Was soll ich mit meiner schlecht laufende fondsgebundenen Rentenversicherung machen ?

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  1. Avatar von Stevo
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    Frage Was soll ich mit meiner schlecht laufende fondsgebundenen Rentenversicherung machen ?

    Hallo,

    ich bräuchte mal einen Ratschlag von den Profis hier. Ich habe mir in jüngeren Jahren mal eine fontgebundene Rentenversicherung aufschwatzen lassen mit deren Verlauf ich überhaupt nicht zufrieden bin. Ich weiß nicht ob ich zu ungeduldig bin, mir das Fachwissen für die Einschätzung fehlt, oder ich mit meiner Vermutung richtig liege. Meine Vermutung ist, das ich mit diesem Vertrag kein positives Ergebnis einfahren werde. Hier mal die Daten, die Zahlen sind etwas gerundet.

    Versicherer: BBV Bayerische Beamten Versicherung
    Vertrag: PensionsProtect mit Beitrags- und Höchststandgarantie
    Font: DWS Funds NachhaltigGarant
    Begin: Ende 2006
    Ende: Ende 2036
    Monatliche Zahlung: 250,00 €
    Eingezahlt bisher: 52000,00 €
    Rückkaufswert aktuell: 44000,00 €
    Verlust aktuell: 8000,00 €

    Ich habe nun also ca. 17 Jahre gespart und dafür 8000 € weniger im Topf als ich eingezahlt habe. Dies schockiert mich und ich frage mich, wie es aussehen wird wenn ich noch weitere 13 Jahre tapfer einzahle. Ich frage mich wo bis dahin der Gewinn herkommen soll, der diese Sache attraktiv machen würde.

    Mein Gedanke ist schon diesen Vertrag zu kündigen, das Geld in ein oder mehrere ETF`s zu investieren und diese weiter zu besparen.

    Ich benötige das Geld jetzt nicht, mir geht es dabei rein um die Wirtschaftlichkeit die ich bei dem bishereigen Verlauf nicht erkennen kann. Es ist wohl garanitert das ich am Ende mindestens meine Beiträge wieder raus bekomme. Und es gibt diese Höchststandgarantie die ich nie ganz verstanden habe. Hier wird wohl der jeweilig höchste Stand des Fonds zu einem Stichtag ermittelt, und meine Anteile am Ende mit dem jemals höchsten multipliziert.

    Was habe ich wohl am Ende zu erwarten und was würdet ihr mir in der Situatin raten ?

    Gruss

    Stevo

  2. Avatar von bruno68
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    Standard AW: Was soll ich mit meiner schlecht laufende fondsgebundenen Rentenversicherung mach

    Leider hat hier der Vermittler leider richtig Mist gebaut, Stevo,

    Denn er hat ja nicht, mal den Unterschied erklärt, was der eigentliche Unterschied ist.

    Versicherung müssen immer an den Kunden zahlen, und die Ertragsanteilbesteuerung fällt jährlich um 1 % bis zum 99. Lebensjahr auf 1 %.

    Was bei einer Rente von jährlich 6.000 € aus der Versicherung, werden im 99. Lebensjahr, ganze 60 € mit dem Steuersatz des Jahres versteuert, wenn da einen Steuersatz von 10 % haben, mit 6 € Extrasteuern

    - ETf's zahlen nur so lange Geld vorhanden ist und sind dann steuerlich in der Spar- und Rentenphase nachteilig, weil die 25 % Quellensteuer auf den jährlichen Gewinn fällig werden.

    Das gleich bei ETF's einen Zinsertrag von 6.000 € unterliegt dann jährlich der 25 % Quellensteuer zahlen Sie 1.200 €, egal wie hoch das Renteneinkommen ist. Zwar wird durch eine Zwischenlösung das Renteneinkommen so lange mit den aufgefüllt, bis diese die 25 % Steuersatzgrenze erreicht.

    Hier werden wieder einmal Äpfel und Kohlrabi verglichen.

    Was ihr Problem ist der Font: DWS Funds Nachhaltig Garant wer magere Renditen bestellt, bekommt auch nur magere Renditen geliefert!

    Ich füge noch mal die Liste der besten Fonds bei! Schauen Sie mal, wie niedrig die 420 % in 15 Jahren sind, während Hunderte Fonds besser liefen und die Spitze von 6.200 %, was etwa das 15-fache an Gewinn geliefert haben.
    Demnach würde ein kostenfreier Fondswechsel innerhalb der Versicherung eher die "Verluste" ausgleichen, denn den Zeitfaktor und die alten Steuerrechte und mit diesen Garantien bekommen sie nirgends heute wieder.

