Job kündigen oder Arbeitszeit drastisch reduzieren?

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  1. Avatar von Brigitte64
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    Standard Job kündigen oder Arbeitszeit drastisch reduzieren?

    Liebe Forumsmitglieder, ich habe folgendes Anliegen: seit knapp 35 Jahren bin ich (weiblich, 59 Jahre alt) in einer Firma mit 300 Mitarbeitern beschäftigt, ordentlich unkündbar.
    Nun hat sich das Betriebsklima und mein Arbeitsumfeld derart verschlechtert, dass mir die Arbeit psychisch sehr zu schaffen macht und ich mir folgendes überlege:

    1. Mit 60 Jahren kündigen und mit ALG I und Eigenkapital bis 63 leben, danach Rente mit Abschlägen.
    2. Oder die Arbeitszeit auf 1 Tag pro Woche reduzieren.
    3. Arbeitgeber dazu bringen, dass er mir einen Auflösungsvertrag mit Abfindung anbietet- aber wie?

    Da ich finanziell gut abgesichert bin, könnte ich mir alle 3 Varianten leisten.

    Eine weitere Möglichkeit wäre natürlich, mich wegen psychischer Probleme krank schreiben zu lassen, aber dazu kann ich mich nicht durchringen. Ich weiß nicht, was ich dem Arzt sagen soll.
    War jemand von euch schon in einer ähnlichen Situation oder kennt jemanden, der ähnliches erlebt hat?

    Vielen Dank vorab.

  2. Avatar von bruno68
    bruno68 ist offline

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    Standard AW: Job kündigen oder Arbeitszeit drastisch reduzieren?

    Nun Brigitte64,

    ohne den rechtlichen Einblick in den Arbeitsvertrag rate ich von allen 3 Lösungen ab!

    Kündigen Sie, ohne Grund, droht eine 12-wöchige Sperre ALG I!
    Ein Recht auf weniger Stunden haben Sie, es wäre besser auf 10 Std. die Woche zu wechseln. Allerdings nur schleichend, sodass Sie von 40 Std. je Woche auf 35 Std. bis zum 01.07.2024 kommen, 30 Std. bis zum 31.12.2024, 20 Std. bis 2025, 10 Std. bis 2026, sodass Sie bis zur Rente hinkommen. Grobstufiger wäre jetzt eine 10 Std. Kürzung, bis zum 30.06.2024 oder 31.12.2024!

    Aber die Frage nach eine bAV ist nicht bisher weder gestellt noch geklärt.
    Reden Sie aber mit dem Betriebsrat darüber, über den Ausstieg aus dem Arbeitsleben bis zur Rente und gehen mit Dank und evtl. mit der möglichen Betriebsrente.

    Inzwischen können Sie ihr Nachfolgerin einarbeiten, haut diese vorab ab, ist es nicht ihr Problem.

    Bedenken Sie, eine Selbstverarmung wegen vorzeitiger Ausscheiden aus dem Arbeitsleben wird eine Sozialsanktion nach sich ziehen.

    bruno68

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