Freistellungsauftrag und Zeitpunkt der Auszahlung der Zinsen
Hallo,
wenn ich jetzt ein neues Festgeldkonto eröffnet habe, darauf einen Betrag über die Laufzeit von 1 Jahr anlege und die Auszahlung der Zinsen am Ende der Laufzeit erfolgt (also erst nächstes Jahr im Januar), dann ist der Freistellungsauftrag für dieses Jahr für dieses Konto nicht relevant, weil die Zinsen erst im nächsten Jahr ausbezahlt werden und ein Freistellungsauftrag immer bezogen auf ein Kalenderjahr gilt.
Sehe ich das richtig?
AW: Freistellungsauftrag und Zeitpunkt der Auszahlung der Zinsen
Ja, das siehst du richtig.
Wenn du die Zinsen noch dieses Jahr in deinem Freistellungsauftrag haben willst, dann z.B. für 6 oder 9 Monate anlegen oder auf's Tagesgeldkonto.
Bei mehrjährigen Anlagen gibt es auch Banken, die die gesamten Zinsen erst zum Ende der Laufzeit auszahlen und du entsprechend versteuern musst.
AW: Freistellungsauftrag und Zeitpunkt der Auszahlung der Zinsen
Danke für die Bestätigung. Vorerst bleibt es bei mir im Falle des Festgeldes bei den 12 Monaten. Mehrjährige Anlagen mit Auszahlung der Zinsen erst am Laufzeitende sind dann ja nicht so günstig, sofern man höhere Zinsbeträge erwartet, die dann über die Jahre evtl. den gesamten Freibetrag eines Jahres überschreiten können. In dem Fall dann wohl besser bei kürzeren Anlagezeiträumen bleiben.
AW: Freistellungsauftrag und Zeitpunkt der Auszahlung der Zinsen
Könntest du natürlich auch so lenken, dass du die Zinsen erst im Ruhestand bekommst und so einen niedrigeren persönlichen Steuersatz bezahlen musst.
Ich denke mal beides hat seine Vor- und Nachteile.