3. Steuerberatungskosten bei Kleinunternehmer

    Von popopunk im Forum Steuerliche Aspekte
    Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 10.05.2016, 12:25
  4. Kleinunternehmer Rechnung absetzbar?

    Von SmillaQ im Forum Steuerliche Aspekte
    Antworten: 1
    Letzter Beitrag: 03.03.2015, 16:34
  5. Mikrokredite für Kleinunternehmer

    Von Lazarim im Forum Sonstige Finanzierungen
    Antworten: 9
    Letzter Beitrag: 19.09.2010, 00:08