Rechtschutz

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  1. Avatar von viktor
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    Standard Rechtschutz

    streitsüchtiger A hat Rechtschutzversicherung.

    Wenn er Uneinigkeit mit jemandem hat,
    würde sein Anwalt, der nur an eigene Honorar denkt, zum Streit, Klage, gleichgültig mit welchem Abgang, provozieren, empfehlen.

    Da macht doch seine Rechtsschutzversicherung nur Verluste ?

  2. Avatar von StGe1973
    StGe1973 ist offline

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    Standard AW: Rechtschutz

    Du hast aber immer auch Fragen....

    Ohne Deckungszusage übernimmt die Rechtschutzversicherung gar nichts. Wenn eine Deckungszusage erteilt wird, dann wird vorher der Fall von der rechtsscgutzversicherung geprüft und auch die Erfolgsaussichten eingeschätzt. Wenn Chancen gering oder keine Aussicht auf Erfolg, dann keine Deckungszusage und dein Streisüchtiger muss selbst bezahlen, wenn er unbedingt klagen will...

  3. Avatar von viktor
    viktor ist offline
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    Standard AW: Rechtschutz

    Der Versicherte / dessen Anwalt kann aber gegenüber der Rechtsschutz Versicherung den Sachverhalt so schildern, als sei der Gegner schuld.

  4. Avatar von Zapp73
    Zapp73 ist offline

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    Standard AW: Rechtschutz

    Zitat Zitat von viktor
    Der Versicherte / dessen Anwalt kann aber gegenüber der Rechtsschutz Versicherung den Sachverhalt so schildern, als sei der Gegner schuld.
    Es ist ein Irrtum zu glauben, nur weil man eine RSV hat, könne man alles und jeden kostenfrei in Grund und Boden klagen. Mir ist meine berufliche RSV schon gekündigt worden, weil zu einem bestimmten Zeitpunkt eine unvermeidbare Klage anhängig war (die ich auch verloren habe) und gleichzeitig zwei Bußgeldverfahren wegen überhöhter Geschwindigkeit offen waren. Die Gesamtsumme hätte meine geleisteten Beiträge überschritten, also wurde mir ordentlich gekündigt. Bußgeldverfahren sind beide eingestellt worden, schlussendlich hätte mich der Versicherer also behalten können, aber darauf lassen die sich nicht ein.

    Man fliegt da also schneller raus, als man gucken kann, wenn die nur erahnen, dass man ein Risiko sei und da nützt es auch nicht immer was, dass man schildern kann, dass der Gegner schuld sei. Das kann für einen Prozesshansel, also einen notorischen Kläger, schnell nach hinten losgehen.