Meine Frau und Ich haben 2019 eine Wohnung zur Selbstnutzung gekauft und mittels Kfw-Darlehen und dem Wohneigentumsprogramm 124 diese finanziert. Durch familiären Zuwachs mussten wir uns zwangsläufig vergrößern und sind Ende 2023 in eine größere Wohnung gezogen. Die finanzierte Immobilie wird nun familiär vermietet.
Der Darlehensvertrag sieht vor, dass die Immobilie dem Zwecke der Selbstnutzung dient oder unentgeltlich überlassen wird.
Nun habe ich (auch hier im Forum) gelesen, dass die Immobilie mindestens 12 Monate genutzt werden muss und man im Anschluss diese "verwendungsunschädlich " vermieten darf. Allerdings lese ich diese Information auf diversen Seiten, aber finde weder bei der Kfw noch in meinen Akten irgendwo einen ähnlichen Absatz/ Nachweis hierzu.
Die Kfw ist leider schon darüber informiert, dass sich eine Adressänderung ergeben hat und erwartet eine schriftliche Stellungnahme zur Objektnutzung ggf. mit Unterlagen.
Bevor ich nun vorschnell Mietvertrag oder ähnliches herausgebe, würde ich mich über Meinungen und wertvolle Hinweise freuen.