    Vielleicht können sie einen oder mehrere rentablen Fonds wechseln und so eine die alte Fondsschwäche ausgleichen! Schauen Sie in den aktuellen Unterlagen nach. Und wechseln Sie die Fonds gnadenlos aus.

    Denn die Rente muss reichen und das Pflegeheim zahlen Sie selber daraus und nicht irgendeine Ökotante.

    bruno68
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  3. Avatar von Stevo
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    Standard AW: Was soll ich mit meiner schlecht laufende fondsgebundenen Rentenversicherung mach

    Hallo Bruno,

    danke für die Ausführliche Antwort, da waren einige wichtige Informationen für mich dabei.

    Hinsichtlich des Wechsels des Fonts bin ich aber nicht sicher ob dies so einfach funktioniert. In der Vergangenheit gab es schon den ein oder anderen Wechsel weil kein neuer Teilfont seitens der Kapitalverwaltungsgesellschaft aufgelegt wurde. So lautete jeweils die Mitteilung die ich dazu jeweils erhalten habe.

    Grundsätzlich wird bei meinem Vertrag ein Teil in einem Garatiefont angelegt, und auf den anderen Teil erhalte ich einen garantierten Zinssatz. In der Vergangenheit, bei diesen Wechseln, hatte ich maximal die Auswahl zwischen 2 Fonts die früher Pensionsprotect hießen, und alle weiteren DWS im Namen hatten. Ich glaube daher nicht, das ich einfach nach belieben in einen beliebigen Font wechseln kann. Bei diesem System ist eine geringere Rendite wohl auch einem geringeren Risiko geschuldet. Wobei die Rendite ja bisher scheinbar unterirdisch ist, und die Höchststandsgarantie 2021 auf 80% des Höchstandes der letzen 4 Jahre geändert wurde !

    Wenn ich deine Antwort richtig interpretiere rätst du, schon allein aus steuerlichen gründen, den Vertrag zu behalten, auch wenn ich den Font nicht wechseln kann ? Und wie verhält es sich wenn ich mir die Summe am Vertragsende auszahlen lassen würde, müsste ich einen dann eventuell vorhandenen Gewinn noch versteuern ?

    Gruss

    Stevo

  4. Avatar von utopus
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    Standard AW: Was soll ich mit meiner schlecht laufende fondsgebundenen Rentenversicherung mach

    Bei Bruno immer schön vorsichtig sein und alle Infos prüfen.

    Das Problem in diesem Fall sind evtl. eher die Kosten von Versicherung/Fonds/etc. - handelt es sich um eine private Rentenversicherung oder um eine steuerlich geförderte? (Riester/Rürup?)

    Mal selber in den Unterlagen schauen, wie hoch hier jeweils die Abschlusskosten/laufdende Kosten/etc. liegen - und der Rückkaufwert ist oft viel niedriger, als der spätere Auszahlbetrag - es kann sich also lohnen hier durchzuhalten (besonders, wenn hier Garantien gelten, die natürlich nur für das geplante Ende und nicht für jeden Zeitpunkt dazwischen gelten) - eine Prüfung, ob ein Fondswechsel möglich ist, kann natürlich auch nicht schaden. Ist denn überhaupt eine Kündigung möglich oder müssen dann evtl. Förderungen/Steuervorteile zurück gezahlt werden?

    In die Glaskugel schauen, kann hier keiner - und was in 12 Jahren besser gewesen sein wird, ist jetzt auch schwer zu sagen.

  5. Avatar von Stevo
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    Standard AW: Was soll ich mit meiner schlecht laufende fondsgebundenen Rentenversicherung mach

    Hallo utopus,

    danke für deinen Hinweis.

    Es ist eine private Versicherung. Und die Abschlußkosten haben die ersten Jahre alles aufgefressen, nach ca. 2,5 Jahren betrug das Gesamt-Vertragsvermögen laut Standmitteiling 2009 legilich 1800 €. Verwaltungkosten sind aktuell ca. 190 € / Jahr.

    Kündigen kann ich, von Steuervorteilen wüsste ich nix, und einen Gewinn gibt es ja eh nicht.

    Was mich auch sehr irritiert ist dieser Absatz aus den Standmitteilungen. Dort wird der Kurs zum Stichtag (100 €) und der aktuelle Höchststand (80 €) ausgewiesen. Der aktuelle Höchststand hat ein Sternchen * und dazu steht.

