Kündigung oder Weiterführung Bausparvertrag

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  1. Avatar von RichyW
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    Frage Kündigung oder Weiterführung Bausparvertrag

    Hallo zusammen,

    ich bin aktuell am Überlegen unsere beiden Schwäbisch-Hall Bausparverträge zu kündigen und würde mich sehr über euer Schwarm-/Expertenwissen freuen, da ich der Bausparkasse (SH) einfach nicht mehr vertraue nach dem Verkauf der beiden schwindeligen Verträgen.

    Anbei die Fakten:
    1) Bausparsumme: 100.000€ - Guthabenzins 1% - Sollzins 3,75% - ~15% eingezahlt
    2) Bausparsumme: 120.000€ - Guthabenzins 0,15% - Sollzins 2,65% - ~20% eingezahlt (jährliche Gebühr fällig)

    Wir haben vor 4 Jahren gebaut und für die Hausfinanzierung kam zum damaligen Zeitpunkt keiner der beiden Bausparer zu einer halbwegs sinnvollen Verwendung.
    Beide Verträge werden seit geraumer Zeit nicht mehr bespart.

    Habt ihr mir eine Empfehlung irgendeiner Verwendung oder sollte ich besser beide kündigen?
    Oder wie komme ich an eine möglichst vertrauensvolle und evtl. auch Bausparkassen-unabhängige Beratung welche sinnvollen Möglichkeiten es für uns gibt (oder auch nicht)?

    PS: Da man bekanntlich aus Fehlern (schmerzlich und auch teuer) lernt, bitte ich um Unterstützung und keine Be-/Urteilung warum wir uns damals auf diese Bauspar-Lotterie eingelassen haben. Lieber spät als nie...


    Viele Grüße & herzlichen Dank für euren Support!
    Richard

  2. Avatar von BenniG
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    Standard AW: Kündigung oder Weiterführung Bausparvertrag

    Hallo Richard,

    auch ich habe (bewusst) vor ein paar Jahren mehrere Bausparverträge abgeschlossen - mit 1% Guthabenzins. Also in den letzten Jahren deutlich besser als der Markt.

    Ein Teil ist zuteilungsreif und nehme das Darlehen in Anspruch und einen anderen habe ich geteilt und den Teil mit dem Guthaben lasse ich mir mit 6 Monaten Kündigungsfrist auszahlen.

    Schau mal in deine ABB, ob das auch möglich ist.

    Viele Grüße
    Benni

  3. Avatar von tneub
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    Standard AW: Kündigung oder Weiterführung Bausparvertrag

    Wenn ihr gebaut habt, wie sieht denn eure Finanzierung aus. Braucht ihr ggf. eine Anschlussfinanzierung, da kann ein günstiger Bausparer durchaus Sinn machen.

  4. Avatar von RichyW
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    Standard AW: Kündigung oder Weiterführung Bausparvertrag

    Darlehenszins ist bei 1,5% - Bausparer liegen bei 2,6% bzw. 3,7% (beides vermutlich nicht wirklich "günstige Bausparer") und ich müsste ja erst mal über zig Jahre noch einzahlen (bei der aktuellen Guthaben-Zinssituation gehen dort schon mal einige tausende Euro verloren), um überhaupt den Kredit in Anspruch nehmen zu können oder sehe ich das falsch?

  5. Avatar von tneub
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    Standard AW: Kündigung oder Weiterführung Bausparvertrag

    Man kann ja meines Wissens auch splitten.
    Splittest du jeweils in 2 Hälften, mit den Guthaben jeweils in einer Hälfte, hättest du 30 bzw. 40 % eingezahlt. Damit dürfte doch schon fast die Mindesteinzahlung erreicht sein.
    Bei aktuell 4% Darlehenszins sind die 2,65% bzw. 3,75 durchaus überlegenswert.
    Wie lang ist der Darlehnnszins von 1,5% denn gesichert? Vorzeitig ablösen macht da sicherlich keinen Sinn, aber das heißt ja nicht, dass nach der Zinsbindung man den Bausparer nicht sinnvoll einsetzen könnte.
    Ich bin da auf jeden Fall der Falsche, um dir Tips zu geben, da hab ich zuwenig Ahnung davon.

    Vielleicht mal direkt Noelmaxim oder den Bausparprofi C.Andreas ansprechen, wenn die sich nicht automatisch hier mit einklinken.


