Zitat von
Zapp73
@Lippi: Du kannst Dein Büro nicht doppelt absetzen.
Die Regelung zum Home-office ist für die Leute gedacht, die bei einer Pandemie o.ä. das Großraumbüro, wo sie normalerweise arbeiten, nicht betreten sollen oder dürfen. Dadurch entstehen den AN zuhause zusätzliche Kosten, die sie ohne Pandemielage nicht hätten und diese können/sollen abgesetzt werden.
Dein Büro, das Du für Deine Nebentätigkeit nutzt, ist aber kein zusätzliches Nebenbüro sondern Dein einziges, was Du für Deine Nebentätigkeit nutzt - was zufällig bei Dir zuhause ist. Das macht es aber nicht zum Home-office im steuerlichen Sinn, Dir entstehen auch keine zusätzlichen Kosten außer den Kosten, die sowieso anfallen.
Tatsächlich ist die Lage also viel einfacher: die Bürokosten für Deine Nebentätigkeit setzt Du einfach direkt über deine Nebentätigkeit ab. Du musst nur darauf achten, dass die Rechnungen auch auf Deine Firma ausgestellt sind. Schreibtisch, Bürostuhl, Regale ... alles bis 150€ (auch gebrauchte Sachen) kannst Du direkt "abschreiben", von 150€ bis 1000€ gelten Sonderregeln. Alles was drüber kostet wird idR linear nach Vorgaben des FA abgeschrieben. Auch Arbeitsstunden kannst Du voll und direkt absetzen, nahezu unbegrenzt. Wenn Du also einen Techniker kommen lässt, der Dir für 500€ Arbeitslohn Netzwerkkabel einzieht, kannst Du das voll absetzen. Darf nur nicht völlig absurd hoch sein, aber das sind zB Punkte, wo man sich gerade zu Beginn völlig legal den Gewinn klein rechnen kann und erst mal alles anschafft, was man dann 10-15 Jahre nutzen kann.
Und das ist obendrein viel unkomplizierter, als dem FA eine zusätzliche tägliche Nutzung für 6€ zu verklickern, die faktisch gar nicht gegeben ist.