    Code:
    Der aktuelle Höchststand ist der höchste Anteilswert, der jeweils an den festgelegten Terminen ermittelt
    wurde. Dieser wird am Laufzeitende des jeweiligen Fonds von der Kapitalverwaltungsgesellschaft
    garantiert. Zum Ablauf des Fonds werden somit die dann vorhandenen Fondsanteile mit diesem
    Höchststandskurs bewertet. Bis zu diesem Zeitpunkt werden die Anteile mit dem aktuellen Kurs bewertet.
    In einem Schreiben aus 2021 heißt es dazu noch "Die Höchststandgarantie beträgt 80% des in den vergangenen 4 Jahren erreichten Höchststands.". Das war bei den Fonts die die Jahre zuvor genutzt worden etwas anders geregelt.

    Bedeutet dies tatsächlich das wie ich es verstehe ? Angenommen jetzt ist das Vertragsende und der Font hat ja derzeit einen Stand von ca. 100 € und ich habe z.B. 250 Anteile. Dann würden mir nicht 25000 € an Fontsguthaben ausgezahlt sondern nur 80% davon ?

    Weiterhin steht in der Standmitteilung das ich bei einer Weiterentwicklung des Font von künftig 3% eine einmalige Zahlung von 108000 € erwarten könne. Wovon ich in 30 Jahren 90000 € eingezahlt habe !!! Oder eine Gesamtrente von 420 €. Das ist doch Schei....

    Angenommen:
    Wenn ich kündige und die 44000 € nehme, diese in einen ETF stecke und 13 Jahre weiter mit 250 € bespare, dabei mit durchschnittlich 5 % Rendite rechne, komme ich am Ende auf 138947 €. Dabei sind 83000 € eingezahlt und 55947 € Zinszahlungen. Jetzt muss ich vom Gewinn 25% Steuern abgeben, bleiben 41960 €. Sind zusammen 124960 € ! Teile ich das durch die versprochene Rentenzahlung von 420 € komme ich auf ca. 24 Jahre. Das heißt ich müsste, wenn ich mich am Vertragsende für die Rente entscheiden würde, über 88 Jahre alt werden um von dem Verbleib in der Versicherung einen Vorteil zu haben, denn diese zahlt die Rente bis zum Lebensende. Möchte ich den Betrag ausgezahlt haben spricht eigentlich nichts für den Verbleib, da ich bei der Variante mit dem ETF und moderat gerechneten 5% ja rund 17000 € mehr raus bekomme.

    Hab ich einen Fehler bei meinem Gedanken gemacht ?

  6. Avatar von utopus
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    Standard AW: Was soll ich mit meiner schlecht laufende fondsgebundenen Rentenversicherung mach

    Man darf halt (meiner Meinung nach) Kapitalanlage und Versicherung nicht verwechseln und sollte sie möglichst nicht mischen.

    Eine Rentenversicherung ist eine Versicherung gegen ein langes Leben und die finanziellen Folgen.
    -> Falls man also 120 Jahre alt wird, hat man auch dann eine abgesicherte Rente (was die dann nach Inflation noch wert ist, ist eine andere Sache)
    Aber eine Versicherung kostet halt relativ viel Geld - Versicherungsmakler/Vertreter/Verwaltung/Firmeneigentümer(Aktionäre)/etc. wollen damit Geld verdienen.

    Eine Kapitalanlage soll Rendite erwirtschaften - aber es ist (direkt) keine Versicherung - das Kapital kann bei einer falschen Anlage auch bis zum Totalverlust vernichtet werden -
    kann im Pflegefall / Arbeitslosigkeit / Scheidung herangezogen werden - aber man kann darauf natürlich flexibler zugreifen (für manche auch ein Nachteil, wenn man zu Impulskäufen neigt) - wenn man hier einen ETF und ein kostenloses Depot wählt, kann man hier sehr günstig fahren. Und bei einer Beispielrendite von 7% kann man sich damit natürlich auch ein passives Einkommen generieren mit/ohne Kapitalverzehr - aber man hat natürlich keine Garantien (diese lassen sich Versicherungen teuer bezahlen).

  7. Avatar von Stevo
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    Standard AW: Was soll ich mit meiner schlecht laufende fondsgebundenen Rentenversicherung mach

    Vielen Dank für deine Antwort, da macht das Forum doch Sinn um mal die Meinung von der anderen Seite zu hören. Mich erschrecken halt die nackten Zahlen und ich habe keine Ahnung was ich am Ende erwarten kann. Gut mangels Glaskugel geht das wohl jedem so. Aber ich hatte auch keinen Vergleich und keinen Hinweis ob das so in Ordnung ist.

    Ich lasse mir das nun mal durch den Kopf gehen. Zur Kapitalanlage habe ich ja auch schon einiges angelegt und sehe dadurch natürlich auch den Unterschied. Aber du hast Recht es sind zwei verschieden paar Schuhe und ich sollte das wohl auch anerkennen.

    DANKE

  8. Avatar von funkayzz90
    funkayzz90 ist offline

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    Standard AW: Was soll ich mit meiner schlecht laufende fondsgebundenen Rentenversicherung mach

    Hallo Stevo,

    ich habe das gleiche Problem wie du.

