Fragen zum Wechsel von Kleinunternehmen zur Regelbesteuerung

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  1. Avatar von todde
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    Standard Fragen zum Wechsel von Kleinunternehmen zur Regelbesteuerung

    Hallo zusammen, ich bin neu hier und würde mich über hilfreiche Antwort freuen.

    Die Ausgangslage ist wie folgt:
    Ich bin vollzeit angestellt und habe mich im letzten Jahr dazu entschieden nebenbei eine Selbständigkeit anzumelden.
    Da jeder mal klein anfängt habe ich für dieses Unternehmen die Kleinunternehmerregelung in Anspruch genommen.

    Berichtigt mich auch gerne sollte ich einen Denkfehler haben oder es eine andere/bessere Lösung geben.

    Soweit so gut. Mir ist bewusst dass ich aktuell neben Einkommensteuererkärung auch Gewerbesteuer- sowie Umsatzsteuererklärung auszufüllen habe, auch wenn ich bis jetzt auf grund der Kleinunternehmerregelung keine Umsatzsteuer auf Rechnungen ausgewiesen habe.

    Geändert hat sich bei mir die Situation, dass ich überwiegend Unternehmenskunden habe, sprich B2B.
    Daher würde ich gerne in die Regelbesteuerung wechseln, da sowohl ich selbst dann beim Einkauf vorsteuerabzugsberechtigt bin, als auch mein Unternehmenskunde dann die von mir ausgewiesene Umsatzsteuer geltend machen kann.

    Die Frage die sich mir nun stellt, benötige ich zwingend eine UST-ID Nr. ?
    Ich kaufe und verkaufe sehr wahrscheinlich zu über 95 % nur innerhalb Deutschlands. Aktuell beziehe ich meine Waren nur aus Deutschland und verkaufe auch nur an Unternehmenskunden aus Deutschland. Klar kann sich das ändern, aber gehen wir einfach weiter von dieser Situation aus.
    Die UST-ID benötige ich doch bei rein deutschen Käufen/Verkäufen nicht zwingend, oder? Meine Steuernummer steht bereits auf der Rechnung, die müsste doch ausreichen?

    Zweites Anliegen:
    Mein Unternehmenskunde soll natürlich dann eine vernünftige Rechnung erhalten und die Möglichkeit haben, die dort ausgewiesene Umsatzsteuer in seiner Umsatzsteuervoranmeldung geltend machen zu können. Genügt dafür dann ebenso meine einfache Steuernummer die ich für mein Unternehmen zugewiesen bekommen habe? Oder funktioniert das nur sofern auf meiner Rechnung eine UST ID angegeben ist. Wäre prima wenn dafür meine normale Steuernummer genügt und beide vom Vorsteuerabzug profitieren können.

    Klar, die UST ID-Nr. ist kein Hexenwerk und schnell angefordert, aber wenn nicht unbedingt notwendig, dann würde ich darauf verzichten.
    Mir ist nur wichtig, dass dann zukünftig sowohl ich als auch bei meinen Kunden ordnungsgemäß die Vorsteuer geltend machen können.

    Falls euch dazu sonst noch was wichtiges einfällt was ich nicht erwähnt habe, bin ich für jeden Tipp zu meinem Anliegen sehr sehr dankbar.

    Viele Grüße,
    todde

  2. Avatar von tneub
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    Standard AW: Fragen zum Wechsel von Kleinunternehmen zur Regelbesteuerung

    Mal abgesehen, ob du zwingend eine UST-ID-Nr. benötigst oder nicht, macht es aus meiner Sicht immer Sinn eine UST ID statt einer Steuernummer auf den Rechnungen zu verwenden..
    1.
    Eine UST ID Nummer ändert sich nie. Dagegen kann sich eine Steuernummer durch Umzug, Finanzamtszusammenlegung etc. mal ändern.
    Wir hatten schon beides und dann fängst du an, sämtliche Formulare zu ändern, Programmeinstellungen anzupassen, Signaturen zu ändern etc.

    2. Mit einer Steuernummer kann man ggf. mehr "Unsinn" anstellen, als mit einer UST ID Nummer.
    Früher brauchte man nur die Steuernummer und hätte mit etwas krimineller Energie z.B. eine Voranmeldung für den Konkurrenten beim Finanzamt in den Briefkasten werfen können. Mit entsprechender Lastschriftvereinbarung hätten Sie ihm erstmal ganz offiziell das Konto leergeräumt, gepfändet oder was weiß ich. Das fand ich immer höchst bedenklich.
    Das geht zwar heute nicht mehr, trotzdem erhält man ggf. auch Auskunft beim Finanzamt mit einer Steuernummer.

    Prinzipiell schreibt das Umsatzsteuergesetz in §15 in Verbindung mit §14 USTG für den Vorsteuerabzug eine Steuernummer oder eine UST ID Nummer als Vorraussetzung vor.
    Die Steuernummer reicht also grundsätzlich.

