Pfandtausch während eines laufendem Rücktritts mit Grundschuldeintragung

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  1. Avatar von Finanzfr
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    Standard Pfandtausch während eines laufendem Rücktritts mit Grundschuldeintragung

    Guten Abend,

    Wir hatten eine Neubau ETW gekauft, die seit mehreren Monaten bereits fertig gestellt sein sollte. Die Fertigstellung zieht sich nun noch mehrere Monate hin.
    Da auch viele Baumängel vorhanden sind und wir eine Klausel im Vertrag haben, die einen Rücktritt vom Vertrag ermöglicht, haben wir diese Klausel in Anspruch genommen und den Rücktritt ausgesprochen. Dem Rücktritt wurde widersprochen, weshalb dies zum Gerichtsverfahren führt. Die Chancen, dass wir dieses Verfahren verlieren sollten ist nahezu unmöglich. Dies zieht sich allerdings nun mehrere Monate hin.

    Jetzt komme ich zu meiner eigentlichen Frage.

    Ich habe bereits von einem Pfandtausch gehört. Es wurde eine Grundschuld auf die aktuelle ETW eingetragen.
    Ist ein Pfandtausch in dieser Situation überhaupt möglich, sodass wir unseren Zins behalten können beim Kauf einer neuen Immobilie? Wir würden eine Immobilie suchen, die den selben Wert der ETW hat.

    Kann man uns daraus einen Strick drehen, da das Verfahren aktuell noch läuft?

    Vielleicht gibt es hier im Forum Finanzexperten, die uns weiterhelfen können.
    Ihr würdet uns sehr helfen.

    Vielen Dank schon mal für das fleißige lesen und ein schönes Wochende.

  2. Avatar von StGe1973
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    Standard AW: Pfandtausch während eines laufendem Rücktritts mit Grundschuldeintragung

    Nun ja, es gibt den Spruch: Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand.... und grundsätzlich wirst du rechtsverbindliche Auskünfte nur von einem Rechtsanwalt bekommen.

    Aber den Zins könnt ihr zumindest meiner Meinung nach nicht behalten. Wenn das Verfahren beendet ist (rechtskräftiges Urteil) und zumindest deinen Worten nach gewonnen habt, dann begehrt ihr einen Rücktritt. Das bedeutet, dass sich das bestehende Schuldverhältnis umkehrt und es zu einer Rückabwicklung des Geschäfts kommt d.h. beide Seiten werden so gestellt, wie wenn es das Geschäft nie gegeben hätte.

    Folglich hättet ihr keine Grundschuld eintragen lassen können, da ihr niemals Eigentümer der (fertig zu stellenden ) ETW wart. Aber durch die Rückabwicklung müsst ihr heute eine neue Immobilie kaufen mit einem neuen Darlehensvertrag mit deutlich höheren Zinsen. Dadurch entsteht euch ein Schaden im Gegensatz zum "alten" Darlehensvertrag mit den geringen Zinsen. Diesen Schaden könnte man evtl. im Rahmen einer Schadenersatzklage vom Bauunternehmer einklagen. Aber dazu kann euch wirklich nur ein Rechtsanwalt verbindliche Auskünfte geben.

    Da es zu einem Gerichtsverfahren kommt, habt ihr doch sicher bereits einen Rechtsanwalt, der mit diesen Fall betraut ist. Diesem solltet ihr diese Fragen stellen....

  3. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Pfandtausch während eines laufendem Rücktritts mit Grundschuldeintragung

    Zitat Zitat von StGe1973
    Nun ja, es gibt den Spruch: Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand.... und grundsätzlich wirst du rechtsverbindliche Auskünfte nur von einem Rechtsanwalt bekommen.

    Aber den Zins könnt ihr zumindest meiner Meinung nach nicht behalten. Wenn das Verfahren beendet ist (rechtskräftiges Urteil) und zumindest deinen Worten nach gewonnen habt, dann begehrt ihr einen Rücktritt. Das bedeutet, dass sich das bestehende Schuldverhältnis umkehrt und es zu einer Rückabwicklung des Geschäfts kommt d.h. beide Seiten werden so gestellt, wie wenn es das Geschäft nie gegeben hätte.

    Folglich hättet ihr keine Grundschuld eintragen lassen können, da ihr niemals Eigentümer der (fertig zu stellenden ) ETW wart. Aber durch die Rückabwicklung müsst ihr heute eine neue Immobilie kaufen mit einem neuen Darlehensvertrag mit deutlich höheren Zinsen. Dadurch entsteht euch ein Schaden im Gegensatz zum "alten" Darlehensvertrag mit den geringen Zinsen. Diesen Schaden könnte man evtl. im Rahmen einer Schadenersatzklage vom Bauunternehmer einklagen. Aber dazu kann euch wirklich nur ein Rechtsanwalt verbindliche Auskünfte geben.

    Da es zu einem Gerichtsverfahren kommt, habt ihr doch sicher bereits einen Rechtsanwalt, der mit diesen Fall betraut ist. Diesem solltet ihr diese Fragen stellen....
    Ich sehe das etwas anders und kann mir vorstellen, dass eine Bank einem Pfandtausch zustimmt, so sich die Werte decken, die Sicherheiten sich nicht verschlechtern und der Prozeß gewonnen wird.

    1) Ist das Geld oder sind Gelder schon ausgezahlt worden, was ich vermute?
    2) Welche Bank hat das Vorhaben finanziert?

  4. Avatar von Finanzfr
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    Standard AW: Pfandtausch während eines laufendem Rücktritts mit Grundschuldeintragung

    Erstmals vielen Dank für die Antworten.

    1.) Das Geld wurde zum Teil ausgezahlt.

    2.) Es handelt sich hierbei um die Volksbank.

    Also wäre eine Übernahme erst nach gewonnenen Prozess möglich oder gibt es auch die Möglichkeit des Pfandtauschs während des Verfahrens?

  5. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Pfandtausch während eines laufendem Rücktritts mit Grundschuldeintragung

    Während des Verfahrens wird die Bank selbstverständlich nicht zustimmen, denn sie könnten durch die rechtlichen Konsequenzen zu einem schlechten Schuldner werden.

  6. Avatar von Finanzfr
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    Standard AW: Pfandtausch während eines laufendem Rücktritts mit Grundschuldeintragung

    Habe das eben falsch verstanden mir dem Gelder wurden schon ausgezahlt. . Das Geld der Bank wurde an mich ausgezahlt. Allerdings haben wir für die ETW noch nichts bezahlt

  7. Avatar von noelmaxim
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    Standard AW: Pfandtausch während eines laufendem Rücktritts mit Grundschuldeintragung

    An sie ausgezahlt? Ungewöhnlich.

  8. Avatar von Finanzfr
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    Standard AW: Pfandtausch während eines laufendem Rücktritts mit Grundschuldeintragung

    Ja. Das Geld der Bausparverträge haben wir auszahlen lassen und auf ein Tagesgeldkonto gelegt, um dadurch Geld zu sparen.

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