    Habe 2018 aufgrund fehlender finanziellen Bildung eine fondesbgeundene Lebensversicherung abgeschlossen. Bei 300€ / Monat liege ich aktuell bei rund 6000€ im Minus. Das liegt auch daran, dass der Rückkaufwert bei mir aktuell nochmal 3000€ geringer ist als das eigentliche Vertragsguthaben. Dabei handelt es sich wohl um "Sicherungsguthaben", weiß der Geier was das wieder sein soll. Der Betrag wäre bei einer Auszahlung also in jedem Fall weg.

    In der selben Zeit hatte ich fleißig mit einer weitaus größeren Summe ETFs bespart und liege dort in einem kürzen Zeitrahmen (!) bei aktuell 4000€ im Plus (natürlich ohne Aussschüttung und Abzug von Kapitalertragssteuer). Mir ist natürlich auch bewusst dass ETFs bzw. allgemein die Börse Schwankungen unterliegt, aber das ist bei der fondsgebundenen LV ja exakt gleich. Nur mit dem Nachteil, dass du noch sehr hohe laufende Kosten (Renditekiller) hast, über das Geld und den Invest niemals frei entscheiden kannst und du langfristig einfach enorm an Rendite verlierst.

    Diese Lebensversicherungen sind natürlich auch bewusst so komplex gestaltet, dass ein Normal-Bürger das nicht mehr durchsteigen kann. Wer hat schon Zeit 80 Seiten fachchinesisch in seiner Freizeit zu prüfen und zu lesen?

    Ich prüfe jedenfalls gerade alle Möglichkeiten da rauszukommen und den Betrag voll in einen ETF zu stecken. Da hast du langfristig viel mehr davon + kannst jederzeit ohne Abschläge etc über dein Kapital verfügen.

    VG

  9. Avatar von Stevo
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    Standard AW: Was soll ich mit meiner schlecht laufende fondsgebundenen Rentenversicherung mach

    Hallo funkayzz90,

    na da bin ich aber gespannt. Bitte laß mal von dir hören was du letztendlich gemacht, bzw. für was du dich entschieden hast !

    Mir ist der Verlust im Moment zu hoch, vielleicht ändert sich das in absehbarer Zeit noch etwas zum positiven. Dann würde ich es mir vermutlich auszahlen lassen und selber anlegen.

    Gruß

    Stevo

  10. Avatar von bruno68
    bruno68 ist offline

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    Standard AW: Was soll ich mit meiner schlecht laufende fondsgebundenen Rentenversicherung mach

    Leider ist es falsch, wie Sie funkayzz90 es beschreiben! [QUOTE][
    In derselben Zeit hatte ich fleißig mit einer weitaus größeren Summe ETFs bespart und liege dort in einem kürzen Zeitrahmen (!) bei aktuell 4000 € im Plus (natürlich ohne Ausschüttung und Abzug von Kapitalertragssteuer). /QUOTE]

    Denn ab diesem Jahr werden Sie jährlich zur Kasse gebeten
    Ein bekanntes Benjamin-Franklin-Zitat lautet: „Nur zwei Dinge auf Erden sind uns ganz sicher: der Tod und die Steuer.“ Zu letzterer gehört auch die Vorabpauschale, die infolge der Negativzinsen in den letzten Jahren fast in Vergessenheit geriet. Nun wird sie – aufgrund der seit 2022 schnell und stark gestiegenen Leitzinsen – für viele Anleger bereits ab 2. Januar 2024 wieder ein Thema.

    Doch was genau verbirgt sich hinter dem Begriff der Vorabpauschale, für wen ist sie relevant und wie wird sie berechnet?

    Vorabpauschale kurz erklärt
    Vor allem bei thesaurierenden Fonds (sie schütten keine Erträge aus, sondern reinvestieren Dividenden und Zinsen) würde erst bei einem späteren Verkauf die Kapitalertragssteuer aus den anfallenden Gewinnen fällig. Doch darauf möchte der Staat – wie bei vielen anderen Steuern – nicht warten, sondern bereits während der Haltedauer jeweils zu Beginn eines neuen, für das zurückliegende Jahr sozusagen „vorab“ eine „Pauschale“ erheben. Daher der Begriff „Vorabpauschale“, die eine Art Vorabsteuer darstellt. Steuerberater definieren die Vorabpauschale auch als „jährlich vorweggenommene Besteuerung zukünftiger Wertsteigerungen des Fondsvermögens“.

    Kommt es später zum Fondsverkauf, wird eine Verrechnung der bereits geleisteten Abgaben mit der Kapitalertragssteuer vorgenommen, sodass keine Doppelbesteuerung erfolgt.