    Bedenke für den Wechsel, dass du bei einem Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung 5 Jahre gebunden bist.
    Hast du größere Anschaffungen gemacht, konntest du bisher keine Vorsteuer ziehen, mußt aber dann Umsatzsteuer abführen.
    Für so einen Fall kann man eventuell §15a UST in Betracht ziehen.
    Ich hab aber auch irgendwann mal gelesen, dass man ggf. auch rückwirkend die Entscheidung (Kleinunternehmer) nochmal ändern kann.
    Das macht aber nur Sinn, wenn man noch nicht allzuviel Rechnungen geschrieben hat, da man dann ja seinen Kunden nochmal korrigierte Rechnungen zusenden muß und noch Geld nachfordern muß.


    Ob der Kunden durch den Vorsteuerabzug wirklich besser kommt, ist auch immer die Frage der Kalkulation. Hast du z.b. ein Handelsgewerbe kannst du selbst Vorsteuerabzug geltend machen und kannst deine Leistung netto günstiger anbieten. Hast du dagegen ein reines Dienstleistungsgewerbe (z.B. Photographie) wirst du einfach die Umsatzsteuer oben drauf rechnen. Für den Fall 2 würde es aber für die Privatperson deutlich teurer werden.


    Ich würde aktuell immer gleich eine UST ID mit beantragen, weil man ganz schnell mal in die Verlegenheit kommt, ausländische Leistungen zu beziehen.
    Momentan denkt man gar nicht dran, aber da braucht man nur mal Werbung im Internet zu schalten ...paar Klicks bei google , Werbung bei facebook, Leistungen von Microsoft, paar Bilder von Shutterstock für die eigene Webseite, Registrierung als Händler bei Ebay, Amazon u.co. etc.

  3. Avatar von todde
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    Standard AW: Fragen zum Wechsel von Kleinunternehmen zur Regelbesteuerung

    Ich danke dir herzlich für deine sehr ausführliche Antwort.
    Das hat mir sehr geholfen.
    Einiges was du geschrieben hast war mir bekannt, aber dass die UST ID "sicherer" ist wusste ich zB. nicht.
    Besten Dank nochmal!

  4. Avatar von tneub
    tneub ist offline

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    Standard AW: Fragen zum Wechsel von Kleinunternehmen zur Regelbesteuerung

    Zitat Zitat von todde
    Einiges was du geschrieben hast war mir bekannt, aber dass die UST ID "sicherer" ist wusste ich zB. nicht.
    Das wirst du vermutlich nirgendwo so geschrieben finden und ist eher persönliche Erfahrung. Als vor 20 Jahren die Steuernummer als Angabe in der Rechnung Pflicht wurde, war ich noch im Steuerbüro und habe in der Zeit mehrere Weiterbildungen gemacht. Wenn ich mich recht erinnere waren das so die internen Überlegungen im Kurs, was man mit etwas krimineller Energie mit den Rechnungsangaben inkl. Steuernummer so alles anstellen kann. Die Kommunikation mit den Behörden funktionierte immer über die Steuernummer, da bekommt man schonmal raus, ob Lastschrift vereinbart wurde. So eine Voranmeldung war auch schnell erstellt und in den Briefkasten geworfen und es gibt keinen Bescheid dazu, auf den der tatsächliche Unternehmer mit Einspruch reagieren könnte. Das wird bei Lastschriftverfahren dann einfach abgebucht. Heute mit der elektronischen Übertragung geht sowas natürlich nicht mehr so einfach.
    Auch das Bewußtsein hinsichtlich des Datenschutzes am Telefon durch die Finanzbeamten ist heute hoffentlich etwas anders als damals.

    Wir hatten es auch schon, dass bei rechnungslegenden Personen unklar ist, ob wir es wirklich mit einem Unternehmer zu tun haben. Eine Steuernummer hat halt auch ein Privatperson - eine UST ID nur ein Unternehmer.
    Als Beispiel: Ich bin unter anderem aktuell auch für die Abschlüsse mehrere Autohäuser zuständig. Wenn wir Gebrauchtwagen ankaufen, ist es wichtig zu unterscheiden, kaufen wir es von einem Unternehmen mit UST an oder von einer Privatperson ohne UST. Je nachdem wird dann beim Weiterverkauf die reguläre Besteuerung oder die Differenzbesteuerung angewendet. Es nützt dem Buchhalter nix, wenn der Verkäufer mit der Privatperson redet und sagt, ich brauch eine Rechnung mit UST und Steuernummer von dir. Schlimmstenfalls macht die Privatperson das sogar, was einem dann bei der Betriebsprüfung ganz böse auf die Füsse fallen kann. Bei der Angabe einer UST-ID rat man dagegen Rechtssicherheit, dass es sich um einen Unternehmer handelt.

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