Elterngeld 1 oder 2 Jahre lang auszahlen lassen - Steuerliche Aspekte

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  1. Avatar von danny-x
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    Standard Elterngeld 1 oder 2 Jahre lang auszahlen lassen - Steuerliche Aspekte

    Hallo,

    ich (männlich) verdiene pro Jahr ca. 57.000 Euro steuerpfl. Brutto.
    Meine Frau hat 2023 ca. 38.000 Euro steuerpfl. Brutto verdient.

    Meine Frau bekommt Ende Februar ein Kind und geht dann 2 Jahre in Elternzeit.

    Ich arbeite voll weiter.

    Meine Frau wird in Kürze vor der Wahl stehen, ob sie sich das Elterngeld im ersten Jahr voll auszahlen lässt und im zweiten Jahr nichts bekommt, oder ob sie sich zwei Jahre lang den halben Elterngeldsatz auszahlen lässt.

    Auf Elterngeld ist erstmal keine Steuer fällig, jedoch erhöht das Elterngeld wenn ich es richtig verstanden habe meinen Steuersatz, da für die Berechnung des Steuerdatzes mein Einkommen plus das Elterngeld zu Grunde gelegt wird (nur bei Zusammenveranlagung?)

    Ist es demnach vorteilhafter, wenn meine Frau das Elterngeld 1 Jahr voll bezieht (Möglichkeit 1) oder 2 Jahre zum halben Satz (Möglichkeit 2)?

    Möglichkeit 1 hätte den Vorteil, dass das Geld eher bei uns ist und wir es verzinsen können. Ist Möglichkeit 2 aber ggf. steuerlich attraktiver?

    Können wir in der Steuererklärung in Zukunft einfach wieder "getrennt veranlagt" ankreuzen, sodass für die Berechnung meines Steuersatzes (egal ob Möglichkeit 1 oder 2 beim Elterngeld der Frau gewählt wurde) NUR mein eigenes Einkommen zugrunde gelegt wird?

    Meine Frau würde evtl. im zweiten Jahr während ihrer Elternzeit einen Minijob annehmen wollen. Ist hinsichtlich dessen eher Möglichkeit 1 oder eher 2 zu nehmen, oder spielt es keine Rolle?


    Last but not least: Um möglichst viel Elterngeld zu bekommen, bin ich temporär (seit Bekanntwerden Schwangerschaft) in Steuerklasse 5 und meine Frau in Steuerklasse 3. Zu welchem Zeitpunkt können wir dies frühestens rückgängig machen (d.h. Mann geht zurück in Steuerklasse 3, was für ihn besser ist), sodass "der Wechsel zurück" für die Höhe des Elterngelds nicht schädlich ist?

    Vielen Dank für sachdienliche Infos.

  2. Avatar von BenniG
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    Standard AW: Elterngeld 1 oder 2 Jahre lang auszahlen lassen - Steuerliche Aspekte

    Da der Steuersatz progressiv ansteigt ist es generell günstiger jedes Jahr möglichst wenig steuerpflichtige Einnahmen zu haben, demnach wäre eine Wahl von Elterngeld-Plus sinnvoller. Die ersten beiden Monate (mit 8 Wochen Mutterschutz) gehen übrigens als normale Elterngeldmonate ab, sodass sie im Anschluss noch höchstens 10 Monate Elterngeld oder 20 Monate Elterngeld-Plus hat, bzw. eine Kombination von beiden.
    Der Minijob ist nun eine unbekannte, sodass es sinnvoll sein könnte, wenn deine Frau die ersten 6 Monate Elterngeld nimmt und dann 12 Monate Elterngeld-Plus.

    Für die Berechnung von Elterngeld zählt die vorherrschende Steuerklasse in 12 Monaten vor Geburt. Wenn deine Frau also 7 Monate in der Steuerklasse 3 war, reicht es. Da deine Frau wohl auch schon in Mutterschutz ist, kannst du getrost in die Steuerklasse 3 wechseln - dich dann aber auf eine Steuernachzahlung einstellen.

  3. Avatar von danny-x
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    Standard AW: Elterngeld 1 oder 2 Jahre lang auszahlen lassen - Steuerliche Aspekte

    Danke für deine Antwort.

    Der Nebenjob soll 1 Jahr nach der Geburt aufgenommen werden.

    Ist es also sinnvoll, 12 Monate volles Elterngeld zu beantragen, sodass nach Ablauf von 12 Monaten Einkommen aus Minijob und Zahlung von Elterngeld nicht parallel anfallen?

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