    Die Vorabpauschale wird für jeden thesaurierenden Fonds, den Anleger im Depot führen, separat berechnet und erhoben. Wurde er nicht das ganze Jahr über gehalten, greift die Zwölftelregelung. In diesem Fall wird die Steuer entsprechend der tatsächlichen Haltedauer berechnet.

    Hat sich ein Fonds in einem Jahr negativ entwickelt, fällt Anfang des darauffolgenden Jahres keine Vorabpauschale an.

    Wie wird die Vorabpauschale berechnet?


    Berechnungsbasis bilden jeweils die Daten des Vorjahres. Am ersten Werktag 2024 erfolgt somit die Festlegung der abzuführenden Kapitalertragssteuer für 2023. Die Grundlage dafür bildet der Basiszins, der für das aktuelle Jahr (2023) 2,55 Prozent beträgt, jedoch – je nach Leitzinsentwicklung – von Jahr zu Jahr variiert. Für 2021 und 2022 lag er hingegen bei 0,00 Prozent, sodass auch bei hohen Anlagebeträgen keine Vorabpauschale anfiel.

    Zur Berechnung des Basisertrages wird der Basiszins mit dem Kostenanrechnungsfaktor 0,7 (70 Prozent) multipliziert. Er wurde gesetzlich festgelegt, weil früher bei der Ermittlung des aufschüttungsgleichen Ertrags ein Teil der laufenden Kosten mit den Dividenden- und Zinserträgen verrechnet werden konnte. Dieser Effekt wird durch den Faktor berücksichtigt.

    Berechnungsbeispiel anhand eines thesaurierenden Fonds


    Grundlage für unser Rechenbeispiel ist ein fiktiver thesaurierender Fonds, der im Jahr 2023 eine Wertsteigerung von fünf Prozent erzielte, sowie der aktuelle Basiszins in Höhe von 2,55 Prozent.

    Fonds-Rücknahmepreis Jahresende (2023) minus Fonds-Rücknahmepreis Jahresanfang (2023)
    Beispiel: 105 Euro - 100 Euro = 5 Euro Gewinn je Anteil (Wertsteigerung)

    Da das Ergebnis positiv ausfällt, erfolgt nun die Berechnung des Basisertrags.

    Ist der Basisertrag größer als eine eventuelle Ausschüttung im Jahr 2023?
    Berechnung: 100 Euro x (2,55 % x 70 %) = 1,79 Euro (Basisertrag) > 0,00 Euro (Ausschüttung)
    In unserem Beispiel eines thesaurierenden Fonds ist der Basisertrag größer als jede Ausschüttung im Jahr 2023.

    Sind Wertsteigerung und Ausschüttung größer als der Basisertrag?
    In unserem Beispiel: Ja
    5 Euro (Wertsteigerung) + 0,00 Euro (Ausschüttung) = 5 Euro > 1,79 Euro (Basisertrag)

    Vorabpauschale wird fällig in Höhe des Basisertrags abzüglich Ausschüttung.

    In unserem Beispiel: 1,79 Euro (Basisertrag) - 0,00 Euro (Ausschüttung) = 1,79 Euro (Vorabpauschale je Fondsanteil)

    Anleger thesaurierender Fonds sollten zum Jahresanfang 2024 in etwa folgende Beträge auf dem Konto vorhalten.

    Dies sind ohne Teilfreistellung unter Berücksichtigung des Sparerpauschbetrags bei einem Anlagebetrag von 100.000 Euro etwa 221,20 Euro Kapitalertragssteuer plus Soli und Kirchensteuer. Bei einer Anlagesumme von 1.000.000 Euro sind es circa 4.732,00 Euro.

    Tipp: Anleger sollten die Verteilung ihrer Freistellungsaufträge prüfen. Bei kleineren Anlagebeträgen greift dann der Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro je Person. Liegt die Vorabpauschale darunter, muss sie nicht abgeführt werden.

    Möglich ist zudem, dass ein negativer Verlustverrechnungstopf vorliegt. In diesem Fall erfolgen eine Verrechnung und eine entsprechende Minderung der Vorabpauschale.

    Sonderfälle

    Werden die thesaurierenden Fonds über eine Versicherung gehalten, müssen Anleger keinen Zusatzbetrag auf dem Konto vorhalten.


    Befinden sich die Depots mit den entsprechenden Fonds im Ausland (beispielsweise der Schweiz), darf eine Deklarierung im Rahmen der Einkommenssteuererklärung für das Jahr 2023 nicht in Vergessenheit geraten.

