meine Frau arbeitet derzeit 50%, da wir eine kleine Tochter haben. Sie überlegt nun, ob sie nicht auf 60% oder sogar 75% aufstocken soll. Ich habe ihr gesagt, mach erst einmal 60% und dann kann man immer noch schauen wie es läuft. Die 75% sind also erst mal vom Tisch.
Nun habe ich mal alles durchgerechnet, mit Steuerklasse 4 und den Faktor entsprechend angepasst. Netto würden für uns insgesamt von 50% auf 60% Arbeitszeit ca. 170€ monatlich rauspringen. Für die 16 Extrastunden meiner Frau wäre das gerade mal 10,63€/Stunde.
Wenn man nur die letzte Zahl nimmt würde sich ein Minijob eher lohnen, mal abgesehen davon, dass man dann noch einen weiteren Arbeitsweg hat.
Ich sage aber immer man muss auch an die Rente denken. Kann mir jemand sagen wo und wie ich das richtig berechnen kann?
Die Frage ist auch ob sich das überhaupt lohnt, da es ja mittlerweile die Grundrente gibt. Meine Frau wird mit Sicherheit noch lange Teilzeit arbeiten, daher ist es fraglich ob sie, auch später mit evlt. 75%, überhaupt über das Grundrentenniveau kommt?
Leider, leider wird nicht immer genau berechnet Counter,
Richtig ist das sich die Eigenrente, verbessert, aber diese nicht nur, sondern auch das Krankengeld und das ALU der Ehefrau bis zur Rente!
Tatsache ist, das sind Risiken, die eher abstrakt sind, aber bis bzw. der Renteneintritt selbst eintritt vorhanden bleiben. Und deshalb folgerichtig ein jeweiliges Risiko darstellen.
Eine zeitweise Verrentung von 2 Jahren würde hier eine um mehr als 100 € höhere monatliche Rente ergeben.
Analog gilt dies auch für ein Krankengeld von der 6 bis zur 78 Woche.
Auch die Erhöhung der Rentenpunkte um weitere 3 Punkte bis zu Rente, ergibt später auch über die 25 Jahre Rentenzeit bis zum Tod eine erhöhte Rentensumme um bis zu 30.000 € ergeben!
Man darf nie sich auf irgendwas verlassen, weil dies möglicherweise dies zu wenig oder falsche Voraussetzung besteht und damit letztlich zu falschen Ergebnissen und Entschlüsse führt.
Damit dürfte die Argumente für ein Mini oder Midi-Job zwar für ein gegenwärtiges höheres Einkommen sprechen, aber später in der Rente mit ein geringeres Rentengeld gegenfinanziert werden.
Auch die Überlegung über eine weitere Altersvorsorge sollte überlegt sein.
Denn die bAV wird ja durch eine Minderung aus der gegenwärtigen Sozialleistung finanziert, was letztlich im Störfall gegenwärtig zur Minderung der Sozialleistung führt und faktisch ist damit auch die Altersarmut vorprogrammiert. Weil ja die bAV die gesetzliche Rente nicht nur kürzt, sondern auch schlechter entwickeln kann. Denn es sind ja nur die Einzahlungen garantiert, nicht aber die Gewinne einer fondsgebundene Versicherung!
Counter, bitte ignoriere Bruno. Der ist hier als Forentroll bekannt. Seine Einlassungen sind grundsätzlich ablehnend und er malt stets den Teufel an die Wand. Sie sind in keiner Weise konstruktiv.
Mal ganz abgesehen von einer Schriftsprache, die auf dem Stand eines mittelmäßig begabten Fünftklasslers ist.
Wenn deine Frau sehr lange in teilzeit arbeiten wird, dann wird sie wahrschenlich niemals über das Niveau der Grundrente kommen bzw. im Zweifelsfall Grundsicherung bekommen. Außer Sie würd ein Teilzeit irgendwann extrem gut verdienen...
Die Renten wird grundsätzlich mit Rentenpunkten berechnet d.h. ein Rentenpunkt ist das durchschnittliche Einkommen aller Arbeite rund Angestellten im Jahr x. Wenn du oder deine Frau genau dieses Einkommen hat, dann bekommt Sie einen Rentenpunkt. Bei dem halben Einkommen z.B. einen halben Rentenpunkt. Zusätzlich gibt es Aufschläge z.B. Mütterrente...
Aber um z.B. Stand heute 1000 Euro Rente zu bekommen benötigt man ca. 27 Rentenpunkte. Dies ist in Teilzeit bei "normaler Bezahlung" kaum zu erreichen.
Zusätzlich wird sehr wahrscheinlich das Rentenniveau insgesamt sinken, da jetzt dann die Babybommer in Rente gehen und sich das Verhältnis von Einzahlern zu Rentenbeziehern immer weiter verschlechtert = demografischer Wandel.
Begonnen hat die Rente mal mit 6 Einzahlern, die 1 Rentner finanziert haben. Heute sind wir in etwa bei 2:1 und dies wird immer mehr sinken... d.h. entweder müssen ab 2025 die Rentenbeiträge extrem steigen, der Bundeszuschuss (Steuern) oder das Rentenniveau entsprechend gesenkt werden.
Der Aufbau des nun geplanten kreditfinanzierten Kapitalstocks mit 10 Mrd jährlich durch dei Bundesregierung wird selbst ab Ende der 2030er Jahre nur ein "Tropfen auf den heißen Stein" sein. Eine kleine Stellschraube ja, aber keine Lösung des grundsätzlichen Problems...
lege erstmal die Erlaubnis zur Beratung im Versicherungsrecht vor!
@Counter hier lege ich mal vor.
Das Durchschnittsentgelt in der Rentenversicherung, das zur Bestimmung der Entgeltpunkte im jeweiligen Kalenderjahr dient, ist für 2024 vorläufig auf 45.358 Euro im Jahr festgesetzt (2023: 43.142 Euro).
siehe auch ttps://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/arbeit-und-soziales/beitragsbemessungsgrenzen-2024
Damit kann man so ungefähr ausrechnen, was in 43 Jahren der Lebensarbeitszeit zusammen bekommt!
Zudem sollen auch die Steuerklassen 3/5 und 4/4 zukünftig entfallen, um die Altersarmut zu verringern! Wie die Steuer eine Rente aufbessern soll, erschließt sich mir nicht!
Und wie eine bAV innerhalb der BBG eine Verbesserung der Rente herbeizaubern soll, ist mir auch nicht geläufig, weil ja die gesetzliche Rente um die Wertungssumme verringert.
So mindert der AN, der ein Verdienst innerhalb der BBG hat, durch eine Entgeltumwandlung
- kürzt dieser seine gesetzliche Rente, ab Renteneintritt,
- seine ALU,
- sein Krankengeld,
- erschwert sich selbst den Wechsel in die PKV
- seine Erwerbsunfähigkeitsrente, bis zum Renteneintritt,
- Erschwert sich selbst den Kauf oder Bau von Wohneigentum, weil sich das EK um den bAV-Beitrag verringert ist!
Ich hoffe, dass verstehen Sie, wie alles zusammen hängt! Nehmen sie das Gehalt ihrer Ehefrau und rechen Sie bis zum Alter 65 Jahre die Punkte zusammen, mal 37,50 € je Punkt!
Wenn ihre Frau 30 Punkte bekommt, sind dies 1.100 € Rente, wohlgemerkt brutto! Sie können sich an longo wenden, der kann ja Sie beraten, wie man die Altersarmut vermeiden kann.