-> In der Hausratversicherung mitversicherte Gegenstände?
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-> In der Hausratversicherung mitversicherte Gegenstände?
Habe eine Frage: letzte Woche wurde in unser Gartenhäuschen eingebrochen,
das sich im Garten unseres Reihenhauses befindet. Da wir im Sommer dort öfter Feste
feiern, befanden sich darin auch eine Stereoanlage, Fernseher und DVD-Player. Alle
diese Gegenstände wurde bei dem Einbruch gestohlen. Außerdem wurden Geschirr und
Mobiliar zerstört.
Werden diese Gegenstände von der Hausratversicherung erstattet, auch wenn sie sich
nicht im Haus befanden?
Gruß und danke für eure
schnellen Antworten, Magier99
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Hausratversicherung mitversicherte Gegenstände?
Grundsätzlich gehört das Gartenhäuschen samt Inhalt zu den mitversicherten Gegenständen. Die Frage ist allerdings, was die Versicherung dazu sagt, dass hier doch recht wertvolle Sachen aufbewahrt wurden. Ist unter Umständen Kulanzsache.
Gruss
Heiner
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