    Zusammenfassung
    Die Vorabpauschale betrifft somit vor allem Anleger, die sehr hohe Summen in thesaurierende Fonds investiert haben. Wer auf Nummer sichergehen möchte, sollte zum Jahreswechsel etwa 1,79 Prozent des Anlagebetrages auf dem Verrechnungskonto vorhalten. Darüber hinaus sorgt ein Blick in das eigene Depot Anfang 2024 für Klarheit. Hier sollte dann im Postfach ein entsprechender Beleg abrufbar sein.

    Der Artikel dient nur zur Information und stellt keine Steuerberatung dar!
    Demnach wird bei 50.000 € ca. 1.000 € Vorabsteuer fällig! Ob oder wie viel vom Freibetrag noch offen bleibt sei mal dahin gestellt!

    Es bleibt immer deshalb, die Frage bei welcher Versicherung und bei welcher Vertriebsstruktur!

    Genauso ist die Frage, welche fondsgebundene Versicherung die bessere ist, denn es gibt Unterschiede, und zwar finanzielle riesige!

    Auch qualifizierte Unterschiede, die eine FLV hat nur die hauseigenen Fonds, oder eine Versicherung, die mehrere hunderte Fonds, auch Fremdfonds anbietet! Oder die Versicherung, die einen Versicherungsmantel, bei denen der Kunde auch seine bisherigen Aktien, Fonds oder ETF einfügen kann!

    Allerdings gibt man dann für die Steuerfreiheit, die direkte Verfügungsgewalt, wegen des § 32 EStG auf! Und bekommt die Steuerfreistellung bis zur Rente im Gegenzug! Und in der Rentenphase die Ertragsanteilbesteuerung bis zum Tod!

    Was weder beim ETF noch beim selber Vermögensaufbau bekommt!

    Selbst ich war überrascht über die Differenz von Fonds über 15 Jahre Laufzeit! Ein Fonds erreichte sagenhafte 540 %, aber ein anderer Fonds erwischte es besser, nämlich mit 6.250 %!

    Wäre dies als reiner Fonds mit 20.000 € Einlage, ergebe dies im ersten Fall 108.000 € im zweiten Fall 1.250.000 €, davon 25 % Steuern einmal 21.600 € und 250.000 €!
    Mit Versicherungsmantel, mit 16 % Kosten in 15 Jahren 108.000 €, einmal Kosten von 15.000 € und bei 1.250.000 € mit 173.000 €, runde 7.000 bzw. 77.000 € besser.
    Da sind die steuerlichen Vorteile in der Rentenphase nicht mal enthalten, nämlich der Ertragsanteil! Dieser fängt je nach Renteneintritt mit 50 Jahre bei 50 % an und endet mit 99 Jahren bei 1 % der Auszahlsumme!

    Also, was soll an eine FLV daran schlecht sein? Dass man selber die schlechte Versicherung ausgesucht hat, obliegt genauso wie die eigene Auswahl der Fonds oder ETF's dem Schlechterrisiko.

    Demnach ist folglich der Unterdurchschnittlichkeit des Endablaufes der Versicherung durch Eigenauswahl oder der Schlechterberatung, durch dritte geschuldet.

    Damit könnte die Schlechterberatung durch dritte schon jetzt Schadensersatzpflichtig sein!

    bruno68

  11. Avatar von BenniG
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    Standard AW: Was soll ich mit meiner schlecht laufende fondsgebundenen Rentenversicherung mach

    Ich habe seit 2011 eine fondsgebundene Rentenversicherung - Riester.
    Nachdem ich bis 2018 selbst 6.600 € eingezahlt hatte und 1.011 € Zulage erhalten hatte, der Policenwert aber nur bei 6.792 € lag, habe ich die Einzahlungen ausgesetzt.
    Habe in den Folgejahren dann noch weitere 2.500 € eingezahlt und weitere 236 € Zulage erhalten, sodass insgesamt 10.466 € eingezahlt wurden, der Gegenwert jedoch nur 6.437 € ergibt.
    Diese Differenz von knapp 40% wird vermutlich nie mehr eingeholt werden, sodass die Versicherung für mich nun totes Kapital darstellt.
    Da es ein Riestervertrag ist, bekomme ich in 30 Jahren immerhin die Einzahlungssumme zurück.

  12. Avatar von Stevo
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    Standard AW: Was soll ich mit meiner schlecht laufende fondsgebundenen Rentenversicherung mach

    Über die Stilllegung des Vertrages habe ich auch schon nachgedacht.

    Laut Vertrag ist mir auch zugesichert, am Ende, mindestens meine eingezahlten Beiträge zu erhalten. Aber gilt dies auch wenn ich den Vertrag ca. 13 Jahre vor Ende stilllege ? In den 13 Jahre fallen ja noch weiterhin Gebühren an die von dem derzeitgen Guthaben genommen werden. Ich kann mir nicht vorstellen, dass ich dann die volle Summe der gezahlten Beiträge ausgezahlt bekomme, oder ist das so ?