  6. Avatar von bruno68
    bruno68 ist offline

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    Standard AW: Kündigung oder Weiterführung Bausparvertrag

    Leider gibt es noch immer keine richtige Finanzierung, RichyW,

    Grundsätzlich muss die gegenwärtige Situation bekannt sein, denn das bestimmt die Ausgangslage, die Zukunft!
    Pläne von Lindner
    Drohen Einkommensgrenzen für Immobilienkredite? 20.01.2024 16:00 von Nadine Oberhuber

    Banken wettern gegen ein mögliches Gesetz von Finanzminister Lindner, was die Vergabe von Baukrediten erschweren könnte. Das mache die Immobilienfinanzierung für Käufer noch schwieriger
    Es war nur eine Absichtserklärung, aber sie sorgt für Tumult, nicht nur bei Banken, sondern inzwischen auch bei Immobilienkäufern:
    • Der Finanzausschuss des Bundestages berichtete im November 2023 von einem geplanten Gesetzentwurf.

    Dabei gehe es um die Einführung „von einkommensbasierten makroprudentiellen Instrumenten“ für Immobilienkredite.
    So könnte die Herein Rechnung des § 850 c ZPO als Pfändungsfreibetrag zwingend werden.
    Makroprudenzielle Instrumente Auszug von der Deutschen Bundesbank-Webseite
    Makroprudenzielle Instrumente sind Maßnahmen, die auf die Erhaltung der Stabilität des Finanzsystems abzielen. Die Maßnahmen können je nach Verbindlichkeit und rechtlicher Eingriffstiefe in weiche, mittlere und harte Instrumente unterteilt werden.
    Weiche Instrumente umfassen die Kommunikation über stabilitätsrelevante Entwicklungen und aufkommende Risiken. Die Kommunikation erfolgt insbesondere durch regelmäßige Veröffentlichungen, Jahresberichte, aber auch durch Reden und Interviews.
    Makroprudenzielle Instrumente mit mittlerer Eingriffstiefe und Verbindlichkeit sind „Warnungen“ und „Empfehlungen“.
    Sowohl der als auch der können diese Instrumente nutzen, um formell vor Risiken für die Finanzstabilität zu warnen und Maßnahmen zu deren Bekämpfung zu empfehlen.
    Adressaten der Warnungen und Empfehlungen des können insbesondere die Europäische Union als Ganzes, die Europäische Kommission, die Regierungen und Finanzaufsichtsbehörden der -Mitgliedstaaten sowie die europäischen Aufsichtsbehörden sein.
    Der kann Warnungen und Empfehlungen an alle öffentlichen Stellen in Deutschland richten. Empfehlungen können den Einsatz harter (verbindlicher) makroprudenzieller Instrumente vorsehen.
    Harte makroprudenzielle Instrumente greifen direkt in die Aktivitäten der Finanzmarktteilnehmer ein. Diese Instrumente können auch direkt, ohne vorherige Empfehlung, eingesetzt werden.
    Die europäischen und deutschen Gesetze und Verordnungen bieten die Möglichkeit, harte makroprudenzielle Instrumente insbesondere im Bankensektor einzusetzen.
    Die meisten dieser Instrumente zielen darauf ab, das Eigenkapital der Banken zu stärken.
    Eines dieser Instrumente ist der Systemrisikopuffer.
    Er soll insbesondere das Risiko verringern, dass finanzielle Schwierigkeiten einer Bank auf andere Kreditinstitute übergreifen.
    Mit dem antizyklischen Kapitalpuffer kann die Aufsicht den Banken in Aufschwungphasen höhere Kapitalanforderungen auferlegen.
    Ziel ist es, die Widerstandsfähigkeit der Banken in einem anschließenden Abschwung zu erhöhen. Kommt es dann zu einem Abschwung, können die Kreditinstitute die zuvor aufgebauten Puffer zur Deckung von Verlusten verwenden.
    Mit dem Start der einheitlichen europäischen Bankenaufsicht (Single Supervisory Mechanism: ) im November 2014 wurden der neben bankaufsichtlichen Befugnissen auch makroprudenzielle Eingriffsrechte in den am teilnehmenden Mitgliedstaaten übertragen. Über den Einsatz makroprudenzieller Instrumente entscheiden zwar weiterhin in erster Linie die zuständigen nationalen Behörden. Die kann jedoch bestimmte nationale makroprudenzielle Maßnahmen anordnen oder verschärfen.
    Damit wird es zu Problem für den Kunden, denn hat keine Möglichkeit in wenigen Monaten um zuschulden, wenn der Gläubiger in Schieflage gelangt.

