Veröffentlicht am 1. Februar 2013 von Justus
ATLANTICLUX: Vergütungsvereinbarung zumeist unwirksam
ATLANTICLUX, FWU Life Lux bietet so genannte Nettopolicen
Das Luxemburger Versicherungsunternehmen Atlanticlux Lebensversicherung S.A. bietet fondsgebundene Lebens- und Rentenversicherungen als sogenannte Nettopolicen an. Dabei werden die Versicherungsverträge zumeist durch Versicherungsmakler vertrieben. Eine Versicherung, die 2008 abgeschlossen wurde, ist heute nur noch die Hälfte der eingezahlten Beiträge wert. Wir zeigen auf, wie sie den vorzeitigen Ausstieg ohne zu hohe Verluste schaffen. Seit 2016 Atlanticlux nun FWU Life Lux.
Atlanticlux heißt jetzt FWU Life Lux
Im Rahmen der globalen Rebranding-Maßnahme im Jahr 2016 wurden alle Gesellschaften der FWU Gruppe umbenannt und treten inzwischen unter der einheitlichen Marke FWU auf. Atlanticlux erhielt bei diesem Rebranding den neuen Namen FWU Life Lux.
Gesonderte Vergütungsvereinbarung zumeist unwirksam
Neben dem Abschluss des Versicherungsvertrages muss der Anleger zugleich auch eine Vergütungsvereinbarung mit dem Vermittler unterzeichnen, mit der die Vermittlungs- und Beratungsleistung abgegolten werden soll. Die Vereinbarung sieht häufig eine Provision von 7,195 % der Gesamtbeitragssumme des Versicherungsvertrages vor, zu zahlen in 60 Monatsraten.
Kein Anspruch auf gesondert vereinbarten Maklerlohn wegen Interessenkonflikt
Der BGH (Urteil vom 01.03.2012, III ZR 213/11) hat nunmehr in einem Fall entschieden, dass der geltend gemachte Anspruch auf Maklerlohn wegen einer Verflechtung des Maklerunternehmens mit der Versicherungsgesellschaft nicht besteht. Für eine derartige Verflechtung genügte danach, dass ein institutionalisierter Interessenkonflikt vorliegt. Dieser werde dadurch belegt, dass die Produkte des Versicherungsunternehmens mit dem Namen des Maklerunternehmens versehen waren. Zudem stand auch in der Vergütungsvereinbarung, dass das Maklerunternehmen die Produkte von Atlanticlux vertreibt. Danach war jedoch nicht mehr davon auszugehen, dass eine unabhängige Maklerleistung erbracht würde, sondern ausschließlich die Produkte von Atlanticlux empfohlen werden sollten. Damit wurde ein Anspruch auf Zahlung des Maklerlohns abgelehnt.
Justus rät:
Lassen Sie von uns ihre Nettopolice und Kostenvereinbarung prüfen. In vielen Fällen ist die Widerrufsbelehrung falsch, sodass die verlustbringende Lebensversicherung noch heute widerrufen werden kann. Sie erhalten dann die Beiträge und Kosten aus der Kostenvereinbarung (hohe Abschluss- und Verwaltungskosten) abzüglich der Verluste der Fonds zurück.