Pfandtausch während eines laufendem Rücktritts mit Grundschuldeintragung
Guten Abend,
Wir hatten eine Neubau ETW gekauft, die seit mehreren Monaten bereits fertig gestellt sein sollte. Die Fertigstellung zieht sich nun noch mehrere Monate hin.
Da auch viele Baumängel vorhanden sind und wir eine Klausel im Vertrag haben, die einen Rücktritt vom Vertrag ermöglicht, haben wir diese Klausel in Anspruch genommen und den Rücktritt ausgesprochen. Dem Rücktritt wurde widersprochen, weshalb dies zum Gerichtsverfahren führt. Die Chancen, dass wir dieses Verfahren verlieren sollten ist nahezu unmöglich. Dies zieht sich allerdings nun mehrere Monate hin.
Jetzt komme ich zu meiner eigentlichen Frage.
Ich habe bereits von einem Pfandtausch gehört. Es wurde eine Grundschuld auf die aktuelle ETW eingetragen.
Ist ein Pfandtausch in dieser Situation überhaupt möglich, sodass wir unseren Zins behalten können beim Kauf einer neuen Immobilie? Wir würden eine Immobilie suchen, die den selben Wert der ETW hat.
Kann man uns daraus einen Strick drehen, da das Verfahren aktuell noch läuft?
Vielleicht gibt es hier im Forum Finanzexperten, die uns weiterhelfen können.
Ihr würdet uns sehr helfen.
Vielen Dank schon mal für das fleißige lesen und ein schönes Wochende.
AW: Pfandtausch während eines laufendem Rücktritts mit Grundschuldeintragung
Nun ja, es gibt den Spruch: Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand.... und grundsätzlich wirst du rechtsverbindliche Auskünfte nur von einem Rechtsanwalt bekommen.
Aber den Zins könnt ihr zumindest meiner Meinung nach nicht behalten. Wenn das Verfahren beendet ist (rechtskräftiges Urteil) und zumindest deinen Worten nach gewonnen habt, dann begehrt ihr einen Rücktritt. Das bedeutet, dass sich das bestehende Schuldverhältnis umkehrt und es zu einer Rückabwicklung des Geschäfts kommt d.h. beide Seiten werden so gestellt, wie wenn es das Geschäft nie gegeben hätte.
Folglich hättet ihr keine Grundschuld eintragen lassen können, da ihr niemals Eigentümer der (fertig zu stellenden ) ETW wart. Aber durch die Rückabwicklung müsst ihr heute eine neue Immobilie kaufen mit einem neuen Darlehensvertrag mit deutlich höheren Zinsen. Dadurch entsteht euch ein Schaden im Gegensatz zum "alten" Darlehensvertrag mit den geringen Zinsen. Diesen Schaden könnte man evtl. im Rahmen einer Schadenersatzklage vom Bauunternehmer einklagen. Aber dazu kann euch wirklich nur ein Rechtsanwalt verbindliche Auskünfte geben.
Da es zu einem Gerichtsverfahren kommt, habt ihr doch sicher bereits einen Rechtsanwalt, der mit diesen Fall betraut ist. Diesem solltet ihr diese Fragen stellen....
AW: Pfandtausch während eines laufendem Rücktritts mit Grundschuldeintragung
Zitat von StGe1973
Nun ja, es gibt den Spruch: Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes Hand.... und grundsätzlich wirst du rechtsverbindliche Auskünfte nur von einem Rechtsanwalt bekommen.
Aber den Zins könnt ihr zumindest meiner Meinung nach nicht behalten. Wenn das Verfahren beendet ist (rechtskräftiges Urteil) und zumindest deinen Worten nach gewonnen habt, dann begehrt ihr einen Rücktritt. Das bedeutet, dass sich das bestehende Schuldverhältnis umkehrt und es zu einer Rückabwicklung des Geschäfts kommt d.h. beide Seiten werden so gestellt, wie wenn es das Geschäft nie gegeben hätte.
Folglich hättet ihr keine Grundschuld eintragen lassen können, da ihr niemals Eigentümer der (fertig zu stellenden ) ETW wart. Aber durch die Rückabwicklung müsst ihr heute eine neue Immobilie kaufen mit einem neuen Darlehensvertrag mit deutlich höheren Zinsen. Dadurch entsteht euch ein Schaden im Gegensatz zum "alten" Darlehensvertrag mit den geringen Zinsen. Diesen Schaden könnte man evtl. im Rahmen einer Schadenersatzklage vom Bauunternehmer einklagen. Aber dazu kann euch wirklich nur ein Rechtsanwalt verbindliche Auskünfte geben.
Da es zu einem Gerichtsverfahren kommt, habt ihr doch sicher bereits einen Rechtsanwalt, der mit diesen Fall betraut ist. Diesem solltet ihr diese Fragen stellen....
Ich sehe das etwas anders und kann mir vorstellen, dass eine Bank einem Pfandtausch zustimmt, so sich die Werte decken, die Sicherheiten sich nicht verschlechtern und der Prozeß gewonnen wird.
1) Ist das Geld oder sind Gelder schon ausgezahlt worden, was ich vermute?
2) Welche Bank hat das Vorhaben finanziert?
AW: Pfandtausch während eines laufendem Rücktritts mit Grundschuldeintragung
Während des Verfahrens wird die Bank selbstverständlich nicht zustimmen, denn sie könnten durch die rechtlichen Konsequenzen zu einem schlechten Schuldner werden.
AW: Pfandtausch während eines laufendem Rücktritts mit Grundschuldeintragung
Habe das eben falsch verstanden mir dem Gelder wurden schon ausgezahlt. . Das Geld der Bank wurde an mich ausgezahlt. Allerdings haben wir für die ETW noch nichts bezahlt