  13. Avatar von bruno68
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    Standard AW: Was soll ich mit meiner schlecht laufende fondsgebundenen Rentenversicherung mach

    Hallo stevo,

    das Problem liegt in der Tiefe, des Systems.

    Zu einem, es gibt diesen Tarif nicht mehr, folglich sind auch keine Unterlagen mehr verfügbar.

    Nun zu ihren Daten: Versicherer: BBV Bayerische Beamten Versicherung
    nun eine sehr starke, nur fraglich wo! Sie gibt sehr viel für Werbung aus, was nichts bedeutet, denn:
    Solche Sperenzchen können sich vor allem Firmen erlauben, die im Bewusstsein der Kunden eine solche vermeintliche Größe und Relevanz erreicht haben, dass sie unverzichtbar scheinen. "Die sind pleite? Deren Werbung hängt doch überall, die müssen doch riesengroß sein!", sagte eine Bekannte, als sie von der Pleite von VanMoof erfuhr. Ja, eben: Viel Werbung kostet viel Geld, gaukelt einen Scheinriesen und ein erfolgreiches Unternehmen vor. Tatsächlich war VanMoof schon seit Jahren defizitär.
    Bei 78 bis 80 Versicherer ergibt nur durchschnittlich einen Marktanteil von mindestens 1,25 % pro Versicherer und wenn, wenn aber dann die ersten drei Platzhirsche bis zu fast 40 % des Markes halten, bleibt für die anderen 77 Versicherer nicht viel über.

    [B]Vertrag: PensionsProtect mit Beitrags- und Höchststandgarantie, ⁣ aber was heißt das?

    Pension = Beamtenstatus? Wenn ja, ist man immer noch dort vertreten? Aber Pension bedeutet auch eine dauerhafte Rente bis zum Tod des Vertragsinhaber/in! Auch der Ehefrau, die zu meist den Ehemann um bis zu 10 Jahren überlebt!

    - mit Beitrags- und Höchststandgarantie? Was bedeutet dies eigentlich? Ist die Bedingung der Erfüllungspflicht für die Sparsumme und Laufzeit zwingend zu erfüllen? Um die Vertragstreue zu erfüllen?

    oder reicht es aus, nur das Laufzeitende zu erreichen um Steuer unschädlich, die gekürzte Rente zu bekommen? Folglich nur eine Teilerfüllungspflicht besteht?
    Demnach würde nur bei einer Teilerfüllungspflicht, eine der besten Möglichkeiten ergeben, aus der weiteren Beitragspflicht zu entziehen! Was aber auch die Ablaufleistung halbiert!

    Der Knackpunkt ist hier aber die Fondsauswahl: DWS Funds NachhaltigGarant

    Hier sollte vorrangig die Möglichkeit des Fondswechsels versucht werden, wie ich gestern schrieb: DWS 540 %, der beste Fond 6.250 % in 15 Jahren! Allerdings gibt es den ihren Fond überhaupt noch?
    Alternativ wäre der Werbung DWS Funds ESG-Garant Fonds-Kurs - 3 Jahre LU2334589889!
    Ich nehme mal an das Sie nur den Kurswert Ende 23 vorliegen haben, im Nov. 23 lag dieser Kurs bei 94 €, jetzt 03.24 liegt der Kurs bei 101 € je Anteil, wenn sie 520 Anteile halten, während es wieder 52.500 €.

    Da viele FLV ein Hybridsystem sind, kann es sein, dass ein Teil des Guthabens als Langleberisiko, für die Rente in einen zweiten Sparvertrag innerhalb des ersten sind, um so das Langleberisiko ab 85 zu finanzieren! Deshalb ist dies zu prüfen!

    Deshalb muss alles, was aktuell ist, geprüft werden: Wenn, Ehefrau, ist diese mit verrentet? Lässt sich der Fond auf einen besseren kostenfrei umswitchen (auf Blackrock)?