    Demnach kann eine Bank, die in Schieflage gerät, per Anordnung durch die EZB, Bundesbank oder Bafin gezwungen sein, die Schieflage durch Abwicklung der schwächsten Kunden aufzuheben.

    Wer der schwächste Kunde ist, nun das kann, mit zu wenigen monatlichen finanzielle Reserven, zu wenig Sicherheit zwischen Darlehn und Grundschuld (Beleihungsauslauf), aber dann gelten die aktuellen Daten, des jeweiligen Jahres!

    Gestern noch einfach finanziert, heute unbeschwert und morgen in der Abwicklung gelandet.

    Deshalb stellt sich die Frage: "Wie der Status ist, ist entscheidet, ob bei Ablauf der Zinsbindungsfrist eine neue Zinsbindung zustande kommt! Denn aus Basis der alten Vorgaben und finanziellen Ausstattung wird es wohl keine neue Finanzierung jenseits 2024 für die Zukunft geben!"

    Deshalb kann es sein, dass die beiden BSV, zeitlich passgenau bespart werden müssen, weil die Gefahr besteht, dass die zukünftige benötige Finanzierung, durch eine Bank als Sofortdarlehn nicht zustande kommt. Damit würden beide BSV eine Rettung vor einer Abwicklung schützen!

    Folgerichtig muss auch die jetzige Finanzierung, bei der Betrachtung über die Verwendung der BSV berücksichtigt werden.

    bruno68

  7. Avatar von BenniG
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    Standard AW: Kündigung oder Weiterführung Bausparvertrag

    Ganz so schwarzmalen, wie Bruno würde ich es nicht, denn
    - derjenige, der vor 4 Jahren einen Neubau finanziert bekommen hat, hat sicherlich nicht das geringste Einkommen
    - nach 4 Jahren Tilgung ist der Beleihungsauslauf sicherlich nicht mehr an der Grenze
    - es stecken noch rund 40.000 € Puffer in den Bausparverträgen

    Aber für eine Mögliche Anschlussfinanzierung käme/n der/die Bausparvertag/verträge tatsächlich in Betracht.
    Man könnte natürlich mal einen Grenzzinssatz berechnen, also wie hoch die Darlehenszinsen steigen müssten, dass sich die aktuell niedrigen Guthabenzinsen lohnen.

    Dann stellt sich natürlich die Frage nach der Höhe der Restschuld.
    Wenn diese unter 220.000 € liegen würde, wäre eine Anschlussfinanzierung über die Bausparverträge sicherlich leichter zu bekommen. Wenn du mehr finanzieren müsstest, hättest du einen größeren Aufwand.

  8. Avatar von C. Andreas
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    Standard AW: Kündigung oder Weiterführung Bausparvertrag

    Hallo,

    da ich hier direkt angesprochen worden bin, kurz ein paar Anmerkungen.
    Wie es tneub schon richtigerweise angesprochen hat, kann man die Bausparsumme
    proptional und unpropotional teilen. Der Teilvertrag muss dann aber weiter bespart
    werden.

    Beide Tarifvarianten können auch gewechselt (Variantenwechsel) werden. Beim ersten Vertrag wäre
    auch der XS möglich mit 1,95% Sollzins, wobei hier die Ansparung dann bei ca. 40-45% vorlegen
    muss. Bis 50.000 Euro Darlehenssumme ist die Auszahlung blanko (Einkommen reicht aus)

    Da in einigen Jahren bestimmt Modernisierungen anstehen werden, würde ich Vertrag 1
    dezent weiterlaufen lassen als Rücklage und dann entscheiden wenn Bedarf ist.

    Vertrag 2 könnte man auf den Zinsablauf umstellen vom Bankvertrag. Das müßte
    dann aber über die Hotline erfragt werden wieviel eingezahlt werden muss für
    eine Zuteilung. Sinnvoll wäre hier auch ein Variantenwechsel in den Langzeit
    Tarif mit relativ kleiner Tilgung. Ob der Sollzins dann noch akzeptabel ist
    (müßte bei 2,35% liegen im Langzeit) sieht man dann. Das Darlehen ist immer
    optional.

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