    Als Notnagel ist die Frage: Gibt es eine bessere Versicherung, die mit dem gleichen Beitragseinsatz und der Restlaufzeit eine gleiche/ verbesserte Ablaufleitung erzielen kann?
    Tausende Euro weg – Der Preis der PKV-Beitrags-Entlastungs-Police 20.02.2024
    Im Finanzvertrieb ist Marketingkreativität gefragt, um Kunden zum Abschluss zu bewegen. Die Prinzipien des ehrbaren Kaufmanns bleiben dabei manchmal auf der Strecke. So geschehen beim Verkauf von Rürup-Verträgen als PKV-Beitragsentlastungspolice. Über die Analyse einer Honorarberaterin, die die Nachteile eines solchen Verkaufsverhaltens für den Kunden aufzeigt.
    Prof. Dr. Hartmut Walz ist ein kritischer Beobachter der Finanzdienstleistungsbranche, insbesondere von Finanzprodukten mit hohen Nebenkosten und geringer Rendite. Auf seinem Finanzblog schildert eine Honorar-Finanzanlagenberaterin einen Fall, der kein gutes Licht auf den Provisionsvertrieb wirft.
    In dem Fall hatte eine Kundin einen Vertrag abgeschlossen, um den steigenden Beiträgen ihrer pKV entgegenzuwirken. Der als Schutz vor Beitragserhöhungen verkaufte Vertrag entpuppte sich als gewöhnlicher Rürup-Vertrag. Über einen Zeitraum von 13 Jahren zahlte die Kundin seit 2010 mehr als 56.000 Euro ein, die in einen Mischfonds investiert wurden. Dieser erzielte eine durchschnittliche jährliche Rendite von nur 0,99 Prozent.
    Die Beraterin stellte fest, dass die Fondsauswahl und die damit erzielte Rendite hinter den Möglichkeiten des Marktes zurückblieben. Zum Vergleich wurde ein passiver Aktienfonds herangezogen, der eine deutlich höhere durchschnittliche Rendite von 10 % p.a. erzielte.
    Dieser Fonds hätte im gleichen Zeitraum einen Wert von über 100.000 Euro erzielt, was einer Mehrrendite von fast 50.000 Euro entspricht. Tatsächlich erzielte die Kundin mit ihrem Mischfonds nur 3.500 Euro, also nicht einmal einen Inflationsausgleich ihrer Einzahlungen.
    Neben der schlechten Performance bestand eine Diskrepanz zwischen dem erwarteten und dem tatsächlichen Wert der Fondsanteile. Verglichen mit der Renditeberechnung ergab sich in der Standmitteilung des Versicherers ein Minus von fast 15.000 EUR. Diese Differenz wurde auf die hohen Vertragskosten und Vermittlerprovisionen zurückgeführt, die zu einem erheblichen Verlust für die Kundin führten.
    Die Vermarktung von Rürup-Verträgen als PKV-Beitragsentlastungspolicen bringt Provisionen, geht aber an den Bedürfnissen der Kunden vorbei. Die hohen Kosten und die geringe Rendite solcher Produkte benachteiligen die Kunden erheblich. Fatal ist, dass diese Anlage dazu dienen soll, die steigenden PKV-Beiträge im Alter aufzufangen.
    Wie sie sehen ist es gar nicht sofort möglich dies zu regeln und wenn dann kein guter Vermittler/Makler vorhanden ist, tritt der Kunde eher wieder eine weitere falsche Entscheidung!

    bruno68

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    Standard AW: Was soll ich mit meiner schlecht laufende fondsgebundenen Rentenversicherung mach

    Ich bin und war nie Beamter sondern selbstständig. Der Vermittler damals sagte das die BBV den Tarif auch für nicht Beamte geöffnet hätte und verkaufte dies als Vorteil. Verheiratet bin ich auch nicht, da konnte ich mich bisher erfolgreich drücken.

    Zum Fontwechsel hatte ich in meinem 2. Beitrag schonmal etwas geschrieben.

    Einen Kurswert habe ich noch vom 1.2.2024 vorliegen.
    DWS Funds NachhaltigGarant LU2334589889, Anteile sind "nur" ca. 250 zu ca. 100 €/Anteil. Der Rest ist in einem Garantiefont angelegt (siehe 2.Beitrag).

    Code:
    - mit Beitrags- und Höchststandgarantie? Was bedeutet dies eigentlich? Ist die Bedingung der Erfüllungspflicht für die Sparsumme und Laufzeit zwingend zu erfüllen? Um die Vertragstreue zu erfüllen?
    oder reicht es aus, nur das Laufzeitende zu erreichen um Steuer unschädlich, die gekürzte Rente zu bekommen? Folglich nur eine Teilerfüllungspflicht besteht?
    Demnach würde nur bei einer Teilerfüllungspflicht, eine der besten Möglichkeiten ergeben, aus der weiteren Beitragspflicht zu entziehen! Was aber auch die Ablaufleistung halbiert!
    Das war ja meine Frage aus dem letzten Beitrag. Ich habe nochmal in die Verträge geschaut und den Abschnitt Kündigung und beitragsfreie Versicherung mal angehängt. Unter Absatz 7 steht, das die Rückzahlung der Beiträge in keinem Fall gefordert werden kann. Dann hat sich der Gedanke wohl erledigt. :-(

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